Kein Gehalt vom Arbeitgeber seit 6 Wochen


Mitglied seit 13.10.2005
4 Beiträge (ø0/Tag)

Hallo bin zwar von Hause aus Personaldisponent habe aber ein Frage

kann man fristlos Kündigen wenn der Arbeitgeber kein Gehalt zahl???


und wie sieht das aus mit der Speerzeit beim der Agentur für Arbeit, bekomme ich mein Arbeitslosengeld weiter.

Kann ich als Arbeitnehmer ein Insolventsverfahren bei meinem Arbeitgeber beantragen evtl. Tipp an die Krankenkasse wenn kein Sozialversichernug gezahlt wird.

Danke für die Antworten Klaus
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Mitglied seit 14.12.2002
2.134 Beiträge (ø0,27/Tag)

Hallo Klaus
weiss nicht genau wie das in D ist aber in der Schweiz ist eine Fristlose Kündigung zwar möglich aber nicht empfehlenswert.
Auf jedenfall solltest du dich an den Arbeitnehmerschutz wenden. Die können dir dann auch zu der bestmöglichen Lösung raten wie du das Problem behandeln sollst.
Falls du natürlich einen neuen Job bereits in Aussicht hast und beginnen könntest wäre eine Fristlose Kündigung natürlich sinnvoll. Sichere dich aber auf jeden Fall über den Arbeitnehmerschutz ab.

Viel Kraft und Energie.

LG
Shiva
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Mitglied seit 15.02.2002
2.229 Beiträge (ø0,27/Tag)

Hallo Klaus,

ich kann dir nur dringend den Gang zum Anwalt für Arbeitsrecht empfehlen. Habe die Erfahrung gemacht, dass dir die Agentur für Arbeit manchmal auch keine richtige Auslkunft geben kann. Auch wenn der Anwalt teuer ist, es lohnt sich auf alle Fälle professionellen Rat einzuholen.

so weit ich informiert bin, darfst du nicht so einfach kündigen. Insolvenz beantragen kannst du sicherlich, ist aber abzuraten. Falls bei deinem AG nichts mehr zu holen ist, zahlt derjenige der die Musik bestellt hatt. Also evtl du.

Wie gesagt geh zum Anwalt auch wenn er einiges kostet, er kann dich aber auch vor noch mehr Verlusten schützen.

Viel Erfolg und toi toi toi


LG Petterson
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Mitglied seit 11.03.2005
13.967 Beiträge (ø1,99/Tag)

Hallo,

wenn du dich für den Anwalt entscheidest (würde ich dir auch dringend empfehlen) kannst du dort einen Antrag auf Befreiung von den Prozesskosten stellen. Nennt sich glaub ich \"Prozesskostenhilfe\"
Habe ich auch gemacht, als meine Fa. mal versucht hatte, mir zu kündigen.
Ich habe nicht eine müde Mark für die ganze Angelegenheit bezahlt Na!

Etwas preiswerter kannst du eine Auskunft bei der Rechtsberatung bekommen. Frag mal in deiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung nach. Dort zahlst du eine kleine Summe und bekommst dann eine Anwaltsberatung. Eine weitergehende Vertretung in einem evt. Prozess wird aber glaube ich nicht übernommen.

Gruß
Angelika
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Mitglied seit 13.10.2005
4 Beiträge (ø0/Tag)

kann ich die auch nicht sagen
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Mitglied seit 14.10.2005
6 Beiträge (ø0/Tag)

Hallo.
Mein Mann hat seid Juli kein Geld mehr von seinem Arbeitgeber bekommen. Jetzt erst kann er zum Arbeitsamt gehen und für seinen Chef Insolvens beantragen, auch wenn der das nicht will. Denn alles was über die 3 Monate hinaus geht wird nicht mehr gezahlt bzw ersetzt. Aber vorher kann man keine Insolvens in die Wege leiten. Nächste Woche haben wir nen Termin beim Anwalt, mal schaun wie es weiter geht.


Lg
Nörmel
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Mitglied seit 15.02.2004
560 Beiträge (ø0,08/Tag)

Hallo,
wenn du 6 Wochen kein Geld bekommen hast,darfst du die Arbeit verweigern, ohne das dir Nachteile entstehen. Ich würde raten Insolvenzantrag stellen und dann beim Arbeitsamt Konkursausfallgeld beantragen. Das wird für max. 3 Monate bezahlt. Am besten geleich nach einem neuen Arbeitgeber schauen.
Lg kNOTTI
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Mitglied seit 15.02.2004
560 Beiträge (ø0,08/Tag)

Hallo Klaus,
hast du deinen Arbeitgeber schriftlich gemahnt und in Verzug gesetzt und letzte Zahlungsfrist angegeben? Insolvenzantrag stellt man beim Amtsgericht.
Die Krankenkasse und Sozialversicherung wartet von selbst nicht lange auf ihr Geld und stellt den Antrag.Die muss man eigentlich nicht wecken. ggfls. mal anfragen, ob deine Krankenkasse und Rentenversicherung bezahlt ist.
LG knotti
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Mitglied seit 29.10.2005
4 Beiträge (ø0/Tag)

Hallo Klaus,

grundsätzlich ist es möglich, als Arbeitnehmer einen Insolvenzantrag zu stellen. Dies bedeutet allerdings auch den Verlust des Arbeitsplatzes hinzunehmen.

Du schreibst, dass Du 6 Wochen kein Geld mehr bekommen hast. Die Aussage ist nicht ganz eindeutig, da bei vielen Arbeitgebern die Lohnzahlung im darauffolgenden Monat bezahlen. Daher wäre interessant, wie lange die Lohnzahlung bereits fällig ist.

