Mitglied seit 02.12.2001
6.736 Beiträge (ø0,82/Tag)
die Frage steht ja schon in der Überschrift. Falls ja, wann? Vorher oder reicht hinterher? LG Liesbeth |
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Mitglied seit 22.08.2005
2.197 Beiträge (ø0,32/Tag)
Moin Liesbeth,
klar mußt Du Ihm dass sagen. Schliesslich hast Du durch die Heirat evtl. einen anderen Nachnamen. Und die Steuerklasse ändert sich in beiden Fällen. Ich würde es vorher sagen. L.G. Rieke |
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Mitglied seit 15.05.2006
3.670 Beiträge (ø0,56/Tag)
Hallo,
auf jeden Fall musst du das. Wie Rieke auch schon geschrieben hat! LG c-aeffchen |
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Mitglied seit 27.03.2007
949 Beiträge (ø0,15/Tag)
Hallo Liesbeth,
kann mich Rieke nur anschließen. Der AG muss die Änderung an das Steuerbüro weitergeben. Aber ich denke ein paar Tage nachher macht auch nichts. Hauptsache sie erfahren es. Grüße, ab82 |
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Hallo Lisbeth
und wenn es einen Manteltarifvertrag gibt, ist dort eventuell Sonderurlaub bei Eheschließung vereinbart Grüße aus dem Revier Heinz |
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Mitglied seit 14.07.2005
104 Beiträge (ø0,02/Tag)
Hallo Liesbeth!
Also ich würde meinen Arbeitgeber vorher darüber informieren. Mein Mann hat nämlich zu unserer Hochzeit nen Tag Sonderurlaub bekommen. Ich weiß zwar nicht ob es das überall gibt, aber verschenken würde ich son Tag nicht. liebe Grüße Nina |
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Mitglied seit 31.01.2007
2.256 Beiträge (ø0,36/Tag)
Hallo Liesbeth,
genau so wie Rieke sehe ich das auch ,Du willst doch schließlich keine Nachteile in Kauf nehmen (Steuerklasse) und auf jedenfall vorher den Arbeitgeber informieren. LG Renate |
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Mitglied seit 14.07.2005
104 Beiträge (ø0,02/Tag)
Oh da war wohl jemand schneller |
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Mitglied seit 01.08.2005
2.761 Beiträge (ø0,4/Tag)
Hallo,
ja warum nicht... soll man das verheimlichen... Versteh die Frage nicht ganz... Steuerklasse ändert sich, Name ändert sich, Sonderurlaub gibts bei Eheschließung... lg s´urmel |
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Mitglied seit 13.03.2007
2.099 Beiträge (ø0,33/Tag)
Schliesse mich dem urmelchen an...kapier die frage auch net... |
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Mitglied seit 17.02.2001
19.917 Beiträge (ø2,34/Tag)
Nun, wenn es sich um eine Scheidung handelt, muss sich nicht zwangsläufig der Name ändern. Die Steuerklasse ist für das laufende Jahr auch noch gültig, die neue wird dann mit der neuen Steuerklasse geliefert.
In dem Fall muss der Arbeitgeber das nicht unbedingt wissen, und einen Tag Sonderurlaub gibts für Scheidungen m.W. nach auch nicht. Gruß von fine |
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Mitglied seit 02.12.2001
6.736 Beiträge (ø0,82/Tag)
Hallo zusammen,
danke für Eure Antworten. Okay, Sonderurlaub bekomme ich nicht, wenn ich nichts sage, ist klar. Aber wieso ändert sich die Steuerklasse?Und der Name auch nicht zwangsläufig. Da ich ja vor der Scheidung schon lange getrennt lebe - denn ich konnte die Scheidung ja erst kurz vor Ende des Trennungsjahres einreichen - ist das Finanzamt ganz schnell auf den Dreh gekommen; keine Ehe mehr, kein Splitting! Das Finanzamt war allemal schneller als das Familiengericht. Und nach neuer Eheschließung hab ich doch bis zum Jahresende - oder sogar bis zur Abgabe der Steuererklärung?- Zeit, die Steuerklasse rückwirkend ändern zu lassen, oder? So hab ich es zumindest in Erinnerung. Aber selbst wenn nicht, die Lohnabrechnung macht mein Arbeitgeber nicht selbst, sondern das Lohnsteuerbüro. reicht es dann nicht, wenn das Steuerbüro über eine Steuerklassenänderung informiert wird. Und selbst wenn der Name sich ändert, reicht es dann nicht, den Arbeitgeber nach vollzogenen Namenswechsel davon in Kenntnis zu setzten? LG Liesbeth |
