Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Mittlerweile gehts beim Elterngeld auch gut voran, so dass ich beratend tätig werden kann :) Also immer her mit den Fragen !!! |
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Mitglied seit 11.03.2004
455 Beiträge (ø0,06/Tag)
Hallo Dicke13,
dann will ich gleich mal anfangen, auch wenn es mich z.Zt. nicht wirklich betrifft, sondern nur interessiert: Ich habe schon zwei total unterschiedliche Aussagen von Experten für folgende Situation gelesen: Ich bin zur Zeit in Elternzeit. Sollte ich in dieser noch ein Kind bekommen, bekomme ich dann lediglich die € 300,00 / Monat (+ evlt. Geschwisterbonus) oder zählt das Gehalt, was ich vor der Elternzeit bekommen habe als Grundlage? Ich habe nämlich schon Beides gelesen, weiß nun wirklich nicht, was stimmt. Achso, jetzt arbeite ich nicht. Danke, dass Du hier so freiwillig und hilfsbereit Auskunft gibst!! LG Sandra |
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Mitglied seit 15.05.2006
3.670 Beiträge (ø0,56/Tag)
Hallo,
mich persönlich betrifft es momentan (noch?) nicht, aber eine Frage oder zwei würden mich dann schon mal interessieren. Wenn der Partner auch 2 Monate zu hause bleibt, wird dann das von seinem Gehalt berechnet oder wird da einfach mein Gehalt als Grundlage verwendet? Kann der Mann auch 2 Monate zu hause bleiben, auch wenn ich in dieser Zeit zu hause bin oder muss er es \"anschließend\" machen, wenn meine 12 Monate vorbei sind? Hoffe ich konnte mich einigermaßen gut ausdrücken... LG und danke schonmal c-aeffchen |
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Mitglied seit 28.07.2005
661 Beiträge (ø0,1/Tag)
Hallo,
mich betrifft es auch (noch) nicht, aber deinen lieben \"Infoservice\" nehm ich dann doch mal in Anspruch... Wieviel Prozent von meinem Gehalt würde ich denn jetzt bekommen? Mein Mann würde auch die zwei Monate zu Hause bleiben, deshalb interessiert mich auch das was c-aeffchen fragt. Außerdem: Darf der Mann in dieser Zeit auch sozusagen \"Homeoffice\" machen, also von zu Hause ab und zu mal mit dem Büro in Kontakt bleiben, oder zählt das dann nicht als richtiges zu-Hause-bleiben? (Naja ich denke das zählt nicht aber fragen kann man ja mal ) Danke schonmal dass du weiterhelfen willst! Liebe Grüße Nummer 178 im CdbU |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
@sandra27: du bekommst 300 EUR monatlich + ggf. Geschwisterbonus
@c-aeffchen: wenn dein partner zu hause bleibt, wird sein Einkommen geprüft. 67% vom durchschnittlichen Nettoeinkommen (12 Monate vor Geburt) Und ihr könnt beide zuhause bleiben und Elterngeld beide beziehen, alles möglich, .. @Apfelsinchen: es sind 67 % Es zählt nur als Teilzeit, wenn es der Arbeitgeber uns so bescheinigt und er natürlich Geld bekommt.... Die 2 Partnermonate können nur in Anspruch genommen werden, wenn mind. bei einem von beiden eine Erwerbsminderung vorliegt. Wenn beide z.b. ALG II Empfänger sind und nicht vor Geburt gearbeitet haben (12 Monate davor), dann kriegen sie auch nur höchstens 12 Monate .... |
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Mitglied seit 28.04.2003
4.739 Beiträge (ø0,62/Tag)
Hallo,
vielen Dank für die Erweiterung Deines Angebots Ich hätte da auch gleich mal drei Fragen: 1) Wenn ich während des Elterngeldbezugs auf 400 EUR-Basis arbeiten würde, wird mir das auch auf das Elterngeld voll angerechnet, oder gibt es hier eine Ausnahme, wie es beim Erziehungsgeld der Fall war? Ich meine, daß diese Ausnahmeregelung zumindest im Gespräch war, weißt Du hier Näheres? 2) Ich habe dann noch ca. 3 Wochen Resturlaub, den ich evtl. vor Beginn meines Mutterschutzes vor der Geburt nicht mehr nehmen kann. Wenn ich ihn im Anschluß an den Mutterschutz nach der Geburt des Kindes nehmen würde (also nicht erst nach der Elternzeit), würde das auf das Elterngeld angerechnet? Wohl ja, oder, denn in der Zeit würde ich ja quasi Gehalt beziehen? Wie wäre es im Fall einer finanziellen Urlaubsabgeltung, also Urlaub ausbezahlen lassen? 3) Ich habe letzten Monat eine Überstundenabgeltung für das Vorjahr als Einmalbezug bekommen. Wird dies (weil es ja quasi eine zusammengefaßte Monats-Zahlung ist) in die Bemessungsgrundlage der 12 Monate vor der Geburt für die Elterngeld mit aufgenommen, oder bleibt das quasi außen vor, wie Weihnachtsgeld o.ä.? Viiielen lieben Dank schonmal LG Jerry |
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Mitglied seit 01.06.2006
675 Beiträge (ø0,1/Tag)
Mal ne ganz doofe Frage: Wie is\'n das bei Mehrlingen? (kam mir heute beim Autofahren ohne jeden Anlass in den Sinn). Die Fragen von Jerry (besonders 1.) interessieren mich zusätzlich auch.
GuK Kathrin (neugierig, obwohl (noch) gar nicht betroffen) |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
@jerry123
zu Frage 1: Wenn du nur den Mindestbetrag von 300 EUR haben willst, kannst du so viel verdienen nach Geburt wie du willst.. da es ein Mindestanspruch von 300 EUR immer geben wird. Also kannst 4000 EUR verdienen , es passiert nix.. Darfst allerdings nicht die 30 Wochenstunden überschreiten. Wenn du allerdings 67% von deinem Nettogehalt als Elterngeld bekommst, dann wird jeder Pfennig angerechnet. Dann würdest du Elterngeld so bekommen : Nettogehalt vor Geburt - Nettogehalt nach Geburt = Summe X , davon 67% , wäre das Elterngeld für diejenigen Monate, wo Teilzeit ausgeübt wird. zu Frage 2 : Kann ich dir noch nichts zu sagen. Muss ich erst nachfragen. DA bin ich mir jetzt unsicher. zu Frage 3: Wenn du eine Einmalzahlung auch meinetwegen aus 2001 bekommst, wird sie angerechnet, weil es ja in dem 12-Monats-Zeitraum vor Geburt passiert. Ist also Einkommen. Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, etc.) vor Geburt werden nicht mit in das Steuerbrutto mitherangezogen. @leocat78: Bei Zwillingen ist das so... Das 1.Kind ganz normal berechnen, fürs 2.Kind gibts einfach nur 300 EUR obendrauf, egal ob 67% vom Netto oder Mindestbetrag von 300 EUR. |
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Mitglied seit 26.01.2003
4.253 Beiträge (ø0,55/Tag)
Schaut mal unter www.elterngeld.net
Ich finde, da sind die Ansprüche ganz gut erklärt! Zumal da auch immer der entsprechende Gesetzestext angeben ist! LG casasun |
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Mitglied seit 28.04.2003
4.739 Beiträge (ø0,62/Tag)
Huhu zusammen,
@Dicke13: vielen Dank für die schnelle Antwort 3 ist ja eine gute Nachricht, 1 habe ich fast schon so befürchtet, und ganz lieb, daß Du wegen 2 nochmal fragen willst (sieht aber wohl auch schlecht aus fürchte ich) @Casasun: danke für den Link; ich selbst kannte ihn bereits und habe auch das Gesetz in gedruckter Form, aber so alle Fragen gingen leider noch nicht draus hervor im Detail - dazu isses wohl auch alles noch zu frisch... Aber mit der Seite und dem Forum dort hat sich jemand große Mühe gegeben, das steht fest! LG Jerry |
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Mitglied seit 26.01.2003
4.253 Beiträge (ø0,55/Tag)
@Jerry
Mal schauen wie sauber das Gesetz ausgearbeitet wurden und wie das dann in der Praxis aussieht. Bei den Unklarheiten muss man wohl erst einmal abwarten, bis die ersten Klagen erhoben werden und wie dann entschieden wird! LG casasun |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
@casasun: aber aus dem gesetz wirste nicht schlau, deswegen biete ich meine hilfe an, denn wir wenden das elterngeldgesetz hier an.. |
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Mitglied seit 09.08.2005
151 Beiträge (ø0,02/Tag)
Hallo,
ich hätte auch mal eine Frage: 1. Ich überlege mir, nur noch 80 % zu arbeiten. Werden dann die 67 % von den 80 % berechnet? 2. Habe ich das richtig verstanden: wenn man während der Elternzeit auf 400-Euro-Basis arbeitet, wird das vom Elterngeld abgezogen? Viele Dank für die Hilfe! Grüsse nutella13 |
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Mitglied seit 29.03.2006
3.830 Beiträge (ø0,58/Tag)
Hallo,
gilt dein \"Service\" nur für Deutschland oder auch für Österreich? eva-maria |
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Mitglied seit 15.05.2006
3.670 Beiträge (ø0,56/Tag)
Halli hallo,
vielen Dank für deine schnelle Antwort. LG c-aeffchen |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
@jerry: wenn du nach der Mutterschutzfrist Erholungsurlaub nimmst, kriegst du in der Zeit kein Elterngeld, da es mit einer vollen Erwerbstätigkeit gleichgesetzt wird.
@nuttella: wir ermitteln das durchschnittliche Nettoeinkommen von den letzten 12 Monaten vor der Geburt bzw. vor der Mutterschutzfrist... und wenn du da paar Monate 80% nur gearbeitet hast, dann fließt das mitein ja.. Wenn du Elterngeld aufgrund von 67% vom Netto kriegst, dann wird alles bei einem 400 EUR Job angerechnet. Kriegst du den Mindestbetrag von 300 EUR bloß, dann kannste die 400 EUR ruhig verdienen, wird nich angerechnet. @evamaria: gilt nur für deutschland. sorry. |
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Mitglied seit 28.04.2003
4.739 Beiträge (ø0,62/Tag)
@casasun: so ganz sauber ist es im letzten Detail leider eben nicht, aber das ist ja meist so.
Aber es gibt ja meist entsprechende Anweisungen dazu, deswegen finde ich den Service von Dicke ganz lieb und toll ! @Dicke: ich hab\'s mir fast schon gedacht (Urlaub), weil er ja aus der vollen Erwerbstätigkeit stammt. Aber dankeschön! Auszahlen lassen müsste man dann wahrscheinlich vor dem Mutterschutz machen, oder? LG Jerry |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
@jerry: wenn das natürlich geht, würd ich das auf alle fälle vorziehen, weil es ja dann noch in dein steuerbrutto mitreinkommt, mehr elterngeld für dich :=) |
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Mitglied seit 09.08.2005
151 Beiträge (ø0,02/Tag)
Hallo,
jetzt habe ich doch nochmal 2 Fragen: 1. Hängt das Elterngeld auch von der Steuerklasse ab? D.h. wird das reine Netto der letzten 12 Monate genommen mit oder ohne Berücksichtigung der Steuerklasse? 2. Ich arbeite in Vollzeit und habe noch einen 400-Euro-Job. Wie wird hier das Elterngeld berechnet: 67 % vom Vollzeitjob oder Vollzeit+400Euro und davon die 67 %? Vielen vielen Dank für Deine Mühe und Auskünfte!!! Liebe Grüsse nutella13 |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
@nuttella: es wird das Steuerbrutto der 12 Monate vor Geburt genommen, dann wird daraus das Netto berechnet und dann daraus das Elterngeld. Steuerklassenwechsel bringt nur was, wenn es in den Zeitraum reinfällt.
Das Elterngeld wird von den beiden Jobs zusammen berechnet. |
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Mitglied seit 12.11.2005
1.562 Beiträge (ø0,23/Tag)
Hallo Dicke13,
jetzt muss ich doch nochmal genau nachfragen: Wenn ich Vollzeit arbeite und eine geringfügig entlohnte Beschäftigung auf 400 € - Basis habe, wird aus beiden zusammen das Elterngeld berechnet? Und eine weitere Frage habe ich noch: Wird das Elterngeld gleich ab dem Tag nach der Geburt gezahlt oder wird während der gesetzlichen Schutzfrist nach der Geburt erst das Mutterschaftsgeld gezahlt?? Wie ist es mit dem Kindergeld? Wird das Kindergeld zusätzlich zum Bezug des Elterngeldes gezahlt oder in irgendeiner Form angerechnet?? Vielen Dank vorab...toll, dass du hier so fleißig die Fragen beantwortest! LG kuschel1972 |
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Mitglied seit 09.03.2005
534 Beiträge (ø0,08/Tag)
Hallo,
ich hätte jetzt auch eine Frage (hab sie zwar schon mal gestellt, aber anscheinend etwas missverständlich). Wenn das Elterngeld 67% des Nettogehalts des letzten Jahres beträgt; dann wäre es doch sinnvoll, bevor man plant, schwanger zu werden, die Lohnsteuerklasse zu ändern. Wir haben z. Zt. 4 - 4, da wir in etwa beide gleich viel verdienen. Würden wir es auf 3(ich) - 5(mein Mann) ändern, hätte ich Netto ca. 500 € mehr! (Mein Mann zwar weniger, aber das würde sich ja wieder ausgleichen.) Ist es tatsächlich so, oder hab ich da was falsch verstanden? LG und vielen Dank für deine Hilfe! Juditka |
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Mitglied seit 12.09.2004
3.350 Beiträge (ø0,47/Tag)
Hallo Dicke13,
vielen Dank erstmal, dass Du hier so großzügig deine Hilfe anbietest! Ich bin mir über folgendes unklar: Unser Kind wird im März \'07 geboren. In 2006 hatte ich zwar komplett die Steuerklasse 1, aber Mitte Dezember haben mein Mann und ich geheiratet. Die Lohnsteuerkarten 2007 laufen auf 3 (ich) und 5 (mein Mann). Ich weiß, dass mir im Lohnsteuerausgleich für 2006 die Klasse 3 für das ganze Jahr angerechnet wird. Aber wie ist das nun bei der Beantragung des Elterngeldes? Gilt das Nettoeinkommen aus 2006 der Klasse 1 oder 3? Und wie mache ich es geltend, falls die Steuerklasse 3 zum Tragen kommt? Anhand des Lohnsteuerausgleichs? Fragen über Fragen... Du siehst, ich bin etwas verwirrt.., vielleicht kannst Du ja ein wenig davon aufklären? Vielen Dank und liebe Grüße!! Monja |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
@kuschel: ja es werden beide jobs zusammengerechnet....
Kindergeld wird nich angerechnet. Kindergeld bekommt jeder, egal wie hoch Einkomemn oder Elterngeld.. wie früher auch. Das Elterngeld gilt ansich von Geburt, aber das Mutterschaftsgeld und der ARbeitgeberzuschuss werden angerechnet, so dass meist nix mehr übrig bleibt an Elterngeld die ersten 2 Monate. @juditka: klar, wenn Lohnsteuerklasse wechseln, dann, bevor man schwanger wird.. aber manche denken nich so weit und wechseln sie schnell noch vor der Geburt. Das bringt gar nichts. Das wollte ich nur damit klarmachen :) @ajnom: wenn dein Kind März 2007 kommt, wird, wenn du kein Mutterschaftsgeld beziehst, der Zeitraum Februar 2007 bis März 2006 berücksichtigt, bei Mutterschaftsgeldbezug verschiebt sich das dann um 2 Monate meist nach hinten. ES ist völlig egal, wenn Lohnsteuerklassenwechsel. Wir nehmen das Brutto, was uns dein Arbeitgeber für diese Monate bescheinigt. |
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Mitglied seit 04.02.2007
1 Beiträge (ø0/Tag)
hey dicke13!!
hab da mal ein paar fragen, also was würde ich ledig in fester patnerschaft,Wohnsitz nrw als Elterngeld bekommen (mache zur zeit mein abi nach, Einkommen 350-400 euro job+kindergeld für mich 154+halbweisenrente 180(die aber dann wegfallen würde))? mein Partner verdient etwa 1100 euro netto, was würden wir dann im zweiten jahr erhalten?? Nichts??oder welche Gelder würden mir dann noch zu stehen?? wäre echt dankbar, wenn du mir helfen könntest und mir ein paar Antworten nennen würdest. Mit bestem dank im Voraus!! Kleene1985 |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
@kleene: also erstmal gibt es im zweiten jahr nichts beim elterngeld... das läuft max. nach 14 Monaten aus.. ihr habt natürlich die möglichkeit, dass ihr das elterngeld splittet und euch nur jeden monat den hälftigen elterngeldbetrag auszahlen lasst.. so kommt ihr dann auch auf insgesamt 24 monate elterngeld.
Und was der Partner verdient, interessiert beim Elterngeld auch nicht mehr. Ist nicht wie beim Erziehungsgeld, wo es immer abhängig vom Gehalt des Partners war. Bei Einkommen 350-400 wirst du sicherlich nur den Mindesbetrag von 300 EUR kriegen. Kindergeld und Halbwaisenrente spielt hier keine Rolle. |
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Mitglied seit 09.03.2005
534 Beiträge (ø0,08/Tag)
Hallo nochmal!
Ich hätte noch eine Frage... Angenommen, ich werde schwanger und bekomme ein Kind. Dann bleib ich mit dem Kind zu Hause. In 1-2 Jahren werde ich nochmal schwanger, ohne in der Zwischenzeit gearbeitet zu haben. Wird dann fürs Elterngeld mein Gehalt vor dem ersten Kind berücksichtigt, oder bekomme ich die 300€. Und macht es einen Unterschied, ob ich zu dem Zeitpunkt, wo ich mit dem zweiten Kind schwanger werde, noch Elterngeld fürs erste bekomme? (Dann wäre es ja sinnvoll, das Elterngeld für zwei Jahre zu beantragen...) LIebe Grüße! Juditka |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
@juditka: in diesem fall wird auf das einkommen vor der geburt des 1.kindes genommen. wenn du jetzt ein kind kriegst und noch im erziehungsurlaubes bist mit dem ersten kind, dann kriegst du nur 300 EUR Elterngeld, da wird nich drauf zurückgegriffen. In deinem geschilderten Fall ist es allerdings so, dass man dann auf das Einkommen vor der Geburt des 1.Kindes zurückgreift. Es macht keinen Unterschied, ob du noch grad Elterngeld bekommst für das 1.Kind...
Aber Elterngeld gibt es NICHT für 2 Jahre...zumind. der Anspruch gilt max. bis zum 14.LM des Kindes. |
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Mitglied seit 09.03.2005
534 Beiträge (ø0,08/Tag)
Hallo\'!
Zuerst mal danke für deine Antwort... Verstehe ich es richtig, dass mein Einkommen vor GEburt des ersten Kindes angerechnet wird, wenn ich z. B. ein Kind bekomme, danach einige Jahre zu Hause bleibe (gibt es da eine Grenze, wie lang das sein darf?) und währnd dieser ZEit nochmal schwanger werde? Ist es egal, ob das noch in der Zeit ist, wo ich Elterngeld bekomme, oder danach? Mit zwei Jahren meinte ich die Variante, dass man die gleiche Summe auf zwei Jahre bekommt, also pro Monat nur den halben Betrag. Das geht doch, oder? (Hab ich mal gelesen...) LG, Juditka |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Sobald du ein Kind kriegst, und noch Elterngeld beziehst, wird immer auf das Einkommen vor Geburt des Kindes zurückgegriffen, weswegen du Elterngeld noch beziehst.
Ja, das geht, du kannst dir dein Elterngeld hälftig auszahlen lassen und somit 2 Jahre vollkriegen, das stimmt. |
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Mitglied seit 12.09.2004
3.350 Beiträge (ø0,47/Tag)
Hallo, ich nochmal...
vielen Dank erstmal für deine Antwort, aber das verstehe ich jetzt nicht. Ich dachte immer, es käme auf das Netto-Gehalt an? Warum ist jetzt das brutto wichtig? Hm.. Ja, ich werde Mutterschutzgeld bekommen, heißt das, es kommen März und April 2007 auch noch mit in die Berechnung? Wo genau bekomme ich eigentlich den Elterngeld-Antrag? Und wann beantrage ich frühestens? Direkt nach der Geburt? Danke für Deine Hilfe! LG Monja |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Es kommt ja auch auf das Netto an, aber trotzdem brauchen wir erstmal dein Brutto, ziehen dann Steuern und Sozialbeiträge ab und das was rauskommt dann, das ist das bereinigte Netto für unsere Berechnung.
Wenn dein Kind März kommt und du Mutterschaftsgeld beziehst, dann fängt die Schutzfrist denke ich mal im Februar an und somit is das Einkommen Januar 2007 - Februar 2006 wichtig. Bei uns in M-V gibts die Anträge im Krankenhaus, nach der Geburt. Du kannst den Antrag rückwirkend bis zu 3 Monate beantragen. Also innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt solltest du den Antrag gestellt haben, damit dir nichts verloren geht. |
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Mitglied seit 12.09.2004
3.350 Beiträge (ø0,47/Tag)
Hm, okay... aber wieviel zieht Ihr in meinem Fall vom Brutto ab? analog Steuerklasse 1 oder 3??
LG Monja |
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Mitglied seit 28.04.2003
4.739 Beiträge (ø0,62/Tag)
Huhu,
die Frage von Monja würde mich auch noch interessieren. LG Jerry |
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Hallo,
vielen Dank für Dein Angebot. Bin mir seit Heut nicht mehr sicher, vieleicht kannst Du mich aufklären. Meine Tochter (17), bisher nicht gearbeitet, hat am 19.12.06 entbunden. Sie sollt also nach der alten Regelung bezahlt werden. Alleinerziehend ! Heut kam der Bescheid und sie bekommt 12 Monate 300€. Das entspricht doch aber der neuen Regelung , oder?? Danke für Deine antwort bereits im voraus LG Martha |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
@ajnom: wir ziehen soviel steuern ab, wie es auf der gehaltsbescheinigung ausgezeichnet wird.
@martha: nein, das hat seine richtigkeit.. wir bewilligen erstmal immer nur für ein jahr erziehungsgeld, den folgeantrag kriegt sie automatisch zugeschickt im 10.LM des Kindes und dann beantragt sie fürs 2.jahr... |
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Mitglied seit 09.04.2002
1.052 Beiträge (ø0,13/Tag)
Hallo Dicke 13,
finde ich ja Klasse, daß Du Deine Hilfe hier anbietest. Würde ich auch gerne in Anspruch nehmen Es heißt ja, die Elterngeld-Regelung gelte auch für Selbstständige. Nur leider hab ich da kaum weitere Informationen zu gefunden. Ist denn auch da das Einkommen der letzen 12 Monate entscheidend oder gibt es da andere Zeiträume? Denn m.E. hat man ja bis zum übernächsten Jahr Zeit, um seine Bilanzen/Gewinnermittlungen u.ä. beim FA einzureichen. Würde das bedeuten, daß mein Mann bis zum Juni 07 (da wird - sofern alles glatt läuft - unser Kind geboren) seine Meldungen für 2006 fertig haben muß? (Denn eigentlich hätte er ja noch Zeit bis Anfang 2008) Und welcher Betrag wird dann zur Berechnung herangezogen? Doch sicherlich der Gewinn nach Steuern, oder? Und wie wird bei einem Selbstständigen beurteilt, ob er denn tatsächlich sich zu Hause nur ums Kind kümmert oder ob er nicht tatsächlich doch nebenbei selbsständig arbeitet? Dann hab ich gelesen, man kann die 12+2 Monate auch anders aufteilen, z.Bsp. Hälfte/Hälfte, d.h. für jeden 7 Monate. Ist das richtig? Und könnten wir dann beide gleichzeitig vom 1.-7. Monat Elterngeld in Anspruch nehmen oder muß das nacheinander erfolgen? Hab schonmal vielen Dank für Deine Hilfe! Liebe Grüße, Putzi74 |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
@putzi74:
Tja, man findet wenig zu den Selbständigen, da es sehr kompliziert ist.. Jeder fürchtet sich momentan noch vor Selbständigen hier im Amt... ;) Es ist so. Wenn euer Kind 07 kommt und dein Partner schon länger als 2005 selbständig ist, dann kann er auch den Steuerbescheid von 2005 bringen. Wenn er allerdings erst später sich selbständig gemacht hat, dann muss er uns jeden Monat mitteilen, was er an Gewinn hatte, quasi eine BWA für jeden Monat abliefern, da der 12-Monats-Zeitraum ja nich ein Kalenderjahr zufällig ist. Sprich, Kind kommt Juni, dann muss er uns von Mai 2007 bis Juni 2006 jeden Monat aufschlüsseln, aber nur wenn er 2005 noch nich selbständig war. Das natürlich alles nur, wenn er selber einen Antrag stellt auf Elterngeld. Wenn er das macht und er trotzdem weiter arbeitet als Selbständiger während der Elternzeit , muss er es auf 30 Wochenstunden beschränken (Erklärungsprinzip reicht) und er muss uns eine Prognose bringen, was er die jeweiligen Lebensmonate an Gewinn gedenkt zu haben. Dann wird das mitangerechnet. Und ein Bescheid unter Vorbehalt erstellt. Irgendwann mal, wenn Steuerbescheid 2007 fertig ist, wird das nochmal nachgeprüft, sprich irgendwann 2008/2009 :) , wird ein abschließender Bescheid ergehen. Will er allerdings nur die 300 EUR Mindestbetrag Elterngeld haben, wird das natürlich gleich ein endgültiger Bescheid. Wenn er dann den Steuerbescheid 2005 einreicht, nehmen wir den Gewinn, ziehen davon die Steuer und Sozialbeiträge ab, und die Summe die davon übrig bleibt, davon nehmen wir 67% dann, das ist dann das Elterngeld. Du hast auch richtig gelesen, man muss nich 12+2 nehmen, man kann auch 7+7 gleichzeitig, ober 1-2 mutter, 3-4 vater, 5-6 mutter, etc... könnt ihr euch aufteilen, wie ihr wollt :) |
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Mitglied seit 28.04.2003
4.739 Beiträge (ø0,62/Tag)
Hallo Dicke,
ich nochmal Wie ist es eigentlich mit der Anrechnung von Sonderzahlungen während des Elterngeldbezugs? Wir bekommen z.B. im November Weihnachtsgeld gezahlt, das würde ich dann anteilig für die Zeit bis Ende des Mutterschutzes bekommen. Würde mir das dann angerechnet?? Wie würde es sich mit Prämien o.ä. verhalten ? Vielen Dank nochmal! LG Jerry |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
@jerry: sonderzahlungen vor geburt des kindes werden rausgerechnet aus dem nettoeinkommen. und nach der geburt bin ich auch der meinung, dass sonderzahlungen / prämien nicht mitangerechnet werden. |
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Mitglied seit 28.04.2003
4.739 Beiträge (ø0,62/Tag)
Hallo Dicke,
danke! Das scheint nur nirgends zu stehen Logischer fände ich es eigentlich auch, denn man bekommt es ja auch nur anteilig für die Zeit, die man gearbeitet hat oder wo zumindest der Mutterschutz noch lief, also nicht für die reine Elternzeit. LG Jerry |
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Mitglied seit 21.07.2006
8 Beiträge (ø0/Tag)
Huhu Dicke,
ich habe noch ne Frage zum guten alten Erziehungsgeld. wir bekommen für beide Jahre 300 €. Wenn ich jetzt im 2. Jahr Teilzeit arbeiten gehe, wird ja das Einkommen angerechnet. Bleibt bei ca.1000 € brutto/Monat (580 €netto) noch was an Erziehungsgeld übrig? Auf 400 € Basis kann/will mein Chef mich leider nicht beschäftigen - minimum 20 Stunden *seufz* 1000 Dank im Voraus |
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Mitglied seit 04.07.2005
339 Beiträge (ø0,05/Tag)
Hallo,
ich hab auch ne Frage und finde es ganz toll, daß du so hilfst! Wir erwarten im März unser 2. Kind und dachten mal ich bleibe die ersten 6 Monate zuhause mit 300 € Elterngeld + Geschwisterbonus und dann mein Mann für 8 Monate mit 67%. Wie ist es dann mit dem Steuerklassenwechsel (jetzt er 3 und ich 5)? Wenn ich dann aber arbeiten gehen würde hätte ich gerne 3 und er 5. Prinzipell kann man ja 1-mal im Jahr wechseln. Und wie sieht es dann aus, wenn er wieder arbeiten geht, kann man dann wieder problemlos wechseln? Und dann hätte ich noch gerne gewußt wenn mein Mann ab September oder Oktober zuhause bleibt wie sieht es aus mit Anspruch auf Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld? Danke schonmal für deine Antworten und deine Mühe! Liebe Grüsse aus dem Schwarzwald belchenmädel |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
@coco: das hängt davon ab, wieviel einkommen dein partner hatte im zweiten beantragungsjahr.. deine 1000 EUR werden dann dazu gerechnet und dann muss man gucken, wieviel erz.-geld noch übrig bleibt.
@belchenmädel: wegen steuerklassenwechsel ist uns das alles egal. uns interessiert ja zur berechnung des elterngeldes die 12 monate vor geburt des kindes, was er da hatte. Wie das mit Wechseln und so ist, musst beim Finanzamt nachfragen. Anspruch auf Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld muss er mit seinem Arbeitgeber abklären, da haben wir auch nichts mit zu tun bzw. können keine Antworten drauf geben. Tut mir leid. |
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Mitglied seit 21.07.2006
8 Beiträge (ø0/Tag)
mein mann hat im jahr der geburt (2006-das ist doch das 2. beantragungsjahr, oder?) brutto 22.500 euro verdient. |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
wann is denn euer kind geboren? |
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Mitglied seit 21.07.2006
8 Beiträge (ø0/Tag)
Mai 2006 |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
dann beginnt ja jetzt erst euer 2 tes jahr erziehungsgeld... habt ihr schon den folgeantrag gestellt?
habt ihr weitere kinder? zahlt er unterhalt an andere kinder? hat er werbungskosten 2006 gehabt? was seid ihr beide von beruf? |
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Mitglied seit 21.07.2006
8 Beiträge (ø0/Tag)
nein, der antrag ist noch nicht gestellt. hatte nur beim versorgungsamt angerufen und die sagten, dass wir bei dem einkommen auch für das 2. jahr erziehungsgeld bekommen.
es ist das erste kind (für uns beide). ich glaube, die werbungskosten übersteigen nicht den pauschalbetrag... beide angestellte im öffentlichen dienst. |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
dann ist es so, wenn er 22.500 EUR Brutto hatte 2006 und du 12.000 EUR Brutto verdienen wirst im 2.Lebensjahr, dann bekommt ihr nichts mehr..im 2.Jahr... |
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Mitglied seit 21.07.2006
8 Beiträge (ø0/Tag)
achso, dann wird sein \"altes\" und mein zukünftiges gehalt addiert !
vielen dank für deine hilfe |
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Mitglied seit 01.02.2004
2.081 Beiträge (ø0,28/Tag)
Hallo, ich habe auch mal eine Frage, wenn ich an mehreren Tagen im Jahr wegen der Betreuung meiner kranken Kinder zuhause bleibe bekomme ích ja weniger Geld vom Arbeitgeber. Wie wird dann das Elterngeld ausgerechnet? Bekomme ich dann weniger Geld? oder wird das Krankengeld dazu gezählt? Hach, ist das alles kompliziert, mir als Teilzeitkraft wäre das Erziehungsgeld vieeeeel lieber Einen schönen Tag wünscht dagli |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Was uns der Arbeitgeber bescheinigt an Bruttoeinkommen, das nehmen wir dann auch. Wenn es weniger ist, wegen Krankheitstagen, Pech gehabt... kann ich nur so sagen. |
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Mitglied seit 01.02.2004
2.081 Beiträge (ø0,28/Tag)
Hallo Dicke13, oh.....das ist aber ungerecht da werden also dann auch wieder Mütter mit (schon-) Kindern bestraft. trotzdem vielen Dank für Deine Hilfe und schnelle Antwort. Einen schönen Tag wünscht dagli |
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Mitglied seit 18.03.2007
1 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo, ich bi ganz neu hier bei euch... .und bin gleich mal auf das Thema Elterngeld gestoßen.
Ich habe da auh gleich eine Frage! Wir bekommen unser erstes Kind im Mai 2007. Die Berechnung für mein Elterngeld ist nicht so schwer, da ich Angestellte bin. Bei meinem Mann ist das anders. Er ist Gewerbetreibender, hat aber doch Anspruch auf Elterngeld für 2 Monate oder? Wie ist es denn sinnvoll das Elterngeld aufzuteilen?? Ich hab schon gelesen, daß der Mann die ersten 2 Monate nehmen soll, weil dann hab ich Mutterschaftsgeld + Zuschuss vom Arbeitgeber, und mein Mann das Elterngeld. Wenn ich dann vom 3. -14. Monat beantrage...geht das??? wird bei mir mein Mutterschaftsgeld angerechnet, auch wenn ich in den ersten 2 Monaten nicht beantragt habe?? dann würde nämlich unterm Strich mehr bleiben!! Oder bleibt es sich egal? Vielen Dank!! |
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Mitglied seit 19.09.2005
113 Beiträge (ø0,02/Tag)
Hallo Dicke13,
bei mir ist es im Moment zwar auch noch nicht wirklich aktuell, trotzdem interessiert es mich schon wie das alles mit dem Elterngeld und so abläuft. Und habe auch gleich eine Frage dazu: Mein Gehalt ist aufgeteilt in ein festes Gehalt und einen variablen Teil, der sich nach der persönlichen Erreichung der ZIele richtet. Dieser variable Teil wird immer einmal im Jahr (mit dem Märzgehalt) ausgezahlt. Zusätzlich bekomme ich auch noch eine Firmenerfolgsabhängige Prämie auch einmal im Jahr ausbezahlt. Ich nehme an, dass diese Firmenerfolgsprämie nicht mit ins Elterngeld eingerechnet wird (ist sicher analog zu Weihnachtsgeld, ...) oder? Aber was ist mit meinem variablen Gehaltsanteil? Der müsste doch eigentlich wie normales Gehalt gelten, oder? Finde es übrigens super, dass du dir so viel Zeit nimmst und die Fragen alle beantwortest! Viele liebe Grüße, Sanbin |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
@nini76: anspruch hat dein mann, auch wenn er selbständig ist...Er muss allerdings seine Arbeitszeit in der Woche auf max. 30 Wochenstunden begrenzen. Das muss er uns auch glaubhaft machen.
Das Beispiel geht nicht: Dein Mann 1-2 und du 3-14, so dass ihr insgesamt 14 Monate bekommt. Da du schon 2 Monate durch MuschG \"verbraucht\" hast, habt ihr insgesamt nur noch 12 Monate Anspruch, sprich du würdest dann nur bis 12 LM kriegen. @sambin: einmalige zahlungen werden nicht mit reingerechnet. wenn du aber jeden monat jetzt so eine zahlung hast, dann denke ich mal, wird es mitreingerechnet und ist im gesamtbrutto mitdrin. |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
@nini76: anspruch hat dein mann, auch wenn er selbständig ist...Er muss allerdings seine Arbeitszeit in der Woche auf max. 30 Wochenstunden begrenzen. Das muss er uns auch glaubhaft machen.
Das Beispiel geht nicht: Dein Mann 1-2 und du 3-14, so dass ihr insgesamt 14 Monate bekommt. Da du schon 2 Monate durch MuschG \"verbraucht\" hast, habt ihr insgesamt nur noch 12 Monate Anspruch, sprich du würdest dann nur bis 12 LM kriegen. @sambin: einmalige zahlungen werden nicht mit reingerechnet. wenn du aber jeden monat jetzt so eine zahlung hast, dann denke ich mal, wird es mitreingerechnet und ist im gesamtbrutto mitdrin. |
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Hallo Dicke13!
Ich hoffe, du schaust hier noch rein, auch wenn sich schon seit Monaten nichts getan hat! Ich habe nämlich eine Frage, die mich ziemlich beschäftigt, und zwar: So wie ich das mitbekommen habe, gibt es zwei Arten, das Elterngeld zu berechnen. Normalerweise wird einfach der Nettoverdienst genommen, und davon 67% - das wäre dann der mir zustehende Betrag. Eine weitere Berechnungsmöglichkeit wäre: Bruttolohn minus Lohnsteuer minus Sozialbeiträge minus Soli minus Werbungskostenpauschale und von dem Ergebnis dann 67%. Je nachdem, welche Berechnungsart ich nehme, differiert das mir voraussichtlich zustehende Elterngeld erheblich. Ich arbeite als Angestellte im Öffentlichen Dienst, und da fällt zum Einen neben den \"normalen\" Sozialabgaben noch eine zusätzliche Rentenversicherung an, die natürlich mein Nettogehalt verringert. Außerdem geht ein bestimmter Betrag monatlich in einen Riestervertrag, und verringert so auch mein Nettogehalt. Heißt das jetzt, dass ich dadurch, dass ich für meine Rente versuche gut vorzusorgen, einen Nachteil beim Elterngeld bekomme? Oder kann ich drauf bestehen, dass der Sachbearbeiter beim Elterngeld diese beiden Beträge berücksichtigt? Für eine Antwort wäre ich dir sehr dankbar! lg grobinchen |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Klar, guck ich hier noch rein, hab ja den Thread abonniert :)
@grobinchen: da bist du falsch informiert. es gibt zwar zwei arten elterngeld zu beziehen, aber die sind anders. Die 1.Variante - Du beantragst nur den Mindestbetrag von 300 EUR und dein Einkommen wird nich nachgeprüft. Kannst somit auch eine Teilzeit ausüben und es bleibt bei den 300 EUR Elterngeld. 2.Variante - Du beantragst Elterngeld 67% vom vorangegangenen Einkommen (12 Monate vor Geburt bzw. vor Beginn Mutterschutz). Da nehmen wir das Steuerbrutto, ziehen Lohnsteuer + Solizuschlag ab und die Pflichtabgaben zur Sozialversicherung und 76,67 EUR Werbungskostenanteil. Da kommt dann ein \"Nettobetrag\" raus und davon 67% sind dann dein Elterngeld. Deine Zusatzversicherungen denke ich mal, spielen keine Rolle hier. Hier darfst du auch eine Teilzeittätigkeit ausüben, aber es wird dann mit dem Elterngeld verrechnet. Allerdings bekommst du auch hier mind. 300 EUR Elterngeld. |
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Dankeschön! Deine Antwort hat mir sehr geholfen! |
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Mitglied seit 03.07.2004
7 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Dicke 13,
das ist ja lieb von dir wie geduldig und kompetent du alle Fragen hier beantwortest, würdest du mir auch bitte weiterhelfen? Ich hätte zwei Fragen: Ich habe im Mai 2006 ein Kind bekommen und war daraufhin ein Jahr zu Hause. Nun arbeite ich also seit Mitte Mai wieder und wie es aussieht erwarten etwa Ende März 2008 weiteren Nachwuchs. Somit habe ich ja nun keine zwölf Monate gearbeitet und damit auch keine Einkünfte gehabt. 1. Werden dann die Zeiten vor der Geburt des ersten Kindes angerechnet oder einfach tatsächlich der Durchschnitt der Einkünfte der letzten zwölf Monate? 2. Mein Mann und ich verdienen brutto in etwa gleich viel. Er ist in Steuerklasse 3, ich in 5. Lohnt sich für uns ein Wechsel? Liebe Grüße und schonmal vielen Dank Dodo |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
@dodo: hallo dodo. glückwunsch zum zweiten kind, was demnächst kommt.
wenn du jetzt wieder arbeitest und kind soll ca. märz 2008 kommen, dann könnte deine mutterschutzfrist februar 2008 starten, somit wäre der zeitraum für dich ausschlaggebend: Februar 2007 - Januar 2008 ... da zählt es, was du in den monaten hattest. wenn du keine 12 monate durchgängig gearbeitet hast, zählen halt nur die monate zusammen wo was war , aber dann trotzdem durch 12 teilen, um das durchschnittliche nettogehalt vor der geburt rauszubekommen. Mit den Steuerklassen kann ich dir nich beantworten, da wir keine Steuerprofis sind, da am besten das Finanzamt oder so fragen, ob es noch was bringt .. weil der 12-monatszeitraum ja schon angefangen hat. Außerdem ist es soweit ich weiß, strafbar bzw. nicht rechtens, nur wegen elterngeld die steuerklassen zu wechseln. Ist zwar schwierig nachzuweisen, ist aber trotzdem nicht erlaubt. Noch ein Tipp: solltest du in dem 12-monatszeitraum schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben sein und beziehst nach ablauf der 6 wochen lohnfortzahlung krankengeld von der krankenkasse, werden die monate wo krankengeldbezug ist, rausgenommen aus dem 12-monatszeitraum und die monate vor februar 2007 sind dann ausschlaggebend... lg dicke12 |
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Mitglied seit 03.07.2004
7 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Dicke13,
ich bin nicht so oft im Internet, deswegen kann ich mich erst jetzt bedanken. Deine Antwort hat uns schon sehr geholfen. Danke auch für den nützlichen Tipp. Hab ich es richtig verstanden, dass der Betrag den ich in den sechs Wochen vor Geburt des neuen Babys, also in der Muterschutzzeit davor erhalte, nicht angerechnet wird? Puh, ist das alles kompliziert... Nicht mal das Geld, das ich noch im Februar 2008 erhalten werde wird angerechnet? Auch nicht, wenn ich mehr als die Hälfte des Monats gearbeitet habe? Wird dann das Geld von Mai 2007 wohl auch nicht angerechnet weil ich nur einen halben Monat gearbeitet habe? Ich hab echt ein riesiges Fragezeichen vor`m Kopf... Wünsche dir einen schönen Tag und danke dir schonmal LG Dodo |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
was du in den 6 wochen vor der geburt bekommst, wird nich als einkommen gezählt. weil es ja meist weniger ist, das soll ja kein nachteil sein für den antragsteller. somit wird der monat ganz rausgelassen und man geht einen monat zurück nach hinten. wenn deine mutterschutzfrist irgendwann im februar losgeht, wird der ganze monat gleich rausgenommen.
in diesem fall ist das alles für dich zum nachteil, weil du ja dadurch deine 12 monate nicht zusammen bekommst.. |
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Mitglied seit 22.05.2003
649 Beiträge (ø0,08/Tag)
hallo,
ich hab auch mal eine frage: die 67 % werden ja vom nettolohn genommen. wenn ich aber 1 mal im Jahr ein 13. monatsgehalt u. urlaubsgeld bekommen habe, wird dies mit reingerechnet, somit aus dem kompletten bruttojahresverdienst : 12 u. davon dann 67 % berechnet??? katriene |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
nein, sonderzahlungen werden nicht miteinberechnet. nur das ganze normale steuerbrutto jeden monat. |
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Mitglied seit 03.07.2004
7 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Dicke 13,
ich schon wieder. Du hattest mich ja darauf hingewiesen, dass im Fall einer Lohnfortzahlung nach sechs wöchiger Krankheit diese Zeit ebenfalls nicht mitberechnet wird, sondern die Monate davor. Trifft das auch bei einem individuellen Beschäftigunsverbot zu bei dem der Arbeitgeber weiterhin das Gehalt zahlen muß? Das wäre in meinem Fall ja schon wieder sehr von Nachteil wie du ja bereits weißt. Gibt es denn für solche Fälle keine Ausnahmeregelungen? Wünsche dir einen schönen Tag! Danke für deine Hilfe! Liebe Grüße Dodo |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
nein, bei einem beschäftigungsverbot tritt diese regelung nicht in kraft, da du ja dein volles gehalt weiterbekommst. bei einer krankschreibung nach 6 wochen kriegst du ja weniger gehalt und hast somit ein nachteil bei der elterngeldberechnung, deswegen gehen wir da auf die monate davor zurück. |
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Mitglied seit 03.07.2004
7 Beiträge (ø0/Tag)
Toll, dass du dir Zeit nimmst immer so geduldig alle Fragen zu beantworten. Du hast uns sehr geholfen. Vielen Dank und alles Gute.
Dodo |
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Mitglied seit 28.03.2003
6.389 Beiträge (ø0,83/Tag)
Hallo!
Ich habe jetzt auch mal eine bzw 2 Fragen! 1) Du hast geschrieben Sonderzahlungen werden nicht in die Elterngeldberechnung mit einbezogen, Prämien aber schon, wenn nun auf meiner Gehaltsabrechnung "Bonus" und ein Betrag steht wird dieser dann mit einbezogen oder nicht? 2) Ich kauf ab und zu Artikel von unserer Firma, das steht dann auf der Gehaltsabrechnung unter "Warenbezug", wird das dann rausgerechnet, sonst würde ich ja dadurch dann weniger Elterngeld bekommen... Vielen Dank LG Cosmo |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
@cosmo: prämien werden auch ncih miteingerechnet. alles was einmalig ist und extra zahlungen sind, werden rausgerechnet.
was du als warenbezug kaufst, weiß ich nicht, wie das gerechnet wird. wir nehmen das steuerpflichtige einkommen, zählt ja eigentlich nich dazu oder? wir nehmen was uns der AG bescheinigt. |
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Mitglied seit 27.02.2006
8 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Dicke13,
auch ich hab eine Frage: ich bin seit Jahren Freiberuflerin (Architektin) und bekomme im Oktober mein Baby. Gerne würde ich Elterngeld bekommen, als Grundlage gilt doch meine Steuererklärung mit Gewinn- und Verlustrechnung von 2006, oder? Und jetzt die schwierige Frage: Kann ich in der Elternzeit auch eine "Auszeit von der Elternzeit" nehmen? Konkret habe ich ein schönes Projekt für Anfang 2008 in Aussicht, dass ich gerne machen würde. Dafür müsste ich jedoch etwa einen Monat richtig viel arbeiten, jedoch von zu Hause aus, habe eh ein Home-Office ( nur das Ergebnis wird "bezahlt", nicht die Zeit, die ich dafür brauche, das werden auch eher mehr als 30 Wochenstunden....). In der Zeit würde ich das Baby dann von Oma betreuen lassen während ich arbeite. Das lohnt sich für mich jedoch finanziell nur, wenn ich danach, also in den Folgemonaten, wieder Elterngeld bekomme. Geht das? Verschieben kann ich den Auftrag nämlich leider nicht, die Auftraggeber wollen schnell bauen.... Und wie weise ich nach, dass ich ansonsten nicht arbeite? Ab und zu bekomme ich noch Honorare für Arbeiten, die ich schon vor Monaten abgeschlossen habe, die aber erst bei "Erledigung" abgerechnet werden. Und ich habe natürlich viel vorgearbeitet, damit ich überhaupt eine Auszeit vom Job nehmen kann, ohne zu verhungern, da wird dann auch erst in der Elternzeit das Honorar gezahlt, obwohl es alles schon lange vor dem Baby fertig war. Und bei einem Auftraggeber bekomme ich eine monatliche Voraus-Pauschale und rechne dann erst am Ende des Jahres ab, wieviel ich gemacht habe und ob ich etwas zurückzahlen muss oder noch etwas rausbekomme (das sind Ausschreibungen für Arbeiten an Fertighäusern). Muss ich diese Pauschale einstellen oder kann ich das mit meinem "Guthaben", das ich mir in diesem Jahr erarbeitet habe, einfach in 2008 verrechnen, also alles so weiterlaufen lassen? Ab Spät-Sommer wollte ich ja eh wieder arbeiten, dann kann ich mehr arbeiten und meine Leistungen dann wie immer am Ende des Jahres mit den Zahlungen verrechnen, oder? Vielen, vielen Dank für eine Rückinfo, für Freiberufler gibt das Netz noch nicht viel her... rosalover |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
@rosalover: ja als grundlage gilt 2006 bei dir, und es zählt als einkommen während der elternzeit, was du wirklich in dem monat erhälst. das einfachste ist für dich, beantrage nur den mindestbetrag von 300 EUR und du musst weiter nix nachweisen. erspart dir viel arbeit. ansonsten musst du uns mitteilen,was du denkst zu bekommen, während der elternzeit.. darauf hin wird es erstmal geschätzt und irgendwann per steuerbescheid / bwa endgültig festgestellt. |
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Mitglied seit 27.02.2006
8 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Dicke13,
vielen Dank für die Info. Eine Frage ist allerdings noch offen: muss ich jetzt bis zum Stichtag der Geburt alle "offenen Rechnungen", für Arbeiten, die ich schon fertig habe, anmahnen und eintreiben, damit ich dann ab der Geburt kein Geld mehr bekomme? Ich habe ja als Freiberuflerin keine Mutterschutzfristen und wollte bis zur Geburt arbeiten, da kommt dann ja noch Honorar für mich zusammen, das nicht sofort am nächsten Tag bezahlt wird. Oder kann ich ganz gemütlich abwarten, wann das Geld eintrudelt, egal ob mit oder ohne Baby, denn die Arbeit habe ich ja schon lange erledigt, nur das Geld dafür fehlt noch. Und wie lange habe ich Zeit, dieses Geld dann "einzutreiben"? Gilt also der Kontoeingang bei mir als "Verdienst" oder der Zeitpunkt, zu dem ich die Rechnung stelle? Da liegen ja gerne Wochen dazwischen... Danke für Deine Mühe, Rosalover |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
wenn das möglich ist, würd ich es tun... somit hast du dann mehr einkommen vor der geburt , sprich höheres elterngeld dann... ansonsten is das einkommen während des elterngeldbezuges und wird auf das elterngeld angerechnet.
uns interessiert nur die bwa oder steuerbescheid, was da drauf steht.. mehr nicht ! |
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Mitglied seit 27.02.2006
8 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Dicke13,
jetzt bin ich leicht verwirrt: ich dachte, dass als Einkommensgrundlage für das Elterngeld meine Steuererklärung 2006 gilt - und nicht das, was ich in 2007 bisher verdient habe. Daher sollte es doch für die Höhe des Elterngeldes egal sein, wann ich meine ausstehenden Honorare aus 2007 bekomme, ob vor oder nach der Geburt? Gearbeitet dafür habe ich ja schon, ist ja alles fertig bzw. wird bis zur Geburt fertig, nur das Bezahlen dauert halt immer so lange, aber da kann ich ja nix für... Und wird meine Steuererklärung 2007 dann noch für irgendeine Berechnung gebraucht? Das Baby kommt ja erst Ende Okober, d.h. 10/12 des Jahres 2007 habe ich voll gearbeitet (und dabei mehr als in ganz 2006 verdient). D.h: wird das Elterngeld evtl. ab 2008 erhöht, da ich in der Steuererklärung 2007 mehr verdient habe als in 2006? Wäre ja prima Herzliche Grüße, Rosalover |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
@rosalover: oh ja, mein fehler.. normalerweise gilt immer, 12 Monate vor Geburt, sprich Baby kommt im Oktober, also Oktover 2006 - September 2007 ... wäre maßgeblich. da Selbständige das meist aber nich bringen können, gibt es da eine sonderregelung, sie können das abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt einreichen.
Also wäre es trotzdem ratsam jetzt alle Rechnungen einzufordern, damit sie später während des Elterngeldbezuges kein Einkommen haben. Alles was du nach der Geburt an Einkommen hast, wird angerechnet aufs Elterngeld. Der Bescheid bei selbständigen wird immer vorläufig gemacht, nach Erhalt der Steuerbescheide 2006, 2007 und 2008 (die betreffen ja dich und deinem zeitraum), wird der Bescheid endgültig gemacht. |
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Mitglied seit 11.08.2006
131 Beiträge (ø0,02/Tag)
Hallo Dicke 13,
auch von mir erst einmal ein Dankeschön für deine Hilfe. Meine Frage wäre: Verstehe ich es richtig, dass man immer mindestens € 300,-- Elterngeld erhält, sofern man nicht mehr als 30 Stunden arbeitet. Der Plan wäre nämlich, zuerst einige Monate ganz in Elternzeit zu gehen und dann wieder Teilzeit zu arbeiten. Ich denke also, dass man zuerst die 67% erhalten kann und dann mindestens noch € 300,-- erhält, richtig? Schon einmal vielen Dank für deine Antwort Heidi |
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Mitglied seit 14.03.2006
2.728 Beiträge (ø0,41/Tag)
Hallo Dicke 13,
find das alles trotzdem verwirrend . Eine meiner Kolleginen ist in der 18 Woche, wurde gerade krankgeschrieben da sie vorzeitige Wehen hatte. Was würde sie denn bekommen wenn sie bis zur Geburt nicht mehr arbeiten dürfte? Leben ist das, was passiert, wenn du eifrig dabei bist, andere Pläne zu machen. LG ALEX ( Nr.25 im CdbS ) |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
@joschi: ja genau, so ist es richtig. jetzt bekommt JEDER 300 EUR elterngeld, sofern man nich mehr als 30 Std/Woche arbeitet... das war beim Erziehungsgeld ja anders...
