Mitglied seit 10.10.2017
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Ich habe meine Ausbildung zum Bürokaufmann abgeschlossen aber der Betrieb meinte sie haben nicht genug Kapazitäten um mich zu halten und bin jetzt seid gestern ohne Job. Jedenfalls melde ich mich jetzt erstmal arbeitslos damit ich Hartz 4 bekomme. Ich wohne alleine und beziehe noch Kindergeld. Nun meine Frage - Hat Hartz 4 dann Einfluss darauf das ich Kindergeld bekomme ? :/ |
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Mitglied seit 04.10.2017
35 Beiträge (ø0,01/Tag)
Hallo DynamoDreee11,
wie alt bist du denn wenn ich fragen darf? Da du deine Ausbildung erst abgeschlossen hast nehme ich an noch nicht so alt? LG die Nudel :D |
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Mitglied seit 10.10.2017
3 Beiträge (ø0/Tag)
Oh schnelle Antwort Super! :)
Ich bin noch 21. |
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Mitglied seit 12.12.2005
5.636 Beiträge (ø0,84/Tag)
mmh,
soviel Ahnung habe ich nicht vom Thema, aber wenn man seinen Job verliert, bekommt man dann nicht erst mal Arbeitslosengeld? vG Marion |
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Mitglied seit 12.12.2005
5.636 Beiträge (ø0,84/Tag)
Und du hättest dich sofort bei Eingang der Kündigung arbeitslos melden müssen, nicht erst bei Beendigung des Jobs. Könnte sein, dass du jetzt schon die erste Sperre bekommst. Schau, dass du SOFORT zum Amt kommst. |
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Mitglied seit 23.05.2007
36.941 Beiträge (ø5,94/Tag)
Heute angemeldet und im Profil 20 Jahre alt und geschieden.......ob da alles so stimmt? |
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Mitglied seit 10.09.2010
6.144 Beiträge (ø1,23/Tag)
Zitat von MarionMarion am 10.10.2017 um 15:19 Uhr
„Und du hättest dich sofort bei Eingang der Kündigung arbeitslos melden müssen, nicht erst bei Beendigung des Jobs. Könnte sein, dass du jetzt schon die erste Sperre bekommst. Schau, dass du SOFORT zum Amt kommst.“ Wenn der TE in der Firma nur seine Ausbildung gemacht, wurde er höchstwahrscheinlich nicht gekündigt, sondern der Ausbildungsvertrag ist abgelaufen bzw. fristgerecht beendet und er hat keinen Arbeitsvertrag im Anschluss bekommen ... Bisschen andere Situation ... Fee |
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Mitglied seit 12.12.2005
5.636 Beiträge (ø0,84/Tag)
Die Eltern haben, soweit ich gelesen habe, Anspruch auf Kindergeld für verheiratete und in Ausbildung befindliche Kinder. Somit ist die Frage falsch, ob die TE weiterhin Anspruch auf Kindergeld hat, das betrifft ihre Eltern.
Stellt sich doch eher die Frage, wie es mit Unterhalt vom geschiedenen Ehemann ist, oder gibt es das heute nicht mehr? |
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Mitglied seit 23.05.2007
36.941 Beiträge (ø5,94/Tag)
...er war der Ehemann |
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Mitglied seit 12.12.2005
5.636 Beiträge (ø0,84/Tag)
Smokey, du bist ein Korinthenk..... LOL |
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Mitglied seit 23.05.2007
36.941 Beiträge (ø5,94/Tag)
...sehr gerne |
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Mitglied seit 10.04.2006
55.968 Beiträge (ø8,44/Tag)
Hallo DynamoDreee11,
bin jetzt seid gestern ohne Job. Jedenfalls melde ich mich jetzt erst mal arbeitslos damit ich Hartz 4 bekomme. Da du seit gestern ohne Job bist, sieh zu das du ganz schnell zum Arbeitsamt kommst. Du bekommst dann erst mal Arbeitslosen Geld. Wie das bei allein lebenden "Kindern" ist weiß ich leider nicht. Als einer meiner Söhne nach der Ausbildung für 5 Monate ( Studium konnte erst nach den 5 Monaten angetreten werden ) arbeitslos war, bekamen wir weiter das Kindergeld.. Kindergeld wird auf Hartz IV angerechnet. Wenn man Hartz IV bezieht bekommt man kein Kindergeld mehr . katir |
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Mitglied seit 16.12.2003
58.693 Beiträge (ø7,85/Tag)
"Du bekommst dann erst mal Arbeitslosen Geld.