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Mitglied seit 13.03.2007
2.099 Beiträge (ø0,33/Tag)
Warum so schwierig alles machen wenn es so einfach alles geht...gib doch deinem Arbeitsgeber alle Infos die er braucht bzw. die er benötigt und lles wird gut, wieso willste an deine rArbeitsstelel z.b. allen Stellen einzeln bescheid geben, mach doch so eien Art \"Rundschreiben\" für dein Chef und er wird die einzeln Änderungen dann weiterleiten.... |
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Mitglied seit 01.08.2005
2.761 Beiträge (ø0,4/Tag)
Hallo,
Aber wieso ändert sich die Steuerklasse?Und der Name auch nicht zwangsläufig. - weil du einer anderen Steuerklasse zugeordnet wirst, wenn du heiratest, bzw. dich scheiden läßt! Da ich ja vor der Scheidung schon lange getrennt lebe - denn ich konnte die Scheidung ja erst kurz vor Ende des Trennungsjahres einreichen - ist das Finanzamt ganz schnell auf den Dreh gekommen; keine Ehe mehr, kein Splitting! Das Finanzamt war allemal schneller als das Familiengericht. - eben deswegen auch die Änderung der Steuerklase, da erfolgt dann kein Splittung mehr, aber das gilt erst, wenn du ordnungsgemäß geschieden bist. Und nach neuer Eheschließung hab ich doch bis zum Jahresende - oder sogar bis zur Abgabe der Steuererklärung?- Zeit, die Steuerklasse rückwirkend ändern zu lassen, oder? So hab ich es zumindest in Erinnerung. - Sobald du wieder verheiratet bist, mußt du die Steuerklasse ändern lassen, da sich dann auch die Berechnung des Lohnes dahingehend ändert (Lohnsteuer...) Wie und wann du deinen Arbeitgeber in Kenntnis setzt ist denk ich mal dir überlassen... Nur muß er früher oder später informiert werden zwecks Änderung auf der Lohnsteuerkarte... Wenn du berechtigt bist, das Lohnbüro ohne sein Wissen zu informieren... keine Ahnung... lg s´urmel |
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Mitglied seit 02.12.2001
6.736 Beiträge (ø0,82/Tag)
@Landgräfin ja, mag sein, dass ein Rundschreiben oder ein Aushang am Schwarzen Brett der einfachste Weg wäre - fragt sich nur, mit welchem Ergebnis. \"Gut\" ist relativ! Manchmal gibt es Gründe, die ein anderes Vorgehen erfordern, aber um die geht es mir nicht. Die wären - wenn überhaupt - ein Thema für die Plauderecke. Ich möchte eigentlich nur wissen, ob es rein rechtlich meine Pflicht ist, meinen Arbeitgeber über eine Scheidung und/oder Eheschließung zu informieren. LG Liesbeth |
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Mitglied seit 01.08.2005
2.761 Beiträge (ø0,4/Tag)
Hallo,
du mußt ihn informieren, da sonst deine Lohnabrechnung nicht richtig abgerechnet wird, das ist meiner Meinung nach ein Grund dafür... Deine Steuerklasse MUSST du nach Scheidung/Eheschließung ändern lassen... und darüber mußt der Arbeitgeber informiert werden... lg s´urmel |
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Mitglied seit 02.12.2001
6.736 Beiträge (ø0,82/Tag)
@Urmel
\"aber das gilt erst, wenn du ordnungsgemäß geschieden bist.\" Bist Du Dir da sicher? Dann müßte ich meinen Steuerberater wechseln, denn der sagt, ich hätte keine Chance, weiter die LSK 3 zu beanspruchen und zahle seit Beginn diesen Jahres brav Steuern nach LSK 1. \"Sobald du wieder verheiratet bist, mußt du die Steuerklasse ändern lassen, da sich dann auch die Berechnung des Lohnes dahingehend ändert (Lohnsteuer...) \" Der Lohn ändert sich doch nicht, nur die Steuer. Und die zuviel gezahlte Steuer kann ich mir doch über Lohnsteuerjahresausgleich zurückholen. Schließlich zahle ich doch zu wenig gezahlte Steuer (die sich z.B. durch neuerliche getrennte Veranlagung im Nachhinein ergibt) auch direkt ans Finanzamt nach, ohne das die Lohnbesscheinigungen rückwirkend geändert werden. Wenn ich z.B. am 30.12 heiraten würde, könnte ich rückwirkend für das ganze Jahr die neue Steuerklasse und gemeinsame Veranlagung beantragen und mir zuviel gezahlte Steuer zurückholen, ohne dass es den Arbeitgeber tangiert. Warum soll das nicht gehen, wenn ich am eventuell schon am 30.09. heirate und die Änderung trotzdem erst zum Jahresende beantrage? LG Liesbeth |