@alex: wenn sie schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben ist , wochenlang , dann werden diese monate rausgenommen, wo sie krankengeld erhält und man geht auf die entsprechende anzahl monate noch weiter zurück....so dass sie immer auf 12 monate kommt, wo sie ganz normales gehalt hat. |
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Mitglied seit 11.08.2006
131 Beiträge (ø0,02/Tag)
Vielen Dank, Dicke 13
Heidi |
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Mitglied seit 10.05.2006
575 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo Dicke 13,
ich sitze gerade eben am Elterngeldantrag und bin grad verwirrt. Ich soll Kopien von den Gehaltsabrechnungen machen und vom Arbeitgeber die Verdienstbescheinigung ausfüllen lassen? Ist das nicht doppelt gemoppelt? Habe ich das richtig verstanden, daß mein Mann die Verdienstbescheinigung nicht ausfüllen lassen muß? Er arbeitet die Elternzeit durch. Bleibt also nicht zu Hause. Vielen lieben Dank schon mal im vorraus. Conny |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
@zwillingsmami: nein, sollst du nicht.. wir brauchen eigentlich nur das formular, was der AG ausfüllt. wenn der das nicht macht oder es ihn nicht mehr gibt, dann brauchen wir die gehaltsnachweise. aber für uns ist es besser, wenn wir das formular ausgefüllt bekommen.
Nein, vom Mann brauchen wir nicht. Wenn er in seiner Elternzeit voll arbeitet, dann hat er keine Elternzeit. Entweder oder... |
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Mitglied seit 10.05.2006
575 Beiträge (ø0,09/Tag)
@dicke13: danke Dir erstmal, jetzt muß ich nochmal eine Frage nachschieben, da unser ZBFS heute Ihren telefonfreien Arbeitstag hat:
in dem Fragebogen Bescheinigung der Ausländerbehörde ( ich bin deutsch) ist auf der 3. Seite oben eine Bescheinigung der Krankenkasse wg Mutterschaftsgeld. Muß ich die ausfüllen lassen? Bin schon ganz wirr. Danke Dir |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
naja, die anträge sind in jedem bundesland anders (bin in meck-pom) ...
die Bescheinigung für die krankenkasse musst du in jedem fall ausfüllen lassen, ob du nun was erhalten hast oder nicht... das ist nötig. |
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Mitglied seit 14.03.2006
2.728 Beiträge (ø0,41/Tag)
Hallo dicke 13
Echt das ist ja toll. Dachte schon die arme bekommt dann 67 % vom Krankengeld. Leben ist das, was passiert, wenn du eifrig dabei bist, andere Pläne zu machen. LG ALEX ( Nr.25 im CdbS ) |
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Mitglied seit 30.08.2007
2 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Dicke 13,
unser komplizierter Fall in Stichpunkten: 1. Kind Dezember 2004 2. Kind August 2007 (Samstag gekommen ) Meine Frau hatte Elternzeit für 1. Kind, hat Teilzeit gearbeitet bis zum Mutterschutz, wird mindestens bis zum nächsten Frühjahr ganz zu Hause bleiben. Ich habe Elternzeit für 1. Kind bis Ende November 2007 mit Teilzeit von 28 Wochenstunden. Danach werde ich wieder in Vollzeit gehen. Wir planen Elterngeldbezug incl. Partnermonate: Monate 1-11 für meine Frau (nach 67%-Regel) und 1-3 für mich (375 EUR = Mindestbetrag+Geschwisterbonus). Für mich sind das im groben September-November 2007, da bin ich ja noch in Teilzeit, habe also Anspruch. Nun die Fragen: 1) Habe ich Anspruch auf Elterngeld, obwohl ich meine Teilzeit fortsetze, also weder "neue" Elternzeit habe noch weniger Geld als vorher? 2) Wenn ja: Was wird kontrolliert: Ist-Arbeitszeit oder Sollarbeitszeit laut Vertrag? Hintergrund: Geht mir das Elterngeld flöten, wenn ich während des Elterngeldbezugs durch ein paar Überstunden auf eine Ist-Arbeitszeit von >30 Stunden komme? 3) Werden die Partnermonate genehmigt? Voraussetzung ist ein verringertes Erwerbseinkommen, aber was heißt das? Ich verdiene bis Dezember konstant, danach sogar etwas mehr. Meine Frau erhält bis Ende des Mutterschutzes, also bis Ende Oktober weiterhin ihre Beamtenbezüge, die skurilerweise sogar höher sind als vorher, weil ausgerechnet zum August 2007 ihre Elternzeit (=Teilzeit) geendet hat. Ab November kriegt sie nichts mehr, d.h. sie hat definitiv weniger Einkommen als vorher. Aber eben nicht im September/Oktober, in denen ich Elterngeld beziehen will. Später geht bei mir nicht, weil meine Teilzeit dann endet. 4) Und dann noch ein Sonderfall: Wir betrieben nebenbei noch ein Gewerbe in Form einer kleinen Photovoltaikanlage. Die "Arbeit" besteht darin, 2mal im Jahr eine Rechnung zu schreiben. Das wird hoffentlich nicht als wöchentliche Arbeitszeit gerechnet, oder? Aber trotzdem haben wir dadurch Einkünfte. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist das für mich egal, denn da ich Mindestbetrag beantrage, interessiert mein Einkommen nicht. Aber meine Frau ist ja Miteigentümerin. Muss ich also 50% der Einkünfte mit angeben? Am einfachsten wäre es doch, die Einkünfte ganz raus zu lassen, denn die fallen weiterhin an, abgesehen von ein paar % mehr oder weniger aufgrund schwankender Sonneneinstrahlung. Gibt es da einen einfachen Weg oder müssen wir da den kompletten Wahnsinn mit Einnahmenüberschussrechnung usw. vorlegen? Sorry, dass das so kompliziert ist, aber deine bisherigen Antworten veraten so viel Kompetenz, dass ich bei dir Hoffnung auf verlässliche Antworten habe. Vielen Dank schon im Voraus osterhase1 |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
@osterhase:
1. Ja, du hast Anspruch. Man muss nich unbedingt Elternzeit nehmen, es reicht, wenn man max. 30 Std. arbeitet. Und da du den Mindestbetrag beantragst, wird dein Teilzeiteinkommen auch nich angerechnet. 2. Der Arbeitgeber muss uns bei Antragstellung mitteilen, wieviel Stunden du arbeitest. Sagt er max. 30 bzw. <30 Std. , dann wird das nich weiter nachgeprüft...Dann ist das so = Erklärungsprinzip. 3. Es muss nur bei einem Partner eine Erwerbsminderung vorliegen. Und das tut es ja, weil deine Frau doch keine Teilzeit arbeitet in der neuen Elternzeit oder? Müsste also ne Erwerbsminderung vorliegen. 4. Ich sag mal so, wenn du eure Selbständigkeit nicht angibst, kriegt das auch keiner mit. Somit würd ich das rauslassen. Weil wenn ihr es vorher angebt, müsst ihr auch dann sagen, ob ihr es nach der Geburt auch habt.. und das bedeutet, viel Schriftkram, vorläufige Bescheide, endgültige Bescheide... würd ich nich machen. So viel wird es ja nich sein oder? |
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Mitglied seit 23.10.2006
2.242 Beiträge (ø0,35/Tag)
Hallo Dicke 13, sehr lieb von dir, dass du dich den Elterngeld-Fragen im CK annimmst Ich habe heute auch mal ein paar...
1.Wir haben im August 2006 ein Kind bekommen (bekommen noch Erziehungsgeld). Für nächstes Jahr ist evtl ein weiteres Kind geplant. Sollte dieses Kind vor August 2008 (bis dahin bekommen wir noch Erziehungsgeld vom 1. Kind) geboren werden, wird das dann irgendwie mit dem Elterngeld verrechnet, oder ist das unabhängig voneinander?? 2.Elterngeld würden wir beim 2. Kind dann wahrscheinlich "nur" den Mindestsatz von 300 € bekommen, da ich ja das vergangene Jahr (wegen des 1. Kindes) komplett zu Hause war, ist das richtig?? 3. Evtl möchte ich einen 400-€Job annehmen. Muss ich das angeben oder ist es denen auf dem Amt egal?? Erziehungsgeld wurde ja aus den Einnahmen 2005/2006 errechnet. Oder ist das jetzt auch noch relevant? Welche auswirkungen könnte es haben? Könnten wir das Erziehungsgeld gestrichen bekommen?? Vielen lieben Dank im vorraus schonmal!! LG, mekajo |
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Mitglied seit 30.08.2007
2 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Dicke 13,
du bist ja unglaublich schnell, vielen Dank!!! 1)-2) sind damit klar. zu 3) Meine Frau fängt evtl. im April/Mai 2008 wieder in Teilzeit an, aber weniger als vorher, d.h. Erwerbsminderung geht von daher klar. Frage war nur, ob die Erwerbsminderung gleichzeitig mit meiner Bezugszeit liegen muss. Das tut sie aufgrund ihrer erhöhten Bezügefortzahlung während des Mutterschutzes nicht. zu 4) Steuerlich relevant sind normalerweise ca. 100 EUR/Jahr. Dieses Jahr wohl eher weniger, ist ja nicht so sonnig. Viele Grüße und nochmal vielen lieben Dank osterhase |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
@osterhase: ihr beide habt verschiedene ansprüche, sprich jeder hat seinen eigenen.. was ihr zusammen habt, interessiert nicht.. :)
naja, die 100 EUR bringen da glaub ich nicht viel. könnt ihr also rauslassen... erspart ihr euch viel mühe und zusammensuchen von BWA / Steuerbescheid , prognosen .. etc. |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
@mekajo: das wird nich miteinander verrechnet. jedes kind hat seinen eigenen anspruch. haben miteinander nix zu tun.
genau, ihr bekommt nur 300 EUR mindestbetrag, weil du in den 12 monaten vor geburt des zweiten kindes ja in elternzeit warst und kein einkommen hattest... Du kannst eine Teilzeit machen, egal was du verdienst... denn du bekommst ja 300 EUR Eltenrgeld.. kannst also gar nich drunter fallen mit einer Teilzeit, weil 300 EUR stehen IMMER zu ... aber angeben musst du es immer.. das ist deine mitteilungspflicht als antragsteller. aber es wird nichts passieren... |
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Mitglied seit 21.08.2007
74 Beiträge (ø0,01/Tag)
Hallo,
bei mir ist es auch noch nicht aktuell, aber steige da noch nicht durch. Angenommen ich würde das Elterngeld 2 Jahre beziehen, bei einem Jahr wären es ja 67% meines alten Gehalts, würde dann auf 800€ kommen, dieses muss ich dann doch durch 2 nehmen, oder??? Und wäre dann auf 400€. Könnte mir aber vorstellen während der Elternzeit nebenbei noch arbeiten zu gehen, auf 400€ Basis aber nicht in meiner Firma (geht das überhaupt??? Wie wird es denn dann gerechnet???? Danke schonmal LG Christine |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
ja, du kannst das elterngeld teilen, dass wäre dann in deinem fall dann 400 EUR monatlich...
In einer anderen Firma darfst du arbeiten, aber nur mit Zustimmung deines jetztigen AG .... Angerechnet wird es so durchschnitliches nettoeinkommen minus durchschnittliches nettoeinkommen nach geburt = Summe, davon 67% .. was da rauskommt, bekommst du in dem monat wo du die teilzeit machst... aber es sind nie weniger als 300 EUR ... |
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Mitglied seit 10.09.2007
308 Beiträge (ø0,05/Tag)
Hallo! Ich habe zwei Frage, auf die mir bisher keiner sicher eine Antwort geben konnte. Es wäre lieb, wenn du mir helfen könntest. Ich habe am 20.1.2007 meinen ersten Sohn bekommen. Da ich im ambulanten Dienst arbeite bzw. gearbeitet habe, wurde ich ab Bekanntwerden der Schwangerschaft bei vollem Lohnausgleich beurlaubt. Meine Elternzeit geht bis zum 19.01.2008. Mein Mann und ich planen gerade unser zweites Kind. Meine erste Frage wäre: Wenn ich bis zur Beendigung der Elternzeit schwanger werde, muss mein Arbeitgeber mich dann ganz normal wieder einstellen, obwohl er mich wieder beurlauben würde/müsste ( eine andere Aufgabe im Büro kann er mir nicht geben ). Ich denke mal schon, da ich ja als Schwangere unter Kündigungschutz stehe? Die zweite Frage lautet: Wie würde sich das Elterngeld nach Geburt des zweiten Kindes berechnen, da unter den zu berechnenden 12 Monaten vorher auch Monate dabei waren, in denen ich Elterngeld bezogen habe. Zählen diese Monate wie Arbeitslosigkeit oder werden sie gar nicht berechnet? Im voraus vielen Dank! Es ist echt schwierig eine richtige Antwort zu finden. Danke Simone |
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Mitglied seit 17.09.2007
1 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Dicke 13,
wir werden dieses Jahr im Oktober heiraten und würden, da wir im April 2008 Nachwuchs erwarten, gleich die Steuerklasse 3 für Sie und die 5 für Ihn wählen. Sehe ich das dann jetzt richtig das dann abzüglich der 6 wochen Mutterschutz die Zeit von Feb 2007 - März 2008 + die Einkünfte aus dem 400€ Job für die Berechnug herangezogen werden mit den jeweiligen Steurabzügen also STk.1 bzw.3 für die entsprechenden Monate und würde es sich negativ auswirken wenn wir kurz vor Geburt die Steuerklasse wieder wechseln auf 4+4 oder 5+3 ? LG Jörg |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
@annegeddes:
zur 1.Frage: klar, du stehst unter kündigungsschutz. er muss dich wieder einstellen, auch wenn er dich dann sicherlich wieder beurlauben müsste. zur 2.Frage: Wenn du jetzt Elterngeld bekommst und dann noch ein Kind, dann zählen die Monate vor dem Elterngeldbezug, sprich du würdest ähnlich Geld bekommen wie jetzt, da ja inprinzip die gleichen Monate zählen. Kann ich aber nicht mit 100% Sicherheit sagen, da bisher kein Fall aufgetreten ist, wie denn auch.. das könnte jetzt langsam losgehen. Aber es gelten definitiv die Monate vor dem Elterngeldbezug. |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
@cosmol: naja, wenn nachwuchs im april kommt, dann fängt die mutterschutzfrist sicherlich irgendwann im märz an, also gilt das einkommen märz 2007 - februar 2008. Ob ihr in der Zeit nun die Lohnsteuerklassen wechselt oder nicht, interessiert hier nicht. Wird auch nich nachgeprüft. Es wird das Einkommen genommen, was in der Zeit anfällt + 400 EUR Job in der Zeit. |
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Mitglied seit 04.10.2005
156 Beiträge (ø0,02/Tag)
Hallo Dicke13,
Dein Beratungsangebot ist ja suuuper! Ich versuche nämlich, mich durch das BEEG zu lesen und ich kapier so vieles nicht so richtig... Also ich versuche mal, meine Fragen hier an Dich loszuwerden, ich hoffe die Schilderung der Lage wird nicht zu wirr: Mein Mann und ich sind beide Beamte und erwarten im November unseren ersten Nachwuchs (Zwillinge). Wir wollen die Elternzeit aufteilen, und zwar so dass jeder etwa die Hälfte der 14 (?) Monate zu Hause bleibt. Zuerst hatten wir angedacht, da ich ja die ersten Wochen ohnehin wegen Mutterschutz zu Hause bin, dass (im Anschluß an Mutterschutzzeit) zuerst ich für 7 Monate in Elternzeit gehe und danach mein Mann die anderen 7 Monate. Naiv dachten wär, dann wären fast 17 Monate Kinderbetreuung abgedeckt? Nun habe ich aber irgendwo gelesen, dass die Zeit nach der Geburt wo ich in Mutterschutz bin, als Monate, in denen ich in Elterngeld beziehe gelten würden - stimmt das??? Damit wären dann ja schon 3 Monate von den 14 "verbraucht" (wegen den 12 Wochen Mutterschutz bei Mehrlingen). Würde es einen Unterschied machen, wenn der Vater die ersten Monate Elternzeit nehmen würde, oder wären dann sogar für ihn UND für mich diese ersten 3 Monate verbraucht? bzw. würde er dann das volle Elterngeld ausgezahlt bekommen für diese ersten Monate oder nicht? (Bei mir würde ja, wenn ich das richtig verstehe, verrechnet werden mit Bezügen während Mutterschutzzeit). Bin gespannt auf die Lösung, viiiielen Dank im voraus! viele Grüße, Leonita |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo
Also es ist so, dass es stimmt, dass die ersten 3 monate wo du in der mutterschutzfrist bist, als verbrauchte monate schon gelten. ihr habt einen gesamten Anspruch von insgesamt 14 Monaten. sprich bis max. januar 2009 dann. ihr könnt euch die monate aufteilen wie ihr wollt. dein mann kann natürlich auch die ersten monate nehmen, aber bei deinem anspruch sind immer die mutterschutzmonate einzurechnen. Wenn er die ersten monate nimmt, kriegt er selbstverständlich das volle Elterngeld, hat ja nix mit deinem anspruch zu tun. Und bei dir werden in den ersten monate die beamtenrechtlichen bezüge angerechnet, so dass du sicherlich nichts in den ersten 3 monaten bekommst. was ja nich schlimm ist, denn du kriegst ja die ersten 3 monate dein volles gehalt weiter, also machst du keine miese bei. |
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Mitglied seit 04.10.2005
156 Beiträge (ø0,02/Tag)
Hallo Dicke 13,
danke für die schnelle Antwort! . Dann werden wir wohl den ursprünglichen Gedanken, dass erst ich "meine" Monate nehme und dann mein Mann die verbleibenden Monate. ElternZEIT kann ich danach doch nochmal nehmen (also auch wenn kein Anspruch mehr auf Elterngeld da ist, also ab Februar 09), so dass ich dann z.B. bis zum 2. Lebensjahr der Kinder zu Hause wäre oder? Ach so, noch ne Frage: Wie wird der 3. Monat abgerechnet, da 12 Wochen ja nicht genau 3 Monate sind (sagen wir mal, Geburt wäre 1.11. dann wäre Mutterschutz 12 Wochen ja am 23.1. zu Ende, 3 Monate aber erst am 1.2. um - wird die Zeit 24.1.-1.2. dann irgendwie anteilig ausgerechnet oder wie geht das? liebe Grüße, Leonita |
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Mitglied seit 05.05.2007
1.213 Beiträge (ø0,19/Tag)
Hallo Dicke...
Ich habe da auch mal ne Fragen... Ich gehe ab Januar 2008 wieder arbeiten... und möchte gerne mitte des Jahres 2008 wieder SChwanger werden... das heißt wenn alles so klappt wie wir das gerne hätten, würde ich Januar / Februar 2009 in Mutterschtz gehen... würde ich dann das neue Elterngeld voll kriegen oder gitb es einschränkungen weil ich schon in dem Jahr wieder Schwanger werde??? Oder Zählt die Schwangerschaft als normale Arbeitszeit???Um das Jahr voll zu kriegen??? liebe grüße und danke schon mal für deine Hilfe... ich finde es wirklcih toll das es jemand wie dich gibt, dereinen bei den paragraphen Jungel hilft!!! Liebe Grüße Katze |
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Mitglied seit 30.03.2007
905 Beiträge (ø0,14/Tag)
Hallo,
ich habe auch eine Frage =) Und zwar bin ich ab 01.11.07 arbeissuchend und bekomme keine Unterstützung. Wir wollten eigentlich in absehbarer Zeit ein Baby. Wie wäre es, wenn ich jetzt schwanger werden würde? Wie würde das Geld dann berechnet werden, oder was bekomme ich allgemein für "Zuschüsse"? Danke.. Liebe Grüße Sina |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
@leonita: ja klar, einen anspruch auf elternzeit hat man 3 jahre, die kannst du auch so nehmen, ohne das du eigentlich elterngeld beziehst.
ja im 3.monat kriegst du anteilig elterngeld. aber als verbrauchte monate gelten die gesamten 3 monate, sprich dein mann kann jetzt nich sagen, dass er die restlichen tage aus dem 3.lebensmonat nimmt. @katze27: es zählt alleine nur deine 12 Monate vor Geburt, was du da an Gehalt bekommen hast. Es ist völlig uninteresseant, ob du da schon schwanger warst. Wäre ja sonst bei jedem Antragsteller ein Problem. Jeder war vor jeder Geburt mal schwanger ;) Und ich denke dass du während der Schwangerschaft nicht weniger Gehalt bekommst :) @schnegge: nochmal, es zählen die 12 Monate vor Geburt um das Eltenrgeld zu berechnen. Wenn du 6 Monate davon arbeitslos bist, dann hast du in den 6 Monaten "Null-Einkommen" und dein Durchschnitt wird deutlich geringer. |
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Mitglied seit 30.03.2007
905 Beiträge (ø0,14/Tag)
Hallo
un was ist mit dem Einkommen meines Freundes?Wir das nicht mit gerechnet? Danke Gruß SIna |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
nein, das war im erziehungsgeld so, im elterngeld interessiert der partner nicht mehr. |
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Mitglied seit 19.05.2006
10 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo,
danke für das Angebot Du schreibst oben dann kann er auch den Steuerbescheid von 2005 bringen. Was wenn der aber schlechter, wie 06 und 07 ausfällt? Wie erfolgt der Nachweis, wenn man zum Juni in Elternzeit gehen möchte Ich 2 Monate, er dann 12 ? Wir das halbe Jahr gezwölftelt ? Ich 2 Monate 300 €, da ich nicht mehr wie 400 verdient habe und dann 67 % |
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Mitglied seit 26.10.2007
1 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Dicke 13,
hätte eine kurze und schnelle Frage zum Erziehungsgeld. Ich bin Vollzeit tätig und habe ca.1400 netto. Darf meine Frau einen Minijob z.b. Putzfrau bis 400 € annehmen oder wird das auf mein Einkommen angerechnet. Hatt vor kurzem ne kleine Erhöhung und schon sind nähmlich 60€ weniger Erziehungsgeld angekommen. Wäre für eine Antwort sehr dankbar. |
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Mitglied seit 01.11.2007
1 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo
Brauche mal Bitte deine Hilfe zum Thema Erziehungsgeld: Und zwar Haben wir ein kind september 2006 und ich habe das erste Jahr Erziehungsjahr gemacht, nun habe ich ab januar 2008 ein super job und mein freund wird das 2 jahr machen nun jedoch die 1. frage kann er ab 1.12.07 die 12 monate beantragen oder muss ich die 2 monate (Okt.-Nov.) noch beantragen und macht dann nur 10 monate. Der 2. Punkt ist er hat einen befristeten arbeitsvertrag zum 15.12.07 hat aber die genehmigung vom Arbeitgeber schon das er ab 1.12.07 das Erziehungsjahr machen kann. Somit haben wir das schreiben einem anwalt vorgelegt der gesagt hat das der Arbeitgeber ihn jetzt trotz befristeten Vertrag nicht kündigen kann. das ja so viel heißen müsste wie das mein freund als arbeitnehmer zählt. nun die eigendliche frage von wo und zu wie viel % wird er neben den 300 € Erziehungsgeld bezahlt. Denn mir wurde heute gesagt er müsste dann Arbeitslosengeld II beantragen, weil er auch kein anspruch auf ALG I hätte da er ja ein Job hat und somit nicht als arbeitssuchend zählt. Hoffe es verständlich erklärt zu haben. Ich hoffe auch das du mir weiterhelfen kannst weiss echt nich mehr was nun sache ist. Danke schon mal im voraus Und viele liebe Grüße Ich finde deinen ratenden Beistand klasse. |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
@carbonaria: wo hab ich was von 2005 geschrieben? in welchem zusammenhang?
Die andere Frage hab ich nicht ganz verstanden, was du genau fragen wolltest?! @bollemania: normalerweise ist es so.. minijobs bis 400 EUR und unter 30 Std. sind nicht anzurechnen. dürfte also keine probleme geben. |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
@2006mutti: du musst die ersten zwei monate noch beantragen und dann kann dein freund übernehmen, aber nur max. bis zum 2.lebensjahr des kindes.
Er muss auch dann anfangen, wenn die zwei LEBENSMONATE um sind.. also wenn dein kind zb. am 13. des monats geboren ist, dann endet dein anspruch am 12. und dein freund fängt am 13. mit seinem elternjahr an.. und bezug von erziehunsgeld. Den 2 Punkt hab ich nich verstanden, was du damit ausdrücken wolltest. Wenn er ein befristeten Vertrag an, ist er trotzdem ab 16.12.2007 raus aus der Firma. Es ist nich so, dass er dann solange in der Firma ist, wie er Elternzeit hat. Arbeitslosengeld I kann er selbstverständlich beantragen nach dem 15.12.2007, wird dann aber aufs Erziehungeld angerechnet. |
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Hallo Dicke13,
finde echt super was du hier alles beantwortest. Im Bezug auf Elterngeld steht zwar viel im Netz aber irgendwie ist das für Laien schwer zu verstehen. Ich habe auch eine ganz spezielle Frage. Wäre super wenn du mir diese auch beantworten könntest. Wir haben im Februar 2006 unser 1. Kind bekommen. Da ich mehr verdient habe ist sofort nach dem Mutterschutz mein Partner zuhause geblieben (Elternzeit). Da er aber nicht komplett daheim sein wollte ist er wöchentlich 16 Stunden arbeiten gegangen (So auch noch bis heute). Wir haben uns damals für das Erziehungsgeld entschieden dass man nur 1 Jahr bekommen hat. Weil er aber nebenbei gearbeitet hat haben wir das Erziehungsgeld nur ein halbes Jahr komplett bekommen vom restlichen Jahr wurde uns dann etwas abgezogen. Nun ist es so das wir im Mai 2008 unser 2. Kind erwarten. . Nun wissen wir nicht auf welchen Zeitraum das Elterngeld berechnet wird. Ich hoffe nicht nur auf seine 16 Stunden arbeit weil dann sehen wir echt alt aus. Achja nach der Geburt wird er dann aber komplett daheim bleiben. Und hat es irgendwelche Auswirkungen auf das Elterngeld ob man verheiratet ist oder nicht? Wäre schön wenn wir dazu ein paar Antworten bekämen. Danke im voraus hunnybunny26 |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
@hunnybunny: wenn er mit dem zweiten kind zuhause bleiben will, dann gelten die monate april 2008 - mai 2007... wenn er da 16 std. gearbeitet hat, dann wird halt das einkommen genommen, nicht das davor... das ist dann pech.
ob du verheiratet bist oder nicht, spielt keine rolle beim elterngeld... warum bleibst du nich zu haus? wenn du so viel verdienst, mehr als dein partner und du jetzt zu haus bleibst, kriegst du doch 67% des nettogehaltes... is doch was... |
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Hallo Dicke13!
Ich hatte im Sommer schonmal gepostet, aber da jetzt alles konkreter wird bei uns, stellen sich einige Fragen. Mein Sachbearbeiter beim Versorgungsamt kann mir leider einige Fragen nicht beantworten, und da es für meinen Nachnamens-Buchstaben nur einen Sachbearbeiter gibt...nun denn, ich bin wirklich froh, dass es dich gibt! 1. Elterngeld berechnet sich doch nach den letzten 12 Monaten vor Beginn des Mutterschutzes (bin Angestellte im ÖD)? 2. Mein Arbeitgeber plant, mir einen Werkvertrag angedeihen zu lassen, mit dem ich von zuhause aus ein wenig dazuverdienen kann. Mit dem Finanzamt habe ich das schon abgeklärt, die sehen darin kein Problem, aber das Einkommen (ca. 400 Euro) müsste ich dann nachträglich versteuern. Ich wäre dann sozusagen nebenbei freiberuflich tätig. Wie berechnet ihr das dann beim Elterngeld? Ich meine, einen Nettoverdienst kann ich ja nicht angeben, da ich ja erst mit der Steuererklärung für 2008 mitgeteilt bekomme, wieviel Steuern ich zu zahlen habe. Außerdem sagte der Finanzbeamte, dass mir ja auch Kosten entstünden (Telefon, Onlinegebühren, etc.), die ich geltende machen würde und so mein zu versteuerndes Zusatzeinkommen ja geringer würde. Das heißt, ich kann im Elterngeldantrag nicht angeben, ob es sich um ein Netto von 400, 300 oder 200 p. Monat handelt. Was soll ich da machen? 3. Wenn ich während der geplanten 3 Jahre Elternzeit wieder ein Kind bekäme, die Elternzeiten also aneinander anschließen würden, wonach würde das Elterngeld für's zweite Kind dann berechnet? Nach meinem Gehalt vor dem ersten Kind oder würden die paar Kröten als Grundlage genommen, die ich nebenbei arbeite? Dann könnte ich das Ganze (nebenbei arbeiten) natürlich auch gleich sein lassen. Liebe Grüße grobinchen |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
@grobinchen:
zu 1. ja, man nimmt die letzten 12 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist. zu 2. Du gibst an, dass du nebenbei selbständig bist... und gibst an, wieviel gewinn du pro monat ungefähr haben wirst. steuern kannste ja noch nich sagen. also sollte der bescheid eigentlich unter vorbehalt gemacht werden, und nach dem bezugszeitraum wird dann alles nochmal nachgefordert (eher nach erhalt des steuerbescheides 2008) und dann wird ein endgültiger bescheid gemacht. zu 3. wenn du während des elterngeldbezuges ein neues kind kriegst, werden die monate wie jetzt berechnet.. also man geht vor dem elterngeldbezug für das jetztige kind zurück... also du würdest ungefähr ähnlich kriegen wie jetzt... |
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Erstmal: Danke!
zu 2. Das bedeutet also, dass ich eventuell Geld zurückzahlen müsste oder aber nachgezahlt bekäme. Das ist aber kein Problem, wenn ich das weiß! zu 3. Wäre das auch so, wenn ich nebenbei auf Lohnsteuerkarte 25 Stunden arbeiten würde? Würde dann auch das Gehalt von VOR dem ersten Kind gerechnet? Also, zum Beispiel so: Gehalt vor der Geburt des Kindes ca. 1300 Euro netto Geburt des Kindes 08.03.2008 Elterngeldbezug bis 03/2009 Elternzeit eingereicht bis 02/2011 ab 05/2008: 25 Stunden arbeiten, Netto 700 Euro Geburt des 2. Kindes 01.02.2010 (zum Beispiel) Dann berechnet sich wirklich das Elterngeld für's zweite Kind nicht nach den angenommenen 700 Euro sondern den 1300 von vorher? Das wäre ja mal was! Sorry, aber das wäre für mich enorm wichtig zu wissen! Danke nochmal! grobinchen |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
@grobinchen:
ja das bedeutet es.. steht aber auch so im bescheid , so dass sich der antragsteller drauf einstellen kann... zu 3: es soll so sein. da aber noch kein fall bisher eingetreten ist, .. wie denn auch... wird erst nächstes jahr beginnen, kann ich dir das nich mit 100%iger sicherheit sagen. da frag dann nochmal nach, wenn soweit ist.. bzw. nächstes jahr irgendwann, wenn die ersten fälle eingetreten sind :) |
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Nochmal danke!
Ja, das dachte ich mir schon. Kann ja noch keinen solchen Fall geben, und wenn, wären die Leutchen wirklich fix gewesen, was? Blöd ist nur, dass ich das im Prinzip bis spätestens Ende November wissen muss. Dein Service ist übrigens klasse!!! |
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Mitglied seit 10.11.2007
1 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Dicke 13.
Warum wird zur Berechnung des Nettolohns der Steuerbruttolohn nicht aber der Gesamtbruttolohn herrangezogen. In meinem Fall ist eine Differenz zwischen dem Steuer- und den Gesamtbruttolohns, durch regelmäßige steuerfreie Zuwendungen des Arbeitgebers, vorhanden. In der Verdienstbescheinigung die mein Arbeitgeber nun ausgefüllt hat, ergibt sich ein kleiner Nettobetrag als den ich tatsächlich erhalte. Danke schon mal. |
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Mitglied seit 28.03.2003
6.389 Beiträge (ø0,83/Tag)
Hallo!
Ich hätte nochmal eine Frage! Es besteht ja soweit ich weiß die Möglichkeit das Elterngeld auch auf 2 Jahre zu strecken, also jeden Monat nur die hälfte vom Betrag. Kann ich das geld zb auch auf 14 Monate strecken? LG Cosmo |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
@joschbraun: kann ich dir nich sagen. es wurde vom gesetzgeber so festgelegt, dass sonstige zuwendungen nicht mitreingerechnet werden dürfen. ich weiß selber, dass das unfair ist manchmal, kann man aber nichts dran ändern.
@cosmo: ja, du kannst die beträge immer nur halbieren und wenn du zum beispiel nur 14 monate haben willst, dann musst du dir nur 2 monate raussuchen, die du halbieren willst.. 12+2 also .... |
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Mitglied seit 11.08.2006
131 Beiträge (ø0,02/Tag)
Hallo Dicke 13,
ich habe wieder einmal eine Frage an dich: unsere Mitarbeiterin ist seit 22. Oktober im Mutterschutz, geplanter Et 3. Dezember. Nun soll sie eine Tantieme für 2007 erhalten, deren Höhe aber erst 2008 feststehen wird. Ist es denn ein Problem, wenn sie dann, wenn sie bereits in Elternzeit ist, noch so eine Sonderzahung erhält, oder interessiert vielmehr, wann der Anspruch darauf erwirtschaftet wurde. Genau gefragt: führt so eine Sonderzahlung während des Bezuges von Elterngeld zur Anrechnung und damit Kürzung des Elterngeldes. Vielen Dank für deine Mühe Joschi |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo joschi
wenn sie während des elterngeldbezuges eine sonderzahlung erhält, interssiert uns das nicht... wurde schon damals beim erziehungsgeld nicht angerechnet. wäre eher interessant, wenn es vor dem mutterschutz gewesen wäre... |
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Mitglied seit 11.08.2006
131 Beiträge (ø0,02/Tag)
Hallo Dicke 13,
vielen Dank für deine schnelle Antwort. Das ist echt toll von dir, dass du dein Fachwissen hier auf so unkomplizierte Art zu Verfügung stellst! Joschi |
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Mitglied seit 06.11.2004
2.155 Beiträge (ø0,3/Tag)
Moin moin,
ich habe mal eine Frage zur Elternzeit. Wenn ein Partner seine 12 Monate nimmt, stehen dem anderen Partner ja ebenfalls 2 Monate zu. Ist dies auch für Auszubildende zutreffend, oder fällt diese Regelung bei denen weg? Also konkret: Kann man als Azubi 2 Monate Elternzeit während der Ausbildung nehmen? LG, Jan |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
na klar kannste also azubi auch elternzeit nehmen.. entweder du unterbrichst die ausbildung für die 2 monate oder du machst deine ausbildung weiter und kriegst trotzdem das elterngeld für die 2 monate. bei auszubildenen ist das eine sonderregelung... |
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Mitglied seit 06.11.2004
2.155 Beiträge (ø0,3/Tag)
Hey, super vielen Dank für die schnelle Antwort!
LG, Jan |
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Mitglied seit 14.11.2007
4 Beiträge (ø0/Tag)
hi dicke 13
ich bin auch eine von den ahnungslosen und hätte da mal eine frage. also ich habe am 04.01.2007 entbunden und bekomme elterngeld. ich habe es aber auf zwei jahre aufgeteilt und bekomme jetzt 362 € im monat. jetzt hätte ich die möglichkeit ab nächsten jahr für meine firma heimarbeit zu machen. wie wird das dann gerechnet mit dem halben elterngeld? lg conny |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
alles was nach dem 04.01.2008 ist und was du machst, interessiert nicht. du könntest auch wieder voll arbeiten gehen. es ging ja nur um den anspruch der ersten 12 Monate, ... das andere ist nur eine auszahlungsvariante... da ist es uns völlig gleich,was ihr da macht.. |
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Mitglied seit 14.11.2007
4 Beiträge (ø0/Tag)
guten morgen
ich danke dir schon mal. ich wollte noch wissen ob ich dann noch elterngeld bekomme. lg |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
ja klar. daran ändert sich nichts... |
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Mitglied seit 14.11.2007
4 Beiträge (ø0/Tag)
danke dicke 13,
wie ist das denn wenn ich nebenbei arbeite. ich weiß das ich nur 30 stunden in der woche arbeiten darf. aber wie isr das dann mit dem elterngeld? wird mir da was abgezogen? ich habe dazu nirgends lesestoff gefunden. wie ist das wenn man halbes elterngeld bekommt? liebe grüsse |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
wenn du während des ersten jahres nebenbei arbeitest , darfst du nich mehr als 30 Std. arbeiten und alles was du verdienst, wenn du mehr als 300 EUR Elterngeld beziehst, wird angerechnet.... ob du nun halbes elterngeld bekommst oder nicht, spielt hier keine rolle. es ist ja NUR EINE AUSZAHLUNGSVARIANTE !!!! .... |
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Mitglied seit 14.11.2007
4 Beiträge (ø0/Tag)
vielen dank für deine antwort.
und im zweiten jahr elternzeit kann man wohl machen was mann will? oder muss man da auch irgend welchen gesetze? lg |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
nee da kannste machen was du willst.. wenn du allerdings mehr als 30 std. arbeitest, bist du nicht mehr in der elternzeit und hast auch kein kündigungsschutz. aber das ändert alles nichts an der auszahlungsvariante, das halbe elterngeld bekommste so oder so ... |
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Mitglied seit 23.11.2007
1 Beiträge (ø0/Tag)
Hallole
Hab hier auch noch ne Frage zum Elterngeld. Mein Sohn ist am 22.04.2007 auf die Welt gekommen.Seit dem 22.07.2007 bekomme ich 971,54 Euro Elterngeld.Gehe jetzt seit 5.11.2007 einer geringfügigen Beschäftigung nach,sprich verdiene jetzt 354,20 Euro dazu. Nun meine Frage ist jetzt was ich da von meinem Elterngeld abgezogen bekomme,denn wenn ich zuviel abzug habe,bleib ich ja lieber zu Hause. Danke für die Antwort. |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
@rallee: bereits per PN beantwortet. |
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Mitglied seit 30.11.2007
1 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Forum, hallo Dicke13,
danke, dass du diesen wirklich guten Service anbietest. Wir haben hier eine ganz harte Nuss und streiten uns mit dem Amt schon eine weile herum, da es dort gewaltige Wissenslücken gibt. Vielleicht weisst du mehr und kannst uns ein paar Hinweise geben. Meine Frau und ich sind deutsche Staatsbürger und vor einigen Jahren nach Österreich ausgewandert. Im Februar 2007 kam unser Sohn in Östereich zur Welt (auch deutscher Staatsbürger - das ist manchen Behörden nicht so klar ). Nun sind wir vor 3 Monaten nach Deutschland zurückgekehrt und haben Elterngeld beantragt. Erst sollten wir eine Ausländererklärung ausfüllen, dann noch Lohnzettel von irrelevanten Zeiträumen einsenden . Jetzt haben wir einen Bescheid bekommen in dem aber auch gar nix stimmt. Als Hintergrundinfo ist zu sagen, dass in Österreich 14 Gehälter/Jahr gesetzlich vorgeschrieben sind und das Jahresbrutto bilden und dass der Mutterschutz 8 Wochen vor Entbindungstermin beginnt. Bei uns war der erste Tag im Mutterschutz der 31.12.2006. Aber zum Bescheid: - Theorie: Geburt war im Februar 2007 also Bemessungsgrundlage ist Februar 2006 bis Januar 2007 - Praxis: Bemessungsgrundlage ist Dezember 2005 bis November 2006 - Theorie: Das Bruttogehalt innerhalb der letzten 12 Monate ist Berechnungsgrundlage - Praxis: 12 statt 14 Gehälter wurden hier beachtet, damit das Brutto stark verringert - Frage: Dieses Österreichische Brutto wurde mit Deutschem Steuergesetz auf ein Netto getrimmt was weit unter dem wirklichen Netto liegt (geringere Lohnsteuer usw. in Ö) Gegen den Bescheid werde ich Widerspruch einlegen, nur benötige ich weitere Details zur Untermauerung meiner Ansicht. Nun also die große Frage. Wie wird das Elterngeld berechnet, wenn im zugrunde liegenden Bemessungszeitraum das Gehalt im Ausland bezogen wurde? Vielen dank im voraus |
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Mitglied seit 02.12.2007
2 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Dicke13,
wirklich ein super Support hier in diesem Forum. Habe schon recht viel gelesen, aber ich glaube meine Antwort war noch nicht dabei. Unsere Tochter wurde im August 2006 geboren. Wir bekommen bis August 2008, 300 Euro Erziehungsgeld. Wenn ich alles richtig gelesen habe, dann kann meine Frau einen Minijob ausführen, ohne das die Zahlung von 300 Euro beeinflusst wird. Nun meine Frage: Meine Frau arbeitet im Betrieb ihrer Eltern und kann, laut Aussage der Buchhaltung, dort keinen Minijob machen, da sie dort im Angestelltenverhältnis ist. Es ist jedoch möglich ganz normal Teilzeit zu arbeiten. Wenn sie jetzt Teilzeit arbeitet und nicht mehr als 400 Euro verdient, gilt diese Grenze dann genau wie der Minijob, oder verringert sich das Erziehungsgeld? Ist ja eigentlich fast das gleiche, oder? Vielen dank schon mal für eine Antwort und schönen ersten Advent noch. |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
@fritzfratz: ich muss dir leider sagen, dass es soweit fast alles richtig ist... es werden die 12 Monate vor Geburt bzw. vor Mutterschutz genommen. d.h, geburt im februar , also denk ich mal bei 8 Wochen Mutterschutz vor der Geburt, dass davon Januar 07 und Dezember 06 betroffen ist.. Also wird November 2006 bis Dezember 2005 genommen.
Auch ist es richtig, dass keine Sonderzahlungen mit in das Brutto mitreingenommen werden. D.h, wieder nur 12 Monate Brutto nehmen,die restlichen 2 Zahlungen sind ja sowas wie Weihnachtsgeld oder ähnliches. Das Programm lässt es auch außerdem nicht zu, mehr als 12 Monate einzugeben. Es werden ja auch nur 12 Monate zur Berechnung genommen. Mit ausländischen Leistungen haben wir bisher auch noch unsere Probleme. Kann ich dir leider nichts zu sagen, da dass alles unsere Abschnittsleiterin macht... |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
@stachelbürste: also bei uns ist es jetzt so geregelt, alles was unter 400 EUR ist, wird nich angerechnet, egel auf welcher grundlage... ich kann dir jetzt aber nicht sagen, wie das in anderen bundesländern gehandhabt wird... |
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Mitglied seit 02.12.2007
2 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Dicke13,
vielen dank für die schnelle Antwort. Ich hoffe doch mal, dass da bundesweit gleich entschieden wird. Der Unterschied, laut meines Schwiegervaters, ist das zusätzlich 9% (glaube ich) an Sozialversicherung, seitens meiner Frau gezahlt werden müssen. Unsere Erziehungsgeldstelle benötigt bei Teilzeitarbeit eine schriftliche Stellungnahme des Arbeitgebers. |
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Mitglied seit 30.09.2007
336 Beiträge (ø0,06/Tag)
Hallo Dicke, ich hab da auch Fragen. Finde ich ganz toll das du deine Hilfe anbietest. Weil ja wirklich jede von meinen Freundinnen was anderes erzählt.
Also ich habe ein 2 1/2 jährige Tochter, Erziehungsgeld bekommen wir seit Juli nihct mehr. Im März bekommen wir unser 2. Kind. Wie ist es da? elterngeld bekommt man jetzt nur noch 1.Jahr? Und was ist Geschwisterbonus und wem steht es zu? Danke fürdeine Hilfe |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Ja, Elterngeld gibt es jetzt nur noch 12 Monate und den Geschwisterbonus kriegt man, wenn man ein weiteres Kind unter 3 Jahren hat oder 2 weitere Kinder unter 6 Jahren. Das sind 10% des Elterngeldes, aber mind. immer 75 EUR. Wenn du also Elterngeld von 300 EUR bekommst , kriegst du noch einen Geschwisterbonus von 75 EUR monatlich dazu. Allerdings wird der beim ALG II Zahler wieder abgezogen. Das ist leider Pech. |
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Mitglied seit 05.12.2007
2 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Dicke13,
finde Deinen Service super! Ich brauche dringend Hilfe! ich hätte da mal ein paar Fragen zum Thema Berechnung des Elterngeldes bei Selbständigen bzw. selbständiger Tätigkeit im Bezugszeitraum: Hier kurz die Gegebenheiten: - Kind am 27.4.07 geboren. - Vorher angestellt gewesen bis 28.2.07. - zusätzlich ab Oktober 2006 bis jetzt selbständig tätig. Allerdings habe ich bis zur Geburt des Kindes im Rahmen der selbständigen Tätigkeit nur Leistungen erbracht und (leider) keine Einnahmen gehabt! D.h. es gab keinen Mittelzufluss bis zur Geburt des Kindes! (Konnte leider die Rechnung nicht vorher stellen ) - Der Mittelzufluss war dann (wieder leider) nach Geburt des Kindes, so dass díese Einnahmen mir vom Elterngeld abgezogen wurden. (Dumm gelaufen ) - Berechnet wurde das Einkommen im EG-Bezugszeitraum auf Basis einer vorläufigen Schätzung des Gewinns für das 1. Lj. des Kindes durch den Steuerberater. - Momentan übe ich die selbständige Tätigkeit (<30 Stunden/Woche) immer noch aus. Dies jedoch nicht jeden Monat, sondern nur sporadisch. Meine Honorarabrechnungen kann ich bündeln und stelle sie als Gesamtrechnung, so dass ich eigentlich bis jetzt nur in zwei Monaten des Bezugszeitraums einen Mittelzufluss hatte. Hier meine Fragen: 1. Wie wird das Einkommen im Bezugszeitraum bei Selbständigen berechnet? Über monatliche BWAs und dann das lebensmonatliche Einkommen? Ist dann bei Selbständigen der Einkommensteuerbescheid für 2007 bzw. 2008 für die Berechnung des Einkommens im Bezugszeitraum gar nicht mehr relevant? 2. Was ist, wenn ich im Bezugszeitraum in einem Monat gar kein Einkommen habe, inwiefern wird dieser Monat berücksichtigt? 3. Wie werden Monate mit Verlust berücksichtigt? Wird für den Bezugszeitraum ein durchschnittliches monatliches Einkommen ermittelt, bei dem dann auch Verlustmonate Berücksichtigung finden? (Habe vor, Anfang 2008 noch Fortbildungen zu besuchen, die dann in Monaten ohne Einnahmen ja zu Verlust in diesem Monat führen würden!) 4. In 2008 wird es wieder so sein, dass ich zwar noch im EG-Bezugszeitraum Leistungen erbringe, der Mittelzufluss allerdings erst nach dem Bezugszeitraum stattfindet. Ist es also richtig gedacht, dass (nach dem Ab- und Zuflussprinzip) diese Einnahmen dann nicht mehr zum Einkommen im Bezugszeitraum hinzu gerechnet werden? So wäre es ja am besten, sich im Bezugszeitraum erbrachte Leistungen erst nach dem Bezugszeitraum bezahlen zu lassen, oder? Liebe Dicke13, ich weiß, das mit den Selbständigen ist irgendwie verzwickt. Ich wäre Dir aber unheimlich dankbar für die Beantwortung der Fragen. Liebe Grüße ghostus |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
@ghostus:
1+2+3. Der Bescheid ist vorläufig, es wird 2008/2009 noch ein endgültiger Bescheid gemacht, da wird dann geprüft, was du wirklich verdient hast im ELG -Bezugszeitraum. Aber auf irgendeiner Schätzung mussten wir ja erstmal einen Bescheid machen. Entweder musst du später was nachzahlen oder kriegst was vom Amt zurück. Mehr kann ich dazu jetzt nich sagen... |
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Mitglied seit 05.12.2007
2 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Dicke13,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Vielleicht helfen jemandem die Infos weiter, die ich mittlerweile telefonisch vom Amt bekommen habe (Oh Wunder!!!): - Also, das Einkommen von Selbständigen im ELG-Bezugszeitraum wird wohl durch monatliche BWAs berechnet. Das bedeutet in den meisten Fällen , dass man Steuerberaterkosten hat. In der Regel müsste man die kalendermonatlichen BWAs dann so umrechnen, dass man auf das Einkommen in den Lebensmonaten (!!!) des Kindes kommt ! - Hat man die Einkommen aus den ersten 12 Lebensmonaten errechnet, so muss man daraus wieder ein durchschnittliches monatliches Einkommen berechnen. Dieses durchschnittliche monatliche Einkommen wird dann wieder für die Berechnung des ELG hergenommen. Uff! - Verlustmonate werden also berücksichtigt. - So, wie ich es verstanden habe, ist der kalenderjährliche Steuerbescheid an sich also nicht mehr relevant, kann es ja gar nicht sein. - Eine weitere Auskunft war auch, dass (wenn man Einnahmen-Überschuss-Rechnung macht) nur der Geldfluss zählt: D.h. +++ man hat einen Nachteil, wenn Leistungen, die vor der Geburt erbracht wurden im ELG -Bezugszeitraum bezahlt werden (= Minderung des ELG) +++ man hat dann aber wieder den Vorteil, wenn Leistungen, die im ELG -Bezugszeitraum erbracht werden erst nach dem ELG -Bezugszeitraum bezahlt werden. So, ich hoffe, diese Infos helfen dem ein oder anderen weiter! Wünsche allen noch eine schöne Adventszeit und frohe Weihnachten. |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
ja genau, so siehts aus :) |
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Mitglied seit 09.11.2007
1 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Dicke13,
ich bin noch neu hier bei Chefkoch und hätte mit Hilfe in diesem Bereich hier gar nicht gerechnet Da das Thema bei mir aber aktuell ist, hätte ich da auch mal eine Frage: Wir erwarten unser erstes Kind im April 2008. Ursprünglich war geplant, daß ich mich nach dem Jahr, in dem ich Elterngeld beziehe, selbständig mache, also erst Anfang 2009. Jetzt habe ich aber Anfragen, ob ich nicht schon im Laufe des nächsten Jahres ein paar kleinere Projekte übernehmen könnte. Wie sieht es denn dann aus, wenn ich mich selbständig mache, während ich Elterngeld beziehe? Muß ich mit Abzügen rechnen, auch wenn im ersten Jahr die Ausgaben sicher eher größer sein werden als die Einnahmen (habe ja erst mal Anschaffungen, wie z.B. Softwarelizenzen und werde ja wenn dann nur sporadisch kleinere Projekte annehmen, also noch nicht regelmäßig arbeiten)? Muß ich etwas bestimmtes beachten, wenn ich mich schon in dieser Zeit selbständig mache bzw. hat es irgendwelche Nachteile? LG, alizan! |
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Mitglied seit 28.07.2005
661 Beiträge (ø0,1/Tag)
Hallo Dicke13,
wahrscheinlich wurden die Fragen hier schon mal gestellt, aber der Thread ist schon sooo lang... Also wir erwarten unser Kind Ende Mai 2008. Dann bekomme ich ja noch 8 Wochen lang Geld von meinem Arbeitgeber, sprich Mutterschaftsgeld. Kann ich das Elterngeld dann erst für 2 Monate nach Geburtstermin beantragen oder geht das nur direkt ab Geburtstermin? Wenn es nur direkt ab Geburtstermin geht, was bleibt dann während der zwei Mutterschaftsgeld-Monate davon übrig? (Wahrscheinlich nicht viel, oder? ) Dann hat man ja eigentlich das volle Elterngeld nur 10 Monate, oder? Ich frage das, weil auf dem Elterngeldformular ja angegeben werden kann: vom ... Lebensmonat bis ... Lebensmonat des Kindes soll Elterngeld bezogen werden. 2. Frage: Wann muss das Elterngeld mit diesem Formular spätestens beantragt werden, damit der Antrag auch rechtzeitig bearbeitet werden kann? Danke schonmal für deine Mühe! Liebe Grüße Nummer 178 im CdbU |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
du machst nichts falsch, wenn du es von geburt beantragst... die mutterschaftsmonate nach geburt werden immer schon als verbrauchte eltenrgeldmonate angesehen.. kommst also nich drum rum :)
das ist richtig.. die ersten 2 monate bleibt nich viel vom elterngeld übrig.. aber elterngeld ist ja auch eine lohnersatzleistung. du kriegst ja in den ersten 2 monaten dein gehalt so ziemlich weiter, warum sollten wir dann auch da zahlen`? dann hättest du ja doppelt gehalt in den ersten zwei.. das geht ja nicht :) wir zahlen 3 monate rückwirkend geld... am besten so schnell wie möglich einreichen.. auch wenn noch unterlagen fehlen, hauptsache der antrag ist schon mal da... |
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Mitglied seit 10.09.2007
308 Beiträge (ø0,05/Tag)
Hallo! Ich habe nochmal eine Frage, die ich so ähnlich schon einmal gestellt habe. Mein erster Sohn ist am 20.01.2007 geboren und meine Elternzeit geht bis zum 19.1.2007. Ich bin jetzt in der 8. Schwangerschaftswoche. Ich arbeite im ambulanten Bereich und würde daher wieder ein Beschäftigungsverbot bekommen. Meine Frage ist daher: Bekommt ich mein volles Gehalt, weil ich ja aus der Elternzeit komme? Vielen lieben Dank im voraus. Gruß Simone |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
wenn du nach dem 19.1.2008 wieder arbeiten gehst, dann beziehst du volles gehalt.. klar.. wieso auch nich? und elterngeld bekommst du ähnlich wie beim ersten sohn...weil man ja vor die monate zurückgeht wo du elterngeld bezogen hast.. |
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Mitglied seit 10.09.2007
308 Beiträge (ø0,05/Tag)
Hallo nochmal! Es geht nur darum, dass mein Arbeitgeber heute sagte, dass er nicht sicher ist, ob ich wieder Gehalt bekommen, da ich nicht arbeiten darf und sowieso aus der Elternzeit käme. Er meinte, ich könnte ja einfach die Elternzeit verlängern. Das geht aber leider nicht so einfach, da uns dann die finanziellen Mittel fehlen. Vielen lieben Dank Simone
P.S. Bin einfach etwas sehr verunsichert |
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Mitglied seit 16.12.2003
58.693 Beiträge (ø7,85/Tag)
den Fall würde ich vielleicht doch gründlich prüfen lassen, da er ja mit Elterngeld zunächst nichts zu tun hat...
wer nach der Elternzeit direkt wieder schwanger in den Beruf zurückkehrt und in einem Berufsbild arbeitet, in dem er schwanger sofort wieder Beschäftigungsverbot bekommt, muss damit rechnen, dass der AG versucht, aus dieser Pflicht rauszukommen... ich würde mich da an kompetenter Stelle erkundigen - Gewerkschaft, Anwalt... slts Grisou |
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Mitglied seit 10.09.2007
308 Beiträge (ø0,05/Tag)
Hallo! Ja, ich werde mal zum Anwalt gehen. Gruß Simone |
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Mitglied seit 10.09.2007
308 Beiträge (ø0,05/Tag)
Andererseits kann mein Chef mich auch ins Büro versetzen, weil da könnte ich ja arbeiten. Simone |
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Hallo Dicke13,
ich bin beeindruckt von Deiner Beratung hier! Ich habe folgende Fragen zum Thema Elterngeld: Ich bin halbtags als Angestellte tätig und habe zusätzlich einen 400,- / Job. Noch dazu bin ich freiberuflich tätig (von nichts kommt nichts, nicht wahr? ) Bekomme ich Elterngeld oder scheitert es letztlich an der freiberuflichen Tätigkeit (die Einkünfte hieraus sind höher als 400,-, aber ohne Elterngeld einfach zu wenig zum Leben....) Schonmal herzlichen Dank. LG Lili |
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Mitglied seit 09.08.2005
151 Beiträge (ø0,02/Tag)
Hallo Dicke13,
ich hätte auch mal 2 Fragen: 1. Angenommen ich nehme 3 Jahre Elternzeit und werder während dieser wieder schwanger, ohne zwischenzeitlich wieder gearbeitet zu haben, wie hoch fällt dann das Elterngeld aus: so wie bei der ersten Schwangerschaft oder wird das anders berechnet, weil ich ja zuhause war? 2. Spielt die Steuerklasse eine Rolle bei der Berechnung des Elterngelds? Ich habe zur Zeit Steuerklasse 3. Wenn ich dann nicht mehr arbeite, würde mein Mann gerne die 3 nehmen, wie wirkt sich das aufs Elterngeld aus? Vielen Dank und LG nutella13 |
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Mitglied seit 08.01.2008
1 Beiträge (ø0/Tag)
Hallöchen,
ich hätte da auch mal eine Frage.... ich muß bald Elterngeld beantragen und bin beim Durchlesen des Antrages auf etwas gestoßen. Man soll den Arbeitgeber der letzten 12 Monate angeben bzw. diesen was ausfüllen lassen. Hatten aber 2 AG in der zeit was ist damit? Muss ich von beiden einen Nachweis ausfüllen lassen? |
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Hallo Dicke13
Hab da mal eine Frage für meine Freundin. Und zwar ist sie seit November 2007 arbeitslos. Arbeitslosengeld würde sie bis Mitte Juli erhalten. Was wäre, wenn sie jetzt schwanger wird, wieviel Elterngeld würde sie dann wohl bekommen? Wie ist das dann mit der Arbeitslosenzeit? Lieben Gruß die BIENE77 |
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Mitglied seit 28.12.2007
12 Beiträge (ø0/Tag)
Hallöchen Dicke13,
erstmal DANKE das du uns hier allen mir Rat und Tat zur Seite stehst. Auch ich benötige mal ein paar Antworten auf ein paar Fragen die mein Mann und ich mich im Bezug aufs Elterngeld stellen. 1. Ist es sinnvoll in den letzten 2 Monaten der Elternzeit 30 Stunden arbeiten zu gehen ?! Habe gehört das soll sich im Großen und Ganzen gar nicht wirklich rechnen. Soll kaum mehr als das "normale" Elterngeld sein. 2. Stimmt es wenn ich während meiner Elternzeit arbeiten gehen würde und ein Verwandte sich um mein Kind kümmert, dass ich kein Anspruch auf Elterngeld mehr habe ?! 3. Bis jetzt haben mein Mann und Ich Steuerklasse 3 und 5 ! Ich die 3 und mein Göga die 5! Wenn ich zu Hause bin würden wir die gerne ändern, ab wann kann man das machen, ohne das sich dadurch etwas negativ aufs Elterngeld auswirkt. Danke schon einmal für deine Hilfe. LG Grit |
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Hallo Dicke13,
super Deine kompetente Beratung hier im Chefkoch. Ich hätte da dann auch mal eine Frage, da ich darüber bisher noch nix gelesen habe. Von meiner Tocher ( Jahrgang 2002 ) kenne ich die 3 Jahre Erziehungsurlaub, in denen ich zwei Jahre lang Bundeserziehungsgeld und ein Jahr lang Landeserziehungsgeld bekommen habe. Überall lese ich nun von 1 bzw. 2 Jahren Elternzeit. Was bitte ist denn mit dem dritten Jahr ????? Bin ich tatsächlich gezwungen ein 2 jähriges Kind in den Kindergarten zu geben und wieder arbeiten zu gehen ? Stehen mir keine 3 Jahre mehr zu ? Liebe Grüsse Annette |
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Mitglied seit 07.08.2006
4 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo und schon mal Danke für Deine Dienste!
