Verspätete Arbeitslosenmeldung - was passiert?


Mitglied seit 14.12.2010
1.478 Beiträge (ø0,3/Tag)

Liebe CK'ler,

auch wenn mir diese Frage deutlich unangenehm ist, ist die Anonymität im Forum ja genügend groß, dass ich sie dennoch stelle.

Es geht um folgenden Sachverhalt: Ich arbeite als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der hiesigen Universität. Meine aktuelle Stelle läuft zum Monatsende aus, die Nachfolgestelle ab 01.06.15 ist grundsätzlich genehmigt. Allerdings weiß ich, dass die hiesigen Mühlen der Verwaltung langsam laufen, so dass es sein kann, dass ich den Arbeitsvertrag nicht pünktlich zum 01.06. unterschreiben kann, de facto also ab dann bis zur Vertragsunterzeichnung arbeitslos bin.

Ich habe mich zwar rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet, müsste mich aber wohl ab dem 01.06.15 laut Auskunft meiner Sachbearbeiterin bei der Arbeitsagentur persönlich arbeitslos melden. Nun haben wir schon lange einen Urlaub gebucht, der bis zum 06. Juni geht, könnte mich bei Wahrnehmung des Urlaubs also erst danach persönlich arbeitslos melden.

Hieraus ergibt sich nun meine Frage, ob mir hierdurch Nachteile wie Sperrung etc. entstehen oder ich lediglich für die Woche, in der ich mich nicht arbeitslos gemeldet habe, kein Arbeitslosengeld bekommen würde. Das geht aus meiner Sicht nicht so eindeutig aus den Merkblättern der Arbeitsagentur hervor.
Weiß hier jemand zufällig Bescheid? Danke schon einmal im Voraus!

Beste Grüße
weatherman
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Mitglied seit 07.02.2008
10.869 Beiträge (ø1,82/Tag)

Hallo

wenn ich es richtig verstanden hab, hast du dich doch fristgerecht/gemäß arbeitssuchend gemeldet, oder?...bei uns würde ein Anruf genügen und du schilderst genau die Situation , so wie du sie beschrieben hast oder du gehst jetzt schon zum AA, wenn es um das persönliche Erscheinen geht.


LG Simone
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Mitglied seit 21.04.2005
6.337 Beiträge (ø0,91/Tag)

Hallo Weatherman,

wirst du denn weiter beschäftigt, auch wenn du noch keinen schriftlichen Arbeitsvertrag vorliegen hast? Dann bist du doch nicht arbeitslos, ein Arbeitsvertrag besteht, wenn man beschäftigt wird und bezahlt. Der muss nicht schriftlich sein. Wenn du auf jeden Fall weiter beschäftigt wirst, dann ist es also ganz egal, wann du das Schriftstück bekommst.

Nur wenn du vom 1. Juni an bis zur Unterzeichnung des neuen Vertrages nicht beschäftigt bist und nicht bezahlt wirst, dann bist du in der zeit arbietslos. Dann ruf an beim Arbeitsamt und melde dich flott arbeitslos. Und schildere die Gegebenheiten. Es ist ein bisschen Ermessenssache, wie die das da handhaben. Meine ich, vielleicht gibt es andere, die es genauer wissen.

Liebe Grüße, Doris
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Mitglied seit 20.07.2007
3.317 Beiträge (ø0,54/Tag)

@Simone: Nein, arbeitssuchend melden (geht auch online) und arbeitslos melden (geht nur persönlich) sind zwei Paar Schuhe. Das sieht Weatherman schon richtig.
Arbeitslos melden kann man sich aber meines Wissens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnis - also auch jetzt schon. Von daher würde ich einfach jetzt den Antrag stellen. Ist zwar mit Mehrarbeit verbunden, weil Du es ja vielleicht gar nicht brauchst, aber das musst Du dann halt in Kauf nehmen.