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Mitglied seit 13.03.2007
2.099 Beiträge (ø0,33/Tag)
Liesbeth...wilslte oder kannste es nicht verstehn..oder ist es grad pure Langeweile von dir...urmel hat dir jetzt mindest 3 mal alles erklärt sogar so das ich es kapiert habe.... |
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Mitglied seit 22.08.2005
2.197 Beiträge (ø0,32/Tag)
Hallo Liesbeth,
wenn Du getrennt lebend bist - kommst Du in LSK 1 und zahlst mehr Steuern/ gesch. ebenso, also hast Du unterm Strich weniger Geld als verh. und LSK 3 . Dein Steuerberater hat absolut Recht. L.G. Rieke |
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Mitglied seit 01.08.2005
2.761 Beiträge (ø0,4/Tag)
Hallo,
weshalb fragst du dann nicht deinen Steuerberater, ob du deinen Arbeitgeber informieren MUSST, oder nicht??????? Nach meiner persönlichen Meinung MUSST du deinen Steuerberater informieren und kannst das nicht so einfach über den Lohnsteuerjahresausgleich abrechnen... Ich versteh es nur nicht... irgenwann wird er es ja doch mal erfahren... lg s´urmel |
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Mitglied seit 02.12.2001
6.736 Beiträge (ø0,82/Tag)
@Landgräfin nein, es es keine Langeweile, sondern es ist mir wichtig, auch wenn ich die Hintergründe hier nicht beleuchte und die nicht für jeden nachzuvollziehen sind. Urmel schreibt \"das ist meiner Meinung nach ein Grund dafür...\" LG Liesbeth |
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Mitglied seit 13.03.2007
2.099 Beiträge (ø0,33/Tag)
Also Liesbeth wieso willste eignetlich patou deinem Arbeitsgeber nich tsagen das du dich scheiden lässt bzw. eine eheschliessung ansteht...das kapier ich net...und wenn dein Steuerberater dir das auch alles schon gesagt hast, weiso dannhier nochmal....*fragen über fragen* |
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Mitglied seit 17.01.2002
43.740 Beiträge (ø5,35/Tag)
Und was ist bei Steuerklasse 4?
Da wird ja genausoviel abgezogen wie bei Steuerklasse 1. Spätestens wenn die neue Lohnsteuerkarte bei Arbeitgeber vorliegt, sieht er natürlich die neue Steuerklasse und kann sich den Rest denken. Diese Angabe erfolgt ohne Gewähr, ich bin kein Steuerberater: Solange eine bestimmte Steuerklasse vorliegt, wird der Arbeitgeber sie Lohnsteuer nach diesen Angaben berechnen und abführen. Sollten während der Zeit Umstände eintreten, die eine andere Berechnungsgrundlage rechtfertigen, wird dies bei der Steuererklärung des betreffenden Jahres entsprechend verrechnet. Also, solange keine neue Steuerkarte vorliegt, muss man die auch nicht beim Arbeitgeber vorlegen. Inwieweit eine Anzeige von Familienstandsänderungen grundsätzlich notwendig ist, ist eine andere Frage. Ich kenne keinen Einstellungsfragebogen, der nicht nach Familienstand etc. fragt und der nicht irgendwo den Passus hat, dass Änderungen dieser Angaben (also z.B. Umzug, Geburt eines Kindes usw.) dem AG anzuzeigen sind. Ob dazu ein betrieblich notweniger Grund vorliegt, kann man ja mal mit einem Datenschutzbeauftragten klären. Es könnte sonst ggf. sein, dass man Dir aus der Nichtanzeige einen Strick drehen kann, wenn man sowas will. best susa ____________________________________________ Wenn Du frei bleiben willst, Fresse halten. (F. Vargas) |
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Mitglied seit 22.08.2005
2.197 Beiträge (ø0,32/Tag)
Jau, bischen kompliziert, das Ganze.