Ich würde auch gerne Deine Fachkenntnis in Anspruch nehmen. Wir erwarten im April 2008 unser drittes Kind und meine Elternzeit vom zweiten endet Ende Mai 2008, d. h. ich entbinde noch vor Ablauf der Elternzeit. Ich war auch in der ganzen Elternzeit (seit Mai 2003) nicht berufstätig. Für mein drittes Kind möchte ich wieder 3 Jahre zu Hause bleiben und ich weiss, dass ich 12 Monate á 300 Euro plus 75 Euro Geschwisterbonus bekommen werde. Jetzt meine Frage: Mein Mann meint, dass er auch zwei Monate Anspruch auf Elterngeld hat (67% vom Nettolohn) und möchte das 13. und 14. Lebensmonat vom Kind zu Hause bleiben. Ich würde in dieser Zeit natürlich auch zu Hause sein. Geht das wirklich? Viele Grüsse muggal |
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Mitglied seit 27.01.2008
1 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Dicke
Klasse Sache, dass Du dir die Arbeit machst alle Fragen zubeantworten. Ich hätte auch mal zwei. 1.Können mein Mann und ich jederzeit die Lohnsteuerklasse wechseln (auch im Mutterschutz o. Elternzeit) ohne das für uns Nachteile entstehen? 2.Wenn ich mein Elterngeld splitte, damit ich 24 Monate Geld erhalte, wie wird es dann berechnet, da in den ersten 2 Monaten das Geld durch das Mutterschaftsgeld (quasi) entfällt. Erhalte ich trotzdem volle 24 Monate Elterngeld? Ich hoffe ich hab mich einigermaßen klar ausgedrückt Liebe Grüsse soggi |
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Hallo,
die erste Frage von soggi interessiert mich auch. Aber hab auch noch eine: Wenn ich schwanger nicht arbeiten gehen kann (Labor), bekomme ich dann nach 6 Wochen Krankengeld und wird dann dieses für die Anrechnung vom Elterngeld genommen oder der letzte volle Gehalt??? Das ist wahrscheinlich so bei mir und wenn ich nur noch Krankengeld nach 6 Wochen den Rest der Schwangerschaft und in der Elternzeit das darauf berechnete Elterngeld bekomme ist das sehr wenig. Vielen Dank schonmal für deine Antwort, Liebe Grüße Naty |
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Mitglied seit 17.02.2008
1 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo
Ich bin neu hier habe da ein paar Fragen Ich habe 2 kinder 2003 & 2006 geboren , habe bei jedem Kind 2 Jahre erziehungsgeld beantragt. Bei meinem Arbeitgeber habe ich 3 Jahre elternzeit für jedes Kind beantragt. Nach der Geburt meiner 1. Tochter habe ich Sozialhilfe & später Harz IV erhalten im März 2004 habe ich meine Mann kennengelernt. In meiner Elternzeit ( März 2005 bis Dez 2005) habe ich Teilzeit in meiner Firma Gearbeitet dieses Geld wurde bei Harz IV angerechnet. Welches einkommen wird Für die Berechnung von Elterngeld genommen das vor der Geburt meiner 1. Tochter oder was ich an einkommen wärend der Elternzeit zum Harz IV dazu verdient habe. Danke tamaramarie |
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Mitglied seit 30.10.2004
2.436 Beiträge (ø0,34/Tag)
Hallo!
Ich muß mal meinen Frust loswerden! Habe gerade meinen Eltergeldgeldbescheid bekommen und bin echt angepisst! Wo soll denn da die Besserung liegen???? Beim Großen bekam ich noch Erziehungsgeld (im ersten Jahr 375, im 2. Jahr 300 Euro) und jetzt??? Da ich es auf zwei Jahre habe teilen lassen bleiben pro Monat 15 Euro.. Hallo? Ich steh also viel schlechter da als mit dem Erziehgsgeld damals???? Wie geht das denn bitte? Es ist doch echt zum heulen! LG Sabl |
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Mitglied seit 03.09.2007
2.616 Beiträge (ø0,43/Tag)
kscpeppels....
15 Euro? also fünfzehn? Also eineinhalb Packungen Billigwindeln im Monat? Oder 2,5 Packungen Folgemilch? mimam |
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Mitglied seit 30.10.2004
2.436 Beiträge (ø0,34/Tag)
Ne sorry 150!!!! Aber des ist immer noch sehr kanpp wie ich finde.. Zumal doch immer aller Welt so nen Aufstand macht, dass es jetzt angelblich soviel mehr Geld gibt.. |
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Mitglied seit 03.09.2007
2.616 Beiträge (ø0,43/Tag)
finde ich auch, aber die fünfzehn haben mich echt geschockt; und das _in meinem Zustand_ ... |
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Mitglied seit 30.10.2004
2.436 Beiträge (ø0,34/Tag)
tschuldigung, das wollte ich nicht tun tun!!! |
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Mitglied seit 26.02.2008
1 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Dicke,
erstmal einen schönen Tag und danke, daß Du die Fragen hier beantwortest.Denn gerade weil das Elterngeld relativ neu ist,kriegt man, selbst bei den zuständigen Stellen keine oder nur eine unzureichende Antwort.Meine Fragen beziehen sich um die Selbständigkeit und das Elterngeld.Gerade hier ist glaube ich noch vieles unklar. Da ich schon seit längerem überlege meinen Kiosk, den ich seit über 10 Jahren betreibe aufzugeben, möchte ich das Elterngeld beantragen und unser zweites Kind mit erziehen, was beim ersten Kind nicht möglich war. Nun zu meinen Fragen: 1. Welcher Bemessungszeitraum ist maßgebend ? Also 12 Monate vor Geburt oder letzter Steuerbescheid? 2. Wird der Verkauf des Geschäfts als Einkommen berücksichtigt und auf das Elterngeld angerechnet?Wenn ja gibt es Freibetäge? 3. Welchen Unterschied macht es, ob die Geschäftsaufgabe/Verkauf vor oder nach Geburt (also Bezugszeitraum von E.G.)des Kindes erfolgt? 4. Kann meine Frau, die ja nicht arbeitet die Partnermonate beanspruchen, wenn ich das Elterngeld beantrage? 5. Beginnt der Bezugszeitraum mit Geburt des Kindes oder kann man auch mit dem Bezug des E.G. ein oder zwei Monate später beginnen? Für Deine Antworten danke ich im voraus und wünsche noch einen schönen Abend. Hasan |
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Mitglied seit 26.02.2008
1 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo....
Ich hät da auch mal eine Frage zum Elterngeldantrag...hier kommt meine Frage... Ich hab eine frage zu dem Punkt Einkommenserklärung...weil ich nur 8 Monate vor der Geburt gearbeitet hab und davor noch 4 Monate in Ausbildung war...wie soll ich das ganze dann ausfüllen lassen bzw. ausfüllen. Ich hoffe du kannst mir helfen.. Liebe Grüße und danke schon mal im voraus... |
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Mitglied seit 22.08.2007
167 Beiträge (ø0,03/Tag)
Hallo dicke,
supergut dein angebot hier. ich habe mich echt schon durch sämtliche seiten durchgewühlt aber nichts gefunden was mir hilft. ich bin seit einem halben jahr arbeitslos und jetzt plötzlich und absolut unerwartet schwanger geworden. gilt das arbeitslosengeld auch als einkommen??? oder fallen für mich als elterngeld "nur" die 300 Euro an??? danke für deine hilfe lg wippes |
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Mitglied seit 20.03.2004
335 Beiträge (ø0,05/Tag)
Hallo,
ich hätte da auch eine Frage: Mein Mann arbeitet im Schichtdienst und bekommt von daher Nachtzuschläge, Spätdienstzuschläge usw. Werden diese mit in die 67%Regel einberechnet? Denn das sind keine Einmalzahlungen, die hat er jeden Monat. Dann bekommt er wenn er z.B. wenn er Krank geschrieben ist noch eine Ausgleichszahlung zusätzlich, zählt die auch dazu? Kann mein Mann auch die ersten beiden Monate Elterngeld beantragen also direkt nach der Geburt? Und kann ein Arbeitgeber ihm das verweigern, bzw. ablehnen ihn in Elterngeld gehen zu lasen z.B. weil im Sommer schon zu viele im Jahresurlaub sind? Vielen Dank für die Antworten- Lieben Gruß montana73 ______________________________________________________
manchmal verliert man und manchmal gewinnen die anderen aber es kann nicht immer Regnen! |
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Mitglied seit 02.03.2008
1 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Dickie13,
lange nichts gehört - ich hoffe Du bist noch aktiv! Meine Frage: Das Arbeitsverhältnis meiner Frau endet kurz nach der Mutterschutzfrist. Sie hat aber noch Anrecht auf 7 Urlaubstage, die nach BEEG auszuzahlen sind. Wird dieser Betrag als Sonderzahlung gewertet oder als Erwerbstätigkeit auf das Elterngeld angerechnet? Die Suchfunktion hat in div. Forum einer Wertung als Sonderzahlung gezeigt, allerdings sagt die Elterngeldstelle, dass es ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist. Viele Grüße TosH |
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Mitglied seit 17.03.2005
91 Beiträge (ø0,01/Tag)
Hallo Dicke13
ich brauche von Dir folgenden Rat: bin im 2Monat schwanger.Habe 2 verschiedene Arbeitsstellen .(arbeite aut Lohnsteuerkarte5 und auf Lohnsteuerkarte 6) . Wie wird da das Elterngeld berechnet?Eigendlich musste ja beides zusammen gelegt werden? oder? Wie ist es eigendlich bei einem 400€ Basis Job? Wird dieser mit angerechnet? Danke für deinen Hilfe Gruss Löffel |
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Mitglied seit 27.03.2008
2 Beiträge (ø0/Tag)
hallo, ich bin in der 20. woche schwanger, bin verheirat, gehe aber nicht arbeiten: mein mann geht aber arbeiten und verdient ca.1400 euro. Ich bekomme kein geld, weil mein mann zuviel verdient. Bekomme ich da wenigstens elterngeld?? LG Manu |
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Mitglied seit 22.11.2007
1 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Dicke13,
Endlich mal jemand, der sich damit auskennt... Ich habe folgendes Problem: Mein Sohn wurde letztes Jahr im Mai geboren und ich habe ganz brav meinen Elterngeldantrag gestellt. Da ich aber nicht wußte, ob mein Mann auch 4 Monate aufs Kind aufpassen möchte, habe ich Elterngeld für LM 3 bis 12 gestellt und bekommen. Nun ist es aber so, dass mein Mann seit einem 3/4 Jahr einen echt tollen Job hat und auch ganz gut verdient und er somit im Job bleiben möchte. Ich habe auch beschlossen erst nächstes Jahr wieder zu arbeiten und fänd es also gut, die restlichen 2 Monate (LM 1 und 2) jetzt auch noch zu beziehen. Ich hab jetzt nämlich das Problem, dass die Versorgungsstelle, bei der ich den 1. Antrag gestellt hatte aufgelöst ist und jetzt ist die Kreisverwaltung zuständig, die sagten mir aber, dass ich wohl Pech hätte und ich würde nichts mehr bekommen. Stimmt das? Und wieso ist das so? Danke schon mal im Voraus für den Service. Gruß Sasha_78 |
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Mitglied seit 18.09.2005
18 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo!
Ich hoffe Du oder Ihr könnt mir auch ein wenig weiterhelfen, habe schon das ganze Netz durchsucht, bin aber nirgends fündig geworden. Wir haben folgende Ausgangssituation: Für mich möchte ich ganz normal das Elterngeld auf 12 Monate beantragen, habe vorher Vollzeit gearbeitet. Dürfte eigentlich kein großes Problem sein. Danach bin ich zu Hause. Mein Mann ist ca. seit Nov. 07 angestellt, vorher auf 400,-€ Basis und Student; d.h. für das Elterngeld würde nicht allzuviel rausspringen ( da ja nur 12 Monate vor Geburt zählen! ). Außerdem besitzen seine Eltern einen Betrieb, in dem er im Rahmen einer GmbH mit drin steckt. (, also selbständig ist. ) Mieteinkünfte hat er auch, die fließen jedoch alle in diesen Betrieb. Das Abzahlungen usw. werden durch die Mieteinkünfte usw. gedeckt. Wir haben da z.Z. noch keinen Gewinn oder einen Vorteil daraus. Da das alles ziemlich kompliziert ist und wir da teilweise selbst nicht so richtig durchblicken, haben wir gedacht wir beantragen für meinen Mann nur den Sockelbetrag von 300,- € für zwei Monate und entgehen damit den ganzen Aufstellungen, die normalerweise benötigt werden. Bei dem Antrag habe ich dann auch bei Punkt 5 "Antragstellung" angekreuzt: Mindestbetrag von mtl. 300,- € ( Erklärung zum Einkommen entfällt ) So haben wir uns das auch gedacht. Wir nehmen nur den Sockelbetrag und verzichten auf das ganze Theater. Nun steht aber bei Punkt 10 "Elternteil2" - "Einkommen aus Erwerbstätigkeit" ->weiter mit Erklärung zum Einkommen, wenn man ja ankreuzt. Und wir müssen ja "ja" ankreuzen, da mein Mann ja auch Einkommen innerhalb der letzten 12 Mon. hatte. Was ist jetzt richtig: Muss für meinen Mann der Anhang "Erklärung zum Einkommen" mit abgegeben werden oder nicht? Ich hoffe Ich habe es nicht zu umständlich beschrieben und Ihr wisst wie ich es meine. Gerne helfe ich bei Fragen auf die Sprünge. Danke für Eure Hilfe!! LG |
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Hallo Dicke13,
mich würde folgendes interessieren: Angenommen, ich bekomme Arbeitslosengeld (1) und bekomme innerhalb dieser Zeit ein Kind. Wird dann das Arbeitslosengeld für die Berechnung des Elterngeldes zugrunde gelegt oder gibt es in diesem Fall nur das Minimum von 300 EUR? Vielen Dank im Voraus und viele Grüße HHSasel |
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Mitglied seit 02.01.2004
68 Beiträge (ø0,01/Tag)
Hallo,
hab da mal eine akute Frage: ich bekomme bald unser drittes Kind. Bin Hausfrau und Mutter und mein Mann verdient die Brötchen. Er verdient 1750,- Euro netto und möchte ein Jahr mehr oder weniger eine Auszeit nehmen. Meine Fragen: Wieviel Elterngeld würde er bekommen? Dürfte er nebenbei auch noch arbeiten und wie würde dies miteinander verrechnet? Hoffentlich ist das verständlich formuliert. Vielen Dank schon jetzt einmal und liebe Grüsse Conny |
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Mitglied seit 28.07.2005
661 Beiträge (ø0,1/Tag)
Hallo Dicke13,
vor 2 Wochen ist unsere Tochter auf die Welt gekommen und jetzt brüte ich über dem Elterngeld-Formular... Wenn ich das richtig verstanden habe werden Lohnabrechnungen der letzten 14 Monate vor der Geburt verlangt, um das Elterngeld berechnen zu können - muss ich da meine letzten Lohnabrechnungen beilegen oder muss ich mir diese Bescheinigungen (oder eine Zusammenfassung) von meinem Arbeitgeber schicken lassen? Wäre super wenn du mir helfen könntest. Liebe Grüße Nummer 178 im CdbU |
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Mitglied seit 30.10.2004
2.436 Beiträge (ø0,34/Tag)
Hallo Apfelsinchen,
den Antrag hab ich zum Glück hinter mir... Entweder oder, entweder die Auflistung mit der Unterschrift vom Chef oder die Kopien der Lohnabrechnungen! Frage hätte ich auch noch: ich bekomme nur den Mindestsatz (300 Euro) und hab den auf 24 monate strecken lassen (also mtl 150 Euro), wieviel darf ich denn jetzt nebenher verdienen??? Mehr als 400 Euro aus einem Job, bzw wie verhält es sich wenn ich jetzt zwei geringfügige Beschäftigungen habe? LG sabl |
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Mitglied seit 10.09.2008
2 Beiträge (ø0/Tag)
Hey!!
hab mal ne Frage. Und zwar, meine Tochter wird jetzt 1 Jahr alt. Ich bekomme für sie nur 485 € Elterngeld, weil ich das Jahr nicht voll hatte. Bin jetzt noch 2 Jahre im Erziehungsurlaub. Wieviel Elterngeld bekomme ich wenn ich innerhalb dieser 2 Jahre (Gehe trotzdem auf 400 € im Erziehungsurlaub arbeiten) noch ein 2. Kind bekomme? GLG Ninz |
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Mitglied seit 10.09.2008
2 Beiträge (ø0/Tag)
Hey!!
hab mal ne Frage. Und zwar, meine Tochter wird jetzt 1 Jahr alt. Ich bekomme für sie nur 485 € Elterngeld, weil ich das Jahr nicht voll hatte. Bin jetzt noch 2 Jahre im Erziehungsurlaub. Wieviel Elterngeld bekomme ich wenn ich innerhalb dieser 2 Jahre (Gehe trotzdem auf 400 € im Erziehungsurlaub arbeiten) noch ein 2. Kind bekomme? GLG Ninz |
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Mitglied seit 06.10.2008
1 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo,
ich hätte da auch mal eine Frage. Ab welchem Zeitpunkt wird das Eltergeld berechnet. 1. die letzten 12 Monate vor Geburt? 2. die letzten 12 Monate vor beginn des Mutterschutzes 3. die letzten 12 Monate vor ende des Mutterschutzes. Es kann mir kein Amt eine geanaue Auskunft geben. Der Grund weshalb ich frage ist, wir sind beide in der Steuerklasse 4 und haben am 04.12.08 Geburtstermin Ich möchte gerne in die Lohnsteuerklasse 3 wechseln, meine Frau demanch in die 5, damit wir etwas mehr Geld haben. Ab wann ist es sinnvoll dieses zu tun? Im vorraus vielen Dank für eure Hilfe. Gruß Tom |
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Mitglied seit 05.05.2005
66 Beiträge (ø0,01/Tag)
Ich hab da auch mal eine Frage. Und zwar bin ich Studentin, habe aber vor dem Studium eine Lehre absolviert und noch 1,5Jahre in dem Beruf gearbeitet. Als Studentin arbeite ich auch nebenbei, aber auf Basis eines Gewerbescheins. Ich stell also Rechnung (meist so 500-600EUR/mtl.)
Bekomm ich nur das Elterngeld von 300EUR oder wird mir irgendwas von o.g. angerechnet???? Weiß ja nicht wie das mit Einnahmen als "Kleinunternehmer" ist und ob die Einnahmen aus Angestelltenzeit, die ja schon 5 Jahre zurückliegt als Grundlage dienen kann? Gruß Peggy |
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Mitglied seit 14.11.2007
6.707 Beiträge (ø1,11/Tag)
Ich wüsste mal generell gerne, ob die Fragen überhaupt noch beantwortet werden oder nicht. Ich sehe nämlich nur Anfragen, aber leider seit längerer Zeit keine Antwort... Und dabei melden sich scheinbar viele extra an, um zu fragen.
Wenn die die TE nämlich immer noch antwortet, hätte ich auch noch ein paar Fragen Weiß das jemand, oder vielleicht gibst du Dicke13 kurz ein Kommentar ab? LG Schoki |
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Mitglied seit 16.10.2008
1 Beiträge (ø0/Tag)
Hallöchen,
ich habe ein Frage zum Elterngeld bei Selbständigen /Ermittlung der Steuerbelastung bei Selbständigkeit und zwar ob man bei Berechnung der Einkommensteuer bei Verheirateten die Splittingtabelle anwenden kann/muss? Ich habe nämlcih einen Bescheid erhalten, bei dem der Gewinn mit der ESt-Tabelle für Alleinstehende versteuert wurde, was meiner Meinung nach falsch ist. Vielen Dank und Grüße Anita |
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Mitglied seit 16.12.2003
58.693 Beiträge (ø7,85/Tag)
ich habe nicht den Eindruck, dass Wilde13 hier noch aktiv ist - es kam schon seit sehr langer Zeit keine Antwort mehr von ihr ... |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
ohh das tut mir leid, dass ich nich mehr geantwortet habe... ich hab viel zu tun.
wer fragen immer noch hat, bitte per persönlicher pn ... danke :) |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
danke für die vielen pn´s immer ... ich hoffe ich kann euch jedes mal weiterhelfen ! :) |
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Mitglied seit 05.03.2010
1 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Dicke 13....
hilfst du noch zwecks elterngeld weiter ???? ich bräuchte dringend hilfe... |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
klar. frag. |
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Mitglied seit 13.07.2010
2 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo,
ich bin ja super erleichtert jemand wie dich gefunden zu haben !!! Ich bräuchte ganz dringend Infos denn ich bin am verzweifeln. Mein Mann und ich möchten unbedingt ein Baby, haben es aber sehr schwer weil er wenig verdient. Er verdient 1150 Netto und ich 490 Netto ! Was bekomme ich dann an Elterngeld? Und was kommt nach diesem Jahr? Ich möchte sehr gern bis mein Kind 3 ist zuhause sein! Kann man da einfach Hartz 4 beantragen? Denn ich bin im festen Arbeitsverhältnis arbeite 3 Tage die Woche entweder von 10 bis 19 Uhr oder 11 bis 20 Uhr. Ich hätte neimand der mein Kind nach dem Kindergarten nimmt und nur vermittags arbeiten geht bei uns nicht. Habe in Erwägung gezogen nach den 3 Jahren was anderes zu machen aber was ist in dieser Zeit? Ich bin kein schmarozer aber habe ich nicht auch das recht 3 Jahre bei meinem Kind zu bleiben wenn mein Mann nicht gut verdient? Ich bin total ratlos und hilflos! Wenn ich nach einem Jahr mein Kind in eine Kita abgebe wird die warsch fast mein Monatsgehalt kosten und selbst die hat nicht bis halb neun geöffnet. Also HILFE !!! Vielen dank schon mal !!! |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo
so einfach kann man das nicht sagen. generell 67% vom durchschnittlichen netto der letzten 12 monaten vor geburt. wenn man weniger als 1000 EUR netto hat im monat, dann erhöhen sich die prozente. das kann ich dir aber so genau jetzt nich sagen. das muss man berechnen. Nach dem einen jahr ist das elterngeld vorbei und wenn du einen arbeitgeber hast und noch länger zu hause bleiben willst, dann weiß ich nicht, ob du noch arbeitslosengeld II bekommst. da kenn ich die voraussetzungen nicht. da musst du mal in der ARGE nachfragen. das recht 3 jahre mit dem kind zu hause zu bleiben hast du, klar... aber das ist halt ne finanzielle sache. warum sollte man einer familie 3 jahre geld in rachen schmeißen, die vielleicht kein bock auf arbeiten haben. das weiß man ja nie. du bist sicherlich eine der ausnahmen. früher in der DDR waren die mütter oft nur mehrere wochen nur zu haus und sind dann wieder arbeit gegangen und heute gehts uns auch gut, hatten deswegen keine schlechtere kindheit oder so. wie gesagt, nach dem jahr muss man halt sehen. aber ich denke bei eurem wenigen gehalt mit dem kind nachher kriegt ihr ergänzendes hartz IV .. wie gesagt, da müsst ihr euch erkundigen. |
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Mitglied seit 13.07.2010
2 Beiträge (ø0/Tag)
Mit ist es halt irgendwie peinlich nachzufragen aber jetzt weiß ich ja wenigstens wo! Danke!
Naja das isses ja wenn ich arbeiten gehe wird mein Arbeitgeber wohl nicht darauf eingehen das ich nur arbeite bis der kindergarten aus ist. Ich bin total verunsichert ! Und auf dem Amt erklären die einem das bestimmt nicht freundlich wenn man nich nicht mal akut in der Situation ist. Oder gibt es eine Stelle die hinter Eltern steht und hilft ? Ist nicht pro familia sowas? Geht ihr alle nach ein oder zwei jahren wieder arbeiten? |
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Mitglied seit 19.10.2003
6 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo,
stehst du immer noch für Fragen zur Verfügung?! Ich hätte da folgendes Problem mit unserer Elterngeldstelle. Mein Mann und ich wollen isngesamt 15 Monate Elternzeit nehmen und Elterngeld beziehen. Und zwar wie folgt: Ich: 1.-12. Lebensmonat = 12 Monate Mein Mann: 1. LM und 13.-14. LM = 3 Monate Ich habe daher beantragt, dass mir mein Elterngeld für den 11.+12. LM nur zur Hälfte ausgezahlt wird und bin davon ausgegangen, dass mein Mann dann für den 13.+14. LM volles Elterngeld bekommen kann. Aber lt. Elterngeldstelle geht das nicht, mein Mann kann für den 14. LM kein Elterngeld mehr erhalten. Stimmt das? Schon mal vielen Dank vorab! |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo
mmhh. also Elterngeld gibt es max. nur 14 Monate. Nach deiner Rechnung wären es ja 15 oder seh ich das falsch? Du hättest dann 11 beantragen müssen, und sagen müssen, den 11.LM zur Hälfte, dann hättest 1-10 voll bekommen, 11+12 halb, so hätte dein Mann 1 und 13+14 beantragen können und voll bekommen. Du kannst es ja sicherlich noch ändern oder? |
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Mitglied seit 19.10.2003
6 Beiträge (ø0/Tag)
Oje, also eher ein Formfehler, oder?
Meinen Bescheid hab ich schon Mitte Dez. bekommen. Widerspruch kann ich da ja, aber nicht mehr einlegen, oder? Bei meinem Mann ist noch alles offen, da haben wir noch keinen Bescheid. |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Formfehler deinerseits. Ne, widerspruch ist zu spät, aber man kann seinen bezugszeitraum einmal ändern. jederzeit. also mach einfach ein schreiben fertig, in dem du bittest, nur 11 monate elterngeld zu bekommen und den 11.monat zu halbieren. |
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Mitglied seit 20.11.2004
352 Beiträge (ø0,05/Tag)
Hallo
Man kann ja den Bezugszeitraum für Elterngeld verlängern indem man statt 12 Monate 24 je zur Hälfte auszahlen läßt. -Mutterschutz also nur 18 Monate nach Mutterschutz in unserem Fall da Zwei. Wann kann mein Mann seine 2 Vätermonate nehmen wenn ich mir das Geld auf 2 Jahre auszahlen lassen möchte? Normalerweise muß er ja bis zum 13/14 Monat genommen haben, kann er es in dem Fall hintren ran hängen, also nach 2 Jahren? Und evtl. auch hälftig auszahlen lassen so das er 4 Monate nimmt? Grüße Tiffy |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Die Vätermonate müssen bis zum 14.Lebensmonat genommen sein, egal wie die hälftige Auszahlung ist. Das hat damit nix zu tun.
Hälftig kann auch er es machen, so dass er 4 halbe Monate bekommt, aber ich frag mich immer, warum die Leute das machen, sie gewinnen doch an der hälftigen Auszahlung nix. Genauso gut kann man sich jeden Monat die hälfte weglegen und dann nach 2 monate rauskramen :) |
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Mitglied seit 17.02.2007
6.652 Beiträge (ø1,05/Tag)
Jetzt wurde gerade eben glatt meine Frage beantwortet....Danke!!!!! |
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Mitglied seit 19.10.2003
6 Beiträge (ø0/Tag)
Danke, so werd ichs machen!
Ich hatte das irgendwie anders verstanden.... |
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Mitglied seit 20.11.2004
352 Beiträge (ø0,05/Tag)
Hallo
Hälftig deshalb weil das Einkommen des Partners dann anders versteuert wird. Grüße Tiffy |
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Mitglied seit 21.06.2007
63 Beiträge (ø0,01/Tag)
Hallo Dicke13,
vielen Dank, dass man Dich hier fragen darf, finde ich klasse! Ich bin mir etwas unsicher, inwieweit ich gedanklich Elternzeit und Elterngeld durcheinanderschmeisse bzw. das trennen muss. Daher meine Frage: Ich kann ja nach der Geburt 12 Monate Elterngeld (bzw. 2 Monate Mutterschutz plus 10 Monate Elterngeld) beantragen. Wenn mein Mann ebenfalls 2 Monate "Vaterzeit" haben will, kriegen wir weitere 2 Monate Elterngeld. Kann mein Mann die Zeit, in der er Elterngeld bezieht, aufsplitten - und unabhängig davon dann nochmals später Elternzeit nehmen? Können wir es also so machen, dass ich nach der Geburt 2 Jahre zu Hause bleibe (Elternzeit) und hierbei ab Mutterschutzzeit 10 Monate Elterngeld beantrage, und mein Mann teilt seine 2 Monate Elterngeld so auf, dass er den ersten Lebensmonat des Babys und den 12. Lebensmonat des Babys (mit mir gleichzeitig) zu Hause bleibt und (alleine) Elterngeld bezieht, und wenn ich dann nach 2 Jahren wieder arbeiten gehe, bleibt mein Mann ein weiteres Jahr Elternzeit (unbezahlt natürlich) zu Hause? Oder geht das nicht, weil mein Mann quasi seine Elternzeit auf 3x aufsplittet (1. Monat, 12. Monat und drittes Lebensjahr)? Vielen Dank und viele Grüße Maja |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo majaone,
klar, das geht. ihr könnt beide gleichzeitig beziehen und jeder bekommt sein eigenes elterngeld. er kann z.b. den ersten mit dir gemeinsam nehmen und dann nochmal den 12.LM, klar geht alles. er sollte sich halt nur an die lebensmonate halten, sonst ist doof. und das er das dritte jahr zu haus bleibt unbezahlt, geht auch. sollte nur alles mit dem arbeitgeber abgesprochen werden. weil bei einem zweiten abschnitt , den er irgendwann bekannt gibt, muss der AG nicht mehr zustimmen, er kann , muss es aber nicht. wenn man es gleich am anfang sagt, zusammenhängend, dann muss er zustimmen. |
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Mitglied seit 21.06.2007
63 Beiträge (ø0,01/Tag)
Hallo Dicke13,
wow, sooo schnell antwortest Du! Tausend Dank! Sehe ich es also richtig, dass man üblicherweise seine Elternzeit nur in zwei Teile aufsplitten darf? Und wenn man dann wie mein Mann die Elternzeit in drei Teile (zweimal einen Monat mitsamt Elterngeld, dann nochmal ein Jahr ohne Bezahlung) aufsplitten will, dann braucht man eine besondere Zustimmung des Arbeitgebers? Wir hatten uns das so überlegt, weil wir dachten, es sei nett, wenn wir den ersten Monat unseres Kindes gemeinsam erleben, und dann mein Mann nochmal einen Monat erlebt, wenn das Kind ca. 1 Jahr alt ist und man schon mehr damit unternehmen kann... und wenn ich dann nach 2 Jahren wieder voll arbeiten gehe, bleibt er 1 Elternzeitjahr zu Hause. Wäre ja wunderschön, wenn man das so machen könnte. Also - einfach den Arbeitgeber meines Mannes fragen, ob er mit der Aufteilung in drei Teile einverstanden ist? Viele Grüße! Maja |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Also in der Elterngeldbroschüre von uns steht geschrieben:
Die Elternzeit kann von jedem Elternteil in zwei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Eine weitere Aufteilung ist mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich. Gleichzeitig mit der schriftlichen Anmeldung muss man sich verbindlich festlegen, für welche Zeiträume innerhalb von 2 Jahren die Elternzeit genommen werden soll. Bis zur vollendung des 3.LJ des Kindes kann Elternzeit ohne Zustimmung des AG genommen werden, d.h. auch dann, wenn zunächst nur Elternzeit für den Zweijahreszeitraum beantragt wird. Ich würde es also so verstehen, sagt er gleich von Anfang an, was er möchte, ist das für mich max. zwei Zeitabschnitte. Aber wir haben damit ja weniger zu tun, da müsste man vielleicht woanders sonst nochmal nachfragen. |
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Mitglied seit 01.07.2008
1 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Dicke13,
jetzt muss ich nach eifrigem Lesen auch mal eine Frage loswerden. Wir würden das Elterngeld gerne splitten. Damit meine ich, dass ich die ersten 3 Monate zu Hause bleibe, danach mein Mann vom 4.-6. Monat und ich nach einer kurzen Pause dann wieder ab dem 8. Monat bis zum 12. Monat. Sprich zwischen meinem Mann und mir ein Monat lang gar kein Elterngeld bezogen wird. Geht sowas? Viele Grüße Sanni252 |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
ja klar, das geht sanni... das ist kein problem... das ist ja für uns egal. |
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Mitglied seit 29.08.2011
2 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo,
ich wollte gerade die Arbeitgeberauskunft zu meinem Teilzeit-Gehalt nachreichen, die Verwaltungsangestellte hat das auch noch schnell vor ihrem Urlaub ausgefuellt, allerdings mit einer Summe die nicht stimmen kann - viel zu viel Gehalt. Jetzt die Frage - ich habe das so verstanden dass Elterngeld nur 3 Monate rueckwirkend bezahlt wird, und mein Kleiner ist gerade 13 Wochen alt. Ich hab den Antrag aber gestellt bevor er 12 Wochen alt war... muss ich mir nun wegen der paar Wochen Verwaltungsurlaub Sorgen machen muss, oder sollte ich die Formulare jetzt so schnell wie moeglich einreichen obwohl sie inkorrekt sein muessen, und dann spaeter mit der Korrektur nachkommen? Vielen Dank im Voraus, ich hab hier schon sehr viel gelernt aus frueheren Antworten! liebe Gruesse Barbara |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo barbara,
entscheidend für die 3 monate rückwirkend ist antragseingang... wenn es dann noch monate dauert, bis alle unterlagen da sind, hast du trotzdem die 3-monats-antragsfrist gewahrt. vergewisser dich aber ruhig, ob der antrag eingegangen ist, falls du das noch nicht genau wissen solltest...oder ob noch mehr unterlagen fehlen sollten, falls die teilzeitanlage nicht schon eine reaktion von der elterngeldstelle war. lg |
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Mitglied seit 29.08.2011
2 Beiträge (ø0/Tag)
Sehr gut zu wissen - die Teilzeitanlage war schon eine Reaktion von der Elterngeldstelle, also warte ich bis die Dame auf meiner Seite aus dem Urlaub zurueck ist und geh dann sicher dass ich nicht kompletten Unsinn einreiche.. :)
Vielen Dank und liebe Gruesse! Barbara |
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Mitglied seit 05.09.2011
1 Beiträge (ø0/Tag)
Guten Abend...
Ich habe da mal eine Frage.. Ich bekomme noch 2 Monate Elterngeld ( 374 Euro ) .. Hab aber vielleicht einen neuen Job wo ich bis 25 Std die Woche arbeiten gehen kann. Verdiene da aber ca 550 Euro Netto.. Bleibt mir noch etwas von meinem Elterngeld übrig?Also behalte ich dann die 300 Euro Elternegeld noch 2 Monate oder fallen die dann weg? Weil ich halt mehr verdiene als ich Elterngeld bekommen habe. P.S.: Ist eine neue Arbeitsstelle.. Bitte um Rückantwort... Liebe Dank |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo julia
ja du bekommst die 300 EUR weiterhin, weil das ja der mindestbetrag ist, der jedem zusteht, egal wieviel man in der elternzeit und teilzeit verdient. |
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Mitglied seit 31.10.2008
44 Beiträge (ø0,01/Tag)
Meine PV-Anlage wird im nächsten Monat ans Netz gehen. Außerdem haben meine Frau und ich im nächsten Jahr Nachwuchs geplant.
Daher jetzt 2 Fragen von mir: - Wie wirkt sich die PV-Anlage bei der Beantragung des Elterngelds aus? Wenn ich jetzt durch Sonder-Abschreibung etc. Verluste im Gewerbebetrieb mache, wird dadurch mein zu berücksichtigendes Einkommen bei der Elterngeldberechnung auch gemindert, so dass ich weniger Elterngeld bekomme? Wenn ja, wäre das ja ein Grund erstmal keine Sonder-Abschreibung zu machen!? - Wir wirken sich die laufenden Einnahmen der PV-Anlage während meines Elterngeldbezugs aus? Hoffe, Du kannst mir da auch ein wenig helfen...ich weiß, ist wohl relativ kompliziert ;( |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo ungeheuer
keine ahnung, was eine pv-anlage ist, aber es zählt das einkommen aus gewerbebetrieb, wie es im steuerbescheid steht. wenn durch die pv-anlage sich deine einnahmen mindern, dann ist das halt negativ fürs elterngeld. laufende einnahmen in der einkunftsart "einkünfte aus gewerbebetrieb" werden beim elterngeld angerechnet, in dem monat, wo du sie als einnahme schreibst. |
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Mitglied seit 31.10.2008
44 Beiträge (ø0,01/Tag)
Danke für die Antwort!
PV-Anlage = Photovoltaikanlage ;) D.h. also wenn ich Verluste (=negatives Einkommen) aus dem Gewerbe (PV-Anlage) habe, dann muss ich diese Verluste von meinem sonstigen Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit abziehen? Was dann zur Folge hätte, dass ich weniger Elterngeld bekommen würde.... Ist es nicht eigentlich so, dass negative Einkünfte aus einer Einkunftsart nicht mit der anderen Einkunftsart verrechnet werden? Also der Verlust aus der PV-Anlage dann mit "0" angesetzt wird? |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
nein, die beiden einkunftsarten werden nicht miteinander verrechnet.. du hast dann einfach nur einkommen aus nichtselbständiger tätigkeit. |
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Mitglied seit 25.05.2006
9.244 Beiträge (ø1,4/Tag)
Hallo,
unser Baby kommt Mitte Januar. Derzeit bin ich freigestellt, hab aber noch ca.20 Tage Resturlaub. Mein Mann würde seine Elternzeit gerne splitten und den ersten Monat direkt im Februar nehmen, den zweiten dann zum Ende hin. Nun wissen wir nicht, ob es geht, dass wir beide quasi gleichzeitig Elternzeit haben ohne, dass es finanzielle "Einbußen" gibt. Meinen Resturlaub kann ich wohl nicht im Februar nehmen, da da ja noch die 8-Wochen-Schutzfrist ist, oder? Vielleicht hast du ja einen Tipp für uns. LG bajadera |
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Mitglied seit 25.04.2003
5.282 Beiträge (ø0,69/Tag)
Ich finde es super dass der Threads noch aktuell ist!!
Wenn der Mann die ersten vier Wochen Elternzeit nimmt, bekommt dann die Frau ihr ganz normales Gehalt (Mutterschutz) und fängt mit den zwölf Monaten quasi erst im zweiten Monat an, ist also 13 Monate daheim oder geht das nicht? Gruß Spatz |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo bajadera
ihr könnt selbstverständlich beide gleichzeitig elternzeit machen und elterngeld beziehen. einbußen habt ihr ja nur in sofern, dass beide elterngeld bekommen und somit ja keiner mehr in der zeit voll verdient. urlaub kannst du im mutterschutz nich nehmen, erst danach. würd ich dir aber nich raten, weil das geld, was du dort dann bekommst, aufs elterngeld angerechnet wird und wenn du richtig pech hast, und noch viel urlaub da ist, dann kann es sein, dass du sogar ein monat weniger elterngeld bekommst. also lieber jetzt noch vor mutterschutz nehmen oder erst im anschluss an die elternzeit. |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo spatz
wenn der mann die ersten 4 wochen ab geburt zu hause bleibt, bekommt er elterngeld und du mutterschaftsgeld. mutterschaftsgeld gibts ja immer 8 wochen nach geburt. somit bekommt die mutter 2 monate mutterschaftsgeld, in der zeit gibts kein elterngeld, weil mutterschaftsgeld aufs elterngeld angerechnet wird und immer mehr ist als elterngeld. elterngeld beginnt dann im 3.monat und endet am 1.geburtstag. man kann nicht die 12 monate nach ablauf mutterschutz machen, das geht nicht. da mutterschutz immer schon verbrauchte elterngeldmonate sind. länger elternzeit kann man immer machen, aber elterngeld gibts dann nur bis zum 1.geburtstag des kindes bei der frau. der mann muss aber mind. 2 elterngeldmonate machen, um elterngeld zu erhalten. 1 monat reicht da nicht aus, nur zur info. |
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Mitglied seit 25.05.2006
9.244 Beiträge (ø1,4/Tag)
Danke für deine Info,
da ich ein Beschäftigungsverbot habe, ist das mit dem Urlaubnehmen schwer. Würde es gehen, wenn ich ihn mir vor der Geburt noch auszahlen lasse? LG bajadera |
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Mitglied seit 25.04.2003
5.282 Beiträge (ø0,69/Tag)
Er macht zum Schluß noch einen Monat!
Danke für die Info, ich dachte mir schon dass ich es mir zu leicht mache! |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
@bajadera: das würd ich lassen. also für dich schon als geld, aber oft ist es als sonderzahlung deklariert und die wird dann bei der berechnung des elterngeldes meist rausgerechnet. ich würds lieber nach der elternzeit machen. |
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Mitglied seit 25.05.2006
9.244 Beiträge (ø1,4/Tag)
Danke dir! |
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Mitglied seit 31.10.2008
44 Beiträge (ø0,01/Tag)
Nochmal kurz zurück zu der Photovoltaik-Anlage.
Wenn ich also durch die Photovoltaik-Anlage im Gewerbebetrieb Verlust habe, wird mein Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit NICHT um den Verlust gemindert. Hab ich das so richtig verstanden? Ich würde dann also genausoviel Elterngeld bekommen, als wenn ich die PV-Anlage gar nicht hätte, richtig? |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
jeppp richtig verstanden. |
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Mitglied seit 19.10.2011
1 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Dicke13,
Erst einmal „chapeau“, für das was Du hier leistest. Das finde ich ja super! Ich habe mich schon etwas belesen rund ums Thema Elterngeld und verstehe auch die grundlegenden Dinge. Trotzdem bin ich mir nicht ganz sicher, wie es sich in meinem Fall verhält und möchte Dich daher um Deine Einschätzung bitten. Ich bin verbeamtete Lehrerin. Derzeit befinde ich mich in einer 1-jährigen Beurlaubung ohne Bezüge. Die Beurlaubung endet im Juli nächsten Jahres. Verstehe ich es richtig, dass, sollte ich während meiner Beurlaubung schwanger werden und z.B. unmittelbar nach der Beurlaubung entbinden, nicht das Gehalt VOR der Beurlaubung zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird, sondern meine (nciht vorhandene) Einkünfte während der letzten 12 Monate vor der Geburt, also während der Beurlaubung? Dann würde sich das Elterngeld also auf die 300 Euro Grundbetrag belaufen? Beste Grüße, Line |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
jepp, das ist richtig so. wenn die 12 monate vor geburt wirklich komplett aus beurlaubung bestehen ohne bezüge, dann bekommste nur 300 EUR ... sollten da noch 3-4 monate gehalt bei sein, wird ja das Gesamteinkommen durch 12 geteilt und vielleicht kommste dann auf ein bisschen mehr. |
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Mitglied seit 15.12.2009
232 Beiträge (ø0,04/Tag)
Hallo Dicke13,
ich bin glaub ich zu blöde zu googlen und/oder Beamtendeutsch zu verstehen Deshalb schonmal im Voraus vielen Dank für Deinen Einsatz hier. Wie sieht es aus mit: Urlaubsgeld Weihnachtsgeld Provisionen Gewinnbeteiligung Jubiläumszuwendung (blödes Wort, geht um ein "Dankeschön" zum 10-jährigen Betriebsjubiläum) Das alles fließt ja auch in mein Netto-Einkommen, wird das dann auch für das Elterngeld berechnet? 1000 Dank!! LG, die Böse_Tante (Bald Böse_Mama ) |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
nein, das alles wird rausgerechnet. es zählt das reine steuerpflichtige einkommen. diese sachen,die du aufgezählt hast, sind zu 99% auf dem lohnzettel als sonderzahlung versteuert, somit wirds rausgerechnet. bei den provisionen kannste evtl. glück haben, manche kriegen sie monatlich und sind bestandteil des vertrages und da werden sie dann wieder mitreingenommen zum monatlichen steuerpflichtigen einkommen. |
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Mitglied seit 15.12.2009
232 Beiträge (ø0,04/Tag)
*hmpf* das hab ich befürchtet, Mist
Die Provisionen sind leider auch nicht Bestandteil des vertrages, sondern kommen mehr oder weniger regelmäßig alle paar Monate... Vielen Dank für die schnelle Antwort!! |
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Mitglied seit 25.05.2006
9.244 Beiträge (ø1,4/Tag)
Hallo,
bei uns ist gerade etwas Unsicherheit bzgl. der Stunden, die man während der Elterngeldzeit arbeiten darf. Mein Mann möchte 2 Monate EZ nehmen, in der Zeit aber 10 Wochenstunden arbeiten. Nun wurde ihm gesagt, es gehe nur, wenn er 15 oder 30 Std/ Woche arbeite- stimmt das? LG bajadera |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
nein nein, das ist quatsch bajadera... es dürfen nicht mehr als 30 wochenstunden sein.. aber ob er nun 3 std. die woche arbeitet oder 17 oder 23 oder halt auch nur 10... is völlig egal... |
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Mitglied seit 25.05.2006
9.244 Beiträge (ø1,4/Tag)
Danke für die Info- so ist man doch besser gewappnet |
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Mitglied seit 10.11.2011
2 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Dicke13!
