Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe


Mitglied seit 15.11.2015
12 Beiträge (ø0/Tag)

Hallo Kollegen,

ich habe eine GbR aufgemacht und eine Betriebs-/ Produkthaftpflichtversicherung gemacht. Nun habe ich bei der BGN einen Brief erhalten über meiner Mitgliedschaft, freiwilligen Unfallversicherung und einen Jahresbeitrag zu bezahlen.

Ich habe keine Mitarbeiter (meine Frau und ich sind die einzige Mitglieder) und wir machen ganz wenig Umsatz (Verlust im 1. Jahr).

Sind die Beiträge der BGN pflichtig? Hat jemanden ein Muster damit ich die Versicherung "ablehne" und den Jahresbeitrag (falls diesen nicht pflichtig ist)?

Vielen Dank

Marcelo
ps. Liebe(r) Moderator(in), ich bitte um Entschuldigung wenn meine Frage nicht die Richtlinien dieses Forum entspricht.
Zitieren & Antworten

Mitglied seit 18.03.2014
9.294 Beiträge (ø2,49/Tag)

Grundsätzlich ist es so, dass du in der BG pflichtversichert bist wenn du auch nur einen Angestellten hast. Das kann auch deine Frau sein. Hast du gar keine Mitarbeiter bist du nicht pflichtversichert kannst aber freiwillig versichert sein.

Hast du keinen Fragebogen zu MA, Lohnsummen usw. bekommen? Wenn Deine Frau nicht angestellt ist, heißt auch kein Geld bekommt, schreib denen einfach, dass du keine MA hast. Das braucht kein Formblatt.

Wenn es komplizierter wird frag deinen Steuerberater.

Viele Grüße vom Rand der Welt
Manfred

Ich koche gerne mit Alkohol. Manchmal gebe ich sogar welchen ins Essen (Vincent Klink)
Zitieren & Antworten

Mitglied seit 15.11.2015
12 Beiträge (ø0/Tag)

Danke Manfred, wir sind beide Gesellschafter... also keine MA.
Zitieren & Antworten

Gelöschter Benutzer

Mitglied seit 05.02.2013
5.917 Beiträge (ø1,43/Tag)

Hallo

Stand März 2006 soweit mir bekannt ist.

Pflichtversicherung für Unternehmer in der Berufsgenossenschaft
§ 3 des VII. Sozialgesetzbuchs erlaubt den Berufsgenossenschaften eine Pflichtversicherung kraft
Satzung für Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitende Ehegatten/Lebenspartner zu
erheben.
Versicherungsfreiheit kraft § 4 VII. SGB besteht nur für frei selbständig tätige Ärzte, Zahnärzte,
Tierärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten,
Heilpraktiker und Apotheker.
Alle anderen Unternehmer müssen sich danach erkundigen, ob und welche BG für sie zuständig
ist und ob es eine Pflichtversicherung gib
Es besteht bei folgenden Berufsgenossenschaften einePflichtversicherung für Unternehmer:

BG im Einzelhandel

BG Druck- und Papier (betrifft vor allem Fotografen und Grafiker)

Textil- und Bekleidungs-BG

BG Nahrungsmittel und Gaststätten

Bau-BG

BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

BG für Fahrzeughaltungen
Grundsätzlich gilt, dass jeder Unternehmer verpflichtet ist, sein Unternehmen innerhalb einer
Woche nach der Eröffnung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden.
Dies gilt unabhängig davon, ob der Unternehmer Arbeitnehmer beschäftigt oder nicht. Die
Einkommenshöhe, Größe des Unternehmens und der Umfang der Tätigkeit (haupt-,
nebenberuflich) ist nicht entscheidend. Selbst der Abschluss einer privaten Unfallversicherung
entbindet nicht von der Pflichtversicherung in der Berufsgenossenschaf
Zitieren & Antworten

Mitglied seit 27.01.2014
199 Beiträge (ø0,05/Tag)

Ich glaube ihr kommt um die Pflichtversicherung nicht herum. Ich selbst hatte als 1-Frau-Unternehmen ein Nebengewerben als Fotografin und musste mich auch bei der BG pflichtversichern. Bei mir kam dann noch die Handwerkskammer ins Spiel die auch noch die Hand aufgehalten hat.
Zitieren & Antworten

Gelöschter Benutzer

Mitglied seit 05.02.2013
5.917 Beiträge (ø1,43/Tag)

Hallo

IHK oder Handwerkskammer ist immer Pflicht
Zitieren & Antworten
Antwort schreiben