LG Sylvia
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Mitglied seit 07.02.2008
10.869 Beiträge (ø1,82/Tag)

ich hatte eine ähnliche Situation, ich war bis 31. 1. beschäftigt, lange hieß es, man weiß nicht, ob eine Verlängerung möglich ist. Also hab ich mich 3 Monate vorher arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet mit dem Hinweis, daß mein Vertrag Ende Januar ausläuft, aber es sein kann....den Vertrag hab ich Mitte Februar bekommen, ich hab 14 Tage ALG bezogen , welches ich natürlich zurückerstattet hab.

lg Simone
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Mitglied seit 27.12.2005
5.619 Beiträge (ø0,83/Tag)

Hallo,
du bist nicht arbeitslos, wenn du ab 01.06. weiterbeschäftigt wirst.
Ein Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich sein. Deshalb macht es nichts, wenn der Arbeitsvertrag erst später unterschrieben wird.

Du bekämst eh kein Arbeitslosengeld, denn du wirst von deinem Arbeitgeber doch für den ganzen Monat bezahlt.

LG Piri
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Mitglied seit 24.03.2008
14.560 Beiträge (ø2,46/Tag)

Gehe jetzt zum Arbeitsamt melde die arbeitslos und schildere die Sache mit dem neuen Vertrag und mit dem Urlaub.
Die reißen dir nicht den Kopf ab und ggf. brauchst du ALG I ja so wie so nicht, bzw. musst es zurückzahlen.
Andernfalls könntest du eine Lücke bei deiner Krankenversicherung haben. Ggf. hat dein Arbeitgeber dich zum 31.05. abgemeldet und meldet dich erst später wieder an. Es gibt zwar Übergangsfristen aber sicher ist sicher.
Schlimmstenfalls könnten sie dir den Urlaub verweigern, werden sie aber nicht tun, da auch sie hoffen, dass du weiterbeschäftigt wirst. Dann haben sie nämlich kein "Last" mit dir. Na!


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LG Lollo
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Mitglied seit 06.10.2014
389 Beiträge (ø0,11/Tag)

Hallo,
Ruf bei der Agentur an, soweit ich weiß, geht das eine ganze Weile vorher persönlich problemlos. Bei einer Uni vor Ort sind die Leute bei der Agentur oft sehr geübt in derartiger Problematik und wirklich hilfsbereit. Ohne schriftlichen Vertrag wirst du von der Uni ja auch nicht bezahlt, da können durchaus Lücken entstehen. Eigentlich solltest du in dieser Zeit dann auch nicht arbeiten. Wenn dein Vertrag kommt, kann alles wieder geändert werden.
Gruß
spice
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Mitglied seit 03.06.2007
23.252 Beiträge (ø3,74/Tag)

Pfeil nach rechts Ein Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich sein. Deshalb macht es nichts, wenn der Arbeitsvertrag erst später unterschrieben wird. Pfeil nach links

Stimmt so für den universitären Bereich nicht (ob es auch für andere Bereiche des öffentlichen Dienstes zutrifft, kann ich nicht sagen, aber bei Arbetisverträgen und Fristen für wissenschaftl. Mitarbeiter kenn ich mich ganz gut aus)

Der Arbeitsvertrag kann nicht nachträglich unterschrieben werden, sondern gilt frühestens ab dem Tag der Unterschrift durch Arbetinehmer und Vertreter der Personalverwaltung.

Bislang kenne ich es von den befristeten Verträgen an der Uni so, dass man sich 3 Monate vor Ablauf arbeistsuchend meldet, egal ob eine VErlängerung ansteht oder nicht.
Wenn es zu einer Verländerung kommt, schreibt man eine höfliche Mail an die Agentur für Arbeit, wenn nicht MUSS man am 1. Tag der Arbeitslosigkeit beim Arbeitsamt aufschlagen.
Aber erkundige dich doch bitte direkt bei der Agentur für Arbeit, vielleicht wird es ja anderswo anders gehandhabt und ein Urlaub wird dir nicht zu deine Ungunsten angelastet.
Andererseits, was machst du, wenn dein Arbeitsvertrag in der Zeit zur Unterschrift bereit liegt? Lieber in Urlaub fahren?