Habe mich gerade eine stunde durch die Beiträge gearbeitet und es haben sich bei mir schon einige Fragen geklärt! Danke! Brauch trotzdem noch ein paar Infos zu Folgendem: 1. Ich arbeite im Heimdienst mit Wochend- und Feiertagsdiensten, für die ich alle drei Monate Zulagen in unterschiedlicher Höhe ausbezahlt bekomme, die z.T. wesentlichen Einfluss auf die Höhe meines Nettogehaltes haben. Werden diese fürs Elterngeld berpücksichtigt? 2. Ich arbeite zusätzlich noch als Honorarkraft (geringe Stundenzahl, daher fallen sehr wahrscheinlich steuerfrei). Wird das Honorar bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt? 3. Habe ich richtig verstanden, dass das Elterngeld für die letzten 12 Monate bis zum Mutterschutz (und nicht bis Geburt des Kindes) berechnet wird? Vielen Dank schon mal für die Auseinandersetzung mit meinen Fragen!! |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo floripac
zu deinen Fragen: 1. es ist wichtig, was auf dem lohnzettel steht und wie es versteuert ist....wenn sie steuerpflichtig sind und nicht als einmalzahlung vereinbart sind, zählen sie mit dazu. musst mal gucken, was dann bei steuerpflichtigem einkommen in dem monat steht. 2. honorar zählt natürlich auch fürs elterngeld, egal ob steuer oder nicht steuern... is ja ähnlich wie minijob dann. 3. elterngeld wird immer aufgrund der letzten 12 monate vor mutterschutz berechnet, das kann man nich umgehen, wenn man mutterschaftsgeld bekommt. ich hoffe die antwort reicht dir so? |
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Mitglied seit 10.11.2011
2 Beiträge (ø0/Tag)
wow, turboschnelle antwort! vielen dank, das hilft mir schon mal sehr! meld mich, wenn mir noch mehr fragen einfallen (das wird sicher passieren ;) ) |
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Mitglied seit 14.11.2011
1 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo, ich ahbe am 18.9 entbunden,habe bei der aok elterngeld beantragt und ende september alles abgegeben.am 20.10 bekamen wir einen brief,dass wir eine falsche angabe über die elternzeit meines verlobten gemacht ahben,dies haben wir alles sofortig nachgereicht(sogar per einschreiben) habe letzte woche dort angerufen,wurde unhöflich am telefon émpfangen sowie auch beraten von wa sich denn meine 2 offenen meiten sowie gas und stromrechnungen jetzt zahlen soll.danach wurd eich zum hartz4 amt zittiert udn es wurde einfach aufgelegt. ich habe danach an die ezntrale einfach eine mail,mit datum dem namen der sachbearbeiterin udn die urhzeit sowie die zttierung zum Amt als auch die unhöflichekit beschrieben, habe bis jetzt neiweider was von denen gehört.was kann ich jetzt tun udn wo kann ich mich emlden dmait ichw enigstens meine miete strom udn gas zahlen kann. muss noch erwähnen,dass wir drei jetz von 184€ kindergeld leben müssen.
we rkann uns helfen Phil,Jenni udn nemo( 8 wochen alt) |
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Mitglied seit 10.01.2006
21.252 Beiträge (ø3,16/Tag)
Es wurde einfach aufgelegt?
Oder ist die Verbindung zusammen gebrochen? Ich hätte an deiner Stelle, anstatt einer Email (Ich hoffe in anderer Rechtschreibung als hier zu sehen) nochmals angerufen. Und mal ehrlich, du kriegst ja nicht soviel Elterngeld das du davon Miete, Strom und Gas bezahlen kannst. Liebe Grüße Daina |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo jenni
kannst du beim nächsten mal nicht ganz so viele fehler reinhauen in den text? es liest sich schwer. das größte problem , was ich hier sehe, warum hast du bei der aok elterngeld beantragt? die sind gar nich für dich zuständig. |
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Mitglied seit 09.03.2005
237 Beiträge (ø0,03/Tag)
Interessantes Thema.
Na dann frag ich doch auch mal was kompliziertes! Ich habe seit dem 3.11.2010 gearbeitet (3.11.2009 kam meine Tochter) so jetzt kommt ca am 25.12.2011 mein 2tes Kind. Mein Mann ist im August verstorben ich habe für September und Oktober auf meine Lohnsteuerkarte 2 Sterbegelhälter erhalten diese wurden mit der VI abgerechnet auf meinen Namen und alles, zählen diese auch zu meinem Einkommen für dieses Jahr oder wird das aussen vor gelassen? Von wann bis wann muss ich eigentlich nochmal die Lohnzettel abgeben? Dezember 2010 bis Dezember 2011? LG |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo
also von sterbegehälter hab ich noch nie was von gehört. aber wenn es eigentlich auf dich gezahlt wurde, müsste es eigentlich für dich zählen.. aber wie gesagt, den fall hatten wir noch nie. es gelten immer die 12 monate vor geburt bzw. wenn du mutterschaftsgeld erhälst, dann 12 monate vor mutterschutzfrist. |
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Mitglied seit 09.03.2005
237 Beiträge (ø0,03/Tag)
Laut Firma meines Mannes würde es bei ihm im Manteltarifvertrag stehen.
Ich habe wie gesagt 2 komplette Gehälter noch bekommen. Naja mal abwarten, muss mich langsam mal an den Elterngeldantrag machen. Aber trotzdem Danke, und da ich Mutterschaftsgeld bekommen werde, also von November bis November LG |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
also wenn dann eher november 2010 bis oktober 2011....weil monat vor mutterschutz ja zu ende ist.... |
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Mitglied seit 27.11.2011
1 Beiträge (ø0/Tag)
ich habe auch eine Frage, auch wenns mich aktuell noch nciht betrifft.
Ich habe einen Haupt und einen Minijob. Den minijob führe ich z.Zt. immer 2x die Woche abends bis 24h aus. Laut Mutterschutzgesetzt darf man doch aber in einer Schwangerschaft nicht mehr nach 20Uhr arbeiten und mein Minijobarbeitgeber achtet auch sehr genau auf sowas. jetzt ist meine Frage wie sich das in diesem Fall auswirkt? Bekomme ich den Minijob beim Elterngeld mit angerechnet, obwohl ich in der Schwangerschaft dort nicht mehr arbeiten könnte (andere Arbeitszeiten könnte ich dirt wegen meines Hauptjobs nicht machen)? Oder anders gefragt, wie lange muss ich den Minijob ausführen, also bis zu welchem Monta, damit er mir beim Elterngeld mit angerechnet werden würde? Ich hoffe die Frage ist verständlich! Danke für die Hilfe! |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo elina
der minijob wird natürlich nur angerechnet, so lange du da auch gearbeitet hast und geld verdient hast. wenn du früher damit aufhören musstest, ist dann pech, dafür ist es ein nebenjob. Beim Elterngeld sind die 12 Monate vor Mutterschutzfrist ausschlaggebend, egal ob Haupt-oder Nebenjob. Wenn du den Nebenjob in der Elternzeit und Elterngeldbezug weiterführst, wird der vom Elterngeld wieder abgezogen. Sollte man auch bedenken. Mfg |
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Mitglied seit 08.12.2011
3 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo,
da will ich auch mal meinen Fall schildern - ich hoffe, du kommst damit klar - bei Fragen einfach fragen Unser erstes Kind wurde im September 2009 geboren, Anfang November haben wir den Antrag auf Elterngeld abgegeben, in welchem wir angegeben haben, das das Elterngeld auf die halben Monatsbeträge ausgezahlt werden soll und sich damit der Zeitraum der Auszahlung verlängert. Anfang Februar des Folgejahres wurde der Antrag für meine Frau beschieden, allerdings ist der zuständigen Bearbeiterin ein Fehler unterlaufen, so das der Bescheid nur für 12 Monate ausgestellt wurde. Für die Monate haben wir dann auch gleich die Nachzahlung erhalten, selbstverständlich den vollen Monatsbeitrag. Dieser Fehler lies sich mit einem kurzen Telefonat klären - allerdings mit dem Nachteil, das der Auszahlungszeitraun nun nicht mehr bis zum September 2011 war - sondern nur bis bis zum April (weil ja das zuviel gezahlte Geld voll bezahlt wurde und die Anrechnung nur auf halbe Monatsbeträge geht). Die Elternzeit meiner Frau endete zum 23.09.2011 - das heißt in den Monaten von Mai bis August war sie ohne eigenes Einkommen! Soweit die Schilderungen zum ersten Kind - am 24.10. ist dann unser zweites Kind geboren und am 16. November haben wir den Elterngeldantrag abgegeben. Wir sind eigentlich davon ausgegangen, da ja meine Frau Elterngeld bezogen hat (zumindest bis April 2011) das für diese Monate der Zeitraum VOR Geburt des ersten Kindes herangezogen wird. Das ist aber nach dem gestern eingegangenen Bescheid nicht der Fall - meine Frau bekommt nur den Sockelbetrag in Höhe von 300 Euro + den Geschwisterbonus. Ich frage mich nun, ob das rechtens ist? Vielleicht gibt es hier ja eine erschöpfende Auskunft - danke schon mal dafür! Liebe Grüße Stefan |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
ja stefan, das ist rechtens... es gelten wie beim ersten kind die 12 monate vor geburt bzw. mutterschutzfrist und da hatte sie ja kein einkommen. es werden nur elterngeldmonate rausgenommen aus der berechnung und geht auf die monate vor geburt des 1. kindes zurück, WENN es sich um elterngeldmonate des 1.lebensjahres handelt. die hälfte auszahlung ist hier kein elterngeldmonat. das wird immer falsch angesehen. das war ja eure persönliche entscheidung, dass zu halbieren. sie hätte ja auch in der zeit voll arbeiten können...somit habt ihr in diesem fall echt pech. da werden die familien echt benachteiligt, die in solchen abständen kinder kriegen....sorry, für die nicht erfreuliche antwort. |
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Mitglied seit 08.12.2011
3 Beiträge (ø0/Tag)
danke für die schnelle und kompetente Antwort - auch wenn es nicht das ist, was ich lesen wollte
Sozusagen werden nur die "Schnellwiederkinderkrieger" belohnt LG Stefan |
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Mitglied seit 03.10.2007
459 Beiträge (ø0,08/Tag)
oder die, die zwischendurch wieder arbeiten gehen...
LG Lady Snow |
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Mitglied seit 08.12.2011
3 Beiträge (ø0/Tag)
Versuch hier (Dortmund / Lünen) mal ein Betreuungsangebot für so kleine Mäuse zu finden ... aussichtslos - zumal die Omas / Opas 500 km weit wohnen .... |
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Mitglied seit 31.01.2006
71 Beiträge (ø0,01/Tag)
Hallo und guten Morgen.
Ich hätte da auch mal eine Frage: Ich plane 2 Jahre Elternzeit zu nehmen und das Elterngeld deshalb auf 24 Monate zu strecken (halber Monatsbetrag). Im zweiten Jahr könnte ich dann Teilzeit 25 std arbeiten gehen. Wird da noch das anteilige Elterngeld angerechnet ??? Liebe Grüße von Anja |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo Anja
du meintest die Frage bestimmt anders rum, ob im zweiten Jahr die Teilzeit beim ELG angerechnet wird oder? NEIN - Du kannst im zweiten Jahr machen was du willlst, auch voll arbeiten. Das interessiert dem Amt dann nicht mehr. Wichtig ist nur immer das erste Jahr. Musst der Stelle auch nicht mitteilen, dass du TZ im zweiten Jahr machst. |
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Mitglied seit 31.01.2006
71 Beiträge (ø0,01/Tag)
Danke !!
Liebe Grüße von Anja |
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Mitglied seit 18.02.2012
35 Beiträge (ø0,01/Tag)
Hallo , angenommen ich gehe ab Sommer wieder auf 400€ Basis arbeiten und bekomme als beispiel:
500€ Elterngeld u. verdiene dann 160€ dazu wie wird das angerechnet ? was würde mir dann noch bleiben? So ganz habe ich das mit den anrechnen nicht verstanden oder was ist wenn ich komplett 400 € dazu verdiene bleiben zum schluss immer nur der Mindestsatz von 300 € also egal wieviel ich arbeite ?? Wäre super lieb wenn du mich aufklärst . LG |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Wenn du 500 EUR elterngeld hast, dann wird teilzeit so berechnet:
Nettoeinkommen vor der geburt minus nettoeinkommen in der elternzeit = summe davon 67%, aber immer mind. 300 EUR beispiel: netto vor der geburt 800 EUR , in der elternzeit 160 EUR = 800 - 160 = 640 EUR davon 67%, deren summe gleich dein elterngeld in dem elterngeldzeitraum, aber immer mind. 300 EUR , falls die summe weniger sein sollte als 300 EUR... wenn du also auf 400 EUR arbeiten gehst und hast 500 EUR elterngeld, kannste nur 100 EUR verlieren. |
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Mitglied seit 18.02.2012
35 Beiträge (ø0,01/Tag)
Vielen dank dafür :)
Ich habe die Zahlungsvariante 24 monate also immer nur die hälfte des Geldes ca. 250€ ändert sich das dann nochmal ? Viele liebe Grüße und ein schönes Wochenende |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo sarahk20
ja, wenn du 500 EUR nomal elterngeld hättest, und jetzt durch die berechnung nur noch 400 EUR z.b, dann würdest auch nur noch 200 EUR monatlich bekommen an elterngeld. wenn du allerdings den job nach dem 1.geburtstag ausübst, passiert gar nichts. alles bleibt beim alten. du bekommst deine 250 EUR und den minijob noch dazu.. lg |
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Mitglied seit 15.03.2012
2 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo,
mit Spannung habe ich den gesmten Thred verfolgt aber auf meine konkrete Frage noch keine Antwort gefunden. Ich bin noch im Mutterschutz und bald in Elternzeit. Das Arbeitsverhältnis endet während der Elternzeit, zum 31.10.12. Ich kann den (Rest)urlaub 21,5 Tage also nicht mehr nehmen. Nach §17 BEEG (Satz 3) ist der noch nicht gewährte Urlaub vom Arbeitgeber abzugelten. Die Personalstelle teilte mir mit, dass dies mit der letzten Lohnabrechnung geschehen wird (in meinem Fall also mit der Oktoberabrechnung). In den Richtlinien zum BEEG (2.7.1 Einnahmen in Geld oder Geldeswert) steht: "[...] Im Lohnsteuerabzugsverfahren nach § 38a Abs. 1 Satz 3 und § 39b des Einkommensteuergesetzes steuerrechtlich als sonstige Bezüge behandelte Einnahmen sind bei der Elterngeldberechnung nicht zu berücksichtigen [...] Zu den sonstigen Bezügen zählen insbesondere einmalige Leistungen wie: [...] Entschädigungen zur Abgeltung nicht genommenen Urlaubs, [...]" Verstehe ich es also richtig, dass es NICHT als Einkommen angerechnet wird und NICHT mit dem Elterngeld verrechnet wird? (Die Auskunft von der Elterngeldstelle war, dass es als Einkommen gilt und es für den Monat weniger Geld gibt. Ich sehe das anders, bin aber keine professionelle Gesetztestexteversteherin ) Vielen Dank! Katharina |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo katharina
wenn es in der elternzeit gezahlt wird, dann wird das nicht als einkommen angerechnet, weil es ja keiner weiß... sag ich mal so.. du arbeitest ja nicht offiziell teilzeit, somit würd da nie einer nachfragen und wenn du nix sagst... wenn du es natürlcih trotzdem machen willst...wenn es dann als normales einkommen deklariert wird in der elternzeit, ist es teilzeiteinkommen und wird beim elterngeld angerechnet... aber ich denke eher nicht.. du arbeitest ja nicht dafür... wenn man in der elternzeit weihnachtsgeld bekommt, wird einem das ja auch nicht angerechnet.wieso nimmst du nich bis anfang oktober elternzeit und dann die restlichen 21 tage urlaub... geht das nicht? |
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Mitglied seit 15.03.2012
2 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo und danke für die super schnelle Antwort!!!
Ich sehe da keinen Vorteil drin, wenn ich den Urlaub im Oktober nehmen sollte??? Arbeiten muss ich eh nicht (da Elternzeit) und ich lasse mir den Urlaub gerne auszahlen. Es ist schließlich zusätzliches Geld (auch wenn es versteuert wird). Es sieht bei mir aber auch noch etwas anders aus. Ich werde zum 31.7. meine Stelle vorzeitig kündigen, weil ich zum 1.8. einen neuen (Teilzeit)Job habe Elterngeld bekomme ich bis Dezember (die andern Monate nimmt mein Mann) also wird der Urlaub so oder so während des Bezugs des Elterngeldes ausgezahlt. Ich war durch die Auskunft der Sachbearbeiterin der Elterngeldstelle nur so verunsichert (schließlich müsste sie es ja wissen). Und bin bestimmt seit 5 Tagen am recherchieren und das ist bislang der mit Abstand kompetenteste Beitrag *Daumen hoch* Anstrengend finde ich, dass die Personalstelle wie die Elterngeldstelle solch falsche Auskünfte geben. Ich arbeite im öffentlichen Dienst (also keine kleines Unternehmen ) Und die erste Antwort aus der Personalstelle war: "Ausgezahlt wird nichts, Urlaub verfällt." Nachdem ich der Dame den §17 BEEG Satz 3 vorgelegt habe hieß es, dass der Resturlaub von 2011 bis Ende September 2012 genommen werden muss sonst verfällt der und nur die 6 Tage von 2012 werden ausgezahlt. Also habe icih ihr den §17 BEEG Satz 2 vorgelegt... Mich ärgert das, dass ich mich als Laie durch die Gesetzestexte durcharbeiten muss um mein Recht zu bekommen... Aber vermutlich machen es die Sachbearbeiter nicht aus Bosheit sonder aus Unwissenheit und man wird sich immer erkundigen müssen wie die Gesetzteslage ist... Aber das könnte ein anderer Thred werden :D Also siehst Du das wie ich? Ausgezahlter Urlaub wird in dem konkreten Fall nicht angerechnet? D.h. Ich kann das ausgezahlte (versteuerte) Geld komplett behalten? Danke und Gruß Katharina |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
ja ich bin der meinung, dass das nicht angerechnet wird. wie auch, du arbeitest ja nicht in der elternzeit. es ist wie weihnachtsgeld und das ist unschädlich beim elterngeld. so würd ich es sehen. |
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Mitglied seit 29.04.2012
1 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Dicke13,
bin gerade zufällig über diesen Thread gestolpert und bin begeistert, dass er wohl noch aktiv ist (zumindest im März, hoffe es hat sich nichts geändert) Das Eltergeld verwirrt mich ein wenig. Ich arbeite im öffentlichen Dienst im Krankenhaus in Bayern und jetzt würde mich interessieren wie sich mein Elterngeld zusammenträgt. Zählt nur mein ganz normales Bruttogehalt? Da ich bis vor kurzem noch Dienste mit Rufbereitschaft gemacht habe ( jetzt darf ich ja nicht mehr), hat das mein Nettogehalt aufgepolstert. Mein normales Nettogehalt liegt bei 1600,- und mit Diensten waren es meist um die 2000,-. Zusätzlich bekomme ich 200,- Poolgeld vom Chef, das jedoch normal versteuert wird. und dazu hatte ich monatlich 390,- aus einem Nebenjob auf 400,- Basis, den ich jedoch aufgeben musste, da ich schwanger dieser Arbeit nicht mehr nachkommen darf. Meine Vorgesetzte meinte, ich würde auch noch Geld wegen "Dienstausfall" bekommen, sicher sei sie sich aber auch nicht. Muss ich außerdem alle Einnahmen beim Antrag angeben, oder interessiert das das Amt überhaupt nicht? Dann habe ich noch eine Frage bzgl. Eltergeld/-zeit : Wenn mein Kind im Dezember 2012 zur Welt kommt und ich nur solange wie ich Eltergeld bekomme Elternzeit nehmen möchte, gehe ich dann ab ca Januar 2014 wieder zur Arbeit? Von den 12 Monaten Eltergeld fallen ja bereits 2 Monate durch den Mutterschutz nach Geburt weg, oder? Dann beantrage ich Elterzeit bis zum 31.12.2013. Noch eine Frage: Eine Bekannte von mir musste ihr Eltergeld nachversteuern, ist das immer so? Sie musste 2000,- nachzahlen, was ein ziemlicher Schock für sie war. Hoffe meine mail war nicht ganz zu durcheinander und es sind nicht zuviele Fragen wäre super wenn Du mir helfen könntest!!!! Vielen lieben Dank im Voraus!!!!! meffi |
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Mitglied seit 21.08.2011
294 Beiträge (ø0,06/Tag)
Hallo Dicke,
ich hätte da auch eine Frage bei der du vielleicht weiter weisst? Es geht nich direkt ums Elterngeld, sondern an Zahlungen auf die man im Anschluss Anspruch hat. Da blicke ich so gar nicht durch. ICh wohne in Baden Würtemberg, und bei meiner ersten Tochter (2006 geboren) bekam ich Landeserziehungsgeld bis zum 2. Lebensjahr, und nochmal Bundeserziehungsgeld bis zum 3. Lebensjahr(oder andersrum... ) Und jetzt nach der neuen Regelung bekam ich ja ein Jahr Elterngeld für meine Jüngste (2010 geboren) und dachte das wars ja dann. Vor kurzem hat mir aber eine Freundin nahegelegt dass ich noch 205 € Landeserziehungsgeld beantragen könnte, das entweder vom 13. oder 15 Lebensmonat für je 10 Monate gezahlt wird. So hab ich gemacht udn auch eine Rückzahlung bekommen. Jetzt interessiert mich ob es immernoch eine Leistung gibt die man für das 3. Lebensjahr beantragen kann, denn von diesem Erziehungsgeld für das 2. Lebensjahr wusste ich ja auch nichts. Hab sogar schon einige Male nach sowas gesucht, war aber nicht für mich erkenntlich z.B. auf der Homepage der L-Bank. Ich blick da auch gar nicht wirklich durch, vor allem weil es anscheinend von Bundesland zu Bundesland verscheidene Regelungen gibt. Liebe Grüße, Nella |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo
hier die antworten @84meffi: es zählt das steuerbrutto. da musst du genau gucken auf dem lohnzettel, wenn gesamtbrutto mehr war, zählt das nicht. was zählt, ist das STEUERBRUTTO und die entsprechenden abgaben wie lohnsteuer und sv. nebenjob, wenn er in den 12monatszeitraum vor der mutterschutz noch war, zählt er dazu und erhöht ja dadurch dein einkommen und du bekommst dadurch mehr elterngeld. würd ich also schon angeben. wenn dein kind dez2012 geboren wird, bekommst du auch nur bis dezember 2013 elterngeld, ein tag vorm ersten geburtstag. es sei denn, du bist alleinerziehend und wohnend mit dem kind, dann hättest anspruch auf 14 monate. ja elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem progressionsvorbehalt, das heißt, bei der gemeinsamen steuererklärung später zählt es wieder als einkommen, ähnlich wie mit dem arbeitslosengeld oder krankengeld. |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
@nella1234: tut mir leid, dazu kann ich dir nichts sagen. da ich in Mecklenburg-vorpommern arbeite und bei uns seit 2005 schon kein landeserziehungsgeld mehr gibt. bei uns ist seit elterngeldeinführung nach einem jahr schluss. sorry. |
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Mitglied seit 07.05.2012
1 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo,
ich habe jetzt auch eine Frage und zwar: ich bin aktuell in Elterzeit bis 31.12.2012. Mein Mann möchte nun seine zwei Partnermonate für den 13 u 14 .Lebensmonat (09.07.-08.09.12) beantragen, Kann ich in den zwei Monaten bei meinem alten AG Vollzeit 40 Stunden / Woche arbeiten und danach wieder in Elternzeit gehen? Mein chef wäre damit einverstanden. Oder gibe es irgendwelche Nachteile dadurch wegen Kündigungsschutz oder so?? Dank dir schon mal im voraus Petra |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo Petra
wenn ihr bisher noch keine Änderung hattet in eurem Bezugszeitraum, dann ist das möglich. Allerdings müsste er dir keine erneute Zustimmung für die zweite Elternzeit geben, sozusagen. Der erste Abschnitt geht ja dann bis zum 08.07. und nach den zwei Monaten wäre es ein neuer Abschnitt, wo er nicht zustimmen muss. Das wäre der einzige Nachteil. Ansonsten ist das machbar. Elterngeld dürfte ja dann bei dir zum 08.07 sowieso beendet sein, das spielt ja dann keine Rolle mehr. |
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Mitglied seit 09.05.2012
1 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Dicke13,
Danke erstmal für deinen ja scheinbar schon langjährigen Service hier. Vielleicht kannst du auch bei mir ja ein wenig Licht ins Dunkel für uns bringen. In Sachen Elterngeld kann man echt seinen Doktor machen finde ich. Dabei wäre ein klares Gesetz doch mal schön gewesen. Hier unser Sachverhalt: Unser Sohn ist am 01.01. diesen Jahres geboren. Wir haben unseren Elterngeldantrag erst spät abgegeben (gerade noch in der Frist Ende April). Daher komme ich erst jetzt mit der Frage, da heute Post vom Amt kam und ich verwirrt bin worauf die hinaus wollen... Also, ich bleibe 6 Monate mit dem Kleinen zuhaus (Jan-Juni), der Papa macht Teilzeit-Elternzeit seit April bis Ende November. Ensprechend haben wir den EG-Antrag auch gestellt. Leider ist die Einkommensermittlung für meine Person wohl alles andere als einfach. Ich war bis Mitte Februar 2011 angestellt, seitdem bin ich freiberuflich selbständig (keine Gewerbeanmeldung benötigt). Ich bin am 7.12. in Mutterschutz gegangen und habe MuSchuGeld von meiner KK bekommen. Einige Rechnungen meiner freiberuflichen Tätigkeit habe ich erst im November geschrieben, das Geld ist mir aber alles noch im Dezember zugegangen. So hat mein Steuerberater mir schon die ESt-Erklärung und eine Gewinnermittlung für 2011 fertig gemacht und ich dies dem EG-Antrag beigefügt. Heute habe ich diese Mappe zurück bekommen. In dem Beischreiben wurde darauf gar nicht Bezug genommen. Sondern sie fordern von mir u.a. meine Gehaltsbescheinigung für Dezember 2010 bis Februar 2011 sowie eine BWA (oder Gewinnermittlung oder EÜR) für den Zeitraum Dez 2010 bis Nov 2011. Ich dachte, dass der Geburtstermin 01.01. für die Beantragung von Elterngeld ja eigentlich ideal sein müsste. Denn wir haben genau ein volles Kalenderjahr davor aus denen man das Einkommen berechnen kann, und jeder Kalendermonat danach ist auch gleichzeitig Lebensmonat. Aber scheinbar ist das nicht so ?!? Warum gehen die bis Dezember 2010 zurück, anstatt 'einfach' die 12 Monate vor der Geburt zu nehmen (also genau das Jahr 2011) ? Welche Rolle spielt das MuSchuG welches ich für die Tage vor der Geburt bekommen habe ? Es sollte doch für die Berechnung meines Einkommens völlig irrelavant sein, oder ? Fällt dadurch das Einkommen was ich im Dez2011 hatte komplett aus der Berechnung raus ? Falls ja, habe ich ein echtes Problem da mir da ungefähr die Hälfte meines Gewinns vom letzten Jahr zugeflossen war, und ich ohne Berücksichtigung dessen anstatt des Höchstsatzes einiges weniger an Elterngeld bekommen würde... Würden man etwa das Jahr 2011 komplett als Bezug nehmen wenn ich kein MuSchuG vor der Geburt bekommen hätte ? Zu dem Thema EG bei Wechsel von nichtselbständiger zu selbständiger Tätigkeit findet man leider nicht so viel und das Gesetz ist dazu auch nicht klar bzw schwer verständlich oder eher verwirrend... DANKE schon mal im Voraus. Grüße aus Hessen, nic |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo nic
tja, da muss man sagen, dass dir das Mutterschaftsgeld das Genick gebrochen hat in diesem Fall. Wir sind angewiesen, sobald MuschG gezahlt wird, werden die 12 Lebensmonate vor Mutterschutz genommen. Und die enden nun mal November 2011. Der richtige Zeitraum dürfte bei dir Dezember 2010 bis November 2011 sein. Weil das sind die 12 Monate vor Mutterschutz. Sobald du Mutterschaftsgeld bekommst, hast du keine andere Wahl. Mutterschaftsgeld ist eine Entgeltersatzleistung, sprich du bekommst ja in diesen Monaten normalerweise dein volles Gehalt, halb Arbeitgeber halb Krankenkasse, sprich kein Einkommensverlust. So ist das bei Angestellten, daher nimmt man die Monate vor Mutterschutz. Wie das bei Selbständigen berechnet wird, weiß ich nicht. Ist es denn sehr viel weniger als die Monate davor? Wonach hat sich bei dir das MuschG berechnet? Anhand welches Einkommens? Das Einkommen aus Dez 20111 fällt dadurch komplett raus, ja.. und es zählt ja auch nicht Tag der Rechnungsschreibung sondern Zuflussprinzip. daher in diesem Fall echt doof gelaufen. Fazit: Das Mutterschaftsgeld hat dir das Genick gebrochen in diesem Fall. Wäre es denn sehr viel weniger als das Einkommen, was du im Dezember 2011 bekommen hast? Vielleicht kannst du ja sonst der KK vorschlagen, das MuschG nicht in Anspruch zu nehmen. Vuielleicht klappt das ja. |
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Mitglied seit 18.10.2007
68 Beiträge (ø0,01/Tag)
Hallo Dicke13,
ich hätte auch eine Frage zum Elterngeld, aber zur Bezugsdauer. Nächsten Monat bekommen wir unser zweites Kind, da ich seit März 2011 wieder Vollzeit arbeite, habe ich zur Grundlage volle zwölf Gehälter, freu. Da Nr. 2 ein wenig ungeplant war und ich intern gewechselt habe, möchten mein Mann und ich uns die Elternzeit teilen in einem zweimontigem Wechsel, damit niemand "rauskommt" vom Job. Das ist auch schon so von den Arbeitgebern abgesegnet. Ich bin mir nur nicht sicher, ob wir wirklich alle 14 Monate ausschöpfen. Unser Sohn wird nächsten Monat schon zur Welt kommen. Der Einfachheit halber rechne ich mit vollen Monaten, als wenn er pünktlich am 01.07. kommen würde. Geplant ist: Juli - August = Mutterschutz von Mama, Papa arbeitet September - Oktober = Elternzeit Papa, Mama arbeitet November - Dezember = Elternzeit Mama, Papa arbeitet Januar - Februar = Elternzeit Papa, Mama arbeitet März - April = Elternzeit Mama, Papa arbeitet Mai - Juni = Elternzeit Papa, Mama arbeitet Damit wäre ein Jahr rum. Aber es besteht ja Anspruch auf 14 Monate eigentlich. Da das Kiga-Jahr erst September beginnt, müssten wir nächstes Jahr irgendwie noch zwei Monate überbrücken. Da mein erstes Kind bereits in unserem Kiga ist, ist die Wahrscheinlichkeit extrem hoch, dass wir den Krippenplatz auch bekommen, wegen der Geschwisterregelung. Meine Frage, stehen uns denn noch zwei weitere Monate Elterngeld zu, also für Juli und August 2013? Und ist es egal, wer diese nimmt? Oder muss der Papa die auch noch nehmen? Vier Monate hintereinander weg vom Job geht beruflich nicht. Soviel ich weiss, muss Elterngeld von einer Person an zwei aufeinanderfolgenden Monaten genommen werden, also könnten wir uns diese beiden letzten Monate nicht teilen? Lt. Elterngeldstelle müssen wir für das erste Jahre auf jeden Fall diese zwei Monats Regel beachten. Oder ist nach den zwölf Monaten Schluss? Vielen Dank im Voraus !!! LG, Eve_D. |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo Eve
also erstmal ....eine Person muss nicht an zwei aufeinanderfolgendende Monate nehmen um Elterngeld zu beziehen. Vielleicht habt ihr das falsch verstanden. Das zweite Elternteil muss mind. 2 Lebensmonate nehmen, um Elterngeld zu bekommen, d.h. aber nicht, dass er die hintereinander nehmen muss. Er könnte auch 3. und 11.LM (Lebensmonat) nehmen.. er darf nur nicht einen nehmen. Sprich Mutter 12 monate (das erste jahr) und papa will nur einen monat, das geht nicht. daher mind. 2, aber gerne teilbar, lebensmonatsweise teilbar. Problem 2 wäre hier deine mutterschutzfrist. normalerweise nach geburt noch 8 wochen. ist es aber so, das kind kommt früher als termin, wird die zeit ja hintenrangehängt die man nicht hatte, weil das kind früher kam. sprich, kommt es 2 tage früher als termin, hast du länger mutterschutz, 8 wochen und 2 tage.. sprich du kommst in den 3.Lebensmonat hinein mit mutterschaftsgeld. und somit sind bei dir schon mal automatisch 3 monate elterngeldbezugszeitraum weg, egal, ob du den 3.LM nimmst als elternzeit oder nicht. das muss man beachten. sprich, der vater hätte in diesem fall nur noch 11....sprich, dir fehlt dann ein monat. wenn das kind später kommt, ist alles easy. du die ersten zwei, dann er die nächsten zwei, und so weiter...und somit hättet ihr dann noch zwei monate nach dem 1.geburtstag, die ihr aufteilen könnt. es ist egal wer die nimmt, da du ja zwischdurch immer gearbeitet hast. |
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Mitglied seit 18.10.2007
68 Beiträge (ø0,01/Tag)
Hallo Dicke13,
danke für die schnelle Antwort! Dann hätte ich doch noch eine Frage. Da ich eine Gebärmutterhalsschwäche habe, wird mein kleiner wohl auf jeden Fall früher kommen (Meinte Tochter kam zwei Wochen früher wie errechnet und bin jetzt auch schon fünf Wochen wieder deswegen krank geschrieben. Termin ist 23.07., aber ich rechne wie gesagt mit Anfang Juli). Ich dachte, man kann auch frei wählen, und im Mutterschutz arbeiten gehen. Man darf ja nicht von Monatsanfang an arbeiten, sondern muss ja dann abhängig vom Geburtstermin wieder pünktlich arbeiten gehen, so wie halt das Elterngeld gezahlt wird. Ab wann soll oder kann ich denn dann arbeiten gehen? Wenn er z. B. sagen wir am 03.07. kommt, also 20 Tage zu früh und wir wollen alles richtig und optimal nutzen, gehe ich dann trotzdem ab dem 23.09. erst wieder arbeiten? Bei meiner Tochter gab es durch die verfrühte Geburt zwar zwei Wochen mehr Mutterschaftsgeld, aber ja auch zum Schluss zwei Wochen weniger Elterngeld. Unterm Strich die exakte Bezugszeit, aber halt von der tatsächlichen Geburt ab berechnet, nicht zum errechneten Termin. Und Elterngeld wird ja dann immer ab dem tatsächlichen Geburtstermin gezahlt (soviel ich weiss?), kommen wir dann nicht ins Schleudern? Oder sollte ich ab der Geburt genau drei Monate zu Hause bleiben und dann ab dem 03.10. arbeiten gehen (wie in diesem Beispiel)? Dann würde das Elterngeld bis zum 03.09.2013 ja gezahlt werden, so rein theoretisch. Und kann ich für den Zeitraum vom Ende des offiziellen Mutterschutzes bis ich wieder arbeiten gehe für die paar Tage dann auch Elterngeld beantragen, weil es ja dann kein ganzer Monat ist? Also zwischen dem 23.09. und dem 03.10. dann... Ich hoffe, das ist jetzt nicht allzusehr durcheinander... Vielen Dank nochmal! LG, Eve. |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
puhh... im mutterschutz darf man eigentlich nich arbeiten gehen, soweit ich weiß.. oder warum heißt es sonst mutterschutz :) aber ich weiß von welchen, das stimmt, allerdings vor der geburt, die die muschfrist durchgearbeitet hattet, somit keinen mutterschutz hatten. ausschlaggebend beim elterngeld ist, wie lange du mutterschaftsgeld bekommst. arbeiten gehen und muschG kriegen, das geht ja nicht..
um es optimal zu nutzen, würd ich in diesem beispiel bis zum 02.10 zu haus bleiben, am 03.10 wieder arbeiten. dann hast du halt die ersten 3 monate elterngeld und dann könnt ihr euch ja abwechseln im zweimonatsrythmus. es zählt immer der tatsächliche geburtstermin fürs elterngeld. anspruch hättet ihr dann bis zum 02.09.2013. also wenn regulär dein mutterschaftsgeld am 23.09 endet und du gehst erst am 03.10 arbeiten, dann kriegst du für die zeit dazwischen natürlich elterngeld.. du beantragst sowieso ab geburt elterngeld.. daher wird das gleich mitgemacht. |
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Mitglied seit 18.10.2007
68 Beiträge (ø0,01/Tag)
Vielen lieben Dank für die schnellen Infos! Hat mir wirklich sehr geholfen.
LG, Eve. |
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Mitglied seit 02.09.2012
1 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Dicke13,
zunächst vielen Dank für den Super-Service, den du hier anbietest Meine Frage bezieht sich auf die Partnermonate: Ich bin Student + Minijob. Kann ich die zwei Partnermonate beantragen und Mindestelterngeld bekommen, obwohl ich den Minijob (unter 30 Stunden) wie gehabt fortführe und keine Einkommenseinbußen habe? Mit besten Grüßen, Jan |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo Jan
kommt drauf an, ob deine Frau Einkommensbuße hatte in ihren Elterngeldmonaten. Wenn nicht, dann hast du auch keine Chance, weil ja dann keiner von euch beiden Einkommensbuße hatte, was ja aber Voraussetzung ist, um die Partnermonate zu bekommen. Hat Sie doch Buße, dann hast du Glück. Viele denken immer, dass man lange gearbeitet haben muss oder so. Aber das ist nicht so. Es reicht, wenn deine Frau vor Geburt einmal Zeitung ausgetragen hat und in der Elternzeit dies nicht mehr tut, somit hat sie dann eine Einkommensbuße... überspitzt mal dargestellt. |
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Hallo Sandra,
eine Frage zum (verspäteten) Einkommensnachweis bei Selbständigen, die Elterngeld beziehen. Ich bin mit der betreffenden Steuererklärung etwas zu spät dran, sodaß das EG für "meine" 2 Monate erstmal mit dem Höchstsatz festgelegt wurde. Wenn ich (oder das FA) die Frist nicht einhalte-gibts dann kleinen oder großen Ärger? Gruß, Jens |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
he jens
ich denke mal, du meintest mich? heiße aber nich sandra :) wenn du es nich schaffst, den steuerbescheid nachzureichen, ruf da einfach an oder schreib brief, wie lange das ungefähr noch dauert. dann setzen die kollegen die frist einfach weiter... besser, als wenn du jeden monat angeschrieben wirst. lg Andrea |
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ups...danke Andrea. Ist sowieso der schönere Name.
Ist ein guter Tip, ich schreibe kommende Woche eine entsprechende Mitteilung ans Amt. Jens |
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Mitglied seit 31.10.2008
44 Beiträge (ø0,01/Tag)
Hallo Andrea,
unser Nachwuchs ist am 06.09.12 geboren *freu* Ich bin nichtselbständig tätig und über seit Oktober 2011 ein Nebengewerbe aus. Welche Zeiträume sind bei der Elterngeldberechnung jetzt für mich relevant? Da das Nebengewerbe noch nicht in den kompletten 12 Kalendermonaten vor Geburt ausgeübt wurde, gehe ich momentan davon aus, dass nicht die steuerliche Veranlagung für das Kalenderjahr 2011 gilt. Sehe ich das richtig? Muss ich also die Lohnbescheinigungen für die Monate September 2011 - August 2012 einreichen sowie für die Monate Oktober 2011-August 2012 meine Einnahmen/Verlust aus Gewerbe benennen? |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo Ungeheuer :)
Es gelten für dich die 12 Monate vor der Mutterschutzfrist, wenn du denn Mutterschaftsgeld erhalten hast. Und dort gelten halt die Monate selbständigkeit,die da reinfallen. Bekommst du kein Mutterschaftsgeld, sind es 12 Monate vor Geburt. Für Selbständigkeit musst du Einnahmen/Ausgaben-Aufstellung für die einzelnen Monate einreichen,die es betrifft. lg |
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Mitglied seit 14.12.2003
32 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Andrea,
vielen herzlichen Dank für deine umfangreichen und langjährigen Auskünfte! Hab gerade ewig lange nachgelesen Mir stellt sich folgende Frage: Kann man während des Bezuges von Elterngeld beim Arbeitgeber auch ohne Lohn einige Stunden arbeiten und diese quasi auf einem Stundenkonto ansammeln, um dann nach dem Elterngeldbezug, wenn man wieder arbeiten geht, diese Stunden wieder abzubauen und so statt z.B. 20 Stunden (die bezahlt werden) nur 10 Stunden zu arbeiten oder so ähnlich..... Wäre natürlich Pech wenn der Arbeitgeber im Elterngeldjahr pleite geht.....dann hätte man umsonst gearbeitet. Aber ist das erlaubt? Ein gut erzogener Hund wird nicht darauf bestehen, dass Du die Mahlzeit mit ihm teilst;
er sorgt lediglich dafür, dass Dein Gewissen so schlecht ist, dass sie Dir nicht mehr schmeckt. |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
ich denke, das sollte erlaubt sein.weil ja nur zählt, wenn du einkommen erwirtschaftest. das tust du ja nicht. somit kein problem. is ja auch ähnlich mit praktikum. darf man auch machen, wenn man dafür kein geld bekommt, obwohl man vielleicht sogar 40 std. arbeiten würde... |
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Mitglied seit 14.12.2003
32 Beiträge (ø0/Tag)
Vielen lieben Dank! Das ist doch mal ne Alternative...
Ein gut erzogener Hund wird nicht darauf bestehen, dass Du die Mahlzeit mit ihm teilst;
er sorgt lediglich dafür, dass Dein Gewissen so schlecht ist, dass sie Dir nicht mehr schmeckt. |
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Mitglied seit 19.08.2005
162 Beiträge (ø0,02/Tag)
Hallo Dicke13,
eine Freundin von mir kämpft schon seit 3 Jahren mit ihrem Kinderwunsch und hat das bisher immer verschoben, weil sie nur befristete Verträge hatte... Ihr jetziger Vertrag läuft am 31.07.2013 aus und ihre Chefin macht ihr Hoffnungen auf einen unbefristeten Vertrag... Jetzt muss sie entscheiden, ob sie wieder wartet und auf den Vertrag hofft oder ob sie es einfach versucht und dann ggf. schwanger wird und ihr Vertrag dann ausläuft. Kannst Du uns sagen, ob sie dann trotzdem Elterngeld bekommen würde? Würden auch in diesem Fall die 67 bzw 65% auf das Nettogehalt der letzten 12 Monate gezahlt werden? Vielen lieben Dank im Voraus für Deine Hilfe! LG Katja |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hä, verstehe ich nicht, was haben die befristeten arbeitsverträge damit zu tun?
es gelten die 12 Monate vor geburt und nix anderes. und wenn sie da 3 verträge hatte, zählt das von 3.... hat sie gedacht, dass sie nur elterngeld bekommt, wenn sie einen unbefristeten hat? |
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Mitglied seit 19.08.2005
162 Beiträge (ø0,02/Tag)
Ja ich glaube die Frage ist, was passiert, wenn sie im Ernstfall ab August arbeitslos ist und das Baby dann im September oder so auf die Welt kommt... |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
das macht doch nichts. es gelten die 12 monate elterngeld. und wenn sie dann in den 12 monaten nur 11 monate geld hat und einen mit arbeitslosengeld, dann ist das auch möglich. dann verringert sich nur das elterngeld, weil ja das geld aus11 monaten dann durch 12 geteilt wird, weil immer der durchschnitt aus 12 monaten als grundlage gilt (nettogehalt) |
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Mitglied seit 19.08.2005
162 Beiträge (ø0,02/Tag)
Ahh okay, danke! Super lieb, dass du hier so hilfst!!! Ggf. komm ich ja auch nochmal darauf zurück, aber momentan befinden wir uns noch in der Übungsphase |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
alles klar..gern geschehen :) |
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Mitglied seit 22.10.2012
2 Beiträge (ø0/Tag)
Hey Dicke13,
ich hab da mal ne Frage wenn ich jetzt bei meinem alten Arbeitgeber wieder mit ein paar Std anfange, bin ich dann noch übers Elterngeld versichert oder muß mich mein Arbeitgeber Versichern obwohl ich unter der 400€ Grenze liege? |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo jule
also übers elterngeld seid ihr ansich nie versichert. wir übernehmen keine beiträge oder so. wenn man elterngeld bekommt und in elternzeit ist, dann melden wir der krankenkasse, dass ihr elterngeld bekommt. dadurch werdet ihr auf beitragsfrei gesetzt. sobald ihr wieder arbeitet und abgaben daraus habt, müsst ihr wieder sozialabgaben zahlen. wie das beim minijob ist, weiß ich nicht. ich denke,wenn du unter 400 EUR bleibst, dürftet ihr weiterhin beitragsfrei bei der krankenkasse sein. |
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Mitglied seit 22.10.2012
2 Beiträge (ø0/Tag)
Ich danke dir, fürs schnelle Beantworten :) |
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Mitglied seit 29.01.2010
3.551 Beiträge (ø0,68/Tag)
Hallo Andrea,
ich habe Fragen zu Elterngeld ab 2013. Leider finde ich keinen aktuellen Elterngeldrechner. Ich bekomme ein Grundgehalt (95%) und einen variablen Anteil (5%). Der variable Anteil wird 1 mal jährlich, abhängig von einer Zielerreichung ausbezahlt. Frage 1: Wird der variable Anteil mitgezählt bei der Elterngeldberechnung? Des weiteren habe ich eine monatliche Brutto-Entgeltumwandlung. Frage 2: Wird ab 2013 der Umwandlungsbetrag mit in die Berechnung miteinbezogen? Ich habe folgende Vorstellung von der Eltergeldberechnung ab 2013: Ich nehme mein Gesamtbrutto der letzten 12 MOnate vor Geburt des Kindes. Inklusive Variablem Anteil und den Umwandlungsbeträgen. Davon werden pauschal 21% Sozialversicherung abgezogen, die gesamten Steuern, die ich gezahlt habe inkl. Kirchensteuer und Soli (kein Steuerklassenwechsel). Vom übriggebliebenen Rest nehme ich 67% und komme somit auf mein Elterngeld. Frage 3: Ist meine Vorstellung Richtig so? LG Richtig? |
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Mitglied seit 09.03.2004
203 Beiträge (ø0,03/Tag)
Hallo
Als erstes mal vorab ein großes Danke für Deine ganze Mühe . Nun aber zu meiner Frage: Ende April 2013 kommt das Kind zur Welt; ich selbst erhalte Eu-Rente. Mein Mann muss (und möchte auch) mir die ersten 2 Monate nach der Geburt zur Hand gehen. Ist es richtig, das er dann in Elternzeit gehen kann, obwohl ich eigentlich eh zu Hause bin ? Meine Rente läuft ja weiter; mein Mann verdient ca. 1100€ netto. Und, wenn die zwei Monate um sind, bekomme ich ja weiter 300€ ,oder nicht? Fragen über Fragen LG Elly |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo Elly
vielen Dank für deine ausführlichen Erläuterungen, aber ich kann dir da nich weiterhelfen. Seit dem 01.01.2012 bin ich in Elternzeit selbst zu Hause. In der Zwischenzeit hat sich so einiges geändert und ab 2013 wird sich definitv was ändern in der Berechnung. Da ich dazu noch keine Schulung hatte, kann ich dir da nich weiterhelfen. Ab Januar 2013 bin ich dann wieder im Amt und dann weiß ich erst mehr dazu... sorry, dass ich dir da nich weiterhelfen kann. Das gilt auch für alle anderen .... die Beratung ist erstmal ausgesetzt, bevor ich was falsches erzähle... aber ab Januar habt ihr mich wieder :) lg Andrea |
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Mitglied seit 09.03.2004
203 Beiträge (ø0,03/Tag)
Hallo liebe Andrea
Vielen Dank für Deine schnelle Rückmeldung, aber das Wichtigste, Alles Liebe und Gute zum Nachwuchs Ja, irgendwie verändert sich das beim Elterngeld immer schnell; ich werde mich dann mal schlau machen, wer schon was für 2013 weiß. Trotzdem danke für Deine Mühe und viel Spaß mit Deinen Kind <3 LG Elly |
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Mitglied seit 31.10.2008
44 Beiträge (ø0,01/Tag)
Na dann auch herzlichen Glückwunsch von mir zum Nachwuchs - nachträglich
Unser Kleiner ist auch seit September bei uns und mein 1. Elterngeld ist auch die letzten Tage eingetroffen. Vielen Dank für Deine ständigen Bemühungen und Ratschläge hier! |
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Mitglied seit 10.01.2013
3 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Andrea,
eine Frage zum neuen Elterngeld (ich hoffe, Du bist nun wieder aktiv): es heißt ja, dass man sinnvollerweise die Steuerklasse ändern soll, um mehr Elterngeld zu bekommen. Das muss ja nun mind. 7 Monate vor der Geburt sein, richtig? Zählt da der Antrag, oder der Monatserste, ab dem die neue Steuerklasse zählt? Wenn der Monatserste zählt, ist das ja superknapp für die meisten Eltern, da man ja meist frühestens nach 4-5 Wochen von der Schwangerschaft weiß. Wenn es dann Anfang des Monats ist, ist es für einen Wechsel ja schon zu spät, richtig? An anderer Stelle habe ich gelesen, dass nicht der Geburtstermin gilt, sondern sogar der Termin des Mutterschutzes (ca. 6 Wochen vor der Geburt). Welche der Angaben ist korrekt? Und lohnt sich noch ein Wechsel, wenn meine Frau momentan in der 7. Schwangerschaftswoche ist, ein Wechsel also erst zum 01.02. möglich wäre (in der sie dann in der 11. Woche wäre)? Danke für Deine Hilfe! Viele Grüße, Christoph |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo Alessandro
ich möchte dir jetzt endlich antworten. Das neue Elterngeld hat sich schon in manchen Punkten verändert, so richtig geschult worden sind wir immer noch nicht. Es wird die Steuerklasse genommen, die überwiegend in den 12 moanten vorkam. Somit, wenn neu wegen Elterngeld, dann mind. 7 Monate geltend...also eigentlich gleich, sobald ihr wisst, ob schwanger, ändern. :) Es zählt dann die Lohnsteuerklasse, wann der Wechsel dann auch wirklich erfolgt ist. Man muss es auf dem Lohnzettel ersehen. Wie und wann man die Lohnsteuerklasse wechseln kann, weiß ich nicht. Da musste mal beim Finanzamt nachfragen. Wichtig, 12 Monate vor der Mutterschutzfrist. Und davon mind. 7 Monate, um die neue Klasse zu berücksichtigen. lg |
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Mitglied seit 10.01.2013
3 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo,
danke für die Antwort! Also muss man es eigentlich direkt bei der Planung wechseln, weil man ja ansonsten 8,5 Monate (7 Monate + 1,5 Monate Mutterschutz) vor der Geburt schon gewechselt haben muss. Eine Frage dann noch zum Mutterschutz: zählen da dann die gesetzlichen 6 Wochen vor der Geburt für die Berechnung, oder der Termin, den man dann wirklich nimmt (man könnte ja z.B. noch 1-2 Wochen länger arbeiten, wenn man will und kann, und dadurch dann die 8,5 Monate vollkriegt). Ein Tipp noch: mein Finanzamt hat den Termin für den Steuerwechsel nicht auf den nächsten Monatsersten gelegt, sondern rückwirkend datiert (hab den Antrag am 15.01. gestellt, und der Steuerklassenwechsel war dann zum 01.01. wirksam). Also einach mal nachfragen, wenn der Monat wichtig ist. |
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Mitglied seit 31.01.2006
71 Beiträge (ø0,01/Tag)
Liebe Dicke 13,
ich habe eine Frage. Mein Kind ist inzwischen 1 Jahr alt. Elternzeit habe ich bis August angemeldet (18 Mon.) und auch das Elterngeld so bis dahin "gestreckt". Nun könnte ich ab März in der Elternzeit 15 Std. in der Woche arbeiten gehen. Hat das irgendwie Auswirkungen auf das restliche Elterngeld (Kürzung oder so)? Eigentlich hätte ich ja schon alles bekommen, wenn die Streckung nicht wäre. Einbüßen möchte ich nur ungern was, ist eh schon so wenig. Ich würde mich über eine Info sehr freuen. Liebe Grüße Anja |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo Anja
das hat keine Auswirkungen auf die restliche Elterngeldzeit. Bekomsmt du weiterhin. Könntest auch voll arbeiten gehen und 10.000 EUR im Monat verdienen, ist fürs Elterngeld uninteressant. |
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Mitglied seit 06.05.2010
170 Beiträge (ø0,03/Tag)
Hallo,
ich bemühe auch mal deinen "Service" Wenn ich während einer Schwangerschaft von der Arbeit freigestellt werde, wird das dann trotzdem als Grundlage fürs Elterngeld genommen oder nur, wenn ich tatsächlich gearbeitet habe? Bekomme in der Freistellung volles Gehalt. LG Bloody |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo Bloody
du meinst, Beschäftigungsverbot? Da bekommst du ja volles Gehalt weiter und das dient zur Berechnung von Elterngeld. Bei einer anderen Freistelllung gilt das auch. Hauptsache du bekommst Geld. lg |
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Mitglied seit 06.05.2010
170 Beiträge (ø0,03/Tag)
Hallo,
ja genau, Beschäftigungsverbot war gemeint. Kam nicht auf das Wort Dankeschön! LG Bloody |
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Mitglied seit 31.01.2006
71 Beiträge (ø0,01/Tag)
Liebe Dicke 13,
vielen Dank für deine Antwort. Ich konnte leider nicht eher reinschauen, war mit der Kleinen im Krankenhaus. Ist aber fast wieder gut. Viele Grüße von Anja |
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Mitglied seit 21.08.2005
323 Beiträge (ø0,05/Tag)
Hallo,
ich habe auch Fragen zum Elterngeld. Ich nehme nach dem Mutterschutz 2 Jahre Elternzeit. Das Geld lasse ich mir auf 12 Monate zahlen. Mein Mann möchte vom Geburtstermin des Baby 4 Wochen nehmen und die anderen 4 Wochen später. Wie wird das Elterngeld meines Mannes berechnet? Und was ist wenn er die Wochen später doch nicht nicht nimmt? Hat das irgendwelche Auswirkungen auf das Geld? Danke schon mal für deine Antworten! VG, Spicy |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo Spicy
das elterngeld deines mannes errechnet sich aus den 12 monaten vor geburt, wenn er nichtselbständig tätig ist. das bleibt immer der gleiche zeitraum, egal wann er die elternzeit nimmt. wenn er den zweiten abschnitt nicht nimmt, muss er den ersten zurückzahlen, weil man immer mind. 2 monate nehmen muss. lg |
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Mitglied seit 01.03.2013
3 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Zusammen,
ich habe auch eine Frage zum Thema Elterngeld und blicke einfach nicht durch - daher hoffe ich auf Hilfestellung, vorweg schonmal vielen Dank... Unser Sohn (errechneter Geburtstermin 29.3) ist nun ca. 7 Wochen zu früh am 04.02. glücklicherweise gesund zur Welt gekommen. Ursprünglich wollte ich Elterngeld vom Entbindungstermin an (also 29.3) für 4 Wochen und weitere 4 Wochen am Ende der Elternzeit meiner Frau beantragen...In der Hektik und dem Stress ist mir nun aus Schusseligkeit (und weil es so auf der Arbeit besser passte) ein Fehler unterlaufen... Ich habe nun aktuell EZ beantragt vom 15.03. bis 12.04, erster Arbeitstag wäre also der 15.4...nun habe ich aus dem ganzen Papierkram verstanden, dass das ungünstig ist, weil ja die Lebensmonate des Kindes gelten...aber wie genau berechnet sich jetzt mein Anspruch, wenn ich sozusagen den halben März und den halben April arbeite? Habe ich überhaupt Anspruch? Ganz genau würde ich also im März 8 Tage und im April 12 Tage jeweils vor bzw. nach der Elternzeit (bzw. dem Elterngeldzeitraum) arbeiten - bei mir liegt eine 40 h Woche zugrunde.... Ich blick nicht durch ....Danke für jede Hilfe eABC |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo
das ist nich gerade glücklich gewählt. Wenn du beim 15.03 - 12.04 bleibst, wirst du wohl Elterngeld vom 04.03-03.04 bekommen, und das Geld was du vom 04.03 - 14.03 bekommen hast, wird auf das Elterngeld angerechnet. Dadurch bekommst du weniger Elterngeld. Und dann ist es so, da wir nur bis zum 03.04 zahlen, und deine Elternzeit bis 12.04 geht, wirst du im Zeitraum 04.04-12.04 von niemanden Geld bekommen und zu Haus sein. Also alles eher nich so optimal. Kannst du das nich ändern auf später? z.b. 04.04.-03.05? dann wäre es ein normaler Elterngeldmonat ohne Anrechnung. |
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Mitglied seit 01.03.2013
3 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Hilfe...hatte mir sowas schon gedacht, aber so ist doch sehr blöd...mal sehen...könntest Du mir nochmal helfen: Wie genau wird mein Verdienst angerechnet? Ich erechne den Durschnittsverdienst für den genannten Zeitraum (4.3-14.3) und dann? Wie geht der in die Berechnung ein? Vielen Danke! |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
netto vor der geburt minus netto in der zeit = summe davon 65/67% ... also ungefähr 2/3 wird meist angerechnet. |
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Mitglied seit 01.03.2013
3 Beiträge (ø0/Tag)
Nur noch eine letzte Frage, für Rechenlegastheniker wie mich...gehen wir von einem fiktiven netto von 3.000 Euro aus...für den Zeitraum würde sich dann (hoffentlich richtig gerechnet) ein Elterngeld von 1430 Euro ergeben??? Wäre ok für mich....
