Kindergeld trotz Hartz 4?

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Mitglied seit 10.10.2017
3 Beiträge (ø0/Tag)

Hallo Leute ich wende mich mit folgenden Anliegen :

Ich habe meine Ausbildung zum Bürokaufmann abgeschlossen aber der Betrieb meinte sie haben nicht genug Kapazitäten um mich zu halten und bin jetzt seid gestern ohne Job. Jedenfalls melde ich mich jetzt erstmal arbeitslos damit ich Hartz 4 bekomme. Ich wohne alleine und beziehe noch Kindergeld. Nun meine Frage - Hat Hartz 4 dann Einfluss darauf das ich Kindergeld bekomme ? :/
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Mitglied seit 04.10.2017
35 Beiträge (ø0,01/Tag)

Hallo DynamoDreee11,

wie alt bist du denn wenn ich fragen darf? Da du deine Ausbildung erst abgeschlossen hast nehme ich an noch nicht so alt?

LG

die Nudel :D
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Mitglied seit 10.10.2017
3 Beiträge (ø0/Tag)

Oh schnelle Antwort Super! :)

Ich bin noch 21. 😅
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Mitglied seit 12.12.2005
5.636 Beiträge (ø0,84/Tag)

mmh,

soviel Ahnung habe ich nicht vom Thema, aber wenn man seinen Job verliert, bekommt man dann nicht erst mal Arbeitslosengeld?

vG Marion
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Mitglied seit 12.12.2005
5.636 Beiträge (ø0,84/Tag)

Und du hättest dich sofort bei Eingang der Kündigung arbeitslos melden müssen, nicht erst bei Beendigung des Jobs. Könnte sein, dass du jetzt schon die erste Sperre bekommst. Schau, dass du SOFORT zum Amt kommst.
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Mitglied seit 23.05.2007
36.941 Beiträge (ø5,94/Tag)

Heute angemeldet und im Profil 20 Jahre alt und geschieden.......ob da alles so stimmt?
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Mitglied seit 10.09.2010
6.144 Beiträge (ø1,23/Tag)

Zitat von MarionMarion am 10.10.2017 um 15:19 Uhr

„Und du hättest dich sofort bei Eingang der Kündigung arbeitslos melden müssen, nicht erst bei Beendigung des Jobs. Könnte sein, dass du jetzt schon die erste Sperre bekommst. Schau, dass du SOFORT zum Amt kommst.“



Wenn der TE in der Firma nur seine Ausbildung gemacht, wurde er höchstwahrscheinlich nicht gekündigt, sondern der Ausbildungsvertrag ist abgelaufen bzw. fristgerecht beendet und er hat keinen Arbeitsvertrag im Anschluss bekommen ... Bisschen andere Situation ...
Fee
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Mitglied seit 12.12.2005
5.636 Beiträge (ø0,84/Tag)

Die Eltern haben, soweit ich gelesen habe, Anspruch auf Kindergeld für verheiratete und in Ausbildung befindliche Kinder. Somit ist die Frage falsch, ob die TE weiterhin Anspruch auf Kindergeld hat, das betrifft ihre Eltern.

Stellt sich doch eher die Frage, wie es mit Unterhalt vom geschiedenen Ehemann ist, oder gibt es das heute nicht mehr?
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Mitglied seit 23.05.2007
36.941 Beiträge (ø5,94/Tag)

...er war der Ehemann😉
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Mitglied seit 12.12.2005
5.636 Beiträge (ø0,84/Tag)

Smokey, du bist ein Korinthenk..... LOL
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Mitglied seit 23.05.2007
36.941 Beiträge (ø5,94/Tag)

...sehr gerne😂
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Mitglied seit 10.04.2006
55.968 Beiträge (ø8,44/Tag)

Hallo DynamoDreee11,

➡ bin jetzt seid gestern ohne Job. Jedenfalls melde ich mich jetzt erst mal arbeitslos damit ich Hartz 4 bekomme. ⬅
Da du seit gestern ohne Job bist, sieh zu das du ganz schnell zum Arbeitsamt kommst.

Du bekommst dann erst mal Arbeitslosen Geld. Wie das bei allein lebenden "Kindern" ist weiß ich leider nicht. Als einer meiner Söhne nach der Ausbildung für 5 Monate ( Studium konnte erst nach den 5 Monaten angetreten werden ) arbeitslos war, bekamen wir weiter das Kindergeld..

Kindergeld wird auf Hartz IV angerechnet. Wenn man Hartz IV bezieht bekommt man kein Kindergeld mehr .

katir
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Mitglied seit 16.12.2003
58.693 Beiträge (ø7,85/Tag)

"Du bekommst dann erst mal Arbeitslosen Geld.

Ja, und wenn das Lehrgehalt sehr niedrig ist kann es sein dass zusätzlch zum ALGI Anspruch auf ALGII besteht - mit Abschluss der Ausbildung müsste das Kindergeld mW ohnehin wegfallen, die Frage nach Anrechnung ergäbe sich dann nicht.

die wichtigsten Fragen beantwortet man dir aber sicher wenn du dich im Jobcenter arbeitslos meldest, was du umgehend tun solltest - wenn du dann noch Fragen hast würde ich mal bei meiner Gemeinde nach Ansprechpartnern suchen (Sozialamt), auch der VDK hilft in solchen Dingen...-
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Mitglied seit 19.04.2013
15.233 Beiträge (ø3,75/Tag)

Hallo,

laut Profil ist der TE 30 Jahre.
Das kann ja eigentlich fast kein Schreibfehler sein, da man, soweit ich mich entsinne, bei den persönlichen Einstellungen sein Geburtsdatum eingibt, so dass die Altersanzeige immer aktuell ist.

Mit 30 dürfte sich der Kindergeldanspruch (der Eltern des TE) erledigt haben.

Aber vielleicht fühlt er sich ja wie 20 😁. Das interessiert aber bei den Behörden keinen.

lG Modena
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Mitglied seit 10.04.2006
55.968 Beiträge (ø8,44/Tag)

Modena,
er schrieb aber ➡Ich wohne alleine und beziehe noch Kindergeld. ⬅

Dann kann er theoretisch keine 30 sein. Kindergeld gibt es nur bis zum Beginn des 25. Lebensjahres.
Lebt er allein, nicht mehr in der Familie, steht ihm auch das Kindergeld zu .
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