Darüber hinaus muss die Lohnzahlung angemahnt werden. Im günstigsten Fall bestätigt der Arbeitgeber dann, dass der Lohn seit..... fällig ist und man kann mit dieser Aussage zum Amtsgericht gehen.

LG Martin
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Mitglied seit 22.10.2004
619 Beiträge (ø0,09/Tag)

Hallo Klaus,

das man/frau heute nach 6 Wochen noch einen Lohn/Gehalt bekommen hat, ist gar nicht so selten. Bei meinem Sohn war das an der Tagesordnung. Er hat aber auf Nachfrage immer einen Vorschuß erhalten.

Frag deinen Arbeitgeber wie es damit aussieht, wie schon von knotti geschrieben, alles in schriftlicher Form mit Zahlungsfrist.

Leider ist es heute oft so, dass der Arbeitgeber selbst noch Ausstände hat und darum kann er seine Leute nicht bezahlen.
Nur solltest du keine 3 Monate warten, du bekommst nur für 3 Monate rückwirkend deinen Lohn, mehr nicht.

HG
Buchtel
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Gelöschter Benutzer

Mitglied seit 22.07.2005
271 Beiträge (ø0,04/Tag)

Hallo Klaus,

ich würd auf keinen Fall selber kündigen! Das Arbeitsamt ist in der Regel der Meinung, dass man drei Monate lang kein Geld bekommen haben muss, um dann keine Sperrfrist zu kriegen. Das hieße auch, dass du in dieser Zeit nich versichert bist!
Und wenn du kündigst, musst du auch die Kündigungsfrist einhalten, die gilt nicht nur für den Brötchengeber.

Mahne den Arbeitgeber, möglichst so, dass du nachweisen kannst, gemahnt zu haben. Also entweder von ner Sekretärin nen Eingangstempel auf die Kopie der Mahnung geben lassen oder das Ding per Einschreiben mit Rückschein schicken.


Nach Fälligkeit - also dem Zahltag- kannst du das Geld einklagen. Das kannst du über nen Anwalt machen lassen, von der Gewerkschaft- wenn du dort Mitglied bist- oder beim Arbeitsgericht zu Protokoll geben.
Der Anwalt kostet Geld, dafür kannst du Prozesskostenhilfe beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass die Sache hinreichend Aussicht auf Erfolg hast, du nich in ner Gewerkschaft bist und du tatsächlich kein Geld hast, den Anwalt zu bezahlen. Weder aus den laufenden Einkünften noch aus Gespartem. Aber selbst wenn du erst mal nichts zahlen musst, überprüft das Gericht, ob es dir besser geht- und das bis zu 4 Jahre nach Beendigung des Verfahrens. Das heißt also: 4 Jahre lang Bürokram, weil du immer wieder nachweisen musst, dass du immer noch zu arm bist, das Geld zurück zu zahlen und, wenn du z.B. nach 3 Jahren ne Mark übrig hast ( nicht in deinem Portmonnaie, sondern nach deren Berechnungen ) , dass du das an den Anwalt Gezahlte zurück zahlst. Egal, wie die ganze Sache ausgegangen ist: beim Arbeitsgericht zahlt jeder seinen Anwalt selbst. Das hat aber auch den Vorteil, dass man den Anwalt der Gegenseit nicht zahlen muss, wenn man verliert. ( alles bezogen auf die I. Instanz)

Du kannst auch zunächst Beratungehilfe beantragen. Das musst du beim Amtsgericht machen ( auch wenn s um ne Lohnzahlung geht ). Nimm alle Unterlagen mit, die belegen, dass du kein Geld für nen Anwalt hast. Dann kriegst du - wenn du wirklich n \"armes Schwein\" bist, nen Beratungshilfeschein. Damit gehst du zum Anwalt und läßt dich beraten, zu zahlen sind dann noch 10 Euro.

Göga hat mal nach ner Mahnung wegen Geldes gesagt gekriegt, dass, wer kein Verständnis für Schwierigkeiten des Arbeitgebers hat, hier wohl fehl am Platz ist: prompt kam die Kündigung.....


gruß-
immüma
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Mitglied seit 09.05.2004
741 Beiträge (ø0,1/Tag)

Hallo,

ich würd mal bei Deiner Versicherung (Kranenversicherung, Rentenversicherung) nachfragen, ob die Beiträge eingegangen sind.

Das ist für die in der Regel ein Alarmfall und Du mußt erstmal nichts weiteres machen. Sollten die Insolvenz beantragen, erhaltet Ihr Insolvenzausfallgeld

Wendy
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Mitglied seit 10.11.2005
1 Beiträge (ø0/Tag)

Hallo Klaus,
ich weiss nicht ob Sie meine 1 Nachricht erhalten haben, deshalb nochmal neu.
Wenn man 3 Monaten kein Geld von seiner Firma erhalten hat so ist sie in der Regel Insolvent.
Um nicht noch mehr Schaden zu haben sollte man zum Arbeitsamt gehen, so wird gewährleistet daß man sein Geld für die letzten drei Monat bekommt. Jeder andere Monat ist - Arbeit umsonst-.
Sollten Sie einen Job Neben- oder hauptberuflich suchen, dann melden Sie sich telefonisch oder per Mail bei mir.
Gruß
Gledo
Telefon : 05144 /494594
Mai: doris_glede@yahoo.de

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Mitglied seit 04.11.2005
62 Beiträge (ø0,01/Tag)

BOOOIINNNGG....

Wie denn, wo denn, was denn??? Les ich da richtig? Es gibt Arbeit? Darf ich auch anrufen? Um was handelt es sich denn??

Gruß
Micha
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