Gerechnet so: 100 Euro / Tag Durchschnittsverdienst x 8 gearbeitete Tage = 800. Dann 3000 - 800 = 2200 und davon die 65% wären die erechnete Summe....kommt mir jetzt doch sehr viel vor, wo ist der Fehler? |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
nee die rechnung ist richtig. normal elterngeld 1950 EUR
und in dem Monat, wo es angerechnet wird 1430 ... kommt ja dann auch ungefähr so hin, dass wir ca. 2/3 anrechnen. |
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Mitglied seit 29.01.2010
3.551 Beiträge (ø0,68/Tag)
Hallo Dicke13,
wird die Berechnung nicht seit 2013 nach dem Brutto berechnet? Hier habe ich nämlich eine Frage, die man mir auch auf dem Amt nicht beantworten konnte Ich arbeite neben meinem normalen Vollzeitjob noch zusätzlich auf 400-Euro-Basis (bzw. 450-Euro basis mittlerweile) und verdiene ca. 200 Euro monatlich dazu. Wir werden diese 200 Euro (wegen 400-Euro-Job ist hier für mich brutto=netto) aufs Elterngeld angerechnet? Ich habe außerdem eine sogenannte Brutto-Entgelt-Umwandlung. Die läuft ja sicherlich während des Bezuges des Elterngeld nicht weiter, oder? Wird zur Berechnung dann der Bruttolohn VOR Abzug des Umwandlungsbetrags hergenommen? Eine weitere Frage: Ist es richtig, dass während des Mutterschutzes ich automatisch zwangsweise Elterngeld beziehe (wenn auch nicht real, da ja das Krankengeld gegengerechnet wird). Also es geht nicht, dass mein Mann die ersten 2 Monate nach der Geburt Elterngeld bezieht und ich dann DANACH nochmal 12 Monate? Vielen Dank schonmal. Ich hoffe, du bist hier schon schlauer als die zuständigen Sachbearbeiter bei unserem Amt.... LG |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
nein. man bekommt nich 65% auf das Brutto. Das ist falsch. Das wäre ja dann schön, dann würd ja jetzt jeder mehr bekommen :)
Die Bruttoumwandlung ist vor Elterngeld für dich zum Nachteil bei der Berechnung vom Elterngeld. Die 200 EUR werden zu ca. 2/3 angerechnet aufs Elterngeld. Ja, inprinzip bekommt man Elterngeld ab Geburt, nur das MuschG wird gegengerechnet, was immer mehr ist als das Elterngeld, dadurch die ersten zwei Monate nichts. Nein, du kannst nach der Mutterschutzfrist nicht 12 Monate Elterngeld beziehen, sondern nur noch 10.Dein Mann kann gleichzeitig mit Dir Elterngeld die ersten 2 Monate beziehen, das ist kein Problem. |
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Mitglied seit 29.01.2010
3.551 Beiträge (ø0,68/Tag)
Ja, dass man nicht 2/3 des Brutto bekommt, ist schon klar Dann hätte ich ja mehr als jetzt. Dann gäbs aber viele Kinder. Jedenfalls von mir...
Meine Vorstellung von der neuen Berechnung habe ich weiter oben bereits gepostet. Evtl kannst du sie ja jetzt bestätigen oder korrigieren, insbesondere im Hinblick auf meine Brutto.Entgelt-Umwandlung, die ich aktuell habe: Ich habe folgende Vorstellung von der Eltergeldberechnung ab 2013: Ich nehme mein Gesamtbrutto der letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes. Inklusive Variablem Anteil und den Umwandlungsbeträgen. Davon werden pauschal 21% Sozialversicherung abgezogen, die gesamten Steuern, die ich gezahlt habe inkl. Kirchensteuer und Soli (kein Steuerklassenwechsel). Vom übriggebliebenen Rest nehme ich 67% und komme somit auf mein Elterngeld. Ist meine Vorstellung Richtig so? Das mit dem variablen Anteil hat sich erledigt, da weiß ich bereits, dass der nicht mit einbezogen wird. Dir vielen Dank schonmal! |
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Mitglied seit 29.01.2010
3.551 Beiträge (ø0,68/Tag)
Ah, sorry, sehe grade, du hast ja schon zum Bruttoentgelt was gesagt.
Hm, wenn das nicht miteinbezogen wird, läuft die denn dann weiter? Also wird da weiter drauf eingezahlt? Eher nicht oder? Dann bin ich doppelt benachteiligt. Weniger Elterngeld und (drastisch gesagt) weniger Rente später. |
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Mitglied seit 29.01.2010
3.551 Beiträge (ø0,68/Tag)
Ach ja, und nochmal zum Nebeneinkommen: Das würde ich während der Elternzeit nicht weiter ausführen. Gehe ich dann dort auch in eine Elternzeit? Gibts da dann auch Elterngeld?
Entschuldige bitte die vielen Fragen durcheinander, der Arbeitstag heute war laaaaaaaaang... |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Also beim Minijob musst du schon irgendwas klarmachen mit dem AG, sonst wirste nachgefragt, ob du nun arbeitest oder nicht und ggf. Nachweise dafür.
Man rechnet beide Einkommen zusammen und davon gibts dann Elterngeld. Das mit der Umwandlung kann ich dir nicht sagen, da musste dann deinen AG fragen, wie das weiterläuft. Elterngeld wird nur aufgrund von steuerpflichtigem Einkommen berechnet, und soweit ich weiß, ist das da nich mit berücksichtigt. Ansonsten ist die Erklärung zur Berechnung von dir da oben richtig. |
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Mitglied seit 29.01.2010
3.551 Beiträge (ø0,68/Tag)
Hallo,
super, vielen Dank schonmal! Noch ein kurze Frage: Du sagst Elterngeld basiert auf dem "steuerpflichtigen" Einkommen. Wird denn dann mein Einkommen aus dem 400-Euro-Job überhaupt mit einbezogen in die Berechnung? Ist ja nicht steuerpflichtig. Oder? LG |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
ja das kommt dazu. ist jetzt für n minijob doof ausgedrückt gewesen. |
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Mitglied seit 29.01.2010
3.551 Beiträge (ø0,68/Tag)
Hallo,
dir, liebe Dicke13, vielen Dank für die Antworten. Noch ein paar Sachen zur Info, falls es noch jemanden betrifft: Brutto-Entgeltumwandlung: Bei meinem AG (und ich denke, das ist Standard) bleibt die Rentenversicherung bestehen, Beiträge werden in dem Zeitraum des Elterngeldbezuges aber nicht eingezahlt. Zu variablen Gehaltsanteilen: Wenn diese als regelmäßige Abschläge (z.B. monatlich) gezahlt werden, zählen sie zum Einkommen und werden mitberechnet. Werden sie jährlich ausgezahlt, so zählen sie leider nicht. Und noch was zum Thema Krankenversicherung: Ist man freiwillig versichert muss man während des Elterngeldbezugs (vorausgesetzt es wird keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt) weiter Beiträge zur Krankenversicherung bezahlen. Außer man kann in die Familienversicherung des Partners wechseln für die Elternzeit. LG |
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Mitglied seit 25.07.2010
42 Beiträge (ø0,01/Tag)
hallo dicke 13, bin berufsunfähig und erhalte aus einer privaten berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche rente, zu dieser rente verdiene ich mir als kleinstgewerbe bei einem versicherungsunternehmen eine provision die jeden monat unterschiedlich ausfällt aber meist 150€ nicht übersteigt. wie sieht es mit dem elterngeld in meiner situation aus?bekomme ich nur die 300€ mindestelterngeld?was ist mit meiner provision, ist es günstiger diese auch wenn ich entbunden habe weiter zu erhalten oder wird sie auf mein elterngeld angerechnet?ich bin auch bei der krankenkasse freiwillig versichert wie sieht es da aus, habe gehört das unter bestimmten vorraussetzungen die beiträge entfallen könnten? |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo sanni
ja du erhälst nur das mindestelterngeld. mehr geht ja nicht, du arbeitest ja nicht und du erhälst die rente ja während des elterngeldbezuges ja weiter. da du ja nur das mindestelterngeld erhalten wirst, kann auch nichts angerechnet werden. kannst sie also weiterhin bekommen. ob die beiträge bei der krankenkasse entfallen, musst du da nachfragen. damit hat die elterngeldstelle nix zu tun. |
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Hallo und Guten Morgen,
auch ich habe eine Frage zur Berechnung des Elterngeldes. Von Dezember 2011-Juni 2012 ha ich mein Geld vom Job-Center bekommen.Danach hab ich Teilzeit gearbeitet,also auf Lohnsteuerkarte. Wird mir das Geld vom Job-Center dazugerechnet,oder werden nur die Monate in denen ich gearbeitet habe fürs Elterngeld berechnet?Zählt das Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber und der Krankenkasse auch zur Elterngeldberechnung? Ich habe im Februar entbunden und bin jetzt im Mutterschaftsurlaub.Danach dann Elterngeld.Ist es auch ausschlaggebend das ich alleinerziehend bin,gibt es da eine andere Berechnung? Danke für dieses tollen Thread. LG ringelblume |
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Mitglied seit 29.01.2010
3.551 Beiträge (ø0,68/Tag)
Hallo,
ich habe da doch noch eine Frage. Mein Mann und ich haben beschlossen, uns die Elternzeit und damit auch das Elterngeld aufzuteilen. Damit niemand ganz aus dem Job rausmuss, wollten wir also die Elternzeit nicht nacheinander nehmen, sondern ab dem 3. Monat (also nach dem Mutterschutz) jeweils halbtags arbeiten. Vormittags ist er dann beim Kind, nachmittags ich. Jetzt habe ich gehört, dass nach diesem Modell der Elterngeldanspruch nur 7 Monate lang ist. Stimmt das? Wieso steht uns denn dann nur die Hälfte des Elterngeldes zu?? LG |
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Mitglied seit 05.11.2006
162 Beiträge (ø0,03/Tag)
@Extraportion1982
Das ist doch nicht nur die Hälfte Elterngeld. Wenn du 7 Monate Geld bekommst und dein Mann 7 Monate ergibt das zusammen 14 Monate Elterngeld. Und mehr (bzw. 'länger') bekommen es andere Elternpaare auch nicht. Liegt halt einfach daran, dass ihr quasi gleichzeitig Elternzeit und damit Elterngeldanspruch nehmt. Wenn immer nur einer beim Kind bleibt und einer arbeiten geht, kann man halt bis zu 14 Monate monatlich Geld bekommen. (Oder splitten, dann bekommst du zwar nur die Hälfte, aber eben dementsprechend länger.) Du bekommst übrigens eh nur 5 Monate Geld, da das Mutterschaftsgeld (oder wie es heißt) im Mutterschutz gegengerechnet wird und meist den Anspruch übersteigt. Nur wenn du kein Mutterschaftsgeld bekommst oder es niedriger als dein Elterngeldanspruch ist, bekommst du den fehlenden Betrag auch in den acht Wochen nach Geburt als Elterngeld ausgezahlt. Ich würde mir das mit dem halbtags Arbeiten auch gut überlegen, weil das Einkommen ja gegengerechnet wird. Und du solltest auf eine genaue Gehaltsprognose deines Arbeitsgebers für die Elterngeldzeit bestehen. Bei mir war die Berechnung nämlich fehlerhaft, was über 1100€ Rückforderung zur Folge hatte. Und das ist kein Pappenstiel! |
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Mitglied seit 29.01.2010
3.551 Beiträge (ø0,68/Tag)
Hallo Madame Lila,
natürlich bekomme ich im Gesamten weniger. Und zwar nur die Hälfte. Voraussetung: Wir verdienen gleich viel und setzen hier mal Elternzeit = Elterngeldbezug. Wenn mein Mann und ich jeweils 6 Monate Elternzeit nach dem Mutterschutz nehmen, dann bekommen wir 12 Monate lang jeden Monat ein volles Gehalt und 1 "gekürztes" Gehalt. Wenn wir jweils Halbtags arbeiten gehen, um uns die Betreuung aufzuteilen, dann bekommen wir Monatlich ebenfalls ein volles Gehalt (jweils ein halbes pro Partner) und ein "gekürztes" Gehalt (jeweils 65% der Differanz zum Vollzeitgehalt). In diesem Fall aber nur 6 Monate statt 12 Monate. Wenn wir uns die Betreuung nach dem Mutterschutz teilen wollen, dann müssen wir NACHEINANDER voll in Elternzeit gehen, weil wir sonst nach 6 Monaten keine Betreuung mehr fürs Kind haben. Das Problem scheint hier zu sein, dass ich mit dem Bezug des halben Elterngelds bei Teilzeit, trotzdem eine ganzen Monat Eleterngeldanspruch verliere. In unserem Fall gehen uns dann pro Monat zwei Anspruchmonate verloren, obwohl wir nicht mehr Elterngeld bekommen als bei "Vollzeit-Elterngeld". Und das widerspricht doch dem Grundgedanken, die Elternzeit möglichst gerecht aufzuteilen und sowohl Mutter als auch Vater im Beruf keine Nachteile entstehen zu lassen. Irgendwie kann ich das fast nicht glauben, dass man uns die Möglichkeit die Betreuung gerecht aufzuteilen so nimmt. Niemand hätte komplett aus dem Beruf raus gemusst und hätte trotzdem möglichst viel von der Entwicklung des Kindes mitbekommen ... In meinen Augen die perfekte Variante. Das sollte doch gehen! |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo ringelblume
Dir wird natürlich nicht das Geld vom Jobcenter als Einkommen angerechnet, war es ja auch nicht. Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung und du hast in der Zeit kein Lohn bezogen. Es werden nur die Monate genommen, wo du Teilzeit hattest. Da das gesamte Einkommen ja immer durch 12 geteilt wird, wirds natürlich erheblich weniger. Wenn du Mutterschaftsgeld bekommen hast, dann wird das auf das Elterngeld angerechnet, so dass man meist die ersten zwei Monate kein Elterngeld bekommst, da du ja Mutterschaftsgeld bekommst und das meistens mehr ist als was du an Elterngeld bekommen würdest. Das du alleinerziehend bist, spielt keine Rolle. hallo extraportion ja, das stimmt. man bekommt insgesamt 14 Monate Elterngeld. Da ihr jeder dann gleichzeitig 7 Monate in Anspruch nehmt, stehen euch nur 7 Monate zu, ansonsten würdet ihr ja 24 Monate bekommen. Das geht ja nicht. Ihr bekommt zwar weniger Elterngeld, aber du darfst ja nicht vergessen, dass du auch dann noch dein Gehalt dazu hast. Madame Lila hat recht. Nehmt ihr beide ab 3.Monat, hast du schon 2 weg durch MuschGeld und du könntest dann noch 5 (ergibt bei dir dann 7) und er könnte dann auch noch 7 nehmen. Dann wärst du bis zum 7.LM zu haus und dein Partner, wenn er ab 3.LM nimmt, bis zum 10.LM Dein Beispiel hier drüber hab ich nicht ganz verstanden, wann welcher Monat fehlen soll. Wenn ihr beide gleichzeitig zu hause bleibt und Elterngeld bezieht, habt ihr def. weniger Elterngeldzeit nach hinten raus. Ich würd mir das auch überlegen, mit gleichzeitig arbeiten. Weil es wahrscheinlich nachher so sein wird,, dass jeder nur 300 EUR Elterngeld bekommt und euer Teilzeiteinkommen. Müsst ihr wisssen. |
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Mitglied seit 29.01.2010
3.551 Beiträge (ø0,68/Tag)
Hallo Dicke13,
das Problem ist, dass wir bei deinem Vorschlag beide jeweils komplett aus dem Job raus müssen und auf der anderen Seite auch eine Menge vom Kind verpassen. Unsere Vorstellung war, dass wir uns so aufteilen, dass wir beide jeweils halbtags gehen und uns die Betreuung halt so aufteilen. Aber das geht ja leider nicht. Jedenfalls nicht für die kompletten 12 Monate. Um es nochmal klarer zu machen: Wir wollen auf jedenfall die Betreuung 1:1 aufteilen (Mutterschutz mal ausgenommen). Das heißt, 1 Jahr lang arbeitet jeder nur die halbe Zeit. Somit ist die Betreuung des Kindes sichergestellt. Hier sollte es keinen Unterschied machen. ob nun jeder 6 Monate lang komplett aus dem Job raus geht und 6 Monate Vollzeit arbeitet oder ob beide 12 Monate lang halbtags gehen. Die Arbeitszeit und auch der Verdienst ist unterm Strich identisch. Nur gibt es bei der der Variante "jeder 12 Monate halbtags" nur die Hälfte an Elterngeld. Und ich bin immernoch entsetzt darüber, weil das völlig entgegen dem ist, was immer gepredigt wird vonwegen gleichberechtigte Betreung etc, Kind und Karriere etc. Wenn wir also das Kind im 1. Lebensjahr selber betreuen wollen, bleibt uns nichts anderes übrig als nacheinander in Elternzeit zu gehen. Denn leider können wir es uns nicht erlauben, ein halbes Jahr lang auf ein Einkommen zu verzichten. Darüber hinaus finde ich es sehr schade, dass wir nicht beide die Möglichkeit bekommen das ganze Jahr lang intensiv die Entwicklung des Kindes zu verfolgen. Da ich aber noch nicht schwanger bin (ja, ich mach hier ne riesige Welle, obwohl es noch gar nicht akut ist, ich weiß, aber Frau von heute plant halt gerne ... ) wird sich an der aktuellen Regelung ja nochmal etwas ändern. Jedenfalls liegen dazu schon einige Vorschläge der Opposition und der Familienministeriums vor. Hab da heute mal intensiver recherchiert. Ändern tun wir von hier aus ja doch nichts. Dir, Dicke13, nocheinmal ein herzliches Danke schön. |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Ihr könnt doch auch halbtags arbeiten ohne Elterngeld... es ist doch nich verwährt, länger Elternzeit zu nehmen. Wenn euch das so wichtig ist, macht es doch am Elterngeld dann nich fest.
Bei eurer Variante wird es wahrscheinlich nur 300 EUR für jeden von euch geben und dann nicht bis zum 12.LM sondern die Hälfte ungefähr. Willst du denn nich stillen? weil so einfach ist es doch nicht, einfach wieder gleich nach MuschSchutz arbeiten zu gehen. Ich sag mal so, alles unter einem Hut zu bekommen, geht halt nich. Volles Elterngeld 1 jahr lang und jeder ist zu haus, das geht nun mal nicht.. übertrieben gesagt :) Ich weiß von keinen änderungen. Es sind ja jetzt grad neue Änderungen gekommen. Ich glaub so schnell ist Elterngeld nich wieder auf m Tisch. Du redest bestimmt vom Elternteilzeitgeld... ich glaub darüber redet keiner mehr. |
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Mitglied seit 29.01.2010
3.551 Beiträge (ø0,68/Tag)
Ach Dicke13, an so praktische Dinge wie Stillen habe ich doch noch gar nicht gedacht
Und es wäre ja jeder nur die halbe Zeit zu Hause ... Es ist nunmal wie es ist. Toll finde ich das nicht, aber man kann nun nicht alles haben. Unser Teilzeit-Elterngeld wäre übrigens weit über 300 Euro. Wir haben das Luxusproblem, dass eines unserer Gehälter quasi durch unseren Hauskredit schon weg ist. Mehr Verzicht als eines unserer Gehälter auf 65% zu reduzieren ist nicht im Finanzierungsplan mit drin Und wir warten auch sicherlich nicht bis die Regierung wechselt, und neue Gesetze da sind Ach, wir bekommen uns schon irgendwie organisiert. Und der Kinderwunsch hängt ja absolut nicht am Elterngeld. Und grundsätzlich sind die Versorgungs- und Betreuungsangebote in Deutschland ja gar nicht mal so übel. |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
aber so viel mehr auch nicht als 300 EUR ...
Bsp: Vor Geburt 2000 EUR netto, in der teilzeit 1500 EUR netto Berechnung Elterngeld im Teilzeit: 2000-1500 = 500 EUR davon 65% ... ist jetzt nich wirklich viel oder? |
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Hallo Dicke 13,
danke für deine rasche Antwort.Nun kann ich mich schonmal auf 300 Euro Elterngeld einstellen. Schöner Abend wünscht dir ringelblume55 |
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Mitglied seit 29.01.2010
3.551 Beiträge (ø0,68/Tag)
@Dicke13: So genau habe ich noch nicht gerechnet. Hatte irgendwann mal den Elterngeldrechner vom Ministerium bemüht. Bei mir kam was mit 700 Euro Elterngeld raus. Wir sind beide an der Höchstgrenze. Wenn es mal soweit ist, rechne ich das ganze nochmal ganz genau durch. Vielleicht klappt es mit doppelter Teilzeit ja tatsächlich auch ohne Elterngeld. Wobei dann das Problem mit dem Stillen und der Belastung allgemein noch nicht gelöst ist Aber alles zu seiner Zeit. Wahrscheinlich werde ich dann hier völlig verzweifelte Threads aufmachen, weil ich zwar alles super durchgerechnet und finanziell und organisatorisch durchgeplant habe aber dann gar nicht weiß, wie das mit dem Kleinen überhaupt alles so funktioniert. |
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Mitglied seit 22.07.2007
320 Beiträge (ø0,05/Tag)
Hallo Dicke,
toll das es dich gibt! Ich wollte mich zwar auch nochmal bei einer Elterngeldstelle beraten lassen, aber mir fehlt ein wenig die Zeit momentan. Ich habe mich in das Thema Elterngeld und Elternzeit ein wenig eingearbeitet - natürlich bleiben da noch einige Fragen übrig Erstmal zu mir einige Fakten: - Ich habe ab März 2012 Vollzeit gearbeitet, bis dahin Studium + 400€. - Ab 8.Mai 2013 gehe ich in Elternzeit, der voraussichtliche Entbindungstermin ist der 21.6.13 und Elternzeit soll ja nahtlos an die Mutterschutzzeit angehängt werden, würde ab dem 16.8.13 (nach dem voraussichtlichen Entbindungstermin gerechnet) in Kraft treten. - Ich bin verheiratet und es ist mein erstes Kind. Seit Februar 2013 bin ich in Lohnsteuerklasse 5, davor war ich in 1. Fragen zum Elterngeld: - Ich habe gelesen, dass ich (wenn ich nicht 7 Monate vor Geburt des Kindes die Lohnsteuerklasse gewechselt hätte - was ich ja nicht habe) noch nach der alten Lohnsteuerklasse (also 1) bemessen werde. Wird dann der Nettolohn von Januar 2013 (bis dahin war ich ja noch in der 1) genommen und 12 Monate zurückgerechnet? Wenn das der Fall wäre, würde ja in die Durchschnittsrechnung für Januar + Februar 2012 nur 400€ mit einfliegen - Muss ich zu dem Antrag dann alle Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate einreichen oder wie berechnet dass das Amt? Fragen zur Elternzeit: - Ich möchte gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen, da ich ja so lange auch Kündigungsschutz habe. Das erste Jahr möchte ich definitiv zuhause bleiben und mir auch für diese Zeit das Elterngeld auszahlen lassen. Im zweiten Jahr möchte ich dann max. 30h arbeiten gehen. Eventuell bietet sich mir die Möglichkeit mich in diesem zweiten Jahr auch selbstständig zu machen, wäre das -trotz Elternzeit- möglich? - Mein Mann möchte sich jetzt noch nicht entschließen ob er evtl. doch noch 2 Monate in Elternzeit geht, dass muss er nicht sofort oder? Wenn er in Elternzeit geht hat er dann auch ganz normal Anspruch auf Elterngeld? Denn in dieser Zeit wird ja kein Lohn ausgezahlt oder? Vielleicht kennst du dich auch mit Mutterschutz und Kindergeld aus: Mutterschutz: - Ich habe gesehen, dass ich einen online Antrag für das Mutterschutzgeld ausfüllen kann. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass dies mein Arbeietgeber übernimmt. Muss ich das selbst machen oder macht das i.d.R. der Arbeitgeber? Kindergeld: - Ich habe gelesen, dass wir uns entweder Kindergeld auszahlen lassen können oder den Kinderfreibetrag nutzen können. Beides geht nicht oder? Muss ich das im vorneherein schon entscheiden? Fragen über Fragen...ich hoffe ich habe dich jetzt nicht überfallen und du kannst mir ein wenig weiterhelfen. Lieben Dank Cameron |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo Cameron
Nun zu deinen Fragen. Es gelten immer die 12 Monate vor der Mutterschutzfrist. Der Lohnsteuerklassenwechsel ändert nichts. Wenn du jetzt im Februar erst gewechselt hast, dann werden alle 12 Monate vor der Mutterschutzfrist mit LStklasse 1 berechnet, ganz einfach. Ja, du musst alle Lohnzettel der Monate einreichen, denn nur noch von denen kann man Elterngeld berechnen. Bzgl. der Elternzeit: Klar, du kannst im zweiten Jahr 30 Std. arbeiten gehen... mit der Selbständigkeit denk ich auch, das das möglich ist. Dein Mann kann sich das die ganzen ersten 14 Monate überlegen, Elterngeld gibt es ja auch 3 Monate rückwirkend. Ja, er hat dann auch ganz normal Anspruch. Ihr werdet beide einzeln betrachtet. Mutterschaftsgeld musst du selbst beantragen, da sprech ich aus Erfahrung. Du bekommst irgendwann ein Schein vom Frauenarzt, mit dem gehst du denn zur Krankenkasse und beantragst es dann. Soweit ich weiß, hat der Kinderfreibetrag nichts mit dem Kindergeld zu tun. Da musst du was falsch verstanden haben. |
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Mitglied seit 22.07.2007
320 Beiträge (ø0,05/Tag)
Hallo Dicke, super vielen lieben Dank für deine Antworten! Ich bin heilfroh das ich hier mal gestöbert habe und dabei auf dich aufmerksam geworden bin Das mit der Elternzeit muss ich mit meinem Arbeitgeber absprechen? Und ich beantrage das dann von mir aus oder? Beantragt man das parallel zum Elterngeld? Also wenn das Baby da ist? Nochmal zum Thema Kindergeld und Kinderfreibetrag: Ich hatte das hier gelesen: Googlesuche --> "Was es mit Kindergeld und Kinderfreibetrag auf sich hat" <-- "Link von Admin entfernt" das man entweder Kindergeld oder alternativ den Kinderfreibetrag nutzen kann. Ich habe allerdings rausgefunden, dass man erstmal ganz normal Kindergeld beantragen kann und erst zur Lohnsteuer angibt, ob man den Kinderfreibetrag nutzen möchte. Das Finanzamt prüft dann ob sich der Kinderfreibetrag lohnt und verrechnet das dann automatisch mit der Summe des bereits erhaltenen Kindergelds. Langsam kommt ein wenig Licht ins Dunkel . Viele Grüße Cameron |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
he Cameron
ja die Elternzeit wird beim Arbeitgeber beantragt. Damit hat die Elterngeldstelle nichts zu tun. Du beantragst die von dir aus. Du musst ihm sagen, wann du gehst und er muss zustimmen, wenn du denn die Fristen eingehalten hast. Du bist Wochen vor Beginn der Elternzeit im Kündigungsschutz. Wenn du alles genau richtig machen willst, geht das Schreiben beim Arbeitgeber 1 Woche nach Geburt ein. Genau, das mit dem Kindergeld und Freibetrag hab ich so auch verstanden. |
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Mitglied seit 22.07.2007
320 Beiträge (ø0,05/Tag)
Hallo Dicke,
vielen lieben Dank für deine Unterstützung! VG Cameron |
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Mitglied seit 17.07.2006
243 Beiträge (ø0,04/Tag)
Hallo!
Noch ein Tipp: Das Finanzamt geht bei der Prüfung, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist, nur vom ANSPRUCH auf Kindergeld aus - ob man das beantragt und erhalten hat, interessiert das Finanzamt nicht. Sollte der Kinderfreibetrag günstiger sein, wird in jedem Fall das Kindergeld gegengerechnet (egal, ob man es auch tatsächlich bekommen hat oder nicht) und nur die Differenz erhöht den Erstattungsanspruch bzw. mindert die Nachzahlung. Die Prüfung erfolgt jedoch automatisch, sofern man die Anlage Kind mit der Steuererklärung eingereicht hat. LG Moonflower |
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Hallo Dicke13,
heute habe ich nochmals ein Problem. Habe einen Minijob der mir monatlich überwiesen wird.Hab nun vom AG ein Jahresbescheid bekommen und diesem bei der Elterngeldstelle eingereicht. Nun das eigentliche Problem.Auf dem Nachweis steht nur der Gesamtverdienst vom 01.01.-31.12. Nun möchte die Elterngeldstelle aber monatliche Einzelnachweise.Diese stellt mein AG nicht aus. Reicht es aus,wenn ich da die Funktion Umsatzabfrage bei meiner Bank ausdrucke,oder müssen das die Kontoauszüge sein,da bei der Umsatzabfrage weder mein Name noch meine Kontonummer erscheint. Danke für dein tolles Engagement hier. Hab schon einige hilfreiche Tipps nachlesen können. Liebe Grüße ringelblume55 |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo ringelblume
ja das stimmt. wir brauchen monatliche nachweise, um gewissen sachen abzuprüfen. wenn schon kontoauszüge, dann natürlich mit name von dir. kontoauszüge gehen aber nur, wenn du monatlich brutto gleich netto hast und dann musst du aber gewisse sachen noch angeben, wie lohnsteuerklasse, kinderfreibeträge etc.. |
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Hallo Dicke13,
sorry das ich mich erst jetzt melde. Habe nun die Kontoauszüge an die Elterngeldstelle geschickt.Alle anderen Unterlagen sind ansonsten schon vollzählig bearbeitet worden. Danke für deine Antwort. Lieben Gruß ringelblume55 |
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Mitglied seit 10.01.2013
3 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Dicke13,
ich habe nochmal 3 Fragen: Man muss ja mindestens 7 Monate vor dem Mutterschutz die Steuerklasse geändert haben, um evtl. mehr Elterngeld zu bekommen: zählen da dann die gesetzlichen 6 Wochen vor der Geburt für die Berechnung des Termins des Mutterschutzes, oder der Termin, den man dann wirklich nimmt (man könnte ja z.B. noch 1 Woche länger arbeiten (bzw. dann Urlaub nehmen), um die 7 Monate vollzukriegen). Ist das möglich? Oder zählt der Termin der gesetzlichen 6 Wochen? Wenn der Mann dann z.B. im 6 Lebensmonat des Kindes die Elternzeit nimmt (z.B. 2 Monate), zählt dann auch für ihn der Verdienst, den er in den 7 Monaten vor dem 1. Tag der Elternzeit hatte? Oder der Verdienst, den er in den 7 Monaten vor Beginn des Mutterschutzes hatte? Kann ich meine 2 Elternmonate auch splitten, sodass ich zu Anfang 2 Wochen nehme, und am Ende nochmal 6 Wochen? Oder geht das nur monatsweise? Danke schon mal für Deine Hilfe! Liebe Grüße, Christoph |
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Mitglied seit 22.09.2009
318 Beiträge (ø0,06/Tag)
Hallo,
ich brauche auch mal Hilfe: 1.) Mein Mann ist offiziell noch als Student eingeschrieben, weil er so nebenbei seinen Master machen will, er geht mal mehr mal weniger zur Uni, je nachdem wie die Arbeit es zulässt. Seit drei Jahren arbeitet er sozialversicherungspflichtig und nebenbei hat er einen Minijob (da bekommt er 400€+200€ Fahrgeld - wird das Fahrgeld auch mit in die Elterngeldberechnung mit einbezogen?) So jetzt die Frage, wenn er Elternzeit nimmt und gleichzeitig weiter studiert, wird sein Elterngeld dann ganz normal von seinem Verdienst des letzten Jahres berechnet oder bekommt er nur die 300€ Sockelbetrag? 2.) Man kann die Elternzeit ja aufteilen wie man will, richtig? Also könnte ich 8 Monate nehmen und mein Mann 6 Monate? Beide gleichzeitig? Nach meinen 8 Monaten, kann ich ja wieder arbeiten gehen ohne dass mir das Elterngeld gekürzt wird oder? Das wäre es erstmal, vielen Dank schon mal! LG MiJeNiTi |
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Mitglied seit 22.09.2009
318 Beiträge (ø0,06/Tag)
PS:
zu Frage 1. sein Vertrag läuft im September aus, im Oktober kommt das Kind und da beginnt auch das neue Semester, er würde also in dem halben Jahr Elternzeit vermehrt zur Uni gehen. Daher würde er seinen Vertrag auch ungerne verlängern. Er steht also zum Zeitpunkt der Elternzeit nicht mehr in einem Beschäftigungsverhältnis sondern ist nur noch Student (falls das wichtig ist für die Entscheidung und Berechnung). LG |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo Alessandro,
die 7 monate betreffen die reinen 12 Monate vor Geburt. Mutterschutzfrist zählt da nicht mitrein. Man kann natürlich 1 woche länger arbeiten, um dann einen Monat noch voll zu bekommen. Es zählt immer der tatsächliche Entbindungstermin. Das Elterngeld wird immer aus den 12 Monaten vor Geburt berechnet, egal ob bei Frau oder Mann (Frau natürlich vor Mutterschutz)... Wenn der Mann dann im 6.LM Elternzeit nimmt, gelten für ihn auch die 12 monate vor Geburt zur Berechnung. So eine Splittung geht nicht. Man kann die 2 monate splitten, dann aber immer nur lebensmonatsweise. Beispiel: Kind am 11.03 geboren. Dann immer nur Elternzeit vom 11. bis 10. des Folgemonats nehmen. Das kann man dann auch splitten. Zum Beispiel 6.LM und 13.LM. Anders gehts nicht. |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo MiJeNiTi
mit dem Fahrgeld kann ich so nicht sagen, kommt drauf an, wie es aus dem Lohnzettel ausgewiesen ist.. ob steuerfrei, steuerpflichtig oder pauschalversteuert. Wenn ersteres , dann nicht. Wenn er weiterstudiert und Geld verdient dabei, dann wird erstmal Elterngeld von 12 monaten vor Geburt berechnet und wenn er in der Elternzeit Einkommen hat, wirds für die Monate gegengerechnet. Die Aufteilung hast du so richtig erklärt. Ihr könnt auch gleichzeitig, dann bekommt jeder sein eigenes Elterngeld. Dementsprechend aber verkürzt sich ja der Gesamtanspruch vom Elterngeld. Wenn du nur 8 Monate ELG beantragst, dann kann dir ja auch nichts gekürzt werden, wenn du erst nach dem 8.LM wieder arbeiten gehst. |
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Mitglied seit 22.09.2009
318 Beiträge (ø0,06/Tag)
Hallo,
danke für die Antwort, das Fahrgeld ist steuerfrei, fließt also nicht in die Berechnung mit ein, das habe ich mir schon gedacht. Noch mal eine allgemeine Frage, bekommt man auch Elterngeld wenn man arbeitslos ist? Also zum Beispiel man arbeitet bis August und bekommt im November ein Kind. Bekommt man dann für September und Oktober Arbeitslosengeld und ab November Elterngeld? Wenn ja, wie wird das dann berechnet. Eigentlich ja von Oktober bis Oktober, da aber nur bis August gearbeitet wurde, nur Oktober bis August? Oder fließen die beiden Monate Arbeitslosengeld auch mit ein? Also wird bei einem Studenten das Elterngeld genauso berechnet wie bei einem normalen AN, mit den 12 Monaten vor Geburt? Habe ich das richtig verstanden? Und ob er während des Bezuges weiterstudiert ist egal? Arbeiten wird er in der Zeit nur in seinem MiniJob, da er da nicht mal eben ausfallen kann, er kümmt sich sonst ums Kind und geht zur Uni, also kann nur das angerechnet werden. Die anderen Dinge sind jetzt klar, danke! LG |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
he Mijentti
na klar, jeder bekommt elterngeld. es werden ja immer die 12 monate zugrunde gelegt,.. selbst wenn du seit jahren ALG II empfänger bist, bekommste den mindestbetrag von 300 EUR elterngeld. du bekommst elterngeld ab geburt. wenn du im augst dann arbeitslos wirst, bekommste zwei monate ALG I bis zum erhalt des mutterschaftsgeldes, was du von der krankenkasse bekommst. berechnet dann von oktober bis august, dadurch verringert sich natürlich das durchschnittsnetto für die berechnung. es zählt nur einkommen. somit kein ALG I. jepp, es wird nur das angerechnet, was er auch wirklich in der elternzeit verdient. lg |
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Mitglied seit 22.07.2007
320 Beiträge (ø0,05/Tag)
Hallo Dicke,
jetzt habe ich immerhin schon den Elterngeldantrag vor mir liegen . Meinem Mann und mir kamen jetzt noch ein paar Fragen auf: 1) In dem Antrag muss ich ja angeben ob er auch Elterngeld beziehen will...jetzt wissen wir das noch nicht sicher. Muss ich das von Anfang an angeben bzw. wenn ich jetzt "Nein" ankreuze und er entscheidet sich nach dem 6.LM des Kindes doch 2 Monate Elternzeit zu nehmen und dafür Elterngeld zu empfangen, geht dass dann trotzdem noch? 2) In dem Antrag finde ich keine Angabe dazu, welche 12 letzten Monate ich angeben muss?! Momentan ist die Lage so, dass ich seit Mitte März im Beschäftigungsverbot bin, daher gehe ich mal davon aus, dass ich prinzipiell ab Februar 6 Monate zurück rechnen muss. Dann habe ich ja auch im Februar die Steuerklasse gewechselt, d.h. im Januar hatte ich noch die alte Steuerklasse, also nehme ich die Monate Januar 2013 - Januar 2012 als Grundlage? Gebe ich den Wechsel der Steuerklasse irgendwo an, damit die meine Beweggründe kennen? Ich werde wohl in den nächsten Wochen nochmal zu der Beratungsstelle gehen, wäre trotzdem lieb wenn du das Wirrwarr in meinem Kopf im Vorab schon ein wenig "entwirren" könntest Alles Liebe Cameron |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
he cameron
1. ihr müsst euch jetzt noch nich festlegen. lasst es offen. 2. es gelten die 12 monate vor mutterschutz. beschäftigungsverbot is ja auch einkommen, daher nicht ausklammern. nichts anderes wird genommen. steuerwechsel sieht man auf den lohnzetteln. lg |
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Mitglied seit 22.09.2009
318 Beiträge (ø0,06/Tag)
Hallo,
danke noch mal für deine Antwort. Das hat mir schon weitergeholfen. MfG |
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Mitglied seit 22.07.2007
320 Beiträge (ø0,05/Tag)
Hi Dicke,
danke für die schnelle Antwort. zu 1) Aber ich muss das ja im Antrag unter Punkt 9 angeben ob mein Partner Elterngeld beziehen möchte. Und wenn ich da Ja ankreuze, dann ist ja auch die Angabe dringend erforderlich, wieiviele Lebensmonate er nehmen will...Sagen wir mal ich Kreuze Ja an und gebe 2 LM an (für meinen Partner) und wir entscheiden uns dann doch dagegen, hat das irgendeine Auswirkung? zu 2) Hieß es nicht, es werden die 12 Monate vor dem Steuerwechsel berechnet? Oder täusche ich mich da gerade gewaltig...? Lieben Dank Cameron |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
he cameron.
ich weiß nicht was bei punkt 9 ist, da jeder antrag in jedem bundesland anders aussieht. schreib hin, er weiß es nicht. oder kreuzt nein an, er kann sich später immer noch entscheiden, das kann euch keiner verwähren. zu 2) da täuscht du dich gewaltig. das wäre ja zu schön :) immer 12 monate vor geburt bzw vor mutterschutzfrist bei frau. |
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Mitglied seit 22.07.2007
320 Beiträge (ø0,05/Tag)
Danke Dicke!! |
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Mitglied seit 31.10.2008
44 Beiträge (ø0,01/Tag)
Hallo Andrea,
ich habe da noch mal eine speziellere Frage zu den neuen Elterngeldrichtlinien hinsichtlich Steuerklasse und Bemessungszeitraum. Ich konnte dazu im Internet und mithilfe der öffentlichen Dokumente noch keine Lösung finden. Grundsätzlich wird bei der Elterngeldberechnung ja die Steuerklasse angewendet, welch im 12-Monats-Zeitraum vor der Geburt am längsten Bestand hatte. Wie sieht es nun aus, wenn in dem 12-Monats-Zeitraum mehrere Monate mit Bezug von Elterngeld liegen? Der Bemessungszeitraum für das Elterngeld wird dann ja um die Monate des Bezugs von Elterngeld nach vorn verlegt, also werden 12 Monate mit tatsächlichem Einkommen gesucht, oder? Wie verhält sich das dann mit der Steuerklasse? Werden für die Ermittlung der Steuerklasse dann auch diese 12-Monate mit Einkommen berücksichtigt (also der Bemessungszeitraum) oder wird für die Ermittlung der anzuwendenden Steuerklasse tatsächlich nur der konkrete 12-Monats-Zeitraum vor Geburt berücksichtigt? |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
gute frage ungeheuer :)
es werden die monate genommen mit einkommen. wenn also in den 12 monaten vor geburt elterngeldmonate bei sind, geht man ja auf die anzahl derer weiter in die vergangenheit zurück und nimmt natürlich auch nur die steuerklasse aus den monaten, wo einkommen ist. die steuerklasse gibt man ja zu dem dazugehörigen einkommen ein. ich könnte also gar nicht die steuerklasse vom elterngeldmonat eingeben, wenn ich den elterngeldmonat gar nicht eingebe. verstehst du?:) |
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Mitglied seit 31.10.2008
44 Beiträge (ø0,01/Tag)
Danke für die schnelle Antwort. Ich glaube, ich verstehe ;)
Trotzdem am besten mal ein Beispiel, vielleicht kannst Du das dann auch nochmal genau so bestätigen: Geburt unseres Sohnes am 06.09.2012 Elterngeld wurde berechnet aus den 12 Monaten davor mit Stkl. III, Elterngeld wird bezogen bis 06.09.2013, danach wieder Erwerbstätigkeit Steuerklassenwechsel auf V zum 01.01.2013, also während des laufenden Elterngeldbezugs Geburt 2. Kind als Beispiel Mitte Februar 2014 Elterngeld wird berechnet aus den vollen Kalendermonaten mit Erwerbseinkommen? Also: - Januar 2014 (Stkl. V) - Dezember 2013 (Stkl. V) - November 2013 (Stkl. V) - Oktober 2013 (Stkl. V) wegen Elterngeldbezug dann Rückgriff auf die vollen Monate vor Geburt des 1.Kindes? - August 2012 (Stkl. III) - Juli 2012 (Stkl. III) - Juni 2012 (Stkl. III) - Mai 2012 (Stkl. III) - April 2012 (Stkl. III) - März 2012 (Stkl. III) - Februar 2012 (Stkl. III) - Januar 2012 (Stkl. III) Da Stkl. III überwiegt wird das Elterngeld auf Basis von Stkl. III berechnet? Meine Überlegungen soweit richtig? |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
jepp. genau so wirds gemacht. es fällt ja sogar januar 2014 auch weg, weil du ja da in der mutterschutzfrist bist. also noch weniger monate mit V. |
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Mitglied seit 31.10.2008
44 Beiträge (ø0,01/Tag)
OK super.
Und es werden immer nur VOLLE Kalendermonate mit Erwerbseinkommen berücksichtigt? Also der Monat in der die Mutterschutzfrist beginnt, wird noch nicht genommen? Und dann auch erst ab dem VOLLEN Kalendermonat vor Beginn der Mutterschutzfrist vor Geburt des 1.Kindes? |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
jepp. immer nur volle. mutterschaftsgeldmonate fallen komplett raus. genau so siehts aus. |
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Mitglied seit 31.10.2008
44 Beiträge (ø0,01/Tag)
Ok danke.
Gibt bei uns wegen Beamtenstatus zwar kein Mutterschaftsgeld, aber da werden dann ja die "angebrochenen" Kalendermonate auch rausfallen, alleine schon wegen der ansonsten zu komplizierten Berechnung ;) |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
achso.. nee bei beamte gelten die 12 monate vor geburt. somit war die o.g berechnung in ordnung. |
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Mitglied seit 31.10.2008
44 Beiträge (ø0,01/Tag)
...nur die 12 VOLLEN Kaledermonate? Also der "angebrochene" Geburtsmonats bei Geburt des 2. UND des 1. Kindes bleibt außen vor? |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
jepp. geburtsmonat ist immer außen vor. |
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Mitglied seit 29.04.2013
2 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Dicke13,
klasse, was du da machst - großes Lob an dich! Ich hätte da auch mal eine Frage: ich bin selbstständig und bekam im März 13 mein noch ausstehendes Elterngeld (Differenz Mindestbetrag und Festsetzung nach der Abgabe der Bilanz) ausbezahlt. Heute meldete sich das Jugendamt, zuständig für den Sohn meines Freundes, und fordert für einen komischen Zeitraum, was auch nicht in meine Elternzeit reinfällt, Unterhalt. Mein Freund arbeitet in einem Angestelltenverhältnis, hat jedoch nur knapp 250€ zur Verfügung, die lt. Unterhaltstitel auf beide Kinder gleich aufgeteilt werden können. Mir kam es etwas spanisch vor, dass sich plötzlich das Jugendamt meldet und somit komm ich auch zu meiner eigentlichen Fragen: kann das Jugendamt für das Kind meines Freundes an MEIN Elterngeld ran? Also kann ich da mit einbezogen werden? Ich habe ja im Endefekt damit überhaupt nichts zu tun... Liebe Grüße |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo jassi
was ansich den unterhalt betrifft, kann ich dir nichts zu sagen, da das nichts mit elterngeld zu tun hat. elterngeld ist eine lohnersatzleistung wie Arbeitslosengeld I oder Krankengeld. aber wie das da läuft, weiß ich ehrlich nicht. das ist ja jetzt ein ganz anderes thema.sorry. |
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Mitglied seit 29.04.2013
2 Beiträge (ø0/Tag)
Ja, ich weiß ich doch! Aber eigentlich hast du mir trotzdem geholfen...wenn man nämlich das Wörtchen "Lohnersatzleistung" diesbezüglich betrachtet: man kann ja an meine Lohn auch nicht ran, also dann vermutlicherweise auch nicht ans Elterngeld! Mir kam´s eben nur so komisch vor, dass beides fast zeitgleich passierte! Aber gut...wird man sehen! Trotzdem dir vielen lieben Dank ! Mach weiter so! |
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Mitglied seit 14.12.2003
32 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Dicke13,
erst einmal danke, dass du hier Auskunft erteilst. Das ist wirklicih super, denn man könnte ja glatt ein eigenes Studium für die diversen Anträge einführen Was es alles zu beachten gibt.... Jetzt ist mir gerade oben was aufgefallen, stimmt es, dass der Mann zwingend 2 Monate Elternzeit nehmen muss um Elterngeld zu beziehen? Mein Mann hat jetzt für Ende Juni (4. LM) Elternzeit für einen Monat beim Arbeitgeber beantragt. Heißt das, dass er entweder kein Elterngeld bekommt, oder aber noch für einen zweiten Monat Elternzeit beantragen muss? Ferner noch eine weitere Frage, hab ich schon mal gestellt, aber da wusstest du es nicht genau. Vielleicht gibt es da ja jetzt was neues: Ich habe bei meinem Gehalt Ende letzten Jahres einen Gehaltsverzicht mit gleichzeitiger Zahlung in die betriebliche Altersvorsorge aufgenommen. Also quasi Gehalt 2.500 Euro ./. Gehaltsverzicht 150,00 Euro + Betriebl. Altersvorsorge Arbeitgeber § 3 Nr. 63 EStG 180,00 Euro = Gesamtbrutto 2.580,00 Euro Wird die Berechnung des Elterngeldes jetzt auch von den 2.580 Euro vorgenommen oder bleibt die betriebliche Altersorge und der Gehaltsverzicht außen vor, sprich es wird von 2.400,00 Euro ausgegangen? Im Ergebnis ist das nämlich auch wichtig für meine weitere Tätigkeit, da ich gerne nach Auslaufen des Mutterschutzes ab Juni gerne für ca. 5 Std. die Woche, d.h. max als Mini-Job für 200 Euro arbeiten möchte, um auch weiterhin die betriebliche Altersvorsorge zu nutzen und zahlen zu können. Da würde die Berechnung ja auch wie folgt aussehen Gehalt 200,00 Euro ./. Gehaltsverzicht 150,00 + Betrieblich AV 180,00 = 230,00 Euro "brutto" (gibt's ja bei Mini-Job glaub ich gar nicht) wovon aber 180 Euro in die Betriebliche Altersvorsorge laufen Wird mein Elterngeld dann um 200 Euro (oder sogar 230 Euro) gekürzt oder nur von dem eigentlich Gehalt was ich tatsächlich bekomme, nämlich 50,00 Euro? Fragen über Fragen, aber man muss ja wissen welches Geld man nachher hat.... Vielen lieben Dank!! Nicole Ein gut erzogener Hund wird nicht darauf bestehen, dass Du die Mahlzeit mit ihm teilst;
er sorgt lediglich dafür, dass Dein Gewissen so schlecht ist, dass sie Dir nicht mehr schmeckt. |
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Mitglied seit 28.12.2011
2 Beiträge (ø0/Tag)
Liebe Dicke 13,
auch ich würde gerne Dein Wissen in Anspruch nehmen. DAnke, daß Du es zur Verfügun stellst! Zu meiner Frage: Einkommensberechnung bei Selbständigen. Scheint kompliziert zu sein. Ich habe mittlerweile einen Bescheid, der mit einer hohen Rückzahlung endet, meines erachtens nach aber inkorrekt ist. So habe ich eine Gewinnermittlung meines Steuerberaters für den bezugszeitraum vorgelegt. Dort - sichtbar- enthalten ist aber die Umsatzsteuer, die durch das JA nicht in Abzug gebracht wurde. Sie rechnen folglich mit dem vollen Gewinn einschließlich Umsatzsteuern, ziehen dann die Einkommenststeuern ab und gelangen so zu meinem zu berücksichtigenden Einkommen. Wenn ich das Gesetz richtig verstehe, müßten doch aber die Beiträge für KV und Altersvorsorge ( in meinem Fall Versorgungswerk) ebenfalls abgezogen werden. ICh verstehe das so, daß diese Beiträge bei Selbständigen und unselbständigen gleichermaßen prozentual unabhängig von den tatsächlich gezahlten Beiträgen abgezogen werden? Oder sehe ich das Falsch? Danke für Deine Mühe? Abby |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
sorry, hab irgendwie verpennt zu antworten.