Ich kenne ja nun das Spielchen der befristeten Arbeitsverträge an der Uni zur Genüge, aber bislang habe ich es noch nie erlebt, dass jemand seinen Urlaub gerade in die Übergangszeit neuer Verträge legt (man weiß ja in der Regel, wie lange der Vertrag läuft und wann Anschlußverträge nötig sind und wie diese manchmal dauern)

LG Anne
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Mitglied seit 14.12.2010
1.478 Beiträge (ø0,3/Tag)

Hallo zusammen,

vielen Dank vorab schon einmal für die Anmerkungen und Hinweise. Dem Grundtenor folgend, werde ich in der kommenden Woche bereits einmal zur Arbeitsagentur gehe. Eine Kollegin, die mir gerade meine Besorgnis ansah, meinte, man könne sich wohl bereits auch vorher arbeitslos melden.

Mir geht es dabei nicht um das Arbeitslosengeld (für 1-2 Wochen kann ich mich gerade so über Wasser halten, da Ende Mai mein Gehalt für Mai kommt), sondern hauptsächlich um die Aufrechterhaltung meiner Krankenversicherung oder ob für zukünftige Fälle, in denen ich tatsächliche Arbeitslosigkeit aufgrund von Stellenwechsel nicht ausschließen kann, mir negative Folgen drohen, etc.

@Anne: Grundsätzlich hast Du ja recht mit Deinem letzten Absatz.

Schöne Grüße
weatherman
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Mitglied seit 07.02.2008
10.869 Beiträge (ø1,82/Tag)

weatherman.....das ist der richtige Weg, dies schon nächste Woche zu erledigen, da bist du auf der sicheren Seite

Pfeil nach rechts sondern hauptsächlich um die Aufrechterhaltung meiner Krankenversicherung Pfeil nach links ich weiß nicht, ob es immer noch so ist, aber es war jedenfalls mal so , daß du noch einen Monat über deinen AG versichert bist, trotzdem meld dich lieber zeitig

und meines Wissens nach, MUSS Achtung / Wichtig man , wenn eine Befristung des AV vorliegt, also man ein Ende des Arbeitsverhältnisses weiß (Termin) sich 3 Monate vorher melden...nicht kann

LG Simone
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Mitglied seit 14.12.2010
1.478 Beiträge (ø0,3/Tag)

Hallo Simone,

das mit den drei Monaten stimmt grundsätzlich, bezieht sich aber auf die Arbeitssuchendmeldung. Das wurde schon vor längerer Zeit erledigt. Wenn man das nicht rechtzeitig macht, bekommt man wohl eine Sperre. Aber danke nochmal für Deinen netten Hinweis Lächeln

Schöne Grüße
weatherman
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Mitglied seit 07.02.2008
10.869 Beiträge (ø1,82/Tag)

dann toi, toi, toi und wünsch dir, daß alles umsonst war Sich auf dem Boden wälzen vor Lachen


LG Simone
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Mitglied seit 21.04.2005
6.337 Beiträge (ø0,91/Tag)

Hallo noch einmal,

ich kenne mich mit den gesetzlichen Bestimmungen aus, demnach muss ein Arbeitsvertrag nicht zwingend schriftlich abgefasst werden.

Wie genau die Modalitäten bei bestimmten Arbeitgebern sind, das weiß ich natürlich nicht. An einer Uni war ich noch nie beschäftigt.

Daher schrieb ich ja, wenn man automatisch weiter beschäftigt ist, ist man nicht arbeitslos, auch wenn kein Arbeitsvertrag in Schriftform vorliegt. Wenn man eben nicht weiter beschäftigt ist (wie hier offenbar in einer Uni, wo ein schriftlicher Vertrag erforderlich ist), dann muss man sich vorher beim Arbeitsamt halt erkundigen, wie es gehandhabt werden soll.

Und darauf läuft es jetzt ja wohl hinaus, prima!

Liebe Grüße, Doris
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