Muß man den Arbeitgeber über Scheidung/Eheschließung informieren?

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Mitglied seit 02.12.2001
6.736 Beiträge (ø0,82/Tag)

Hallo zusammen,

die Frage steht ja schon in der Überschrift.
Falls ja, wann? Vorher oder reicht hinterher?

LG

Liesbeth





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Mitglied seit 22.08.2005
2.197 Beiträge (ø0,32/Tag)

Moin Liesbeth,

klar mußt Du Ihm dass sagen. Schliesslich hast Du durch die Heirat evtl. einen anderen
Nachnamen.
Und die Steuerklasse ändert sich in beiden Fällen.
Ich würde es vorher sagen.

L.G. Rieke
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Mitglied seit 15.05.2006
3.670 Beiträge (ø0,56/Tag)

Hallo,

auf jeden Fall musst du das. Wie Rieke auch schon geschrieben hat!

LG

c-aeffchen
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Mitglied seit 27.03.2007
949 Beiträge (ø0,15/Tag)

Hallo Liesbeth,

kann mich Rieke nur anschließen. Der AG muss die Änderung an das Steuerbüro weitergeben. Aber ich denke ein paar Tage nachher macht auch nichts. Hauptsache sie erfahren es.

Grüße,
ab82
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Gelöschter Benutzer

Mitglied seit 28.07.2006
19.084 Beiträge (ø2,93/Tag)

Hallo Lisbeth

und wenn es einen Manteltarifvertrag gibt, ist dort eventuell Sonderurlaub bei Eheschließung vereinbart


Grüße aus dem Revier
Heinz
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Mitglied seit 14.07.2005
104 Beiträge (ø0,02/Tag)

Hallo Liesbeth!

Also ich würde meinen Arbeitgeber vorher darüber informieren. Mein Mann hat nämlich zu unserer Hochzeit nen Tag Sonderurlaub bekommen. Ich weiß zwar nicht ob es das überall gibt, aber verschenken würde ich son Tag nicht.

liebe Grüße Nina
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Mitglied seit 31.01.2007
2.256 Beiträge (ø0,36/Tag)

Hallo Liesbeth,

genau so wie Rieke sehe ich das auch ,Du willst doch schließlich keine Nachteile in Kauf nehmen (Steuerklasse)

und auf jedenfall vorher den Arbeitgeber informieren.

LG Renate
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Mitglied seit 14.07.2005
104 Beiträge (ø0,02/Tag)

Oh da war wohl jemand schneller Lächeln
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Mitglied seit 01.08.2005
2.761 Beiträge (ø0,4/Tag)

Hallo,

ja warum nicht... soll man das verheimlichen... Na!

Versteh die Frage nicht ganz...

Steuerklasse ändert sich, Name ändert sich, Sonderurlaub gibts bei Eheschließung...

lg
s´urmel
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Mitglied seit 13.03.2007
2.099 Beiträge (ø0,33/Tag)

Schliesse mich dem urmelchen an...kapier die frage auch net...
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Mitglied seit 17.02.2001
19.917 Beiträge (ø2,34/Tag)

Nun, wenn es sich um eine Scheidung handelt, muss sich nicht zwangsläufig der Name ändern. Die Steuerklasse ist für das laufende Jahr auch noch gültig, die neue wird dann mit der neuen Steuerklasse geliefert.

In dem Fall muss der Arbeitgeber das nicht unbedingt wissen, und einen Tag Sonderurlaub gibts für Scheidungen m.W. nach auch nicht. Na!

Gruß von
fine
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Mitglied seit 02.12.2001
6.736 Beiträge (ø0,82/Tag)

Hallo zusammen,

danke für Eure Antworten.

Okay, Sonderurlaub bekomme ich nicht, wenn ich nichts sage, ist klar.

Aber wieso ändert sich die Steuerklasse?Und der Name auch nicht zwangsläufig.