@ngressi: ja das stimmt. der vater muss zwingend 2 lebensmonate elterngeld beantragen. ein monat allein geht nicht. und was bei der berechnung immer zählt, ist das steuerbrutto. musst mal gucken, ob es mit drin ist. @abby: ja versorgungswerk müsste auch abgezogen werden, dann aber auch vorher, woraus dein elterngeld berechnet wird. wenn das da nicht gemacht wurde, würd ich jetzt im nachhinein nich unbedingt was sagen,sonst musst wahrscheinlich noch mehr zurückzahlen. das ist richtig, umsatzsteuer werden nicht berücksichtigt. versuchs sonst einfach zu belegen, dass es noch weg muss. hatten neulichs so einen fall, da hat der Antragsteller Widerspruch eingereicht und gesagt dass die umsatzsteuer da noch raus muss. ein versuch wärs wert. |
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Mitglied seit 18.07.2013
2 Beiträge (ø0/Tag)
Liebe Dicke13,
auch ich hätte eine Frage: ich habe mich zum 1. April selbständig gemacht und bin nun Ende April schwanger geworden. Vorher habe ich nichts verdient, da ich eine Umschulung gemacht habe. Nun habe ich aber einen Seminar-Veranstaltungs-Service, das heißt es gehen große Summen auf mein Konto ein, die ich dann aber auch wieder ausgebe, für Gehälter der Seminarhalter usw. Verdiene also nur einen Bruchteil. Wenn ich nun im Januar entbinde, und mein riesen Seminar im Februar mir bis Dezember 15 000 Euro beschert, die ich erst einmal einnehme, dann aber im Februar kosten von 14 700 habe, wir dann 2013 für das Elterngeld die 15 000 dazugerechnet???? Und dann 2014 Schulden von 14 700? So das ich dann, unter Berücksichtigung der Stundengrenzen arbeiten könnte, ohne etwas zu verdienen, bis die 14 700 "aufgefüllt" sind? Das wäre natürlich super für mich aber kommt mir komisch vor... Herzlichen Dank aleya |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo aleya14
es zählt dein gewinn in dem monat des elterngeldes. das was unterm strich rauskommt, wird aufs elterngeld im bezug angerechnet. und vorher wird das elterngeld auch nur vom gewinn berechnet. die einnahmen-ausgaben-aufstellung zählt. ach nee, warte mal. du entbindest 2014, also zählt der steuerbescheid bzw. bwa 2013. und da musst du ja einnahmen und ausgaben gegenüberstellen. uns interessiert nur das jahresgehalt. |
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Mitglied seit 18.07.2013
2 Beiträge (ø0/Tag)
hallo dicke13,
herzlichen dank für die antwort. d.h. wenn durch durchlaufende posten die "einnahmen" 2013 einen "überschuss" von z.b. 15 000 aufweisen, der dann 2014 "ausgaben" in fast gleicher höhe aufweist - heißt das dann, dass ersterer "gewinn" 2013 berücksichtigt wird für die elterngeldhöhe, und dann 2014 ein entsprechender "verlust" entsteht? ??? alles liebe, aleya |
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Mitglied seit 15.04.2008
689 Beiträge (ø0,12/Tag)
Hallo Dicke13!
Ersteinmal ein super Lob für deinen Service hier :) Ich habe quasi vorsorglich eine Frage (bin noch nicht schwanger): Ich habe beim Elterngeldrechner etwa 1000€ Elterngeld ausgerechnet (für 1 Jahr). Meine Fragen nun: Was wird davon abgezogen? Steuern? Ähnlich, wie bei einer Gehaltsabrechnung (Kirchensteuer, Rente etc), meine ich. Und ich muss vorweg angeben, ob das Geld für 12 oder für 24 Monate beantragt wird, richtig? Viele Grüße, Strandflieder |
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Mitglied seit 19.08.2005
162 Beiträge (ø0,02/Tag)
Hallo Dicke13,
ich bin jetzt im 4. Monat schwanger und würde auch gerne Deine Hilfe in Anspruch nehmen. Es ist so, dass ich gerne zuhause bleiben würde, entweder 12 oder 18 Monate. In den 8 Wochen nach der Geburt bekommt man ja Mutterschaftsgeld. Heißt das, dass man das Elterngeld erst ab der 9. Woche nach der Geburt beantragt oder bekommt man das Elterngeld ab der Geburt und dann quasi nichts, weil man ja Mutterschaftsgeld bekommt? Mein Mann würde gerne direkt nach der Geburt die beiden Partnermonate nehmen. Ich finde das alles total verwirrend und gefühlt kann niemand so richtig Auskunft geben. Und was macht denn mehr Sinn? Wenn man z. B. 2 Jahre zuhause bleiben möchte, lässt man das Geld dann besser über die 2 Jahre verteilt auszahlen oder alles im 1. Jahr? Vielen Dank für Deine Hilfe und liebe Grüße aus dem Norden Deutschlands! Katja |
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Hallo D13,
nachdem unsere Zwillinge jetzt schon 2 Jahre alt sind, war das ja alles kein Thema mehr-seit der erfolgreichen Klage eines Ehepaars gegen die geltenden Regelungen im Bezug auf Zwillinge könnte das alles wieder anders aussehen. Kurz die Eckdaten: Unsere Töchter sind in 06/2011 geboren. Meine Frau hat 12 Monate und ich die 2 weiteren Monate EZ genommen. Wars das jetzt oder sollen wir uns nachträglich (um was auch immer) kümmern? Schönen Gruß, Jens |
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nochmal lupf |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo
sorry, war die letzten Wochen im Stress. An Aleya14: das hab ich jetzt ehrlich nicht mehr verstanden, was du mir erklären wolltest. wenn noch Bedarf, dann frag am besten einfacher :) an Strandflieder: Wenn der Elterngeldrechner dir was ausrechnet, dann ist das dein Elterngeld. Davon wird nichts mehr abgezogen. Das wird dir ausgezahlt. Erstmal ist es steuerfrei,aber später zählt es zum Gesamteinkommen dazu wenn du Steuererklärung machen solltest. Ja, und du musst uns mitteilen, ob du das Elterngeld verlängern willst durch hälftige Auszahlungen... an KleinesMädchen: ja, das ist richtig.. man bekommt eigentlich ab Geburt Elterngeld, aber Mutterschaftsgeld ist auch eine Lohnersatzleistung wie Elterngeld, also wird das gegengerechnet. Da dies immer höher als Elterngeld ist, bekommt man während der Mutterschutzfrist nach Geburt kein Elterngeld.Mit der hälftigen Auszahlung muss jeder selbst für sich entscheiden. Fakt ist, du gewinnst bei keinem bei. Das Geld bleibt insgesamt immer das gleiche. Für viele ist es nur wichtig wegen der Krankenversicherung. an vollholz: dazu kann ich dir noch nichts sagen, da wir z.b. in Mecklenburg-vorpommern, das urteil noch nicht anwenden dürfen, da es bisher ein einzelurteil ist, noch nicht veröffentlicht ist und es noch kein generallfall für alle zwillingseltern ist. unser land klärt gerade, ob wir es anwenden dürfen. daher kann man auch noch nichts dazu sagen, wer wann was wie lange bekommt. das wird denk ich in anderen bundesländern noch nicht anders sein. |
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Mitglied seit 24.06.2009
1.428 Beiträge (ø0,26/Tag)
Moin Dicke13,
Ich habe auch mal eine Frage wenn ich darf Wir haben letzten Monat unseren Sohn bekommen und nun quäl ich mich durch den Antrag Ich würde dir gerne per KM ein paar Fragen dazu stellen..ich versuchs einfach mal LG Ima |
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Mitglied seit 31.10.2008
44 Beiträge (ø0,01/Tag)
Ich müsste hier auch noch ein wenig nachbohren :
Wenn in den 12 Monaten vor der Geburt Elternzeitmonate ohne Einkommen liegen, werden die bei der Berechnung überhaupt nicht berücksichtigt? Vor den Elternzeitmonaten ohne Einkommen lagen noch Elterngeldmonate, die werden ja auch nicht berücksichtigt, oder? Kann ich also in diesem Fall soweit zurückgehen, bis 12 volle Monate mir Erwerbseinkommen zusammen sind? Und zweite Frage: Zählt in diesem Fall dann die Steuerklasse, die in den oben genannten 12 vollen Monaten mit Erwerbseinkommen überwog? |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo ungeheuer
nein, die werden nicht berücksichtigt. nur monate mit elterngeldbezug vom 1.lebensjahr eines kindes. ne ne, du kannst dir nicht deine monate zusammensuchen wie du lustig bist :) ausschlaggebend sind 12 monate vor geburt bzw. mutterschutz des neuen kindes. sind dort monate mit elternzeit ohne einkommen, pech, dann haste monate halt einfach ohne einkommen. sind dort monate mit elterngeldbezug vom 1.lebensjahres des älteren kindes, dann geht man auf die anzahl derer in die vergangenheit zurück, und zwar so viel monate dann vor mutterschutz des älteren kindes. steuerklasse zählt , welche in den 12 zusammengesuchten monaten überwiegt. |
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Mitglied seit 31.10.2008
44 Beiträge (ø0,01/Tag)
Danke wieder mal für die Antwort!
Mal schauen, ob ich es richtig verstanden habe: Wenn vor der Geburt des 2.Kindes 12 Monate Elternzeit ohne Einkommen (bzw. das Elterngeld auf 2 Jahre aufgeteilt wurde) genommen wurde, dann wird bei der Elterngeldberechnung keinerlei Einkommen berücksichtigt und es gibt nur den Mindestsatz von 300.- EUR? |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
jepp, genau richtig verstanden. nur den mindestbetrag von 300 EUR. |
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Mitglied seit 30.03.2009
5 Beiträge (ø0/Tag)
Huhu,
vielen lieben Dank für die Hilfe! Auch ich hab zwei kurze Fragen: - Ich splitte mein Elterngeld auf 2 Jahre auf. Kann ich im 2. Jahr dann OHNE Anrechnung Teilzeit arbeiten gehen? Weil es für die Elterngeldstelle ja offiziell nur 1 Jahr Elterngeld gibt? Oder wird das Einkommen in beiden Jahren immer angerechnet? - Wenn der Mutterschutz für Kind Nr. 2 in der Elternzeit von Kind Nr. 1 beginnt, dann habe ich Anspruch auf dasselbe Elterngeld wie bei Kind Nr. 1? Oder trifft deine Antwort an Ungeheuer auch hier zu? Danke! LG Nanna |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo nanna
ja du kannst im 2.jahr machen was du willst. du könntest sogar voll arbeiten gehen und das elterngeld bekommen. es hätte dir ja vorher zugestanden. wichtig ist immer nur, was im 1.jahr passiert. 2.frage: kommt drauf an, wie lange du elternzeit hast. hast du elternzeit zwei jahre und die mutterschutzfrist beginnt im 2.lebensjahr deines 1.kindes, dann sind die monate elternzeit vom 2.lebensjahr des 1.kindes bis dahin null-monate. anders, wenn die mutterschutzfrist im 1.lebensjahr des 1.kindes beginnt, dann ist elterngeld für 2.kind ähnlich wie bei 1.kind. |
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Mitglied seit 17.02.2007
6.652 Beiträge (ø1,05/Tag)
Hallo Dicke13
So, dann nun gefühlte 10000 Chefkoch-User bei dir ihr glück gesucht und wohl auch gefunden haben, wende auch ich mich mal an dich. Ich hoffe, du kannst mir helfen... Also, ich bin jetzt im 3.Elternzeitjahr (müsste im April 2014) nochmal arbeiten gehen) und habe die ersten beiden Elternzeitjahre mein Elterngeld erhalten. Nun hat mir mein Arbeitgeber eröffnet, dass ich mit meiner gewünschten Stundenreduzierung leider nicht zurück kommen kann und wir haben vereinbart, dass wir uns mit einem Auflösungsvertrag trennen werden. Nun zu meiner Frage: Wie errechne ich mir mein zustehendes Arbeitslosengeld nach einer 3 jährigen Elternzeit? Berechnungsgrundlage für das Arbeitslosengeld ist ja normalerweise das Durchschnittseinkommen der letzten 24 Monate. Durch die Elternzeit darf einem aber doch kein Nachteil entstehen. Ich hatte ja im letzten Jahr kein Einkommen? Vielleicht kannst du mir ja weiterhelfen. Hab im Internet dazu nix richtiges gefunden.... Vielen Dank schon mal, Grüße, Fipsfips |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
he fipsfips
das tut mir leid. dazu kann ich dir nichts sagen, denn das hat ja nichts mit elterngeld zu tun, sondern ist eine frage zum arbeitslosengeld. das kann ich dir nicht beantworten. ich würde ja sagen, die gehen auf die zeit vor elternzeit zurück, aber beschwören möchte ich nichts. lg |
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Mitglied seit 17.02.2007
6.652 Beiträge (ø1,05/Tag)
Trotzdem danke. Werd dann mal einen Termin auf dem Amt der Arbeit machen müssen..
Liebe Grüße, Fipsfips |
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Mitglied seit 16.12.2013
4 Beiträge (ø0/Tag)
hallo, wäre auch sehr froh um Ihre Hilfe.....
ok hier der Sachverhalt: habe die letzten 10 Jahre als Saisonarbeiterin in Österreich gearbeitet. vorm Mutterschutz war ich noch 5 Tage arbeitslos in Österreich gemeldet. bin dann nach Deutschland umgezogen und habe hier Elterngeld beantragt (Lebensmittelpunkt) . in Österreich hätte ich die Ausgleichszahlung beantragt, die mir laut online - Vorabberechnung zugestanden hätte.... allerdings ist die Ausgleichszahlung jetzt abgelehnt worden "wegen fehlendem Bezug zu Österreich"..... bin im Moment etwas ratlos, dachte, die 12 Monate vor der Geburt wären ausschlaggebend für die Berechnung und den Anspruch? können sie mir das erklären bzw lohnt es sich Widerspruch einzulegen? und noch eine andere Frage: Wochengeld hab ich noch von der österreichischen Krankenkasse bekommen, Leistungen wurden dann aber über die AOK abgerechnet: wo bin ich jetzt dann versichert, wenn ich keine Ausgleichszahlung von Österreich bekomme? *confused* vielen Dank vorab schonmal für Ihre Hilfe.... lg babsi |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo bergabs.. da kann ich dir nich wirklich was zu sagen, weil sowas immer alles meine chefin regelt :)
bekomme da also nichts mit. sorry. |
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Mitglied seit 16.12.2013
4 Beiträge (ø0/Tag)
danke trotzdem für deine superschnelle Antwort, sehr lieb von Dir.
wer ist deine Chefin und meinst du ich könnte sie mal deswegen kontaktieren? lg bergbabs |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
das ist sicherlich nett gemeint, aber sie beantwortet nur fragen von leuten, die auch in unser einzugsgebiet sind... und das wirste jetzt bestimmt nich sein oder? oder wohnst du im kreis rostock?:) |
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Mitglied seit 16.12.2013
4 Beiträge (ø0/Tag)
nö bin im bayrischen Wald, nähe Passau, ganz die andere Ecke,..... schade.... wär echt froh um Hilfe gewesen..... danke trotzdem nochmal, glg babsi |
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Mitglied seit 19.06.2008
106 Beiträge (ø0,02/Tag)
Hallo bergbabs,
für das Elterngeld in Niederbayern ist das ZBFS - Zentrum Bayern Familie und Soziales in Landshut zuständig. Die Nummer der Vermittlung ist die: (08 71) 8 29 - 0 Bei Bezug zu Österreich ist aber ein spezielles Team in München zuständig. Vermittlung: 089 - 18966 - 0 Sag hier dazu, dass es sich um einen Auslands-VO-Fall handelt (Österreich) und lass dich von der Vermittlung nicht abwimmeln LG und viel Erfolg |
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Mitglied seit 16.12.2013
4 Beiträge (ø0/Tag)
hallo algina, danke für den Tip, das Team in München hab ich kontaktiert, die sind echt super nett und helfen mir jetzt in dieser Angelegenheit weiter... denn sie haben sich auch gewundert, daß die Ausgleichszahlung von Österreich abgelehnt wurde, sie haben schließlich mein Elterngeld auf Basis der Angaben aus Österreich berechnet und gewährt. Bin schon gespannt, was da noch rauskommt...
glg babsi |
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Mitglied seit 07.11.2011
1 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Dicke13,
Ich find's echt toll, dass du hier allen so beratend zur Seite stehst * Danke! Nun mein "Problem", meine Frage... Wir bekommen im April unser zweites Kind. Unser erstes Kind ist bereits über 3 Jahre alt. Ich bin angestellt, mein Mann ist selbständig und erhält Bestands- und Abschlussprovisionen, die zeitversetzt auf dem Geschäftskonto eingehen. Wenn ich Elterngeld für die Monate 1-12 beantrage, erhalte ich durch Mutterschaftsgeldbezug nur Elterngeld für die Monate 3-12, richtig? Wenn mein Mann Elterngeld für die Monate 13-14 beantragt, kann er da gesondert NUR den Mindestsatz von EURO 300,- beantragen und muss dann keine Einkünfte nachweisen? Wie muss er dann "beweisen", dass er weniger als 30 Wochenstunden arbeitet? Aus Erfahrung: Lohnt sich das für Selbständige eigentlich? Die Steuerberaterin stellte Bedenken an. Und, mein Alternativgedanke: Wenn ich das Elterngeld auf 24 Monate verteile, erhalte ich Geld in 22 Monaten, oder? Was passiert, wenn ich z.B. in Monat 16 doch wieder anfange, zu arbeiten? (TZ, ca. 18-20 Stunden). Das Elterngeld wurde ja bereits berechnet. Entsteht mir da ein Nachteil gegenüber der Auszahlung in 12 Monaten? Vielen lieben Dank im voraus |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo BB
ja, du erhälst dann nur von 3-12 ELG, weil die ersten 2 Monate Mutterschaftsgeld läuft, was immer angerechnet wird aufs Elterngeld und da dies immer mehr ist als ELG, bleibt da nichts übrig. Dein Mann kann den Mindestbetrag beantragen, muss er aber nicht, er könnte ja auch aus Einkommen. Ausschlaggebend wäre bei ihm das Jahr 2013. Aber wenn er nur den Mindestsatz nimmt, dann muss er vorher und hinterher keine Einkünfte nachweisen. Die 30 STd. Grenze muss er nur glaubhaft erklären (z.B. Einstellung von Personal, weniger Aufträge, veränderte Öffnungszeiten, etc) . Hier zählt das Erklärungsprinzip. Wenn er aus Einkommen das ELG haben will, dann gucken wir was er 2013 hat und gucken später was er im 13+14 LM an Gewinn hatte, und wird evtl. gegengerechnet. muss man sehen, ob sich das lohnt. Wenn du dich für 2 Jarhe entscheidest, dann interessiert uns das 2.Jahr gar nicht. Du kannst wieder voll arbeiten und weiterhin das geteilte ELG bekommen oder du beendest es dann, dann bekommst du alles auf einmal aufgezahlt, was du noch im 2.Jahr bekommen hättest. Wie gesagt, das zweite Jahr ist uns völlig schnuppe, weil es ja nur eine persönliche Auszahlungsvariante ist, wichtig ist ja nur, was im ersten Jahr war. lg |
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Mitglied seit 22.03.2008
7 Beiträge (ø0/Tag)
Hi du,
habe eine Frage zur Elternzeit. Vielleicht kannst du mir da auch helfen? Ich stelle meine Frage mal. Meine Maus ist am 18.09.12 zur Welt gekommen. Elternzeit habe ich 2 Jahre beantragt. In unserer Erklärung an den AG steht der Zeitpunkt ab Ende Mutterschutz bis 2 Monate nach dem 2ten Geburtstag meiner Tochter. Es wurde so vom AG akzeptiert. Ich bin allerdings der Meinung, dass die Elternzeit nur bis zum jeweiligen Geburtstag geht. Wie ist es richtig? Natürlich müssen wir ja auch Fristen einhalten (für das dritte Elternzeitjahr) und ich will in kein Fettnäpfchen treten. Ich danke im Voraus schonmal für deine Antwort, egal ob du das weißt oder nicht. LG Feuersony |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
nee du kannst die elternzeit innerhalb der ersten 3 jahren so nehmen, wie du möchtest. und wenn du es damals so beantragt hast, dass sie 2 monate nach geburtstag endet, dann ist das so und dann kann sich der AG drauf berufen.
das dritte jahr kann man bis zum 08.LJ noch nehmen, bei dir dann verkürzt auf 10 monate noch übrig. |
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Mitglied seit 22.03.2008
7 Beiträge (ø0/Tag)
Ah, ok.
Wir ziehen momentan in Erwägung das dritte Jahr direkt anzuhängen, dann hätte ich also nur noch 10 Monate für das dritte Jahr. D. h. die Elternzeit berechnet sich grundsätzlich doch nach dem Geburtsdatum. Vielen Dank für deine Antwort |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
na wenn ihr es gleich anhängt, dann ergibt sich doch gar kein Problem oder?einfach machen und am 3.Geburtstag endet alles.
lg |
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Mitglied seit 22.03.2008
7 Beiträge (ø0/Tag)
Genau Ok, genau das wollte ich wissen. Hoffe mein Mann weiß es auch
Danke für deine superschnelle Antwort! |
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Mitglied seit 30.12.2013
1 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Dicke13,
ich hab auch mal ne Frage. Werde jetzt im April Mama. Hatte vorher einen normalen Vollzeitjob plus 450 Euro Job. Erstens: Muss ich beim Mutterschaftsgeld, als auch beim Elterngeldantrag die 450 Euro als Verdienst mit angeben? Zweitens: Nach meinem Mutterschutz werde ich von dem 450 Euro Job abgemeldet, sodass ich danach keine Bezüge mehr habe. Wie gebe ich das an? Und wie berechnet sich das dann, wenn ich vorher ca 2300 Euro brutto plus 450 Euro Nebenjob hatte? Macht es Sinn weiterhin den 450 Euro Job zu machen oder schadet das dem Bezug beim Elterngeld, sodass ich mich besser ganz abmelde??? Vielen Dank! lg |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo
wie das beim mutterschaftsgeld ist, weiß ich nicht. da musst du deine krankenkasse fragen. beim elterngeld ja, denn das erhöht ja auch dein elterngeld. beim elterngeld reicht eine bescheinigung vom arbeitgeber, dass du den minijob nicht mehr ausübst. es macht keinen sinn, das weiterzumachen, weil das dann zu 2/3 wieder vom elterngeld abgezogen wird. lg |
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Mitglied seit 12.02.2014
2 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Dickie13,
ich bin bei meiner google-Suche nach Antworten auf Elterngeldfragen auf Dich hier gestoßen, und ich hoffe, dass Du ein bisschen Licht in mein Elterngeld-Dunkel bringen kannst. Lieben Dank schon mal im Voraus! Hier meine Fragen: 1) Ich habe Ende Mai Entbindungstermin, dh für dieses Jahr stehen mir 18 Tage Urlaub zu (bis Ende Mutterschutz). 8 davon würde ich vor dem Anfang des Mutterschutzes nehmen, die restlichen 10 erst später. Bis wann kann ich diese 10 Tage "aufheben"? Kann ich die auch erst am Ende der Elternzeit (wenn ich zB 2 Jahre beantrage) nehmen? 2) Beim Elternzeit-Antrag meines Arbeitgebers würde ich gerne 2 Jahre als Elternzeit angeben - diese 2 Jahre fangen ab Geburt des Kindes an (und nicht erst nach Ende des 8-wöchigen Mutterschutzes), oder? Dh wenn das Kind am 26.5. käme, dann würde ich vom 26.5.2014 bis 26.5.2016 Elternzeit beantragen? Und Mutterschutz ist vom 26.05.2014-26.07.2014, das überlappt dann also? 3) Nach 1,5 Jahren würde ich - je nach Situation mit Kita-Platz o.ä. - gerne wieder mit Teilzeit anfangen, 30 Std die Woche darf ich das ja. Wie bindend ist das denn, wenn ich das im Antrag für Elternzeit bei meinem Arbeitgeber mit reinschreibe? Weil wenn ich keinen Kita-Platz für das Kind genau nach 1,5 Jahren habe, dann kann ich ja auch nicht wieder arbeiten gehen... Kann ich das also auch recht "unverbindlich" in den Antrag mit reinschreiben? So in etwa: "Im letzten halben Jahr meiner Elternzeit (ab dem 26.11.2014 (oder?) würde ich gerne halbtags oder in Teilzeit 20 - 30 Wochenstunden, im Wechsel von 2 bzw. 3 ganzen Werktagen je Woche, arbeiten. Die weiteren Einzelheiten würde ich gern mit Ihnen in einem gemeinsamen Gespräch erörtern." Oder muss ich da jetzt schon konkreter werden? 4) Ich komme mit der Berechnung des Elterngeldes überhaupt nicht klar... Ich habe einen Firmenwagen als Teil meines Gehaltes (den ich nach Ende des Mutterschutzes abgeben muss für die Dauer der Elternzeit), dh ich bekomme den geldwerten Vorteil (1% PKW-Anschaffung und Fahrt-KM von zu Hause/ Arbeitsplatz) auf mein Gehalt draufgerechnet, was mein Gesamtbrutto erhöht. Nach der Besteuerung wird von meinem Gesamtnetto dann dieser geldwerte Vorteil wieder abgezogen, so dass mein Auszahlungsbetrag dementsprechend wieder kleiner ist. Welchen Betrag nehme ich denn nun als Basis zur Berechnung des Elterngeldes? Ich habe 3 verschiedene Online-Rechner "befragt", und bei allen 3 einen anderen Elterngeld-Betrag genannt bekommen (und als Basis hatte ich den gleichen Betrag angegeben)... Steuerberater konnten mir das auch nicht sagen. 5) Im Elterngeld-Antrag für die L-Bank muss ich für die Monate 1 und 2 nach der Geburt des Kindes keinen Betrag angeben, weil da ja das Mutterschaftsgeld gezahlt wird - oder habe ich das falsch verstanden? Effektiv bekomme ich dann also nur 10 Monate Elterngeld (mein Partner ist selbständig und kann keine Zeit frei machen), Monat 3-12? Sorry für die ganzen Fragen, aber ich finde das einfach nur megakompliziert alles. Ich hoffe, meine Fragen machen Sinn und Du kannst mir helfen. Vielen lieben Dank und viele Grüße, Julia |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo julia
zu 1.) ja der urlaub steht dir auch noch nach 2 jahren elternzeit zu. zu 2) ja Elternzeit ab Geburt und sie endet ein Tag vor dem Geburtstag zu 3) Is schwierig. Der Arbeitgeber kann auf dein Wort beharren. Ähnlich mit Elternzeit. Wenn du jetzt sagst, 2 Jahre Elternzeit und merkst dann, du willst nach 1 1/2 Jahren wieder voll arbeiten gehen, kann er sagen "is nicht!"...beantragt ist beantragt.... bei der Teilzeitsache würd ich an deiner Stelle es lieber eher nicht jetzt schon sagen sondern eher später es beantragen und hoffen, dass er dann zustimmt. zu 4) Berechnungsgrundlage ist immer das laufende steuerpflichtige Brutto ... guck auf deinen Lohnzettel, nur die Summe, die da hinterlegt ist, zählt. Nicht das Gesamtbrutto, nicht das Netto.. nur das Steuerbrutto. zu 5) Inprinzip bekommst du Elterngeld ab Geburt, aber MuschG wird angerechnet. Somit effektiv meistens 3-12 Elterngeld, weil 1 und 2 ja deinen Lohn ersetzt was Elterngeld ja auch tut. Wenn noch Fragen sind, frag :) |
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Mitglied seit 12.02.2014
2 Beiträge (ø0/Tag)
Ah, super, lieben Dank!!!
Okay, dann schreib ich lieber, dass ich evtl. nach 1,5 Jahren Teilzeit in Erwägung ziehen werde, aber mich für eine definitive Aussage 7-Wochen vor gewünschtem Antrittsbeginn nochmal melde. Werde das ja eh persönlich vorab mit meinem Chef besprechen. Die Position "Steuerbrutto, laufende Bezüge" habe ich auf meinem Gehaltszettel entdeckt - aaaaaber... in der Spalte, in der sonst überall die monatlichen Beträge stehen, steht da nix, erst bei Jahreswerten ist der kumulierte Wert angegeben (und der ist niedriger als der kumulierte Gesamtbruttobetrag). Und quasi vor der Monatsspalte steht beim Steuerbrutto nochmal der gleiche Betrag, der beim Gesamtbrutto beim monatlichen Betrag steht - wie Du merkst bin ich nach wie vor verwirrt... Teile ich dann den kumulierten Steuerbrutto Betrag durch die Anzahl der Monate, für die er kumuliert wurde, um einen monatlichen Betrag rauszufinden zur Berechnung? Sorry, aber ich glaube, Du musst nochmal ran Danke und ganz liebe Grüsse! Julia |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
tut mir leid, da seh ich jetzt nich durch. kumuliert interessiert eigentlich nicht, sondern das was wirklich ist.. und das sollte ja auf einem lohnzettel stehen...
es gibt doch jeden monat ein lohnzettel und da gibt es dann auch ein monatliches steuerbrutto. steht auf jedem zettel. |
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Hallo Dicke13,
mein Freund und ich sind gerade mit dem Thema Elternzeit & Elterngeld ein wenig überfordert. Folgender Plan für die ersten 12 Monate (weiter sind wir noch nicht ;) ) voraussichtliche Geburt: 03.11.2014 Elternzeit - erstmal beide für 12 Monate Elterngeld - Geburt bis zum 7. Lebensmonat Mutter, ab dem 5. Lebensmonat bis 12. Lebensmonat Vater Fragen hierzu: - Mein Freund möchte während der Elternzeit, in der er noch kein Elterngeld bezieht, noch 30 Std./Woche arbeiten. Wenn das Elterngeld dann vom 7. Lebensmonat berechnet wird, wird das geringere Einkommen aufgrund der Elternzeit herangezogen, sodass wir dadurch Nachteile hätten? - die Mutterschutzfrist beginnt am 22.09. , das heißt, ich muss das Gehalt v. Oktober 13 - September 14 angeben, korrekt? - Kann ich bei der Anmeldung der Elternzeit beim AG direkt angeben, dass ich ab dem 7. Lebensmonat mind. 30 Std. /Woche wieder arbeiten möchte? Die verbleibende Elternzeit können wir derzeit noch nicht konkret planen, es ist aber auch noch etwas Zeit Wir würden uns sehr freuen, wenn Du uns helfen könntest! Viele Grüße Markmalade |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo Markmalade,
also das Elterngeld wird immer aus den 12 Monaten vor Geburt berechnet. Ihr hättet also keine Nachteile, wenn er am Anfang seiner Elternzeit Teilzeit arbeitet, weil das nicht reinfällt in die Berechnung. Ja, Mutterschutz ist im September 14, also reichts du Sep13 - August 14 ein.es endet immer im monat vor Mutterschutz. Ja, du kannst beim AG das angeben mit der Teilzeit, könntest aber auch später. Aber wenn du es gleich machst, muss er glaub ich dem zustimmen. Später glaub ich nicht. lg |
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Mitglied seit 23.04.2014
1 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo,
vielen Dank für die Möglichkeit hier Fragen zum Elterngeld stellen zu können! Ich bin Student, bekomme 600€ Unterhalt und hatte in 9 von 12 Monaten einen 450€ Job. In drei der in den Berechnungszeitraum fallenden Monaten war habe ich 1.900€ Brutto (ca 1.250€ netto) verdient. 1. Frage: Zählen die 600€ Unterhalt auch als Einkommen? => 1050€ ? Oder werden nur die 450€ Geringverdienst als Berechnungsgrundlage genommen? Meine Freundin hatte wechselnde Arbeitgeber und teilweise keine vollen Monatsgehälter, hinzu kommen Krankengelder und ALG 1 in den letzten 12 Monaten vor der Geburt. 2. Frage: Zählen ALG 1 und Krankengeld der Krankenkasse als Einkommen? "Hatte man in den letzten 12 Monaten Einkommenseinbußen aufgrund von Schwangerschaft oder Kinderbetreuung (z.B. Elterngeld für ein vorher geborenes Kind) werden diese Monate bei der Berechnung des Elterngeldes nicht mitgezählt." (Quelle: ProFamilia ) 3. Frage: Zählt das Mutterschaftsgeld als "Einkommenseinbußen" und wie ist dies zu berücksichtigen? Da meine Freundin zuletzt ein befristetes Arbeitsverhältnis hatte, lief ihr Vertrag aus und sie musste einen Monat vor Mutterschutzbeginn noch ALG 1 beziehen. Vor dem Staat ist sie nun also Arbeitslos und es steht ihr ALG 1 zu. Das ALG 1 verfällt aber soweit ich weiß, wenn sie nun ein Jahr lang Elterngeld bezieht. 4. Frage: Kann eine Arbeitslose beim Arbeitsamt Elternzeit beantragen und weiterhin ALG 1 beziehen ohne zur Vermittlung zu stehen, oder muss sie Elterngeld beziehen? Die große Frage, die ohne genaue Details zwar nicht eindeutig zu beantworten, letztendlich aber alles auf den Punkt bringt: Macht es mehr Sinn über mich oder über meine Freundin das Elterngeld zu beziehen? Wir haben nicht viel Geld und müssen deshalb schauen, wie wir es am geschicktesten anstellen. Viele Grüße studidaddy |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo studiaddy
hier dann mal die antworten 1.unterhalt ist kein einkommen und zählt somit nicht zur berechnung bei elterngeld es werden nur die 450 EUR genommen. 2. ALG I und krankengeld sind auch kein einkommen. es zählt alles nur das, was man selbst auch erarbeitet hat. 3. mutterschaftsgeld ist sowas und daher stellt man ja bei der mutter immer auf die 12 monate vor mutterschutz ab, anstatt vor geburt. 4. soweit ich weiß, verfällt das ALG I nicht. das wäre mir sehr neu dann. ich denke, dass sie da weiterhin geführt werden kann, aber ohne bezug. ansonsten macht es ja kein sinn. wer ALG I bezieht, möchte ja einen job haben. sie muss kein Elterngeld beantragen, aber dann wäre sie schön blöd, weil ELG an die ersten 12 monate gebunden ist und ALG I ja nicht, das kann man ja auch noch später. Ich wüsste jetzt nicht, warum du kein ELG beantragen solltest. Du hast wahrscheinlich sogar mehr Anspruch als nur auf die 300 EUR. Immer beantragen, ansonsten verfällt es. |
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Mitglied seit 03.05.2014
1 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Dicke 13,
auch ich habe eine oder mehrere Fragen zum Thema Elterngeld. Folgender Sachverhalt: Mein Mann hat nun den 2.Monat Elternzeit hinter sich, er ist Angestellter und betreibt nebenher eine Pv-Anlage, die wir auch der L-Bank bzgl. Einkommen mitgeteilt haben. Wir mussten eine entsprechende Prognose abgeben, da wir den Antrag letztes Jahr eingereicht haben. Nun ist nach der Geburt unserer Tochter und nach dem ersten Monat eine weitere Pv-Anlage hinzugekommen, aus der mein Mann im 2. Monat Elterngeld auch Einkünfte erzielt hat. Muss dies nun bei der Schlussabrechnung angegeben werden? Wann ist eine Rückzahlung des Elterngeldes erforderlich? (Wenn die Einkünfte über der Prognose liegen? Oder nicht????) Vielen Dank schon im Voraus für die Antwort. Finde ich super nett, dass du hier deine Freizeit investierst. Gruß Timet |
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Mitglied seit 23.11.2004
242 Beiträge (ø0,03/Tag)
Hallo Dicke 13,
meine Frau war mit unserem zweiten Kind bis 25.04.14 zu Hause(elterngeld) und hat wie beim ersten Kind die Erziehungszeit und Teilzeitarbeit beantragt. Wie wird denn der Urlaub für 2014 bei Ihr berechnet ? Laut Arbeitgeber bekommt sie für April 14 keinen Urlaub begründet mit §5 BurlG Teilurlaub. Sie hat bereits nach der Elternzeit des ersten Kindes 14.05.11 bis zur Mutterschutzzeit des zeiten Kindes Teilzeit gearbeitet. Und nach der Elterngeldzeit wieder in Teilzeit begonnen. Wie darf ich den § 17 BEEG verstehen ? Hat Sie sogar für die vollen Monate in 2014 Urlaubsanspruch ? ........(1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet....... Hoffe auf Deine/Eure Hilfe Euer Sumi1201 Essen ist ein Bedürfnis, genießen eine Kunst. François VI. Duc de La Rochefoucauld (1613 - 1680) |
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Mitglied seit 24.06.2009
1.428 Beiträge (ø0,26/Tag)
Hallo Dicke 13,
hatte Dich ja schon mal was gefragt und hoffe das Du mir schnell nochmal so toll helfen kannst. Habe nur eine (wahrscheinlich dumme) Frage: meine Elternzeit geht nun bald vorbei und mein Freund möchte gerne die 2 Partnermonate nehmen. Wie beantrage ich das ? Anscheinend gibt es dafür keinen Antrag... LG Ima |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo
sorry, dass ich jetzt antworte. Antwort an Timet: Ja, die weitere PV Anlage muss mit angegeben werden. Eine Rückzahlung ist dann fällig, wenn die tatsächlichen Einnahmen mehr sind als damals angegeben. und das ist ja bei euch gegeben. Da werdet ihr eigentlich noch zu angeschrieben in nächster Zeit und müsste die Nachweise dazu einreichen Antwort an Sumi: Sobald man doch Teilzeit arbeitet, bekommt man Urlaub. Das wäre mir neu, dass sie dann keinen bekommt. Während einer reinen Elternzeit kein Urlaub zusteht, aber nur anteilig für Januar - März. April ist ja kein reiner Monat. Also wie gesagt, sobald man teilzeit arbeitet, würd ich sagen, steht ihr Urlaub zu. Aber das ist hier auch zu rein arbeitsrechtlich, da würd ich dann doch an anderer Stelle nachfragen. Das hat ja nicht mehr wirklich was mit Elternzeit und Elterngeld zu tun. Antwort an Imaandra: Der Antrag für deinen Partner ist der gleiche, den du ausgefüllt hast. Nun ist das der Folgeantrag / Zweitantrag und er ist der Antragsteller. Er muss jetzt alle fragen beantworten und ausfüllen. lg Andrea |
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Mitglied seit 24.06.2009
1.428 Beiträge (ø0,26/Tag)
Hallo Andrea,
vielen lieben Dank Dir. |
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Mitglied seit 02.09.2014
1 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Dicke13,
vielleicht kannst du mir auch weiterhelfen: meine Tochter kam am 5.8.13 zur Welt. Der 5.8.14 war mein erster Arbeitstag wieder bei meinem alten AG nach 1-jährigem Mutterschutz+Elternzeit. Der 5.8 war ein Dienstag. Auf der Gehaltsabrechnung wurde (auf Nachfrage dann beim Personalbereich) aber auch der 1.-4.8 abgezogen, weil ja noch Elterngeld bezogen wurde. Der 2.8 und 3.8 waren Samstag und Sonntag. Ich arbeite nur Mo-Fr. D.h. ich habe nun für 2 Tage weder Elterngeld noch Arbeitslohn erhalten. Ist das Vorgehen korrekt mir vom Augustlohn 4 Tage abzuziehen anstatt 2 Tagen? |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo Lhil
also ich arbeite auch nur von montag - freitag aber bekomme doch logischweise auch für Wochenende Geld. Wenn dies nicht so wäre, dann würd ich ja jeden Monat unterschiedlich bekommen, je nachdem wieviel Samstage und Sonntage drin sind im Monat :) Es ist also korrekt, dass du erst ab 05.08 Geld bekommst und die 4 Tage vorher nichts bekommst. Elterngeld gab es ja von uns bis zum 04.08., somit hast du keine Lücke drin. lg Andrea |
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Huhu Andrea,
du hattest mir schonmal geholfen bzgl. des Elterngeldes und ich hoffe, dass du auch wieder eine Antwort auf meine neuen Fragen hast :) ... Wie verhält es sich mit dem Mutterschaftsgeld in den 8 Wochen nach der Geburt? Bekomme ich hier die 13,-EUR der gesetzl. Krankenkasse + den aufstockenden Anteil vom Arbeitgeber zum Nettolohn und nach Ablauf dieser Wochen das Elterngeld? (Wäre nicht soo schlecht, da das noch ein paar Pfennige mehr sind :D ) Soweit ich aus dem Antrag schlau geworden bin, geht es wohl auch nach Nettoeinkünften in den letzten 12 Monaten. Werden dann die 8 Wochen mitgerechnet bzw. auch die 6 Wochen Mutterschutzfrist vorher oder muss ich die entsprechend abziehen? Mutmaßlicher Entbindungstermin wäre am 3.11. Wobei ich im September & Oktober letzten Jahres aufgrund eines Auslandsaufenthaltes, Überstunden, Sonntagsarbeit etc. ein wesentlich höheres Netto hatte. Im Januar (01.01.) wurde ich arbeitslos und habe ALG I bezogen bis zum 09.02.2014. Hierbei habe ich aber eine Sperrzeit bekommen und mir wurde erst ab dem 08.01. ALG I gezahlt - ist das der Zeitraum, den ich angeben muss, oder nur den Zeitraum in dem ich tatsächlich auch Leistungen erhalten habe? Ich hoffe, dass ich nicht zu wirre Fragen gestellt habe und du mir weiterhelfen kannst :) Danke im Voraus!! |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo markmalade
es werden die 12 monate vor mutterschutz zu rande gezogen zur berechung und das elterngeld gibts erst nach ablauf der mutterschutzfrist. wegen dem arbeitslosengeld I reichst du einfach den bewilligungsbescheid vom AA ein. das reicht. lg Andrea |
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Mitglied seit 03.07.2014
3 Beiträge (ø0/Tag)
Liebe Andrea,
wow! Was für ein Thread - Du solltest daraus ein Buch machen, bzw. einen Blog mit Suchfunktion :) Leider habe ich mein Thema beim Scrollen nicht gefunden... daher nun meine Frage an das große Elterngeld-Orakel: Nur ich werde Elterngeld beantragen, lebe aber mit meinem Mann zusammen. Kann ich als Mutter folgendes beantragen: 1+2 LM Elterngeld beantragt (gesetzt durch Mutterschutz) [dann im 3. LM kein Elterngeld - denn stattdessen nehme ich hier Resturlaub] 4-14 LM Elterngeld beantragt Geht dies so? Denn ich finde leider nur Beiträge, wo die Männer auch Elterngeld beantragen... kann ich bis zum 14. LM beantragen, obwohl ich nicht alleinerziehend bin? Ist eine "Urlaubspause" im Antrag legal? DANKE DIR tausendfach! Liebe Grüße, Lisa |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo Lisa
also generell kannst du bis zum 14.LM beantragen, wenn du nicht über 12 Bezugsmonate hinauskommst. Nur wie oben das geht nicht. weil du ja dann 13 Monate möchtest. 12 ist maximal. Das andere Problem ist, wenn du auch nur ein Tag mit dem Mutterschutz in den 3.LM des Kindes gehst, ist automatisch der ganze Lebensmonat ein "verbrauchter" Monat, den du dann gleich abziehen kannst. Eine Urlaubspause ist völlig legal. Du willst ja kein Elterngeld, da freut sich der Staat ja :) Bist du schon Mutter oder zumind. im Mutterschutz? lg |
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Mitglied seit 03.07.2014
3 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Andrea,
herzlichen Dank für die rasche Antwort! Ja - sehe jetzt auch, da hat sich mein Stillhirn vertippt... Die Idee wäre den 1+2 LM zu nehmen und dann vom 4.LM bis zum 13. LM, damit es mit den 12 Monaten insgesamt auch aufgeht. Ich bin seit dem 19.8 Mutter und noch bis zum 16.10 im Mutterschutz. Urlaub würde ich vom 17.10-17.11 nehmen und dann ab dem 18.11 Elternzeit nehmen... aber das wäre dann ja ein Start am letzten Tag im 3.LM des Kindes und geht nicht, wenn ich dich richtig verstanden habe. Ginge es denn, wenn ich einen Tag "Luft" lasse und ab dem 19.11 Elternzeit nehme? Ab hier ist sie dann ja im 4.LM und dann würde ich eben bis zum 13. LM beantragen. Kann man das so machen? Du bist ein , dass Du hier Fragen beantwortest! Liebe Grüße, Lisa |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
ja dann kannst du es so beantragen. Dein Mutterschutz endet ja noch vorm 3.LM.
Daher ist der eine Tag dann Luft und du lässt den 3.LM einfach aus und beantragst bis 13.LM. lg Andrea |
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Mitglied seit 03.07.2014
3 Beiträge (ø0/Tag)
Tausend Dank, liebe Andrea! |
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Mitglied seit 21.10.2014
1 Beiträge (ø0/Tag)
Liebe Andrea,
ich war vor meiner Elternzeit Freiberufler und hatte ein Gewerbe. Meine Tochter ist 3 Monate und ich möchte gerne im Januar wieder mit wenigen Stunden einsteigen. Natürlich möglichst ohne das mein Elterngeld gekürzt wird. Meine Überlegung: die Honorarrechnung erst nach der Elternzeit stellen. Ist das legitim? Also, Leistung in, Geldeingang erst nach dem Zeitraum des Elterngeldbezuges. Danke für deine Hilfe! |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo fliv
ja es gilt immer das zuflussprinzip. also wann der geldeingang ist. darfst du machen. is legitim. lg Andrea |
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Mitglied seit 18.06.2003
34.942 Beiträge (ø4,57/Tag)
Also könnte ich während des Mutterschutzes arbeiten und mit meinem Chef ausmachen, dass er mein Gehalt erst NACH dem Bezug vom Elterngeld zahlt? Das ist ja mal gut zu wissen. Werde ich dann gleich weiter geben. Das macht jemand sehr glücklich |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
nein megaturtle, das trifft nur für selbständige zu. |
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Mitglied seit 18.06.2003
34.942 Beiträge (ø4,57/Tag)
Also könnte ich, als Kindertagespflegeperson, während dem Bezug von Elterngeld weiter arbeiten und nach dem Bezug von den eltern erst die Betreuungskosten fordern. Na das ist doch mal ein Vorteil der Selbstständigkeit. Ist sicher für einige meiner Kolleginnen sehr interessant. Werde ich beim nächsten Treffen mal berichten |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
theoretisch schon, aber machbar glaub ich kaum. die kosten von land kommune und so zählen ja auch als einkommen und ich glaub kaum dass die das verschieben würden. |
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Mitglied seit 18.06.2003
34.942 Beiträge (ø4,57/Tag)
Naja, was Fliv da schildert ist ja auch Einkommen. Kann mir nicht vorstellen dass da so rechtens wäre. |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
doch, im elterngeld gilt das zuflussprinzip und du kannst arbeiten (natürlich unter 30 Std. / Woche bleiben) und das Geld erst nach Eltenrgeldende einfordern. Das ist dein gutes Recht.