Ja, und wenn das Lehrgehalt sehr niedrig ist kann es sein dass zusätzlch zum ALGI Anspruch auf ALGII besteht - mit Abschluss der Ausbildung müsste das Kindergeld mW ohnehin wegfallen, die Frage nach Anrechnung ergäbe sich dann nicht. die wichtigsten Fragen beantwortet man dir aber sicher wenn du dich im Jobcenter arbeitslos meldest, was du umgehend tun solltest - wenn du dann noch Fragen hast würde ich mal bei meiner Gemeinde nach Ansprechpartnern suchen (Sozialamt), auch der VDK hilft in solchen Dingen...- |
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Mitglied seit 19.04.2013
15.233 Beiträge (ø3,75/Tag)
Hallo,
laut Profil ist der TE 30 Jahre. Das kann ja eigentlich fast kein Schreibfehler sein, da man, soweit ich mich entsinne, bei den persönlichen Einstellungen sein Geburtsdatum eingibt, so dass die Altersanzeige immer aktuell ist. Mit 30 dürfte sich der Kindergeldanspruch (der Eltern des TE) erledigt haben. Aber vielleicht fühlt er sich ja wie 20 . Das interessiert aber bei den Behörden keinen. lG Modena |
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Mitglied seit 10.04.2006
55.968 Beiträge (ø8,44/Tag)
Modena,
er schrieb aber Ich wohne alleine und beziehe noch Kindergeld. Dann kann er theoretisch keine 30 sein. Kindergeld gibt es nur bis zum Beginn des 25. Lebensjahres. Lebt er allein, nicht mehr in der Familie, steht ihm auch das Kindergeld zu . |
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Mitglied seit 19.04.2013
15.233 Beiträge (ø3,75/Tag)
Katir,
ich gebe dir ja Recht. Aber dann soll er halt keine widersprüchlichen Angaben machen. lG Modena |
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Mitglied seit 10.04.2006
55.968 Beiträge (ø8,44/Tag)
Modena,
.....und da gebe ich dir recht . Allerdings machen die meisten in ihren Profile keine genauen/ehrlichen Angaben |
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Mitglied seit 23.07.2008
17.519 Beiträge (ø3,02/Tag)
Moin,
Profilangaben hin oder her. Räumen wir doch mal auf. Ausbildung (erfolgreich) beendet heißt auch Ende des Kindergeldbezugs. Ab 18 muss jedes Kind selbst Kindergeld beantragen, das steht dem Kind dann zu und NICHT den Eltern, das wird auch nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kindes noch (so Kindergeldberechtigt) auf ein Fremdkonto (z.B. das der Eltern) überwiesen. Junge Arbeitslose die nicht daheim wohnen und das während der Ausbildung auch nicht getan haben, haben nur in seltenen Fällen einen ALG I Anspruch der hoch genug ist, somit fallen sie dann automatisch in ALG II. Bei ALG II wird das Kindergeld, so es das noch geben sollte angerechnet. Wohnt das Kind noch daheim, wird ALG I gezahlt, muss dann reichen, da die Eltern bis zum vollendeten 25. Lebenjahr ihr Kind dann nicht vor die Tür setzen können ohne zahlen zu müssen. Es gibt ein paar wenige Ausnahmen die einen Auszug zulassen ohne das Eltern dann zahlen müssen. Beziehen die Eltern selbst ALG II gibt es richtig Stress wenn das Kind vor Vollendung des 25. Lebensjahr auszieht, selbst dann wenn das Kind gut verdient. Dann ist Kind Teil der Bedarfgemeinschaft und muss sich eben einen solchen Auszug vorher genehmigen lassen. Früher mag das anders gewesen sein (früher war alles besser....?!?!?!?), aber früher ist halt nicht mehr. LG Vini Erwachsen werden kann ich auch morgen noch In jedem Anfang wohnt ein Ende - in jedem Ende wohnt ein Anfang.... |
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Mitglied seit 16.12.2003
58.693 Beiträge (ø7,85/Tag)
wunderbar zusammengefasst, vini...
ja, früher war mal - und gerade in Dingen Kindergeld ändert sich denn doch über die Jahre so einiges. |
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Mitglied seit 12.11.2005
16.883 Beiträge (ø2,49/Tag)
man sollte sich immer 3 monate vor Ende/Auslaufen eines Vertrags vorsorglich Arbeitsuchend melden, erzählt einem auch jeder bei den Arbeitsagenturen. nen Lehrvertrag ist ja auch nix anderes als ein befristeter Vertrag und mit erfolgreichem Abschluss beendet. Liebe Grüße Nitsirk Pessimisten sind Optimisten mit Erfahrung. |
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Mitglied seit 19.04.2013
15.233 Beiträge (ø3,75/Tag)
Ab 18 muss jedes Kind selbst Kindergeld beantragen, das steht dem Kind dann zu und NICHT den Eltern, das wird auch nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kindes noch (so Kindergeldberechtigt) auf ein Fremdkonto (z.B. das der Eltern) überwiesen.
