Mitglied seit 15.11.2015
12 Beiträge (ø0/Tag)
ich habe eine GbR aufgemacht und eine Betriebs-/ Produkthaftpflichtversicherung gemacht. Nun habe ich bei der BGN einen Brief erhalten über meiner Mitgliedschaft, freiwilligen Unfallversicherung und einen Jahresbeitrag zu bezahlen. Ich habe keine Mitarbeiter (meine Frau und ich sind die einzige Mitglieder) und wir machen ganz wenig Umsatz (Verlust im 1. Jahr). Sind die Beiträge der BGN pflichtig? Hat jemanden ein Muster damit ich die Versicherung "ablehne" und den Jahresbeitrag (falls diesen nicht pflichtig ist)? Vielen Dank Marcelo ps. Liebe(r) Moderator(in), ich bitte um Entschuldigung wenn meine Frage nicht die Richtlinien dieses Forum entspricht. |
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Mitglied seit 18.03.2014
9.294 Beiträge (ø2,49/Tag)
Grundsätzlich ist es so, dass du in der BG pflichtversichert bist wenn du auch nur einen Angestellten hast. Das kann auch deine Frau sein. Hast du gar keine Mitarbeiter bist du nicht pflichtversichert kannst aber freiwillig versichert sein.
Hast du keinen Fragebogen zu MA, Lohnsummen usw. bekommen? Wenn Deine Frau nicht angestellt ist, heißt auch kein Geld bekommt, schreib denen einfach, dass du keine MA hast. Das braucht kein Formblatt. Wenn es komplizierter wird frag deinen Steuerberater. Viele Grüße vom Rand der Welt Manfred Ich koche gerne mit Alkohol. Manchmal gebe ich sogar welchen ins Essen (Vincent Klink) |
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Mitglied seit 15.11.2015
12 Beiträge (ø0/Tag)
Danke Manfred, wir sind beide Gesellschafter... also keine MA. |
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Hallo
Stand März 2006 soweit mir bekannt ist. Pflichtversicherung für Unternehmer in der Berufsgenossenschaft § 3 des VII. Sozialgesetzbuchs erlaubt den Berufsgenossenschaften eine Pflichtversicherung kraft Satzung für Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitende Ehegatten/Lebenspartner zu erheben. Versicherungsfreiheit kraft § 4 VII. SGB besteht nur für frei selbständig tätige Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, Heilpraktiker und Apotheker. Alle anderen Unternehmer müssen sich danach erkundigen, ob und welche BG für sie zuständig ist und ob es eine Pflichtversicherung gib Es besteht bei folgenden Berufsgenossenschaften einePflichtversicherung für Unternehmer: • BG im Einzelhandel • BG Druck- und Papier (betrifft vor allem Fotografen und Grafiker) • Textil- und Bekleidungs-BG • BG Nahrungsmittel und Gaststätten • Bau-BG • BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege • BG für Fahrzeughaltungen Grundsätzlich gilt, dass jeder Unternehmer verpflichtet ist, sein Unternehmen innerhalb einer Woche nach der Eröffnung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unternehmer Arbeitnehmer beschäftigt oder nicht. Die Einkommenshöhe, Größe des Unternehmens und der Umfang der Tätigkeit (haupt-, nebenberuflich) ist nicht entscheidend. Selbst der Abschluss einer privaten Unfallversicherung entbindet nicht von der Pflichtversicherung in der Berufsgenossenschaf |
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Mitglied seit 27.01.2014
199 Beiträge (ø0,05/Tag)
Ich glaube ihr kommt um die Pflichtversicherung nicht herum. Ich selbst hatte als 1-Frau-Unternehmen ein Nebengewerben als Fotografin und musste mich auch bei der BG pflichtversichern. Bei mir kam dann noch die Handwerkskammer ins Spiel die auch noch die Hand aufgehalten hat. |
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Hallo
IHK oder Handwerkskammer ist immer Pflicht |
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