Aber du im Fall als Tagesmutter kannst bestimmt nich 5 Monate Kinder betreuen und die Eltern und Kommunen, Land, Stadt zahlen dir erst 5 Monate später dein Geld. Ich glaub das geht vielleicht noch von den Eltern aber nicht der Rest. Das glaub ich funzt nicht. |
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Mitglied seit 18.06.2003
34.942 Beiträge (ø4,57/Tag)
Ich mit 53 sowieso nicht mehr
Aber für Kolleginnen in den Fällen wo die eltern Selbstzahler sind eine nett Alternative. Da kann frau sich doch so ein schönes Polster schaffen |
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Mitglied seit 18.12.2012
2 Beiträge (ø0/Tag)
Liebe Andrea,
wow toller Thread, toller Service von dir Hoffe du kannst mir evtl auch weiter helfen, ich habe nämlich trotz aller Themen hier noch ein offenes Fragezeichen. Wir erwarten ca. Anfang August unser erstes Baby, mich beschäftigen aber bereits jetzt solche Fragen. Für mich würde wohl das neue Elterngeld Plus in Frage kommen. Dies würde ich auf 24 Monate splitten wollen und nach 12 Monaten wieder Teilzeit arbeiten gehen. Nun zu meiner Frage, uns beschäftigt, ob es Sinn machen würde, noch vor der Geburt zu heiraten. Wenn wir z.B. Im Frühjahr heiraten, wird der Großteil meines Gehalts der vorhergehenden 12 Monate noch nach Steuerklasse 1 ausgezahlt, d.h. anhand dieser Steuerklasse würde auch mein Elterngeld berechnet werden oder? Nun ändert sich meine Steuerklasse ab dem Zeitpunkt der Hochzeit auf 5 und die meines Mannes auf 3, da er wirklich um einiges mehr verdient wie ich. D.h. mein Elterngeld würde anhand Steuerklasse 1 berechnet werden und mein Mann erhält netto mehr auf die Hand pro Monat, da Steuerklasse 3. Besteht die Gefahr, dass wir dann bei der Jahressteuererklärung mit einer saftigen Nachzahlung rechnen müssen? LG Simone |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo Simone
zu Elterngeld Plus kann ich leider noch nichts sagen und wie sich die Steuerklassen sich letztendlich auswirken, auch nicht. Da musst du leider das Finanzamt fragen. Die Steuerklasse die überwiegend in den 12 monaten vor geburt / mutterschutz vorliegt, wird genommen zur Berechnung des Elterngeldes. Alles andere bitte beim Finanzamt erfragen. lg Andrea |
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Mitglied seit 29.01.2010
3.551 Beiträge (ø0,68/Tag)
Hallo Simone,
alles gute für die Schwangerschaft! ich hatte mich schon mit Elterngeld Plus auseinander gesetzt als es das noch gar nicht gab Viellleicht kann ich dir da etwas helfen. Elterngeld Plus besagt, dass du bei Teilzeitarbeit und somit nur dem halben Anspruch auf Elterngeld auch nur einen halben Anspruchsmonat verlierst. Du kannst also 24 Monate Teilzeit arbeiten gehen und bekommst währenddessen 65% der Differenz zum Vollzeitgehalt. Wenn du eh ein Jahr zu Hause bleibst und nicht arbeitest, bekommst du ganz normal Elterngeld, dessen Auszahlung du aber auf 24 Monate splitten kannst. Das hat nichts mit dem neuen Elterngeld Plus zu tun. Deine Frage bezog sich aber ja auf den Einfluss der Steuerklasse bei der Berechnung. Und da ist es erstmal egal, ob du Elterngeld oder Elterngeld Plus beziehst. Da ist es grundsätzlich so, dass die Steuerklasse zählt, die du 7 Monate vor der Entbindung hattest. Ja, es lohnt sich auf jeden Fall die Steuerklasse zu wechseln, wenn der Unterschied groß ist. Ihr müsstet euch dann eben nur mit der Hochzeit beeilen. Immerhin musst du auch damit rechnen, dass das Kind evtl. ein paar Wochen zu früh kommt. Aber: Du müsstest die Steuerklasse so wechseln, dass DU das höhere Netto bekommst, denn dann ist ja auch dein Elterngeld in der Berechnung höher (wegen der wenigeren Abzüge). Den "Nachteil" der sich durch diese Steuerklassen erstmal ergibt, bekommt ihr mit dem Jahresausgleich wieder zurück. Aber bei diesen Steuerdingen bin ich auch nicht so sicher. Da fragst du wirklich das Finanzamt. Am besten mit kokretem, groben Gehalt und die verschiedenen Varianten der Steuerklassen anfragen. LG |
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Mitglied seit 17.12.2014
1 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo! Ich hätte nicht gedacht, dass ich bei Chefkoch auf jemanden stoße, dem ich miene Frage stellen kann
Ich bin selbstständig und beziehe derzeit Elterngeld. Jetzt hat allerdings ein Kunde der ewig nicht gezahlt hat ausgerechnet im Dezember das Geld überwiesen, gleich mehrere tausend Euro. Die Rechnung hatte ich vor Ewigkeiten gestellt. Bei der Elterngeldstelle hatten sie mir als ich das Geld beantragt habe gesagt, dass für sie selbstständige dann arbeiten, wenn Geld auf ihr Konto fließt - wie wollen sies auch anders 'kontrollieren'... Doof also. Nun sehe ich drei Möglichkeiten: ich versuche, das Elterngeld aus diesem laufenden Monat auf den nächsten zu verschieben. Weiß aber nicht, ob die Elterngeldstelle das machen kann. Die Elterngeldstelle akzeptiert, dass zwar Geld auf mein Konto fließt aber ich nicht arbeite und macht einen entsprechenden Vermerk. Ich halte die Füße still und hoffe, dass es nie jemand merkt. Was meinst Du? Und vielen Dank für Deine vielen tollen Antworten in diesem Thread! |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo
also möglichkeit 1 und 2 wird nicht klappen. bei 1 : Geld gibts nun mal pro lebensmonat. da kann man nicht sagen, dass man einfach das geld nächsten monat möchte. bei 2: es ist egal ob du arbeitest... du hast geld, in diesem fall ja auch wohl gewinn, also wirds angerechnet. zu 3: weiß nicht wie dein amt arbeitet. aber bei selbständigen musst du nach der kompletten elterngeldzeit monatliche BWAs einreichen, da kommste nich drum rum. was dich retten kann, dass du in den monaten davor und danach mehr ausgaben und sozusagen verlust hattest, der den gewinn in dem monat ausgleicht? |
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Mitglied seit 01.08.2013
148 Beiträge (ø0,04/Tag)
Hallo Andrea,
toller Thread und geniale Dienstleistung die du da anbietest! Zu uns: Verheiratet 1 Kind, geboren am 30.05.2014 Mutter: Elternzeit für zwei Jahre beim AG beantragt Vater: Werde April und Mai Elternzeit nehmen. 1. Frage: - Habe ich es richtig verstanden, dass ich die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor Beginn beim AG einreichen muss? - Wann und wie muss ich dann das Elterngeld beantragen? - Kann ich den Starttag selbst festlegen? Also z.B. der 01.04.2015? Müsste der Antrag in diesem Falle am spätestens 11.02.2015 beim AG eingehen, oder? 2. Frage: Der AG meiner Frau erfüllt sämtliche Kriterien um ihr nach den ersten 12 Monaten eine Teilzeitstelle anzubieten, hat das aber nach dem Einreichen der Elternzeit abgelehnt. Sicherlich könnte man rechtlich dagegen vorgehen, ist aber nicht in unserem Interesse, da sie es sich dann komplett "verscherzen" würde, und dann früher oder später gekündigt würde (konkrete Erfahrung ihrer Ex-Kollegin). Folgender Text steht in der Antwort des AG: "Ihren Antrag auf Elternzeit befürworten wir und haben notiert, dass Sie im direkten Anschluss an die Mutterschutzfrist vom 26.07.2014 bis 29.05.2016 in Elternzeit sind. Eine Nebentätigkeit im Umfang von bis zu 20 Wochenstunden erlauben wir Ihnen, solange Sie hierdurch nicht gegen das vertragliche Wettbewerbsverbot verstoßen, mithin nicht für ein Konkurrenzunternehmen von uns tätig sind. Eine Teilzeitbeschäftigung in unserem Unternehmen ist leider nicht möglich, was wir Ihnen vorsorglich mitteilen. Sie haben aber jetzt noch über ein Jahr Zeit, sich eine anderweitige Nebenbeschäftigung in dem von Ihnen gewünschten Umfang zu suchen. Lassen Sie uns bitte bei Gelegenheit wissen, wenn Sie eine solche Stelle gefunden haben. Wir stellen zwar unsere Zustimmung in Aussicht, möchten aber zuvor von Ihnen wissen, bei wem Sie in welchem Umfang in welcher Funktion arbeiten." Sie ist Modedesignerin und findet in der Umgebung sicher so schnell keinen anderen Job in der Branche (was sie ja laut dem AG auch nicht soll = Konkurrenz). Wo soll sie denn sonst arbeiten? Jetzt zu meiner eigentlichen Frage, könnte sie sich nach den ersten 12 Monaten Elternzeit dann auch arbeitslos melden? Vorab bereits tausend Dank für deine Bemühungen! Liebe Grüße |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo Maria bzw. dein Ehemann :)
also zu 1. Man hat 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit Kündigungsschutz. Sprich wenn man es früher macht, kann es sein, dass der AG sagt NÖ und dich kündigt. Wenn es du es kurzfristiger machst, hat er das recht, zu sagen, NÖ und deine Elternzeit beginnt erst dann 7 Wochen später. Elterngeld wird für den Vater genauso beantragt wie bei Mutter. Wann ist egal, du bekommst es sogar 3 Monate rückwirkend. Aber am besten wäre so 2-3 Monate vorher, auch ohne Eltenrzeitbestätigung erstmal, damit du rechtzeitig Elterngeld bekommst. Jede Behörde arbeitet ja anders. Den Starttag köntest du selbst wählen, würd ich aber abraten, weil Elterngeld immer lebensmonatsweise gezahlt wird, in deinem Fall immer vom 30. eines Monats bis zum 29. des nächsten Monats, so würd ich auch die Elternzeit beantragen, weil es ansonsten weniger Elterngeld gibt. zu 2.) Nein, arbeitslos kann sie sich nicht melden, denn sie hat ja einen Arbeitgeber und ist dort in Elternzeit. Das macht kein Arbeitsamt mit. Dann muss sie schon kündigen dort und sich dann arbeitslos melden und sich dann einen neuen Job suchen. lg andrea |
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Mitglied seit 01.08.2013
148 Beiträge (ø0,04/Tag)
Hallo Andrea,
das heißt konkret ich beantrage Elternzeit vom 30.03.15 bis 30.05.15? Zu meiner Frau und der Arbeitslosigkeit haben wir folgende Unterlage die besagt dass ein arbeitslos melden, unter den genannten Umständen, sehr wohl möglich ist. http://fs1.directupload.net/images/141230/hves39lx.jpg http://fs1.directupload.net/images/141230/3z4kqkgi.jpg |
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Mitglied seit 01.08.2013
148 Beiträge (ø0,04/Tag)
Auf Seite 75 der zweite Absatz. |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
nee 30.03 bis 29. 05. :)
ok, damit kenn ich mich dann nicht aus. aber vom logischen her kann man sich nich arbeitslos melden wenn man noch ein arbeitgeber hat :) |
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Mitglied seit 01.08.2013
148 Beiträge (ø0,04/Tag)
OK. Dann werde ich das entsprechend beantragen.
Mir klang das Anfangs auch absolut unlogisch, aber da steht es ja sehr unmissverständlich drin. Nochmals vielen lieben Dank Andrea für deine Unterstützung! |
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Mitglied seit 29.01.2010
3.551 Beiträge (ø0,68/Tag)
Hallo Andrea,
ich habe auch nochmal eine Frage. Ich bin aktuell schwanger und habe eine Bruttoentgeldumwandlung in Höhe von 200 Euro monatlich. Diese schmälert ja mein Steuerbrutto und damit mein Elterngeld. Das ist doch richtig? Wie sieht es nun aus, wenn ich nach dem Mutterschutz Teilzeit arbeiten gehe und ich die Bruttoentgeldumwandlung in gleicher Höhe weiterlaufen lasse? Dann zählt auch bei der Anrechnung der Teilzeitarbeit das Steuerbrutto? In diesem Fall habe ich also von dem geschmälerten Steuerbrutto einen "Vorteil", richtig? LG |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo
nein, das ist nich ganz richtig so....da gibt es grad ein neues Urteil, so dass die Umwandlungen doch mitreinzählen. So ganz genau kann ich das aber nicht sagen, weil das grad neu ist. Musst mal danach googlen. lg |
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Mitglied seit 29.01.2010
3.551 Beiträge (ø0,68/Tag)
Hallo,
danke für die schnelle Antwort! ok, aber das macht im Endeffekt ja keinen Unterschied, weil dann ja auch beim Teilzeitjob das Brutto steigt. Also solange bei beiden Berechnungen (Einkommen vor dem Mutterschutz und Einkommen während Elterngeldbezug) keine Unterschiede bei dem gemacht wird, was als Berechnungsgrundlage hergenommen wird.... Also meine Frage ist dann: Ist die Art der Berechnung für die beiden Einkünfte gleich? LG |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
ja ist für beides gleich... hast also keinen vorteil davon. |
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Mitglied seit 29.01.2010
3.551 Beiträge (ø0,68/Tag)
Hallo,
bei meiner Recherche stellte ich fest, dass ich die Höchstgrenze bisher immer falsch verstanden habe. Glaube ich. Evtl. kannst du mir weiterhelfen. Angenommen, ich bin mit meinem Lohn über der Höchstgrenze. Wenn ich nun während der Elternzeit einige Stunden arbeite, dann wird das Elterngeld gar nicht von der Differenz zum vorherigen Lohn berechnet, sondern von der Differenz zur Höchstgrenze?! Beispiel. (mal mit extremen Zahlen) Nettolohn alt: 4000 Euro Nettolohn neu: 2000 Euro Ich dachte: Differenz = 2000 Euro, also Elterngeld = 1300 Euro (65% von der Differenz) Aber nach meinen neusten Erkenntnissen wäre es: Differenz zur Höchstgrenze = 700 Euro, also Elterngeld = 455 Euro. Was ist nun richtig? Und nochmal vielen Dank für deine Hilfe. Bei unserer Eltergeldstelle bekomme ich nur die Aussage: "Reichen Sie doch alles ein und schauen Sie doch was dabei herauskommt." Aber ehrlich gesagt will ich nicht 20 Stunden/Woche arbeiten, wenn ich dabei nur genausoviel raus habe wie wenn ich 10 Stunden/Woche arbeite. Und das muss ich mit meinem Arbeitgeber abklären. Lieber gestern als heute. ET ist übrigens noch vor Juli, also ist Elterngeld Plus keine Option. LG |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
tja, so genau kann ich dir das gar nicht attock sagen. das macht alles der pc :) aber fakt ist, 20 std. arbeiten ist nicht gleich 10 std. arbeiten.
ich würde vorschlagen du sagst mal ungefähre zahlen, dann würd ich das mal an einem fiktiven fall durchrechnen lassen. |
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Mitglied seit 29.01.2010
3.551 Beiträge (ø0,68/Tag)
Hallo,
das ist ja nett. Dann nimm bitte ein Vorher-Steuerbrutto von 4700. Und einen Nachher-Steuerbrutto von einmal 800 Euro und einmal 1200 Euro. Passt zwar nicht ganz, aber das gibt mir den richtigen Eindruck. Und wenn ich am Ende den jeweiligen Nettolohn mit dem jeweiligen Elterngeld addiere sehe ich ja, ob es (finanziell) für mich einen Unterschied macht. LG |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
ok. steuerklasse, kinderfreibetrag, kirchensteuer j/n und normal angestellt vor geburt? |
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Mitglied seit 29.01.2010
3.551 Beiträge (ø0,68/Tag)
Nimm bitte 1/0/n normal angestellt.
Falls jemand das Thema interressiert: Bezüglich Bruttoentgeldumwandlung habe ich übrigens eine Aussage der Kindergeldstelle bekommen. Also wenn die Altervorsorge so gestaltet ist, dass der Arbeitgeber einen Zuschuss zahlt und dieser dann in eine Altervorsorge eingezahlt wird, dann zählt das wohl mit. Wenn man wie ich lediglich in einen Pensionsfond einzahlt ohne AG-Zuschuss, dann zählt das nicht mit. |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
neulichs in der beratung wurde uns erzählt, bruttoentgeldumwandlungen zählen mitrein , nettoentgeldumwandlungen nicht ! |
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Mitglied seit 06.07.2001
13.039 Beiträge (ø1,56/Tag)
Guten Morgen,
als Tipp am Rande ... wenn es um persönliche Daten/Angaben geht, kann ja auch gerne zusätzlich die KM-Funktion genutzt werden. Gruß Sia |
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Mitglied seit 29.01.2010
3.551 Beiträge (ø0,68/Tag)
@Sia: Danke für den Tipp: Aber es sind noch immer virtuelle Beispieldaten |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
@extraportion1982:
Jetzt endlich die Zahlen.. bitte nicht auf die genaue Zahl festlegen.. es gibt da noch ein paar andere Sachen die man beachten muss.. aber so ungefähr vom Vergleich her ist es so Elterngeld von 4700 Brutto = 1663,94 EUR Elternzeit mit 1200 Brutto TZ = 1127,03 EUR Elterngeld Elternzeit mit 800 Brutto TZ = 1307,30 EUR Elterngeld |
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Mitglied seit 29.01.2010
3.551 Beiträge (ø0,68/Tag)
Hallo,
vielen Dank für die Berechnung. Das entspricht vom Grundsatz her dann auch in etwa dem, was ich mir gedacht habe. Muss dann mal schauen, wie ich das nun gestalte. Leider hab eich bezüglich Bruttoentgeltumwandlung immernoch keine wirklich verlässliche Aussage bekommen. Auch bei der Elterngeldstelle waren sie sich da nicht sicher. Falls du da nochmal irgendetwas in einer Schulung erfährst, würde ich mich freuen, wenn du es mitteilen könntest. LG |
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Mitglied seit 23.07.2011
102 Beiträge (ø0,02/Tag)
Hallo,
das ist wirklich ein toller Thread und wirklich super, wie gut hier Fragen beantwortet werden. Jetzt habe ich dann auch mal ein paar zum neuen Elterngeld in Kombination mit Elterngeld Plus. Wir sind aktuell n der Nachwuchsplanung, beide voll berufstätig und würden gern eine möglichst lange Zeit durch die Kombination von Elterngeld und Elterngeld Plus selbst mit unserem Kind zuhause bleiben. Wäre es also machbar dass z.B: - ich den 1. bis 10. Monat komplett allein zuhause bleibe (inkl. Mutterschutz) - wir dann beide die Monate 11- 14 Teilzeit arbeiten (zeitversetzt) - und dadurch dann nochmal 4 Monate, also bis zum 18. Monat mit dem Elterngeld Plus Teilzeit arbeiten (25-30 Stunden) Oder müsste mein Mann die Monate 9 & 10 z.B. selbst allein zuhause bleiben, damit wir überhaupt die 14 Monate bekommen? Oder gibts die zusätzlichen 2 Bonus-Monate dann gar nicht bei der Kombination aus Elterngeld und Elterngeld Plus? Könnten wir ab dem 15. Monat Betreuungsgeld beantragen, wenn wir uns z.B. von den Großeltern unterstützen lassen? Ein Steuerklassenwechsel würde sich bei der Konstellation wohl nicht lohnen, das wäre sicher zu verwirrend, außerdem wird das Geld doch eh bei der Einkommenssteuererklärung wieder verrechnet oder? Müsste ich die Entscheidung zur Teilzeit dann schon bei Elterngeldantrag bei meinem Arbeitgeber treffen oder erst später? Irgendwie macht es die Kombinationsmöglichkeit noch etwas verwirrender für mich. Danke für die Unterstützung Jade |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo jade
zu elterngeld plus kann ich dir leider noch gar nichts sagen, dass wir dazu noch nicht geschult worden sind. da will ich dann auch keine halbwahrheiten erzählen...tut mir leid. |
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Mitglied seit 21.10.2011
1 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo,
ich hab da auch mal eine Frage.... ich war bis Ende Januar 2014 im Mutterschutz und arbeite seitdem wieder voll. Mein Mann hat Elternzeit genommen und das EG bezogen. Im Juli 2015 kommt unser zweites Kind zur Welt und dieses Mal werde ich die Elternzeit nehmen. Da ich neben der Arbeit ein Gewerbe angemeldet habe, wird ja immer das letzte Kalenderjahr als Berechnungsgrundlage genommen. Wäre das bei mir dann das Kalenderjahr 2014, obwohl ich da die ersten drei Wochen Mutterschaftsgeld bezogen habe? Dann käme wegen des Mutterschutzes 2013 auch nicht in Frage und es müsste 2012 zugrunde gelegt werden - damals war ich noch Studentin und bekäme fast kein Geld. Womit kann ich rechnen? Im Voraus besten Dank! |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo Joey,
du hast alles richtig verstanden. In diesem Fall kannst du dir aussuchen ob 2014 , 2013 oder 2012...In diesen Jahren sind Gründe um zu verschieben, auf schriftlichen Antrag kannst du aber bestimmen, welches Jahr von denen genommen wird. Also am besten das, was am meisten Gewinn gebracht hat. |
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Mitglied seit 28.05.2009
1.503 Beiträge (ø0,27/Tag)
Hallo,
auch ich möchte mich mit einer Frage (zum Geschwisterbonus) an Dich wenden. Zur Zeit beziehe ich noch bis März Elterngeld für meinen Sohn. Elterngeldanspruch endet weil er zum einen 12.Monate alt wird und ich zum anderen in den Mutterschutz gehe und wieder meine vollen Bezüge erhalte (öffentlicher Dienst). Mein Mann nimmt Elternzeit für den 13. und 14. Lebensmonat. Im April kommt unser nächstes Kind zur Welt, steht meinem Mann ab diesem Zeitpunkt der Geschwisterbonus zu? LG,Andrea |
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Mitglied seit 09.04.2009
415 Beiträge (ø0,08/Tag)
Hallo,
ich hab auch eine kleine Frage: Muss das Elterngeld versteuert werden? LG Nudel |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo Jantim
man bekommt erst den Geschwisterbonus, wenn man auch Elterngeld bekommt. Hallo Nudel Elterngeld muss erstmal nicht versteuert werden, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, sprich später bei der Steuererklärung zählt es wieder zum Gesamteinkommen dazu, ähnlich wie ALG. |
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Mitglied seit 28.05.2009
1.503 Beiträge (ø0,27/Tag)
@dicke: da muss ich nochmal nachfragen:
Mein Mann bekommt ja ab Mitte März (bis Mitte Mai) Elterngeld für Kind 1. Kind 2 wird im April geboren. Ich beantrage nach der Geburt auch wieder Elterngeld, da meine Dienstbezüge während des Mutterschutzes angerechnet werden, bekomme ich Elterngeld erst ab ca. Mitte Juni. Dem Grunde nach hätte ich aber Anspruch ab April für Kind 2. Tritt mein Anspruch für Kind 2 (inkl Geschwisterbonus) mit dem Anspruch meines Mannes für Kind 1 irgendwie in Konkurrenz? Oder kann mein Mann für seine Elternzeit den Geschwisterbonus ab Geburt des Kindes 2 erhalten? LG,Andrea |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Geschwisterbonus bekommt man für weitere ältere kinder. du kannst nich für das erste kind geschwisterbonus bekommen weil kind nr.2 da ist... das geht nicht. |
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Mitglied seit 07.02.2010
2 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo!
Wow was für ein tolles Angebot von dir.... Denn zu unserer Konstellation findet sich im Internet leider nicht viel. Unsere Voraussetzungen: ich bin Arbeitnehmer und beantrage die vollen 12 Monate Elterngeld (nach Gehalt berechnet). Mein Mann ist Selbständig und wir bekommen Zwillinge (Kommen vermutlich im März, so dass wir sowohl vom doppelten Elterngeldanspruch wegen Zwillingen Geburt bis Dez 2014 rausfallen, als auch noch nicht ins ElterngeldPlus bei Geburt ab Juli 2015 rein kommen). Deshalb dachte ich zuerst, dass wir einfach komplett Pech haben und nur ich meine 12 Monate Elterngeld bekomme. Da mein Mann einen Minibetrieb hat und eigentlich selbst vor Ort sein muss, dachte ich er hätte keine Chance auch etwas Zuschuss vom Staat zu bekommen. Habe jetzt aber doch etwas im Internet gelesen und wollte bei dir nochmals nachhaken. Deshalb zu meiner Frage: Hätten wir doch die Chance (ohne Gewinnangabe der Firma für 2014) einfach nur die 300 Euro Mindestbetrag plus 300 Euro Mehrlingszuschlag für zwei Monate zu beantragen, wenn er dafür statt 40 Stunden nur 30 Stunden arbeitet? Wir also NULL Angaben zum Einkommen machen müssen und uns dafür mit dem Mindestsatz zufrieden geben? Dann könnte er mir wenigstens ein bisschen unter die Arme greifen und bei Zwillingen hätten wir doch noch ein bisschen zusätzliches Geld... Ich denk schon allein an die doppelte Windelinvestition Vielen Dank schonmal im Voraus!!! Ist ja echt der Hammer, dass du soviel Zeit hier investierst. LG Freistiler |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo freistiler.
da hast du recht. dein mann kann den mindestbetrag von 2 monaten beantragen. er muss nur erklären, dass er unter 30 std. bleibt, vielleicht noch erklären, wie.. und dann müsst ihr vom einkommen nix angeben. wäre ja blöd, dass zu verschenken. und echt pech mit dem neuen alten gesetzt bzgl. zwillinge.. kann ich auch nicht verstehen, warum man das wieder weg nimmt. lg Andrea |
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Mitglied seit 07.02.2010
2 Beiträge (ø0/Tag)
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung! Dann versuchen wir unser Glück
Ja echt schade... Aber kann man nix machen. |
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Mitglied seit 01.08.2013
148 Beiträge (ø0,04/Tag)
Hallo Andrea,
ich habe jetzt meine Elternzeit eingereicht: 30.03. - 29.05.2015 Mein Arbeitgeber hat mir gerade die Bestätigung zugestellt Zeitraum 30.03.-30.05.? Ist das jetzt ein Problem, dass er mir nicht den 29.05., sondern den 30.05. bestätigt hat? Der 30.05. ist ja ein Samstag an dem ich sowieso nicht arbeite. Ist das relevant? Sollte ich das korrigieren lassen? LG |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo
für uns ist das kein problem. elterngeld gibts bis zum 29. wenn du dann noch ein tag zu haus bist, uns egal, ist aber ein tag für dich wo du von keinem geld bekommst. ich würds korrigieren lassen. |
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Mitglied seit 01.08.2013
148 Beiträge (ø0,04/Tag)
Vielen Dank! Habe es ändern lassen. |
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Mitglied seit 11.11.2010
152 Beiträge (ø0,03/Tag)
Hallo,
vorneweg erst einmal vielen Dank für den Beratungsservice hier! Ich kämpfe mich derzeit auch durch die ganzen Elterngeld/Elternzeit-Info und habe dazu Fragen bzw. wollte mal hören, ob ich das ganze richtig verstehe. Voraussichtlicher ET ist der 23.06. und ich bin derzeit Angestellte im öffentlichen Dienst. Der Mutterschutz gilt somit vom 12.05. bis voraussichtlich 17.08. (ggf. Verlängerung bei späterem ET). Nach dem Mutterschutz habe ich vor noch ca. 3 Monate komplett zu Hause zu bleiben und dann für weitere x Monate (wie viele steht noch nicht fest) stundenweise zu arbeiten. Bei der Beantragung der Elternzeit (mit Elterngeldbezug) gehe ich so wie ich es verstanden habe auch nach Lebensjahre. D.h. ich beantrage Folgendes: Elternzeit vom 18.08. bis 22.11. komplett zu Hause und ab dem 23.11. bis 22.x. Teilzeit mit x Stunden. Oder muss ich die Elternzeit ab ET beantragen? Bei der Beantragung des Elterngeldes geht es ja auch nach Lebensmonaten. Beantrage ich dann hier das Elterngeld ab dem 1. Lebensmonat und das Mutterschaftsgeld wird angerechnet oder beantrage ich das Elterngeld erst ab dem 3. Lebensmonat? Aufgrund des Mutterschaftsgeldes werden wir Elterngeld für 10 Monate + 2 Partnermonate bekommen, richtig? Ich hoffe es ist alles verständlich beschrieben und ich bedanke mich schon im Voraus für deine Antwort! Viele Grüße Sonnenblume |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo
nee die EZ ab Geburt beantragen und max. gibt es ja Elterngeld bis zum 12. LM... wie lange danach die Elternzeit geht, ist der Elterngeldstelle egal. Dein Partner hat dann noch 2 Monate bis zum 14.LM die er nehmen kann. lg |
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Mitglied seit 01.08.2013
148 Beiträge (ø0,04/Tag)
Hallo Andrea,
ich habe da mal eine Frage. Ich habe jetzt Elterngeld vom 30.03.-29.05.2015 (Geburt war am 30.05.2014) beantragt. Heute habe ich den Bescheid erhalten der falsch sein muss. Folgende Ausgangslage. Der Bemessungszeitraum ist vom 01.05.2013 bis zum 30.04.2014. Ich habe vom 01.05.2013 bis zum 18.08.2013 Krankengeld bezogen. Am 19.08.2013 hat meine neue Anstellung begonnen. Das hat mein Arbeitgeber auch im Antrag so ausgefüllt. Also ab 19.08. für den August natürlich nur den halben Monat Gehalt bekommen. Und dann ab September 2013 bis einschl. April 2014 volles Gehalt. Die L-Bank hat jetzt folgendes berechnet: - Das Krankengeld wurde nicht berücksichtigt (was ja korrekt ist). - Hat dann aber den halben August genommen + die folgenden acht Monatsgehälter (also Sept.-Apr.) und hat diese Summe durch 12 geteilt! Das waren ja dann nicht 12 Gehälter, sondern genau genommen nur 8,5. Das kann ja nicht stimmen, oder? |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo mariachi
sie haben das genau richtig berechnet. es gelten die 12 monate vor geburt. sind es keine 12 monate einkommen, sondern weniger, muss der durchschnitt dann vom rest gebildet, aber durch 12... das wäre ja schön, wenn man das nicht machen würde. dann könnte man 11 monate arbeitslos sein, 1 monat 10 .000 EUR haben und bekommt super elterngeld, obwohl man immer arbeitslos war :) nur als beispiel. wie gesagt, ist alles richtig berechnet. |
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Mitglied seit 01.08.2013
148 Beiträge (ø0,04/Tag)
Puh! Das ist sehr heftig! Da war ja mein Krankengeld höher!
Ich meine, ich kann ja nichts für die Krankzeit. Vor dem Krankengeld habe ich ein normales Gehalt erhalten. Wird die Zeit vor dem Krankengeld dann nicht berücksichtigt? |
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Mitglied seit 01.08.2013
148 Beiträge (ø0,04/Tag)
Was wäre wenn ich die letzten 12 Monate vor der Geburt nur Krankengeld bezogen hätte? Dann würde ich den Mindestsatz i.H.v. 300€ erhalten? |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
nein, es sei denn ist eine schwangerschaftsbedingte erkrankung gewesen.
ja dann würdest du nur den mindestbetrag erhalten. |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
elterngeld ist eine einkommensersatzleistung. wer kein steuerpflichtiges einkommen hat, dem kann man auch nix ersetzen. so wie mit krankengeld arbeitlosengeld etc.. |
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Mitglied seit 01.08.2013
148 Beiträge (ø0,04/Tag)
Vielen Dank für deine Rückmeldung!
Abschließende Frage. Wieso ist der Bemessungszeitraum 01.05.2013 bis zum 30.04.2014? Wenn die Geburt am 30.05.2014 war, müsste es dann nicht der 01.06.2013 bis 30.05.2014 sein oder wird das nur nach vollen Kalendermonaten berechnet? |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
bemessungszeitraum sind immer die 12 kalendermonate vor geburt. da wird nix taggenau gerechnet. sondern nur komplette kalendermonate. |
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Mitglied seit 18.12.2012
2 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Andrea,
habe aktuell auch wieder eine Frage. Mein ET ist der 03.08. - mein Plan ist es 2 Jahre Elternzeit einzureichen, das Elterngeld möchte ich mir innerhalb des ersten Jahres auszahlen lassen und ab dem zweiten Jahr wieder Teilzeit arbeiten, d.h. max. 30 Stunden pro Woche. Falls ich innerhalb des zweiten Jahres merke, dass ich statt Teilzeit doch wieder Vollzeit arbeiten möchte, habe ich gelesen, dass ich die Elternzeit mit Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beenden kann. Bezgl. des Elterngeldes dürfte ich dann eigentlich nichts zu befürchten haben (Kürzung/Rückzahlung oder ähnliches), da ich mir dies ja innerhalb des ersten Jahres ohne Zuverdienst auszahlen lasse oder? LG Simone |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
ja ganz genau simone. alles richtig verstanden. hast nix zu befürchten. |
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Mitglied seit 11.12.2013
1 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo,
eigentlich bin ich hier eher zum Thema Essen unterwegs. Habe aber zufällig diesen Thread entdeckt. Mal eine Frage, in der Hoffnung Du/Ihr könnt mir helfen. Angenommen ich habe einen Arbeitsvertrag mit einem fixen und variablen Anteil. Der variable Anteil ist von einer ganzen Abteilung abhängig. Sprich bei 100% Zielerfüllung erhalte ich 100% Gehalt. Dieser variable Anteil. Sagen wir es sind im Jahr 12.000€ werden monatlich anteilig ausbezahlt. z.b. 500€ pro Monat. Ist am Jahresende klar, dass die Ziele erfüllt werden, wird der Rest ausbezahlt. Nun ist es so. Ist es okay, wenn der Arbeitgeber nun her geht und sagt, lieber Mitarbeiter, du bist schließlich nur 10 Monate da gewesen, daher bekommst du auch nur 10.000€, statt den per Arbeitsvertrag festgelegten 12.000€? Wenn es zu kompliziert klingt oder ich zu umständlich geschrieben habe, gerne beschweren Grüße, Niedie |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
he niedie
da kann ich dir leider nichts zu sagen, weil das ja gar nichts mit dem elterngeld zu tun hat. das sind arbeitsrechtliche dinge.sorry. |
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Mitglied seit 29.01.2010
3.551 Beiträge (ø0,68/Tag)
auch wenn es hier wirklich nicht hingehöt.
@Niedie88: Stell dir vor, du wärst nur ein Monat im Unternehmen. Denkst du, dann stehen dir auch die 12.000 zu? So wie du das beschreibst stehen dir bei 10 Monaten Zugehörigkeit selbstverständlich auch nur der entsprechende Anteil der Variablen Vergütung zu. Du bekommst ja auch nur 10 Monate Gehalt. Oder verstehe ich die Frage nicht? |
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Mitglied seit 17.05.2015
1 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo,
erst mal vielen Dank für die Mühe und Zeit die du hier reinsteckst. Also echt prima! Ich habe so gut wie alle Fragen schon überflogen, konnte mein Thema aber nicht wirklich finden. Ich bin selbstständig und meine Frau bei mir angestellt Teilzeit mit 500 Euro Bruttoverdienst. Wir sind verheiratet. Momentan bezieht Sie Mutterschaftsgeld, Entbindungstermin ist voraussichtig der 28.05.2015. Meine Frau würde dann ganz normal 12 Monate Elterngeld beziehen (nur 300 Euro Mindestsatz) Gibt es da irgendwelche Schwierigkeiten weil Sie bei mir angestellt ist oder ist das egal? Den Punkt 4 (Arbeitgeber-Bescheinigung) muss ich ja ausfüllen da ich gleichzeitig der Arbeitgeber meiner Frau bin. Muss ich dann trotz der Mindestsatzregelung bei Punkt 4.3 (Angaben zum Einkommen vor Geburt des Kindes im Bemessungszeitraum) bzw. bei Punkt 4.4 (Angaben zur Höhe des voraussichtlichen Einkommens im Bezugszeitraum (nach Geburt)) Angaben machen? Und wenn ja welchen Einfluss haben die Angaben wenn der Mindestsatz ja unabhängig vom Einkommen ist? Was bedeutet bei 4.3 (bei Abzugsmerkmal für Steuern) der Punkt „Faktor“? Also was muss ich bei Faktor eintragen als AG bzw. wie berechnet sich das? Der Punkt 4.4 ist ja eigentlich hinfällig wenn meine Frau keiner Tätigkeit nachgeht in dem Elterngeldzeitraum (Bezugszeitraum), oder ist da was anderes gemeint? Schon mal vielen Dank für deine Mühe! Viele Grüße, Jan |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo
also erstmal ist es kein problem, dass sie bei dir angestellt ist. Also wenn sie nicht arbeitet in Elternzeit, dann würde ich fast sagen, dass sie mehr als 300 EUR Elterngeld bekommt. Daher würd ich schon das Einkommen nachweisen der letzten 12 Monate vor Mutterschutz und das berechnen lassen, bevor ihr geld verschenkt. Mit Faktor ist eigentlich die Steuerklasse gemeint. Man kann z.b. Lohnsteuerklasse 4 mit Faktor haben. Wenn nicht, müsst ihr da nix eintragen. Alles andere kann ich nich wirklich beantworten, weil jedes Land einen anderen Antrag hat und ich nicht weiß, was unter diesen Punkten steht. Aber ich denke es sind alle Fragen beantwortet oder? |
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Mitglied seit 15.06.2015
2 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo,
ich habe eine Frage zu einem Sonderfall, über den ich sonst noch nirgends was gelesen hab. Im Moment bin ich noch angestellte Werbetexterin mit einem guten Gehalt. Mein Freund und ich sind nach 4 Jahren jetzt soweit, dass wir gerne schwanger werden wollen. Darüber hinaus habe ich mich aber auch mit dem Gedanken getragen mich als freie Texterin selbstständig zu machen. Einfach um nach 12 Jahren im Job mal wieder ein bisschen mehr Zeit für mich zu haben. Wie wäre denn dann die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld mal angenommen ich werde 1-2 Monate nach Beginn meiner Selbstständigkeit schwanger. Und da ich auch plane Existenzgründung zu beantragen, würde die weiterhin bezahlt, auch wenn ich schwanger bin? Vielen Dank schonmal im Voraus für die Hilfe. Beste Grüße Caro |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo
also wenn du beim zeitpunkt der antragsabgabe selbständig bist, zählt das kalenderjahr vor der geburt als berechnungsgrundlage. wenn du in dem jahr vor geburt noch nicht selbständig warst, zählt das andere einkommen, was dann in dem kalenderjahr war... mit der existenzgründung kann ich dir nicht sagen... |
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Mitglied seit 15.06.2015
2 Beiträge (ø0/Tag)
Vielen Dank für die schnelle Antwort und sorry für das späte Danke :) |
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Mitglied seit 08.11.2004
16.149 Beiträge (ø2,26/Tag)
Hallo Dicke13,
vielleicht kannst Du mir die Antworten auf folgende Fragen ja "aus dem Handgelenk" geben, würde mir viel Recherchearbeit ersparen, die Formulierungen im Gesetz sind für mich nicht auf Anhieb verständlich: Ich bin bislang in Vollzeit berufstätig, mein Mann erzielt kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit, sondern "nur" aus Vermietung und Verpachtung. Wenn wir jetzt Nachwuchs bekommen würden und ich für die Zeit nach der Geburt meine Erwerbstätigkeit zumindest auf unter 30 Stunden pro Woche zwecks Kinderbetreuung zurückfahren würde, allerdings - naturgemäß - auch mein Mann die Kinderbetreuung und -erziehung mit übernehmen würde, wir also gemeinsam die Kinderbetreuung stemmen würden, hätten wir dann beide parallel einen Anspruch auf Elterngeld (ich in Höhe von 67 % der Differenz zwischen meinem jetzigen Einkommen und meinem nach der Geburt erzielten Einkommen, mein Mann in Höhe des Sockelbetrags)? Bejahendenfalls - wenn wir Zwillinge bekämen, bekäme dann jeder den Mehrlingszuschlag noch obendrauf? Nach dem Wortlaut des Gesetzes müßte beides zu bejahen sein, aber möglicherweise mißverstehe ich da ja etwas. Irgendwie sind mir bislang nur Konstellationen begegnet, in denen nur ein Elternteil Elterngeld bezog - ggf. im Wechsel mit dem anderen - , daß beide Elternteile gleichzeitig Elterngeld erhalten, habe ich noch nicht erlebt, deswegen bin ich mir diesbezüglich nicht hundertprozentig sicher. Wäre wirklich nett, wenn Du etwas dazu sagen könntest Viele Grüße, Jana |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo
hast alles genau richtig gelesen... wenn ihr beide paralell macht, bekomtm auch jeder sein Elterngeld + Mehrlingszuschlag. |
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Mitglied seit 08.11.2004
16.149 Beiträge (ø2,26/Tag)
Schön, vielen Dank! |
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Mitglied seit 18.06.2003
34.942 Beiträge (ø4,57/Tag)
j_lau, du kriegst Zwillinge???? |
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Mitglied seit 02.04.2014
12 Beiträge (ø0/Tag)
Huhu!
Das ist ja voll toll, dass Du Deinen "Service" hier anbietest :) Ich habe auch eine Frage. Also ... Mein Mann ist Student genau wie ich es bin. Er hat in den 12 Monaten vor der Geburt als Studentische Hilfskraft und auf 450€ Basis gearbeitet. Rechnet man alles zusammen und teilt es durch 12 Monate, kommt er auf ein durchschnittliches Monats-Netto von 1000€. Ja ich weiß, dass das Brutto zur Berechnung herangezogen wird - aber das ist ein bisschen kompliziert, da er ja als Studentische Werkskraft quasi fast gar kein Brutto hat. KV wurde selber bezahlt, Steuern fallen nicht an und lediglich die RV wurde vom Brutto abgezogen. (Ca. 80€ im Monat). Nun haben wir heute mit der Elterngeldstelle telefoniert, und die Berechnung ist abgeschlossen, Nachzahlung geht jetzt raus und meinem Mann stehen genau 444€ zu. Der Elterngeldbescheid wird wohl die Tage kommen und dort wird die Berechnung genau aufgeschlüsselt sein. Aber das kann doch irgendwo vorne und hinten nicht passen? Selbst wenn ich die Werbekostenpauschale abziehe. Also das Brutto lag dann wohl ca. bei 1100€ - aber wie gesagt - das ist ein anderes Brutto als bei "Normalverdienern". Und ich habe da, als ich den Antrag abgegeben habe, extra noch mit ihr drüber gesprochen. Wenn es wirklich so ist, dass man als Student bei einem Brutto in Höhe von 1.100 und einem Netto von 1.000 € nur 444€ Elterngeld bekommt ist das echt die Höhe. Laut Bmfjus Online Rechner lägen wir bei knapp 650 €, dass das nicht genau ist ist mir klar, aber das es eine Abweichung von über 200 gibt kann doch nicht sein. Vielleicht kannst Du mir da weiterhelfen? GLG |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
is jetzt schwierig nachzuvollziehen... aber er hat doch bestimmt nicht 12 monate 1000 EUR netto monatlich gehabt oder? |
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Mitglied seit 02.04.2014
12 Beiträge (ø0/Tag)
Danke für Deine rasche Antwort.
Doch, er hatte im Durchschnitt in den 12 Monaten des Bemessungszeitraums 1000€ netto. Es gab halt zum Beispiel Monate, in denen er als studentische Werkskraft auf netto 500€ kam + 450€ Job. Und dann in anderen Monaten lag sein Gehalt als studentische Werkskraft bei 1200 brutto + 450 € Job. Aber egal, ob man es im Durchschnitt rechnet - er hatte nie höhere "Brutto-Abgaben" als 100€ im Monat, da es immer nur die Rentenversicherung war. Wie ist das denn allgemein. Wenn man einen Vollzeitjob und einen 450€ Job hat? Werden die 450€ einfach auf das "normale" Gehalt draufgerechnet und dann SV etc. abgezogen. Oder wird das wirklich "einzeln" gesehen. Als Beispiel: Das bereinigte Elterngeld-Netto wären 1000 € (vom Gehalt des Vollzeitjobs, und der Werbekostenbetrag wäre auch schon abgezogen) und 65% des Betrages wäre der Elterngeldbetrag. Also 650€. Was ist wenn derjenige dann noch einen 450€ Job hat? Da muss ja eigentlich nichts mehr bereinigt werden, da es keine steuerlichen Abgaben und keine SV-Beträge gibt. Dann müsste doch vom rein logischen her auf das Elterngeld noch 65% von 450€ dazukommen, oder? |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
ja inprinzip hast du recht... das kommt noch oben drauf. da weiß ich dann auch nicht, wie die elterngeldstelle auf das elterngeld gekommen ist. das sieht man dann nur im bescheid. ich denke, sie gingen vielleicht von aus, dass der den job weitermacht neben dem elterngeld? das wird ja dann wieder quasi abgezogen. ist nur eine idee... |
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Mitglied seit 29.01.2010
3.551 Beiträge (ø0,68/Tag)
Hallo,
ich hab mich bezüglich Minijob auch mal erkundigt, da ich zu meinem Vollzeitjob auch noch nebenbei gearbeitet habe. Da hieß es, der Minijob wird auf das Steuerbrutto hinzugerechnet und die "fiktiven" Abgaben auch davon abgezogen. Egal ob die Abgaben vorher bestanden haben oder nicht. So die Aussage meiner Elterngeldstelle. Leider hab ich in dem speziellen Fall keine Erfahrungswerte, da ich den Minijob am Ende nicht angegeben hab. Kann also nicht sagen, wie er miteinberechnet worden wäre. LG |
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Mitglied seit 08.07.2006
30 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo,
Ich habe folgende Fragen zur Verrechnung von altem Resturlaub: Aus dem laufenden Jahr sind noch Ca. 6 Wochen Resturlaub und Gleitzeit übrig. Dieser kann ja entweder nach dem Mutterschutz vor Beginn des Elterngeldes genommen werden, oder alternativ nach Ende des Elterngeldes. Frage 1: Sehe ich es richtig, dass die 12 Monate Elterngeld in den ersten 12 Lebensmonaten des Kindes genommen werden müssen? Urlaub, der nach dem Muttschutz genommen wird, verlängert das Elterngeld nicht nach hinten? Über den Gesamtzeitraum von 14 Monaten erhält so man nach meiner Hochrechnung mehr Gehalt, wenn der der Urlaub direkt nach dem Mutterschutz genommen wird - da dieser Zeitraum mit 100 % vergütet wird anstelle der 65%. Allerdings muss man in der Summe die 6 Wochen länger arbeiten, auf die 6 Wochen gesehen rechnet es sich nicht wirklich. Nun sind wir am Überlegen, das Elterngeld in 10 Monate Elterngeld und 4 Monate Elterngeld Plus mit 50 % Teilzeit aufzuteilen. Frage 2: Wann bzw. wie lange kann oder muss das Elterngeld Plus genommen werden? Bei 10 Monate Elternzeit und 4 Monaten Elternzeit Plus mit 50 % Teilzeitarbeit auch in den ersten 14 Monaten, oder können die 4 Monate Elternzeit Plus auch später noch genommen werden? Hintergrund: Um möglichst lange zu Hause zu bleiben, soll der Resturlaub nach dem Elterngeld und vor dem Elterngeld Plus genommen werden. Auch, um nicht 4 Monate zu arbeiten und dann wieder 6 Wochen Resturlaub zu nehmen - ist wenig arbeitgeberfreundlich. Grüße Alexander |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo Alexander
zu 1) Ja, der Urlaub verlängert es nicht. Elterngeld gibts die ersten 12 Monaten. Deshalb würd ich immer empfehlen, nach der Elternzeit den Urlaub zu nehmen. Klar, nach Mutterschutz volles Gehalt, aber dann kannste auch früher wieder arbeiten gehen. Muss man wissen, was man will... zu 2) Elterngeld Plus muss spätestens am 15.LM beginnen. Vorher kann eine Lücke sein, aber später nicht. Also die ersten 10 Monate Basis Elterngeld und ab 15.LM dann Elterngeld Plus ist möglich, aber dann nicht später. |
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Mitglied seit 15.04.2008
689 Beiträge (ø0,12/Tag)
Hallo!
Ich würde mich auch gern mit einer Frage anhängen :) Zur Situation. Mein Kind ist 11 Monate. Ab Oktober kein Elterngeld mehr. In Elternzeit bin ich bis 2017. Mein AG lehnt eineTeilzeitstelle ab. Nun habe ich die Möglichkeit, mich quasi nebenberuflich Selbstständig zu machen (Arbeitsverhältnis ruht ja während der EZ nur,Mäher nebenberuflich). Der Gewinn wird definitiv nicht als Lebensunterhalt dienen können. Eher ein Boules oben drauf. Nun die Frage: im nächsten Jahr wäre Nachwuchs nochmal schön. Wie berechnet sich das Elterngeld dann? Ich hab die Info, dass man dann ggf bis 2014 zurückgehen kann für die Berechnung, weil ich da überwiegend mein Gehalt als Arbeinehmer bekommen hab (und zum Jahresende dann EG). Ist das richtig? Als selbstständige wird ja das Wirtschaftsjahr genommen und nicht die 12 Monate vor der Geburt, richtig? Viele Grüße und danke für deine Arbeit!! Strandflieder |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo
wenn du zum Zeitpunkt der zweiten Geburt selbständig bist, geht man auf das Kalenderjahr vor der Geburt zurück. Wenn Kind also 2016 kommt, dann geht man auf 2015 zurück. Ist in diesem Jahr nun Eltenrgeldbezug, könntest du auf Antrag auch 2014 verlangen, sogar 2013, weil 2014 ja dann auch Elterngeld ist. Alles kein Muss, sondern eine Kannbestimmung. Wie du es gern hättest. Dabei zählt nicht, ob nebenberuflich oder hauptberuflich selbständig. |
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Mitglied seit 15.04.2008
689 Beiträge (ø0,12/Tag)
Wow, das ging ja schnell! Vielen Dank! Eine Frage noch: wenn ich das auf Antrag verlangen kann, bedeutet das, dass es auch abgelehnt werden kann? Also wenn ich 2014 nehmen würde (weil 2015 komplett EG bezogen wurde), könnten die Nein sagen? |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
nein strandfieber, dürfen sie nicht. normal ist es , dass immer das kalenderjahr vor der geburt zählt. auf schriftlichen antrag deinerseits kannst du also verschieben in die vergangenheit. wenn du das nicht machst, wird die stelle das auch nich berücksichtigen. aber ablehnen dürfen sie nicht. steht ja im gesetz, dass das verschiebungstatbestände sind. |
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Mitglied seit 15.04.2008
689 Beiträge (ø0,12/Tag)
Dankeschön!
Eine Frage noch: angenommen, das geschwisterchen kommt erst 2017. wie ist es dann? Dann würde 2016 genutzt werden. Aber da werden die Umsätze ja nicht so riesig sein, da ich nur bis 20 std arbeiten darf. Oder gibt es da auch die Möglichkeit bis 2014 zurückgehen?baus welchen Gründen? Danke, danke danke! Liebe Grüße! |
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Mitglied seit 08.07.2006
30 Beiträge (ø0/Tag)
Danke für die Antwort. Dann frage ich nochmal auf der Elterngeldstelle nach, dort hieß es, es dürfe keine Unterbrechung geben. Was ist die Grundlage für die Unterbrechung, bestimmter Pharagraf?
Gruß Alex |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo strandfieber. ja dann ist 2016 maßgeblich...und wenn du da keinen gesetzlichen verschiebungsgrund hast, siehts schlecht aus. du kannst es natürlich immer noch versuchen auf 2015 zu verschieben oder so... aber garantieren kann ich nichts. laut gesetzt ist es dann 2016. |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
@alwe: mit paragraphen hab ich es nicht so. fakt ist: elterngeld plus muss spätestens 15.LM starten. basiselterngeld kann vorher zu Ende sein... wo das genau steht, puhh.. keine ahnung :) ich bin eher der praktische mensch :) |
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Mitglied seit 08.12.2004
393 Beiträge (ø0,06/Tag)
Hallo,
ich hätte dann auch mal eine Frage: Ich habe zu spät meine Lohnsteuerklasse gewechselt - bin jetzt seit Juli 2015 in Klasse 3. Errechneter Entbindungstermin ist Mitte Februar 2016, Beginn Mutterschutz im Dezember 2015. Wenn ich es richtig weiß, zählen zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage und der für das Elterngeld maßgeblichen Lohnsteuerklasse die letzten 12 Monate, die voll gearbeitet und bezahlt wurden. Das wären dann also regulär die Monate Dezember 14 bis Juni 15 mit Lohnsteuerklasse 5 und Juni 15 bis November 15 mit Lohnsteuerklasse 3 - also 7 Monate mit Klasse 5 und 5 Monate mit Klasse 3. Da der Anteil der Monate mit Klasse 5 überwiegt, würde die Berechnung also eigentlich mit dieser Steuerklasse gemacht werden. Nun meine Überlegung: Ich arbeite nach Beginn des Mutterschutzes im Dezember bis Ende Dezember noch weiter (mein Arbeitgeber würde dem zustimmen), damit der Monat "voll" ist. Würde der Dezember in diesem Fall zur Bemessungsgrundlage hinzugezählt werden statt Dez. 14? Falls ja, wäre in diesem Fall die Steuerklassenverteilung dann 6 Monate mit Steuerklasse 5 und 6 Monate mit Steuerklasse 3, wobei die Steuerklasse 3 die zuletzt gültige Steuerklasse ist. Reicht die Gleichverteilung aus, damit Steuerklasse 3 zur Berechnung des Elterngelds hergenommen wird? Oder müsste ich den Januar 2016 (Mutterschaftsgeld-Bezug) zusätzlich ausklammern lassen, damit Lohnsteuerklasse 3 zum Tragen kommt? Wäre super, wenn Du hier Licht ins Dunkel bringen könntest |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo milkamuh
das hast du alles richtig erfasst... ist die verteilung 6 zu 6 , wird das letzte genommen :) lg |
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Mitglied seit 16.12.2015
2 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Dicke13.