Verstehe auch nicht wieso ES so kompliziert sein soll. Rieke |
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Mitglied seit 02.12.2001
6.736 Beiträge (ø0,82/Tag)
@Urmel, \"weshalb fragst du dann nicht deinen Steuerberater, ob du deinen Arbeitgeber informieren MUSST, oder nicht???????\" Weil er Steuerberater ist und nicht Personalchef, Rechtsanwalt oder Unternehmensberater. Ich hatte gehofft, dass hier jemand das liest, der oft mit solchen Dinge zu tun hat und mir die kurze Frage - eventuell mit einem Hinweis auf den entsprechenden Paragraphen - beantworten könnte. LG Liesbeth |
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Mitglied seit 01.08.2005
2.761 Beiträge (ø0,4/Tag)
Hallo,
ich bin auch kein Personalchef, Rechtsanwalt oder Unternehmensberater... Spätestens nächstes Jahr wird dein Arbeitgeber es ja erfahren... da du ihm ja dann deine neue, aktuelle LSt-Karte vorlegst... Gehts darum, daß er es dieses Jahr nicht mehr erfährt, oder generell am besten nie? lg s´urmel |
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Mitglied seit 13.03.2007
2.099 Beiträge (ø0,33/Tag)
Wenn wir die Paragraphen wüssten, wären wir net im CK sondern im Büro bei der Arbeit....*aaugenroll* |
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Mitglied seit 17.01.2002
43.740 Beiträge (ø5,35/Tag)
Landgräfin, Du weisst anscheinend nie, wann gut ist, gelle
best susa ____________________________________________ Wenn Du frei bleiben willst, Fresse halten. (F. Vargas) |
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Mitglied seit 02.12.2001
6.736 Beiträge (ø0,82/Tag)
Danke, susa! Das hilft mir jetzt doch sehr weiter. In Bezug auf Steuer mit 1 und 4 deckt sich Deine Aussage mit dem, was ich bisher in Erfahrung gebracht habe, mir ging es tatsächlich um die familieren Umstände. LG Liesbeth |
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Mitglied seit 13.03.2007
2.099 Beiträge (ø0,33/Tag)
Doch susa, aber wenn man sich begriffstutzig stellt da fällt mir nix mehr oder grade da fällt mir einiges ein...grins |
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Mitglied seit 04.09.2006
8.400 Beiträge (ø1,3/Tag)
Hi!
Bloß zur Info: Bei der Scheidung ändert sich die Steuerklasse normalerweise NICHT, da bereits ab Trennung kein Splitting mehr möglich ist (nicht erst ab Scheidung!!). Nichtsdestotrotz fände ich als Arbeitgeber es UNMÖGLICH, wenn ich \"durch Zufall\" erfahren würde, dass meine Arbeitnehmerin geheiratet hat. Sowas gehört sich einfach nicht. LG Cleo |
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Mitglied seit 02.12.2001
6.736 Beiträge (ø0,82/Tag)
@cleo,
nachdem wir jetzt geklärt haben, dass es mir nicht um den Namenswechsel geht, auch nicht um den Steuerklassenwechsel, sondern einfach um gesetzliche Vorschriften und darum, wo die vermerkt sein könnten, brauchen wir mit moralischen Bedenken nicht auch noch anfangen, oder? Das ist nun wirklich Ansichtssache LG Liesbeth |
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Mitglied seit 13.03.2007
2.099 Beiträge (ø0,33/Tag)
Schwachsinn ist es das du so ein theater um den Blödsinnmachst...das ist nun keien ansichtssache.... |
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Mitglied seit 02.12.2001
6.736 Beiträge (ø0,82/Tag)
@landgraefin,
warum beteiligst du dich an dem \"Blödsinn\", wenn Du eh nichsts brauchbares beitragen kannst? Willst Du mich vorführen, oder was sind Deine Intentionen? Wie ich Dir schon mal sagte, ist es mir sehr ernst mit der Frage. Dass Du damit nichts anfangen kannst oder manch andere auch nicht, ist schade, aber nicht zu ändern. Ich hatte Hilfe erhofft, als ich die Frage postete, keinen Kleinkrieg wegen Unwissenheit und/oder Unverständnis. Hilfreich wars Susas Kommentar, von Verständnis zeugte Fines Beitrag, alles andere ging eigentlich am Thema vorbei und war bestens geeignet, die Gemüter hochzuputschen. Es ist aber immer wieder verblüffend, wie viele sich zu Wort melden, wenn sie weder das Thema noch die Frage verstanden haben, aber keine Gelegenheit auslassen, das auch voll und ganz deutlich zu machen! Frei nach dem Mott: \"Ich hab zwar keine Ahnung, worum es eigentlich geht, aber ich hau mal drauf. Sicher ist sicher!\" Hau weiter, Landgräfin, ich hab ein dickes Fell! Hauptsache, es macht Dich glücklich! Schade nur, dass du offenbar die Frage immer noch nicht verstanden hast, dabei ist die doch klar und deutlich formuliert! LG Liesbeth |
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Mitglied seit 13.03.2007
2.099 Beiträge (ø0,33/Tag)
*augenroll* |
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