Da ich ja vor der Scheidung schon lange getrennt lebe - denn ich konnte die Scheidung ja erst kurz vor Ende des Trennungsjahres einreichen - ist das Finanzamt ganz schnell auf den Dreh gekommen; keine Ehe mehr, kein Splitting! Das Finanzamt war allemal schneller als das Familiengericht. Verdammt nochmal - bin stocksauer

Und nach neuer Eheschließung hab ich doch bis zum Jahresende - oder sogar bis zur Abgabe der Steuererklärung?- Zeit, die Steuerklasse rückwirkend ändern zu lassen, oder? So hab ich es zumindest in Erinnerung.

Aber selbst wenn nicht, die Lohnabrechnung macht mein Arbeitgeber nicht selbst, sondern das Lohnsteuerbüro. reicht es dann nicht, wenn das Steuerbüro über eine Steuerklassenänderung informiert wird.

Und selbst wenn der Name sich ändert, reicht es dann nicht, den Arbeitgeber nach vollzogenen Namenswechsel davon in Kenntnis zu setzten?

LG

Liesbeth









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Mitglied seit 13.03.2007
2.099 Beiträge (ø0,33/Tag)

Warum so schwierig alles machen wenn es so einfach alles geht...gib doch deinem Arbeitsgeber alle Infos die er braucht bzw. die er benötigt und lles wird gut, wieso willste an deine rArbeitsstelel z.b. allen Stellen einzeln bescheid geben, mach doch so eien Art \"Rundschreiben\" für dein Chef und er wird die einzeln Änderungen dann weiterleiten....
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Mitglied seit 01.08.2005
2.761 Beiträge (ø0,4/Tag)

Hallo,

Aber wieso ändert sich die Steuerklasse?Und der Name auch nicht zwangsläufig.
- weil du einer anderen Steuerklasse zugeordnet wirst, wenn du heiratest, bzw. dich scheiden läßt!

Da ich ja vor der Scheidung schon lange getrennt lebe - denn ich konnte die Scheidung ja erst kurz vor Ende des Trennungsjahres einreichen - ist das Finanzamt ganz schnell auf den Dreh gekommen; keine Ehe mehr, kein Splitting! Das Finanzamt war allemal schneller als das Familiengericht.
- eben deswegen auch die Änderung der Steuerklase, da erfolgt dann kein Splittung mehr, aber das gilt erst, wenn du ordnungsgemäß geschieden bist.

Und nach neuer Eheschließung hab ich doch bis zum Jahresende - oder sogar bis zur Abgabe der Steuererklärung?- Zeit, die Steuerklasse rückwirkend ändern zu lassen, oder? So hab ich es zumindest in Erinnerung.
- Sobald du wieder verheiratet bist, mußt du die Steuerklasse ändern lassen, da sich dann auch die Berechnung des Lohnes dahingehend ändert (Lohnsteuer...)

Wie und wann du deinen Arbeitgeber in Kenntnis setzt ist denk ich mal dir überlassen... Nur muß er früher oder später informiert werden zwecks Änderung auf der Lohnsteuerkarte...
Wenn du berechtigt bist, das Lohnbüro ohne sein Wissen zu informieren... keine Ahnung...

lg
s´urmel
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Mitglied seit 02.12.2001
6.736 Beiträge (ø0,82/Tag)


@Landgräfin

ja, mag sein, dass ein Rundschreiben oder ein Aushang am Schwarzen Brett der einfachste Weg wäre - fragt sich nur, mit welchem Ergebnis. \"Gut\" ist relativ!
Manchmal gibt es Gründe, die ein anderes Vorgehen erfordern, aber um die geht es mir nicht. Die wären - wenn überhaupt - ein Thema für die Plauderecke.
Ich möchte eigentlich nur wissen, ob es rein rechtlich meine Pflicht ist, meinen Arbeitgeber über eine Scheidung und/oder Eheschließung zu informieren.

LG

Liesbeth






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