Vini, deine Aussage trifft nicht für die Regel, sondern nur für Ausnahmen zu. Der/ die Anspruchsberechtigten bei Kindern über 18 sind weiterhin grundsätzlich die Eltern, nicht das Kind. § 62 ff EStG. Die Grundvorraussetzungen mit allen Ausnahmen für Zahlungen über 18 kann man in § 32 EStG nachlesen. Das Bundeskindergeldgesetz regelt nur Fälle, die nicht unter das Einkommensteuergesetz (EStG) fallen. Das hätte der TE auch selbst herausfinden können, wenn er das Internet bemüht hätte. Ich weiß es zufällig, da mir aus beruflichen Gründen das EStG recht vertraut ist. lG Modena |
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Mitglied seit 04.09.2006
8.400 Beiträge (ø1,3/Tag)
Danke, Modena! Ich wollte eben nachfragen: Im Normalfall haben weiterhin die Eltern Anspruch auf Kindergeld, sofern sie Unterhalt bezahlen. Und selbst wenn nicht, wird das Kindergald nur abgezweigt aufs Konto des Kindes.
Mit Ende der Ausbildung fällt es aber eh weg - bei Dir, Katir, war es anders, weil sich da ein Studium anschloss. LG Cleo |
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Mitglied seit 23.05.2007
36.941 Beiträge (ø5,94/Tag)
Zitat von Modena77 am 10.10.2017 um 17:09 Uhr
„Hallo,
Um 15.20 Uhr war er im Profil noch 20 Jahre alt und dann
Zitat von DynamoDreee11 am 10.10.2017 um 15:14 Uhr
„Oh schnelle Antwort Super! :)
[QUOTE="m13759626"] ....und jetzt 30 Jahre, ev.in 2 Stunden dann schon 40? So schnell sah ich noch keinen älter werden....... und veräppeln kann ich mich auch selber..... |
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Mitglied seit 19.04.2013
15.233 Beiträge (ø3,75/Tag)
Naja Smokey,
dann weiß man doch, was man von dem Teilnehmer zu halten hat |
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Mitglied seit 23.05.2007
36.941 Beiträge (ø5,94/Tag)
...sind bei Euch ev. jetzt gerade Schulferien? |
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Mitglied seit 19.04.2013
15.233 Beiträge (ø3,75/Tag)
In Sachsen sind Schulferien.
Dass der TE aus Sachsen kommt, könnte man anhand des Nicks mutmaßen |
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...um Mitternacht hat er das Rentenalter erreicht...
TE sollte sich nun mal langsam auf neue Frage einstellen ^^^zB wie gestalte ich mein langweiliges Rentnerdasein blablablub... Gruss HeSt |
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Mitglied seit 02.07.2005
3.569 Beiträge (ø0,52/Tag)
Herrlich Herbststurm,
gut beschrieben !! Nach dem Motto, ich bin Rentner,erziehe meine Enkelkinder, bekomme ich dann Erziehungsgeld? lg Pitty |
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Mitglied seit 04.04.2005
13.913 Beiträge (ø1,99/Tag)
Hallo,
man sollte sich recht schnell beim Arbeitsamt melden, wenn man weiß, dass man seine Stelle verliert. Meine Tochter wusste auch, dass sie nach der Ausbildung nicht übernommen wird, wurde zumindest vorstellig und da das im Februar war und zu dem Zeitpunkt noch nicht einmal klar war, ob sie ihre Abschlussprüfung besteht, konnte sie noch warten. Sie hat dann gleich am Tag des bestehens der mündlichen Prüfung einen Termin ausgemacht. Das Arbeitsamt kam länger nicht in die Pötte, sodass sie beim Termin gleich einen Vertrag vorlegen konnte, bekam dann aber ALG 1 rückwirkend ab dem Tag nach der mündlichen. Also beeile Dich, vorstellig zu werden und falls möglich, kläre gleich die anderen Fragen. lg morgaine |
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