Ich hoffe, du kannst mir helfen. Folgender Sachverhalt: Kind 1: Geburt 11.03.2013 Elternzeit ursprünglich bis 10.03.2015, aber verlängert um 1 Jahr Elterngeld bezogen 11.3.13 - 10.3.15 (1/2 auf 24 Monate) Kind 2: Geburt 08.11.2015 Jetzt 2 Fragen. 1) Wie ist das mit dem Bemessungszeitraum? Habe gelesen, dass man den unter gewissen Voraussetzungen verschieben kann, wenn die Zeit vor der Geburt des 2. Kindes in die Elterngeldzeit/Elternzeit des 1. fällt. Ist hierfür a) nur die Zeit des Elterngeldbezuges relevant (bis 10.3.2015) oder b) die Elternzeit generell (die wir am Tag vor Beginn der Mutterschutzfrist für Kind 2 beendet haben)? Würde zur Bemessung des Elterngeldes also im Fall a) die Zeit von März 15 bis November 15 (8 Monate/kein Einkommen) rangezogen + 4 Monate vor Geburt des Kindes 1 oder im Fall b) die kompletten 12 Monate vor Geburt von Kind 1? und 2) Was ist mit der neuen Regelung (Elterngeld, Elterngeld Plus, Geschwisterbonus) die bessere Wahl bzw. zu beachten? Meine Frau wird die 12 Monate (bzw. 24 Monate bei Halbierung) komplett am Stück nehmen und ich nehme keine Elternzeit. Ich hoffe, ich habes alles verständlich erklärt und würde mich über eine Antwort freuen. Falls noch Fragen offen sind, einfach melden. Vielen Dank im voraus. Baumi |
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Mitglied seit 15.04.2008
689 Beiträge (ø0,12/Tag)
Liebe dicke13
Ich hätte dich schon einmal wegen dem Elterngeld etwas gefragt. Nun haben sich die Umstände geändert. Die Umstände: Ich würde mich 2016 nebenberuflich selbstständig machen. Elterngeld habe ich bis einschl. 9/15 bekommen. In Elternzeit bin ich bis Ende 2017 und kann somit nur maximal 30 Stunden arbeiten. Wenn ich im nächsten Jahr schwanger werden würde, wie würde das Elterngeld berechnet werden wenn: 1) das Kind noch 2016 zur Welt kommt ...oder... 2) erst 2017 zur Welt kommt? Bei selbständigen zählen ja das komplette letzte Geschäftsjahr. Wäre in Fall 1) das Jahr 2015, in dem ich Elterngeld bekommen habe. Würde man somit ins Jahr 2014 zurück gehen? Und wie wäre es im Fall 2) wo ja das erste Jahr der Selbstständigkeit wäre. Kann ich da auch noch Jahre zurück gehen? Ich hoffe, du verstehst, was ich meine? Viele Grüße, Strandflieder |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
@baumi
hallo baumi also man kann nur in die vergangenheit verschieben und monate rausnehmen, was elterngeld im ersten jahr betrifft. Eure Berechnung ist null Einkommen. Ihr bekommt nur den Mindestbetrag von 300 EUR. Und zu 2) halbierung auf 24 Monate heißt jetzt Elterngeld Plus. Ansonsten gibt es da nichts weiter zu beachten, da ihr ja auch nur den Mindestbetrag bekommt. @strandflieder: hallo strandflieder Bei Selbständigen zählt immer das Kalenderjahr vor Geburt. Kommt 2016 das Kind, zählt 2015. Hast du 2015 Elterngeld bezogen, kannst du auf 2014 verschieben. Hast du 2014 Elterngeld bezogen, kannst du auf 2013 zurückgehen. Das ist alles kann. Man könnte sich also zwischen 3 jahren in diesem Fall aussuchen, was das bessere Jahr ist. Bekommst du nun 2017 Kind, und 2016 war kein Elterngeld, zählt 2016, egal ob grad gegründet oder nicht. Das wäre dann Pech. lg Andrea |
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Mitglied seit 16.12.2015
2 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Dicke13.
Danke für die Antwort. |
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Mitglied seit 24.01.2016
3 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo,
meine Frau bekommt genau nach 3 Jahren Elternzeit das zweite Baby. Zur Beantragung des Elterngeldes würden wir gerne eine Abrechnung einreichen aus Mai 2015, weil meine Frau dort aufgrund eines Rechststreits von ihrem alten Arbeitgeber eine Abrechnung erhalten hat über "Urlaubsabgeltung Vorjahr" in nicht unerheblicher Höhe. Wird diese Abrechnung berücksichtigt? Es handelt sich ja nicht um Urlausgeld sondern um Ausbezahlung von 2 Monaten Resturlaub aufgrund der Beendidigung des Arbeitsverhältnisses. Viele Grüße, Niklas |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo Niklas
um deine Frage zu beantworten, musst du ein paar mehr Fakten geben. Wann ist Geburtstermin? Für welchen Zeitraum gilt die Abrechnung im Mai 2015? |
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Mitglied seit 24.01.2016
3 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo, das ging aber schnell
Termin ist 8.03.16 Die Abrechnung war vom 1.5.15 bis 31.5.15 Dann gibt es noch ein paar Abrechnungen September bis Dezember. Da hat meine Frau Teilzeit gearbeitet. Liebe Grüße, Niklas |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
ok. das die abrechnung von mai 2015 ist, ist klar. aber für welchen zeitraum war die rückrechnung?
Normal sind ja märz 2015 - februar 2016 der zeitraum. dann wäre doch Mai sowieso drin. oder wo geht die frage hin? war sie jetzt 3 jahre zu hause ohne zu arbeiten? |
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Mitglied seit 24.01.2016
3 Beiträge (ø0/Tag)
Der Resturlaub ist aus 2010 bis 2012 und wurde von uns gerichtlich eingeklagt. Das Urteil wurde in 2015 rechtskräftig und das Geld im Mai 2015 überwiesen.
Dann war sie 2,5 Jahre zu HAuse ohne zu arbeiten und hat in den letzten Monaten noch teilzeit gearbeitet, damit es wenigstens ein bisschen mehr Elterngeld gibt als die 300 Euro. Da wäre es natürlich super, die Abrechnung würde als elterngeldfähig anerkannt. |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
nein. die wird nicht mitangerechnet, weil sie ja für einen alten zeitraum war.
sie bekommt nur elterngeld aufgrund ihres bisschen teilzeiteinkommens. lg |
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Mitglied seit 28.01.2016
20 Beiträge (ø0,01/Tag)
Nie gedacht, hier etwas zu diesem Thema zu finden. Aber es passt gerade bei mir.
Also … Anfang März werde ich Vater und habe dann 3 Monate Elternzeit. Ist es dann auch möglich im Nachhinein noch mal für 2 Monate Elterngeld mit Elternzeit zu beantragen? Also sagen wir ich will im Dezember noch mal 2 Monate daheim bleiben?!? |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo. ja das ist möglich, sofern die mutter nicht 12 monate genommen hat. insgesamt habt ihr nur 14 monate zusammen. |
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Mitglied seit 28.01.2016
20 Beiträge (ø0,01/Tag)
Cool! Dankeschön, dann kann ich ja vielleicht noch mal eine längere Zeit einplanen! |
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Mitglied seit 04.06.2012
45 Beiträge (ø0,01/Tag)
Hallo! Wir bekommen im April 2016 unser 2. Kind. Beim 1. Kind gab es das Elterngeld noch nicht. Daher kenne
ich mich, was das Elterngeld betrifft, überhaupt nicht aus. Nun habe ich ein paar Fragen: 1. Wo beantragt man das Elterngeld überhaupt? 2. Wo bekomme ich die entsprechenden Formulare dafür her? 3. Lege ich mich gleich im Antrag fest, für wie lange ich zuhause bleiben möchte? (Wäre bei mir 1 Jahr) 4. Wie hoch ist das Elterngeld überhaupt? 5. Kann man zusätzlich zum Elterngeld noch Zuschüsse beantragen? Das Elterngeld ist ja von der Höhe her nicht wirklich viel? Wir zahlen zwar keine Miete, aber zahlen unseren Kredit für unser Haus ab, was ja im Monat auch nicht grade wenig ist. Kann man da zusätzlich noch was beantragen. Unser Großer geht noch in den Hort, für welchen wir ja auch zahlen. Kann ich da beim Jugendamt noch eine Stütze beantragen? Wir sind ja so recht sparsam, aber man muß mit dem Elterngeld schon ganz schön rechnen. Und wenn einem noch Zuschüsse zusätzlich zustehen, warum soll man das dann nicht nutzen, zumindest wenn man in so einer Situation ist. Wenn wir beide wieder arbeiten, fallen Zuschüsse eh wieder weg. Oder kann man dann auch noch Betreuungskosten bezuschussen lassen. Kindergrippe und Hort kosten auch eine ganze Menge. Übrigens: Der Papa und ich sind noch nicht verheiratet. Sollte das noch für irgendwas ausschlaggebend sein. Vielen Dank im Voraus für Deine Antworten! Liebe Grüße Teufel mit Krümelchen im Bauch |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo Teufel
also 1) Elterngeld beantragt man da, wo es damals auch Erziehungsgeld gab. Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Daher kann ich dir keine genaue Antwort dazu geben. Hier in M-V sind es die Landesämter für Gesundheit und Soziales. 2)Formulare gibts im Netz oder vor Ort bei den Ämtern. 3)Ja du musst im Antrag angeben, wie lange du Elterngeld möchtest. Sonst kann kein Bescheid erstellt werden. 4) Elterngeld wenn du vorher Einkommen hattest, 65 bzw. 67% vom durchschnittlichen Nettolohn der letzten 12 Monate vor Geburt / Mutterschutz 5) Weitere Leistungen weiß ich nicht, da kenn ich mich nicht aus. Wohngeld? Hartz IV ? Da musst du dich selbst schlau machen Ich finde Elterngeld nicht wenig. Genauso viel wie Arbeitslosengeld I. Man kann froh sein, dass es Elterngeld gibt. Erziehungsgeld war damals für jeden 300 bzw. 450 EUR ... das war wenig.. aber nicht das Elterngeld. lg Andrea |
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Mitglied seit 07.02.2012
5.298 Beiträge (ø1,18/Tag)
Hallo Andrea,
ich habe eine Frage zum Elterngeld bzw. genauer zum Geschwisterbonus. Wie ist das, wenn beide Elternteile gleichzeitig Elterngeld beziehen, bekommt dann jeder Elternteil den Geschwisterbonus ? Bei uns würden sich wohl 3 Monate überschneiden, sprich ich nehme LM 1-3 wegen dem Mutterschaftsgeld und der früher zu erwartenten Geburt und mein Mann möchte gerne 1-4 nehmen. Im Anschluss nehme ich dann 5-11. Wie ist das in diesen Überschneidungsmonaten wenn wir beide gleichzeitig Elterngeld beziehen? LGsparfuchs |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
jeder bekommt seinen eigenen geschwisterbonus, auch wenn es sich überschneidet. |
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Mitglied seit 07.02.2012
5.298 Beiträge (ø1,18/Tag)
Danke für die Info! |
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Mitglied seit 08.04.2016
1 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Dicke13,
wir bekommen unser Baby mitte August 2016. Letztes Jahr hatten wir kein Glück, da habe ich von Juni bis September 4 Monate Mutterschaftsgeld bezogen. Da Mutterschaftsgeld ja eine Lohnersatzleistung und kein Nettolohn ist, wie ich bei der Steuererklärung gelernt habe, ist meine Frage wie sich dieses auf das Elterngeld auswirkt. Besten Dank im Voraus für deine Antwort. LG, Thomea |
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Hallo Andrea,
wir brüten hier auch gerade über den Antrag. Ich habe folgende Frage: Die Höhe der Leistungen wird ja anhand des Einkommens der 12 Monate vor der Geburt berechnet. Ich meine mal gelesen zu haben, dass der Zeitraum auch nach hinten verschoben werden kann - bis zum Ende der Mutterschutzfrist. Weißt du da etwas drüber? Die Kleine ist nämlich schon im Februar geboren und ich habe seit Anfang 2016 einiges mehr an Netto erhalten, so dass uns der Zeitraum natürlich besser passen würde Daher möchte ich noch mal sicherheitshalber nachfragen - auch wenn ich in den Unterlagen nichts entsprechendes gefunden habe. Mein Mann nimmt erst im Juni Elternzeit, sollte er sich trotzdem beim Beginn der Elternzeit an dem Geburtstag des Kindes orientieren oder ist es in dem Fall egal? Sein AG hätte gerne den Beginn zum 01. oder 15., wir möchten aber natürlich keine Nachteile davon haben. Und eine letzte Frage noch. Basiselterngeld und Elterngeld plus unterscheidet sich tatsächlich nur in der Länge des Bezuges, aber nicht vom Gesamtbetrag der Leistung? Ich muss das echt mal ganz "doof" nachfragen, weil ich den Unterschied nicht sehe. Tut mir leid, das es so viele Fragen sind. Eigentlich kann ich Anträge ausfüllen - dachte ich. Aber wir haben jetzt schon von einigen gehört, dass sie das auch dachten, sich aber schlechter gestellt haben, da ihnen Informationen fehlten. Ich dank dir jetzt schon mal. Viele Grüße, Marlena |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo
an @Asima: Die Monate werden nicht berücksichtigt, man nimmt sie raus und man geht dann noch 4 Monate in die Vergangenheit zurück, so dass du kein Nachteil dadurch hast. Musste es aber nachweisen, was da jetzt genau war. @Marlena: Ja, man kann sagen, dass man die Mutterschutzmonate nicht rausgenommen haben möchte, das lohnt sich aber nur wenn der letzte Monat oder vorletzte Monat vor Geburt mehr ist als der erste älteste Monat. Weißt was ich meine? Wir berücksichtigen ja nur richtiges Gehalt und nicht das Mutterschaftsgeld, das stellt für uns kein Einkommen dar. Bsp: Kind Februar geboren, wahrscheinlich Mutterschaftsgeld ab Januar 2016. Wäre normal dann Jan-Dez 2015, du könntest jetzt sagen, ich möchte noch Januar 2016 berücksichtigt haben, dann fällt jan 2015 raus. aber dann sollte das Einkommen im Januar bis zum Mutterschutz mehr sein als jan 2015. das bezweifel ich oder wie ist die mutterschutzfrist genau? Wegen deinem Mann. Am besten wäre es natürlich sich am Geburtstag zu orientieren...wenn es nicht geht, wird einkommen angerechnet was in den lebensmonat reinfällt, dadurch mindert sich das elterngeld. nein, Basiselterngeld und ElG Plus unterscheiden sich nich nur in der länge... man kann bei ELG Plus nebenbei arbeiten und im besten Falll kommt es nicht zur Anrechnung. Muss man sehen, was man möchte... ob man wieder früh anfangen möchte zu arbeiten. lg Andrea |
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Hallo Andrea,
vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ja, das habe ich grundsätzlich verstanden. Da ich ab 01/2016 eine Vollzeitstelle hatte und bis dahin nur halbtags gearbeitet habe, ist das Gehalt natürlich entsprechend angestiegen. Ohne das jetzt nachgerechnet zu haben vermute ich, dass es sich lohnt. Das werde ich mir noch ansehen. Die Mutterschutzmonate betragen doch aber nicht nur einen Monat sondern 6 Wochen + 8 Wochen. Kann der gesamte Zeitraum berücksichtigt werden oder nur bis zur Geburt des Kindes? Ich sage noch mal Danke. Liebe Grüße zurück, Marlena |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
@na wenn dann geht es ja sowieso nur um den zeitraum vor geburt... sag doch mal genau die daten. also entbindungstermin, und beginn mutterschutz. |
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Guten Morgen,
wenn es nur bis zur Geburt geht, ist es ja tatsächlich ein recht kurzer Zeitraum. Mutterschutzbeginn war der 14.01., Geburt am 19.02. Viele Grüße, Marlena |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
dann würden wir normal januar bis dezember nehmen. du könntest jetzt sagen, nehmt februar bis Januar 16. aber ich glaube kaum, dass das einkommen 1-16.01.16 mehr ist als das einkommen im komplett januar 15 oder? |
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Mitglied seit 03.09.2003
26 Beiträge (ø0/Tag)
Hallöchen,
ich hätte auch mal eine Frage. Unsere Tochter ist seit 15.01.2015 selbständig. Sie soll Mitte November 2016 enstbinden. Auf Grundlage welchen Jahres wird Elterngeld gezahlt, da sie ja nicht das volle Jahr 2015 selbständig war? Danke und beste Grüße Annette |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo annette.. immer das kalenderjahr vor geburt, egal wie lange sie schon selbständig ist...also 2015 !
lg |
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Hallo Andrea,
stimmt, das lohnt sich nicht... Vielen Dank für deine Hilfe. Toll, dass du den Service einfach so anbietest und dir die Zeit nimmst. Viele Grüße, Marlena |
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Mitglied seit 07.02.2012
5.298 Beiträge (ø1,18/Tag)
Hallo Andrea,
ich habe doch noch einmal Fragen zum Elterngeld. Ich bekomme für meine derzeit jüngste Tochter noch bis 2017 Betreuungsgeld. Wirkt sich das auf den Elterngeldbezug für das "neue" Kind aus (Geburtstermin Juni 2016). Oder laufen diese Leistungen seperat, da sie für zwei verschiedene Kinder sind? Und dann noch eine Frage zum Geschwisterbonus. Meine Jüngste wird nächstes Jahr im Mai 3 Jahre alt. Bekommen wir bis dahin den Geschwisterbonus, oder bekommen wir keinen weil wir noch mehr KInder haben und der nächste schon 6 Jahre alt ist? Ich hoffe du verstehst was ich meine . Danke ! LGsparfuchs |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo sparfuchs
betreuungsgeld und elterngeld haben nix miteinander zu tun. solltest du zur geburt des neuen kindes ein kind haben, was noch unter 3 jahren ist, bekommst du einen geschwisterbonus, bis das kind 3 jahre ist. lg |
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Mitglied seit 07.02.2012
5.298 Beiträge (ø1,18/Tag)
Danke! |
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Mitglied seit 14.06.2012
641 Beiträge (ø0,15/Tag)
Hallo,
noch betrifft es mich nicht, aber trotzdem habe ich eine Frage, habe ich es richtig verstanden das man entweder 12 Monate lang voll Elterngeld bekommt oder 24 Monate lang die Hälfte vom Elterngeld? Und gibt es irgendwelche Vor- oder Nachteile dabei? Vielen Dank schon mal für deinen super Service ! LG Aenschken |
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Mitglied seit 29.01.2010
3.551 Beiträge (ø0,68/Tag)
@Aenschken: Bin zwar nicht Dicke13, aber evtl kann ich ja auch helfen.
Es gibt mittlerweile das Elterngeld Plus. Da kannst du nur die Hälfte des Elterngeld bekommen, wenn du halbtags arbeitest. Das aber dann 24 Monate lang. Mal grobfahrlässig vereinfacht. Hier ist es auch möglich, dass beide Elternteile z.B. Parallel 12 Monate lang jeweils halbtags arbeiten. Z.B. einer Vormittags, einer Nachmittags.. Dann gibt es noch das "normale" Elterngeld, wo man die tatsächliche Auszahlung des Elterngelds auf 2 Jahre strecken kann. Hier könnte der Vorteil im steuerlichen Hintergrund liegen. Oder einfach Selbstschutz, weil man sonst im ersten Jahr nichts fürs zweite Jahr zurücklegt. |
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Mitglied seit 03.09.2003
26 Beiträge (ø0/Tag)
Vielen Dank :) |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
das kommt dabei raus, wenn leute antworten, die keine ahnung haben :)
@aehnkschen: seit Juli 2015 gibt es basiselterngeld und elterngeldplus. elterngeldplus ist nichts anderes als die frühere hälftige auszahlung. es gibt also nur 12 Monate basiselterngeld oder halt max. 24 monate elgplus, dafür muss man NICHT arbeiten zwangsläufig... man kann, muss aber nicht. ändert nichts daran. solltest du aber mutterschaftsgeld bekommen,sind es keine zahlmonate bis zum 24.lebensmonat, sondern max. bis zum 22.monat. |
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Mitglied seit 29.01.2010
3.551 Beiträge (ø0,68/Tag)
@Dicke: Hey, so gar keine Ahnung stimmt nicht
Das Elterngeld Plus ist was anderes als die frühere Hälftige Auszahlung. Früher war es NICHT möglich, dass beide Elternteile parallel nur halbtags Elternzeit nehmen und das eben über den vollen Zeitraum. Egal ob man volles Elterngeld bezog oder nur die Hälfte wegen Teilzeitarbeit: Es war ein gesamter Elterngeldmonat aufgebraucht. Wenn also beide Elternteile gleichzeitig halbtags gegangen sind, waren jeden Monat zwei Anspruchsmonate weg. Das ist mit Elterngeld Plus jetzt anders. Und ich habe nicht geschrieben, dass man für Elterngeld Plus arbeiten gehen MUSS. Jedenfalls wollte ich das nicht. Hab das unklar ausgedrückt. Wer zwei Jahre nicht arbeiten geht, sieht tatsächlich keinen Unterschied zu der hälftigen Auszahlung und dem Elterngeld Plus. |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
ja das stimmt natürlich... was du jetzt geschrieben hast... aber die fälle die du da beschreibst, hab ich noch nie erlebt.. dass jedes elternteil die ersten 12 monate elgPlus beantragt... die meisten schauen schon aufs geld... |
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Mitglied seit 29.01.2010
3.551 Beiträge (ø0,68/Tag)
@Dicke13: Naja, wenn beide halbtags arbeiten und jeweils dann zusätzlich Elterngeld Plus beziehen, stehensie ja finanziell nicht schlechter dar, als wenn einer komplett zu Hause bleibt bei Elterngeldbezug. Wenn der Verdienst ähnlich ist.
Ich habe mich sehr geärgert, dass wir das Modell so nicht hatten. Dann hätte auch mein Mann mehr Zeit mit dem Kleinen verbringen können. Und bei vielen Stellen ist es einfacher für ein Jahr "nur" die Stunden zu reduzieren, als komplett für die Zeit weg zu sei. Aber ich will ja jetzt nicht den Thread hier sprengen. Sorry |
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Mitglied seit 03.09.2003
26 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Dicke13,
ich habe auch noch mal eine Frage: Unsere Tochter und Ihr Partner (nicht verheiratet, gemeinsame Wohnung) wollen Elternzeit wie folgt aufsplitten: Tochter Monate 1+2, Partner Monate 3-12. geht das? Kann er Elternzeit nehmen, auch wenn beide nicht verheiratet sind? Muss er bestimmte Unterlagen einreichen? Im IT liest man was über geteiltes Sorgerecht müsse man haben, bei Jugendamt oder Notar beglaubigt ???? Fragen über Fragen... Vielen, lieben Dank. daeumchen2002 |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo däumchen
klar, das geht. dafür müssen sie nicht das sorgerecht haben. er muss nur die vaterschaft anerkannt haben. am besten noch vor der geburt machen beim jugendamt... da ist es noch kostenlos. lg |
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Mitglied seit 19.06.2008
106 Beiträge (ø0,02/Tag)
Hallo daeumchen,
bei meiner Behörde reicht es, wenn der Vater in der Geburtsurkunde eingetragen ist - auch wenn beide Elternteile nicht verheiratet sind. Aber es kann sicher nichts schaden, die Vaterschaft noch vor der Geburt anerkennen zu lassen. Kleiner Hinweis am Rande: Beide Elternteile können zusammen insgesamt 14 Monate Elterngeld beanspruchen - bei deiner Tochter und ihrem Partner wäre es bisher ja nur 12. LG algina |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Nach meinen Kenntnissen kann der Vater nur in der Geburtsurkunde stehen, wenn er auch die Vaterschaft vorher anerkannt hat.
Bei uns ist es so, dass unter 14 Tagen nach Geburt alles kein Problem ist, aber danach wenn also der Vater erst 3 Monate später die Vaterschaft anerkannt hat, er auch erst ab dann Elterngeld bekommen würde. Geht auf Nummer sicher und machts vorher. Wie gesagt ist dann kostenlos. Das mit den 14 Monaten stimmt. Aber ich hab dazu nix gesagt, weil ja jeder seine eigenen Vorstellungen hat, wie er was gestalten will...und wenn das Kind nach 1 Jahr in Kita soll, dann ist das so. |
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Mitglied seit 03.09.2003
26 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Dicke13 und algina,
ich danke euch. LG Annette |
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Mitglied seit 10.10.2010
44 Beiträge (ø0,01/Tag)
Hallo Dicke13,
Wenn alles weiter gut geht , werden wir Mitte Januar 2017 Eltern. d.h. In der ersten Dezemberwoche würde der MS beginnen. Nun zu der Frage:bis jetzt hatten wir 4/4 auf den Steuerkarten. Würde es sich für uns jetzt noch lohnen dass ich die 3 nehme und mein Mann die 5? Wie schnell müssten wir dies noch erledigen? Die nächsten Tage? Danke dir! Gruß ineedholiday |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo ineedholiday
es wird die steuerklasse genommen, die mindestens 6 monate in den 12 monaten vor mutterschutz besteht. wenn 6/6 ist, dann die letzte... wichtig ist, was halt auf den lohnzetteln steht. juni, juli, august, sep, okt, nov... sind 6 monate.. geht, also schnell sein |
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Hallo Andrea,
ich hab doch noch mal eine Frage. Das Elterngeld wurde nun bewilligt. Allerdings entfällt der Anspruch von Elterngeld vollständig vom ersten bis zum zweiten Monat, da mit Bezug von Mutterschaftsgeld und Dienstbezügen eine zweckgleiche Leistung bezogen wird. Das bedeutet, dass ich tatsächlich "nur" 10 Monate Elterngeld erhalte. Außerdem hatte ich es so verstanden, dass man 14 Monate Elterngeld erhält, wenn der Partner mind. 2 Monate in Elternzeit geht. Zählen als 13. und 14. Monat das Elterngeld des Partners? Hab ich was falsch gemacht oder einfach nur nicht richtig verstanden? Mal wieder DANKE, Marlena |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo marlena
ja das ist richtig. mutterschaftsgeld wird angerechnet und das ist ja immer mehr als elterngeld. somit bekommt man in den ersten zwei monaten meist nichts. also mutter kann man max. 12 monate beziehen, man kommt auf 14, wenn der partner auch noch zwei nimmt. bei euch dann eigentlich 10+2, weil ja die ersten beiden schon weg sind durch mutterschaftsgeld. |
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Mitglied seit 05.07.2016
3 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Andrea,
jemand mit Ahnung find ich super! Ist auch schwer zu finden Kennst du dich auch mit Elterngeld aus bei Beamten? Oder gibt es da gar keinen Unterschied? Also ich bin Grundschullehrerin und habe nun für ein Jahr Elterngeld beantragt, welches bereits genehmigt ist. Elternzeit habe ich für 3 Jahre beantragt, allerdings so, dass ich eigentlich nach einem Jahr wieder Teilzeit arbieten gehen wollte. (Mich quasi selbst vertreten) Aktuell überlege ich statt einem Jahr, zwei Jahre in Elternzeit zu Hause zu bleiben und dann würdei ch ja im zweiten Jahr kein Geld mehr erhalten. Wie würde denn das Elterngeld berechnet, wenn ich im zweiten Jahr (in dem ich also kein Geld erhalte) wieder schwanger werden würde? Die Überlegung war, wieder schwanger zu werden, wenn unser Sohn ca 1 Jahr alt ist. Vielen Dank schon mal und liebe Grüße Stoffelchen |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo stoffelchen,
also für die elterngeldberechnung des zweiten kindes zählen ja wieder die 12 Monate vor Geburt. war in den Monaten kein einkommen, erhälst du nur 375 EUR , den Mindestbetrag. war in den 12 Monaten vor Geburt elterngeld, geht man auf die zeit davor zurück. aber das wirst du sicherlich ja nicht mehr haben. also lieber dann arbeiten gehen, oder 375 EUR in kauf nehmen. |
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Mitglied seit 05.07.2016
3 Beiträge (ø0/Tag)
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Aber kann es wirklich sein, dass man dann mit 375 euro berechnet wird? Ich mein 375 Euro bekommen ja auch die Menschen, die keinen Job haben, oder? |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
ja das ist leider so. es wird das einkommen ersetzt was man unmittelbar vor der geburt hatte. und da war ja dann leider nichts. |
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Mitglied seit 05.07.2016
3 Beiträge (ø0/Tag)
Das ist ja einfach unglaublich
Und dann beschweren sich alle, dass kein Mensch mehr Kinder bekommt Was wäre denn jetzt gewesen, wenn ich das Elterngeld auf 2 Jahre aufgeteilt hätte? Würde ich dann davon 67% bekommen? Oder was ist, wenn man in dem Jahr mit Elterngeld wieder schwanger wird? Bekommt man dann 67% vom Elterngeld als neues Elterngeld???? Mensch, ist das alles kompliziert |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
naja... seit 15 jahren die höhste geburtsrate.. also daran liegts nicht :)
wenn du es auf 2 jahre aufgeteilt hättest, hätte es nichts geändert. nur das erste jahr elterngeld wird berücksichtigt. wenn du im ersten jahr elterngeld wieder schwanger wirst, erhälst du ähnliches elterngeld wie beim ersten kind. + geschwisterbonus. |
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Mitglied seit 14.06.2012
641 Beiträge (ø0,15/Tag)
Hallo,
ich habe im Mai ja schon mal eine Frage gestellt, habe nun aber eine weitere. Wir erwarten Ende April unser erstes Kind, immoment gehen wir noch beide arbeiten und haben auch die gleiche Steuerklasse. Ist es richtig das ich dann mehr Elterngeld bekomme wenn ich nun in die bessere Steuerklasse wechsel und dann wenn das Kind da ist mein Mann die bessere Steuerklasse bekommt? LG Aenschken |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo
wenn dein netto mehr wird, dann wird natürlich auch dein elterngeld mehr. es sollten aber die letzten 6 monate vor mutterschutz die neue steuerklasse schon sein, sonst greifen sie nicht. |
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Mitglied seit 10.11.2007
93 Beiträge (ø0,02/Tag)
Hallo,
ich habe hier ein paar Anfragen gelesen bzgl. Monate rausnehmen und dann andere berechnen lassen. In welchen Fällen ist das denn möglich?Habe nichts dazu gefunden. Unser Kind kommt im Dezember 16, Mutterschutz ab Ende Okt. D.h. Elterngeld wird berechnet von Okt 15 bis 16 oder? Wie könnte ich da Monate rausnehmen? Und inwiefern wird das Elterngeld auf das Mutterschaftsgeld angerechnet? Das ist mir noch unklar. Vielen Dank vorab für deine Hilfe. Liebe Grüße |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo takinna
es gelten immer die 12 Monate vor Mutterschutz als Berechnungsgrundlage. Monate werden nur dann rausgenommen, wenn du da Basis Elterngeld für ein Vorkind bezogen hast oder Mutterschaftsgeld für ein Vorkind oder Wehrdienst oder schwangerschaftsbedingte Erkrankung mit Krankengeldbezug. Andere Möglichkeiten gibt es nicht. Wenn Mutterschutz im Oktober 2016 beginnt, dann ist euer Zeitraum Oktober 2015 bis September 2016. Mutterschaftsgeld nach Geburt wird auf das errechnete Elterngeld angerechnet. Da dies immer mehr ist als Elterngeld, bekommt man die ersten zwei Monate meist nichts und im dritten Monat ein bisschen weniger.... Elterngeld ist Lohnersatzleistung und Mutterschaftsgeld auch, daher kann man dies auch beides nicht gleichzeitig beziehen :) Wenn du noch Fragen hast, frag :) lg Andrea |
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Mitglied seit 03.09.2003
26 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Dicke13,
könntest du bitte noch mal helfen, auch wenn es vielleicht eine blöde Frage ist Also, unsere Tochter ist ja selbständig. Würde Elterngeld demnach nicht beantragen (im Antrag Kreuz bei nein). Ihr Partner möchte vom 01.01.-31.12.2017 Elternzeit nehmen. Voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 21.11.2016. Müssen im Elterngeldantrag nur für ihn Angaben gemacht werden bezüglich Lohn usw. oder auch für unsere Tochter, welche ja kein Elterngeld haben möchte??? Nicht, dass wir den Antrag wegen Unvollständigkeit zurückbekommen. Wie ist es mit der Berechnung? Er hatte in 2015 ein Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit und war auch nebenberuflich selbständig. Der Einkommensteuerbescheid 2015 liegt vor. Wird aus diesen beiden Einkommen das Elterngeld berechnet? Vielen lieben Dank für deine Hilfe. LG Annette |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo
nein, einkommensunterlagen nur von demjenigen der elterngeld beantragt. Wenn Kind 2016 kommt und er 2015 selbständig und nichtselbständig war, zählt komplett 2015. Also Steuerbescheid und Lohnabrechnungen aus 2015 einreichen. Warum will sie kein Elterngeld beantragen? Elterngeld gibts immer nur lebensmonatsweise. WEnn Kind also z.b. am 21.11 kommt, dann muss seine Elternzeit auch immer am 21. eines Monats beginnen, spätestens dann aber 21.01. um dann noch 12 Monate Basis Elterngeld zu bekommen. lg |
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Mitglied seit 03.09.2003
26 Beiträge (ø0/Tag)
Hallöchen,
ich danke dir wirklich ganz herzlich. Du hast sie überzeugt, sie beantragt also auch. Nun noch eine allerletzte Frage. Es gibt ja nun nur den voraussichtlichen Entbindungstermin, kann er auf Grund dessen dann schon die Elternzeit beantragen um die Fristen zu wahren (wegen Kündigungsschutz und rechtzeituger Mitteilung an den AG)? Also angenommen ab 21.12.2016 müsste er ja dann zwischen dem 27.10. und 02.11.2016 den Antrag abgeben, oder? Wenn der AG dann ab 21.12.2016 genehmigt, aber das Kind ist eher gekommen, z.B. am 15.11.2016 statt am 21.12.2016, was ist dann? Ist das alles kompliziert Ich danke dir herzlich und wünsche einen schönen Abend. LG Annette |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
ja, das ist dann immer ein bisschen tricky. entweder regelt man das gleich mit dem AG so, dass er es später noch ändern kann oder er muss dann dabei bleiben. dann wird minimal was angerechnet bei seinem elterngeld. |
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Mitglied seit 03.09.2003
26 Beiträge (ø0/Tag)
Vielen, lieben Dank.
LG Annette |
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Mitglied seit 06.10.2013
1 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Dicke13,
Ich freue mich so sehr endlich jemanden gefunden zu haben der mir helfen kann. Ich bin zur Zeit in Elternzeit und beziehe Elterngel bis August 2017. Ich hab es auf 2 Jahre aufteilen lassen. Ich bin mit unserem 3. Kind schwanger. ET ist der 27.05.2017. Ich habe in einem anderen Forum gelesen, dass die Monate in denen Elterngeld bezogen wird, ausgeklammert werden können. Da mein 3. Kind noch während dem Elterngeldbezug auf die Welt kommt dachte ixh dass ich das selbe Elterngeld wie bei dem zweiten bekomme. Ist das richtig? Könntest du mir noch ein paar Tipps geben? Einige hatten mir gesagt ich solle meine Elternzeit vorzeitig zu Beginn des Mutterschutz beenden um somit Mutterschaftsgeld zu bekommen. Ich danke dir vielmals |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo selionlina
also erstmal wird nur der zeitraum rausgerechnet, was elterngeld betrifft. nicht was elterngeld plus betrifft. das sind dann nullmonate. da hat man leider pech. du wirst also nicht das gleiche geld bekommen wie beim vorkind. mutterschaftsgeld bekommst du wenn du richtig die elternzeit vorher beendest. du müsstest ein tag arbeiten gehen am besten vorher, um dann auch den arbeitgeberzuschuss zu bekommen. ich muss dazu sagen, dass ich seit september selbst zu haus bin mit kind und ich ehrlich gesagt nicht mehr 100% sicher bin, ob das so richtig ist, was ich hier schreibe.... ich möchte da nix falsches aussagen. oh gott, wie schnell die stilldemenz greift. |
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Mitglied seit 08.05.2017
2 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo
Nach tagelangen durchforsten des Internets und leider einer nicht kooperativen Behörde, würde ich mich riesig über Hilfe freuen. Ich habe am 01.03 entbunden (vor dem errechneten Termin) und mein MuSchu begann am 28.01. Einen Steuerklassenwechsel hatte ich wirksam am dem 01.08.16 vorgenommen. Eine Ausklammerung der MuSch-Monate ist nicht sinnvoll bei mir(sonst gilt die neue Steuerklasse nicht), deshalb habe ich sie mit einbezogen, der Februar wird hierbei mit 0 € berücksichtigt, der Januar fast voll, es fehlen ja nur 3 Tage. Meine Frage nun, kann ich den Februar ausklammern lassen und dafür Februar 2016 mit einbeziehen? Über Hilfe würde ich mich wahnsinnig freuen |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo gretchen
also normal wäre jetzt kompollett 2016 grundlage. du kannst sagen, dass du mutterschutz nicht ausgeklammert haben willst, dann wären es ja zwei monate später, also märz 2016 bis februar 2017.und ich würde sagen, es geht auch februar 2016 bis januar 2017. ja das sollte gehen. ich bin leider grad in elternzeit , kann es also nicht ausprobieren am pc , aber ich sag zu 99% dass es geht. |
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Mitglied seit 08.05.2017
2 Beiträge (ø0/Tag)
Ganz lieben Dank für deine schnelle Antwort und noch eine schöne Elternzeit |
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Mitglied seit 18.02.2019
3 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo, ich habe mal eine Frage zum Elterngeld Antrag. Uns zwar habe ich mir 1 Jahr elternzeit genommen und war bis zum 30.01.2019 in elternzeit danach bis zum 1.2.2019 Arbeitslosen Geld bezogen und ab dem 2.2.2019 wieder in Mittersxhutz. Jetzt ist meine Frage die 12 Monate vor meiner Tochter werden ja mitberechnet, muss ich dazu etwas im Antrag mitteilen ? |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
@fatoo64: nein musst du nicht. das ist ja dann alles ersichtlich beim vorkind. |
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Mitglied seit 18.02.2019
3 Beiträge (ø0/Tag)
Zitat von Dicke13 am 19.02.2019 um 08:04 Uhr
„@fatoo64: nein musst du nicht. das ist ja dann alles ersichtlich beim vorkind.“ Vielen vielen herzlichen Dank:) |
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Mitglied seit 16.09.2011
20 Beiträge (ø0/Tag)
Huhu,
ich habe auch mal eine Frage: Ich würde gerne 1,5 Jahre Elternzeit nehmen. Kann ich mir das Elterngeld auch auf 18 Monate auszahlen lassen? Hat mein Mann dann theoretisch auch noch Anspruch auf Elterngeld für 1 oder 2 Monate? Und kannst du einen Elterngeldrechner im Netz empfehlen um selber schon mal einen Überblick zu bekommen? Danke und LG |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo. Du kannst nicht das Geld, was du in 12 monaten bekommen würdest, durch 18 teilen und bekommen. Um 18 Monate zu bekommen, wäre es möglich 1.-6.Lebensmonat das Basis Elterngeld zu bekommen, und 7 bis 18.LM Elterngeld Plus (die Hälfte).
Dein Mann hat dann immer noch Anspruch auf seine 2 Monate (Mindestbezug), bis zum 14.LM allerdings genommen haben muss. Ich würd den Rechner nehmen vom Bundesministerium. |
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Mitglied seit 10.04.2019
1 Beiträge (ø0/Tag)
Guten Morgen,
Weißt du zufällig, wie lange die Bearbeitung des Elterngeldantrages dauert, wenn bereits alle Daten bei der Elterngeldstelle im System eingetragen sind? Liebe Grüße |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
nein jenny, dazu kann ich nichts sagen, weil jede behörde anders arbeitet und andere zeiten hat. |
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Mitglied seit 17.02.2015
2 Beiträge (ø0/Tag)
Hallöchen, bei uns ist es im november so weit - der erste Nachwuchs kommt! :)
Meine bessere Hälfte wird ganz normal wie immer in Vollzeit arbeiten. Ich bin bis zum Beginn des Mutterschutzes auch in Vollzeit beschäftigt und würde dann gerne bis zum 24. Lebensmonat das ElterngeldPlus beziehen. Nach Ende des Mutterschutzes würde ich gern beim gleichen Arbeitgeber mit einem seperatem Vertrag auf 450€-Basis für 7 Wochenstunden arbeiten wollen. Aktuell arbeite ich 40 Wochenstunden. Inwieweit wirkt sich dieser Minijob aufs Elterngeld aus? In manchen Infos steht, es wird angerechnet - bei anderen wiederum, dass es nicht angerechnet wird. Wo liegt denn nun die Wahrheit? Der elterngeldrechner zeigt mir immer den gleichen Betrag an, egal ob ich den minijob angebe oder nicht. Bin etwas ratlos .... liebe Grüße! |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo Husumer :)
also... es wird sich vermutlich nicht auswirken. So ne Faustregel ist, dass man ungefähr das auf alle verdienen darf, wie hoch dein elterngeld plus betrag ist...bsp: wir errechnen 700 EUR Elterngeld Plus, das darfst du dann auch dazu verdienen, so dass es nicht angerechnet wird. allerdingst schreibst du oben, dass du bis zum 24.LM ELG Plus haben möchtest. Sobald du Angstellter bist mit Mutterschaftsgeld bist, wirst du das nicht schaffen, da Monate nach Geburt wo Mutterschaftsgeld gezahlt wird, automatisch Basis Monate sind die man nicht umwandeln kann. In der Regel hast du dann somit 2 Basis und dann noch 10 Basis übrig die du in ELG Plus umwandeln kannst. also kommst du nur bis z um 22.LM des Kindes mit Elterngeld. |
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Mitglied seit 17.02.2015
2 Beiträge (ø0/Tag)
Das mit dem Mutterschutz und den Basismonaten hatte ich gar nicht gewusst, vielen Dank für die Antwort! Nun weiß ich wieder ein Stück weiter :) |
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Mitglied seit 13.07.2019
1 Beiträge (ø0/Tag)
Wie verfahre ich bei fehlerhafter Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber bei der endgültigen Festsetzung. Die Elterngeldstelle verweist auf den Arbeitgeber. Dieser weigert sich zu korrigieren.
Danke |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo. Wenn die fehlerhaft ist und der Arbeitgeber sich weigert, dann hat die Elterngeldstelle leider keine rechtlichen Möglichkeiten. |
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Mitglied seit 11.09.2019
3 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo,
ich hab da auch mal eine Frage. Ich möchte zwei einzelne Monate Elternzeit machen und habe in der Zeit nach der Geburt einen Dienstwagen erhalten, welchen ich auch privat nutze (1% Regelung). Diese ist somit noch nicht in den 12 Monaten vor der Geburt bei meinem Einkommen berücksichtigt. Wie muss dieser im Antrag mit angegeben werde? Während meiner Elternzeit möchte ich zudem das Fahrzeug auch privat weiter nutzen und stelle mir die Frage, wie dieser dann auf das Elterngeld angerechnet werden würde? Kann mir da jemand helfen? Danke |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo bear2
Du reichst für die Berechnung des Elterngeldes ja die Lohnzettel von den 12 Monaten vor Geburt ein. Da ist es erstmal unerheblich ob du jetzt einen Dienstwagen hattest und vorher nicht. Der Dienstwagen wird auf das Elterngeld angerechnet, wie eine Teilzeittätigkeit, zu 2/3. Das muss man wissen. |
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Mitglied seit 11.09.2019
3 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo,
also wenn der Dienstwagen mir aktuell mit der 1% Regelung und Versteuerung der Entfernungskilometer mit 500 € auf mein Bruttogehalt aufgeschlagen wird, muss ich dann 2/3 davon in der Elternzeit mit versteuern? Warum 2/3? Wo muss der Dienstwagen im Antrag mit angegeben werden? Danke |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
weil ein teilzeiteinkommen auch ungefähr zu 2/3 angerechnet wird. wird genauso gesehen. das ist einkommen was du im elterngeldbezug hast.
jeder antrag pro bundesland sieht anders aus. kann ich dir nicht in deinem fall sagen. wir sehen es auf den lohnzetteln normalerweise. aber wenn du ihn erst nach geburt hattest, fällt es eigentlich nich auf. |
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Mitglied seit 11.09.2019
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Danke für die schnellen Infos.
Dann lass ich mich mal überraschen. |
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Mitglied seit 23.09.2019
1 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo,
danke erst einmal für die vielen Mühen und Beantwortungen der Fragen. Wir haben auch eine etwas spezielle Frage, die ich so nicht als Antwort gefunden habe: Der Arbeitsvertrag meiner Frau ist während der Schwangerschaft ausgelaufen und Sie hat daher 3 Monate ALG1 bekommen. Jetzt läuft der Mutterschutz bis zur 8.Woche nach der Geburt. Wir überlegen nun wie wir Eltergeld am schlauesten beziehen sollten, wenn wir ein zweites Kind planen. Unser Plan wäre, dass wir 1 Jahr Elterngeld laufen lassen (also bis zum 12. Monat des 1. Kindes) und anschließend bezieht Sie weiter ALG1. Während dieser Zeit planen wir quasi wieder schwanger zu werden (das muss natürlich auch erstmal so klappen..). Zur Geburt des zweiten Kindes wird jedoch dann vermutlich ALG1 ausgelaufen sein. Dann würde beim Elterngeld des zweiten Kindes ja nur der Mindestsatz für Elterngeld zur Verfügung stehen. Ist es dann schlauer Elterngeld plus für die doppelte Zeit zu nehmen, um sich dann beim Elterngeld des zweiten Kindes die Monate vor dem esten Kind anrechnen zu lassen? Oder sollte man lieber Basis-Elterngeld nehmen und dann mit dem "Tricke" der Selbstständigkeit den Berechnungszeitraum vor die Geburt des 1. Kindes zu legen? (Ich hoffe du kannst verstehen, was ich damit meine).. Danke und schöne Grüße |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo Daniel,
ja es ist richtig. Bezieht ihr nach dem jahr Elterngeld ALG I , hat deine Frau kein Einkommen und ihr bekommt den Mindestbetrag. Da ändert leider auch ELG Plus nichts, denn wir dürfen nur Elterngeld max. bis zum 14.LM rausrechnen. Wenn Sie selbständig im Jahr vor der Geburt und/oder 12 Monate vor Geburt war, dann zählt als Berechnungsgrundlage das Jahr vor der Geburt. Ist in diesem Jahr ELG oder Mutterschaftsgeld, dann könnte sie auf das Jahr davor gehen. Vielleicht ist es das dann passender vom Geld. |
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Mitglied seit 09.11.2019
1 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo,
ich finde es toll, dass du uns mit deinem Wissen zum Elterngeld unterstützt. Mir ist klar, dass Sonderzahlungen wie Weihnachts- & Urlaubsgeld nicht in die Berechnung des Elterngeldes fließen. Nach der Geburt des ersten Kindes bin ich in Teilzeit (20 Std./Woche) wieder arbeiten gegangen. Den Resturlaub habe ich zu Beginn genommen und mir die Differenz dieser Urlaubstage von Teilzeit- zu Vollzeitstunden ausbezahlen lassen. Nun bin ich zum zweiten Mal schwanger. Zählt diese Einmalzahlung meiner Urlaubstage mit in die Berechnung des nächsten Elterngeldes oder gilt es ebenfalls als eine Art Sonderzahlung? Ich danke dir für deine Antwort. |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo Elvira,
das kommt drauf an, wie es versteuert wurde. Das sieht man auf dem Lohnzettel. Da müsst ein E wie Einmalzahlung oder S wie Sonderzahlung stehen. lg |
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Mitglied seit 17.02.2012
47 Beiträge (ø0,01/Tag)
Guten Abend :)
Mein 2. Kind ist Mitte Dezember 2019 geboren. Meine Frau Studentin, ich angestellt. Elternzeit: 10 Monate Frau , 2 Monate Mann 1. Elternzeit Mann: 3. Lebensmonat Mitte Februar 2020 2. Elternzeit Mann: Wunsch 15 .oder 22. Lebensmonat 2020 Frage 1: Ist es möglich Basiselterngeld erst im 15. oder 22. Monat zu nehmen? Falls nicht -> Frage 2 Frage 2: Alternativ Elterngeld im 14. Monat ausbezahlen lassen und Elternzeit erst im 15. oder 22. Monat zu nehmen? Danke und schöne Feiertage |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo Struct,
Basis Elterngeld gibt es nru bis zum 14.LM des Kindes. Danach geht nur noch Elterngeld Plus (die Hälfte), und das in eurem Fall dann auch nur noch im 15.LM , weil ab 15.LM keine Lücke sein darf. Und das du das Geld vorher nimmst, und später in EZ gehst, geht auch nicht. Das wäre ja lustig, dann würde ja jeder das machen was er möchte und keiner würde mehr durchsehen :) Warum Mutter nur 10 Monate EZ? |
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Mitglied seit 17.02.2012
47 Beiträge (ø0,01/Tag)
Sorry ganz vergessen zu antworten bei den turbulenten ersten Tagen. Ja ich muss dann wohl im 14. LM Elternzeit nehmen. Wollte ich zwar nicht, weil das direkt nach Weihnachten ist, aber geht ja leider nicht anders.
Das von der Mama war ein Tippfehler. Sollte 12 Monate heißen, aber danke für den Hinweis. :) |
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Mitglied seit 29.01.2020
1 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo!
Ich bin etwas verunsichert da ich zu meinem Anliegen keine Antwort finde (habe ehrlicherweise hier aber auch nicht alle 42 Seiten komplett durchgelesen). Unser Kind kommt laut Berechnung am 25.02.2020 auf die Welt. Ich arbeite als Vater Vollzeit. Die ersten 2 Wochen ab Geburt möchte ich Urlaub nehmen. Danach möchte ich dieses Jahr im Mai 2 Monate Elternzeit am Stück nehmen. Meine Fragen hierzu : 1.) Um keine Einbußen Zwecks Lebensmonaten zu bekommen muss ich die EZ vom zB. 25.04. - 24.06.2020 beantragen, kann also nicht vom 04.05.-29.06.2020 beantragen ohne mit Einbußen des Elterngelds rechnen zu müssen, korrekt? 2.) Wenn ich die obige Option 25.04.-24.06. ziehe, wird mir jedoch, da ich den kompletten Mai in EZ bin, der Urlaubsanspruch um 1/12 gekürzt. Gibt es Möglichkeiten dies zu umgehen oder muss ich mit einem Dilemma aus 1 (Kürzung Elterngeld) oder 2 (Kürzung Urlaub) leben? 3.) Falls ich noch einen dritten Monat in 2021 nehmen möchte, die 14 Monate Elterngeld aber bereits durch meine Frau und mich ausgeschöpft sind, ist es dann egal ob ich in Lebensmonaten die Elternzeit nehme oder kann ich diese auch zB vom 05.04.2021-04.05.2021 beantragen ohne in irgendeine "Falle" zu laufen? Ich hoffe, dass ich hier Antworten finde. Lieben Dank im voraus und beste Grüße!! |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo dawgster,
zu Frage 1). Ja, bitte lebensmonatsweise die Elternzeit beantragen, da es sonst zu einer Minderung des Elterngeldes kommt und du teilweise zu Hause bist und von keinem Geld bekommst. 2) Die Urlaubskürzung kannst du nicht wirklich umgehen. Er wird um jeden vollen Monat gekürzt. Du könntest jetzt am 31.05. arbeiten gehen, dann dürfte er nicht gekürzt werden. Und 1 Tag Einkommen macht meist beim Elterngeld nichts aus. 3) Nach dem max. Bezug ist es total egal, wann du wie die Elternzeit nimmst. lg Andrea |
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Mitglied seit 13.11.2016
4 Beiträge (ø0/Tag)
Vielen Dank für diesen großartigen Hilfethead!
Auch ich habe eine Frage zur Beantragung des Elterngeldes: Ich möchte innerhalb des ersten Lebenjahres (ggfs. innerhalb der ersten 14 Monate) zwei Monate Elternzeit nehmen und habe das mit meinem Arbeitgeber besprochen. Beantragt ist jedoch erst die Elternzeit für einen, den 4. Lebensmonat meiner Tochter. Der zweite Monat wird am Ende der 14 Monate liegen, welcher Monat genau kann ich jedoch jetzt noch nicht sicher bestimmen, weil es darauf ankommt, wann und ob wir einen Kita-Platz erhalten. Es steht nur fest, dass ich den zweiten Monat nehmen werde. Jetzt frage ich mich, wie ich unter diesen Voraussetzungen das Elterngeld für den ersten der beiden Monat beantragen kann. Ist es möglich beim Eltergeldantrag einfach einen zweiten Monat (z.B. den elften) anzugeben und dann nachträglich zu ändern, sollte die Elternzeit dann doch auf einen anderen Lebensmonat entfallen? Oder muss zum Zeitpunkt der Antragstellung für das Elterngeld der entsprechende Elternzeitantrag bereits gestellt und vom Arbeitgeber genehmigt sein? |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo.
ja du MUSST zwei monate angeben, sonst bekommst du kein elterngeld. Es ist nicht erlaubt, nur einen zu bewilligen. Daher gib einfach einen zweiten an und wenn der sich ändert, meldest du das dort. Elternzeit in der Zukunft muss noch nicht bestätigt sein vom Arbeitgeber. Das darf die Elterngeldstelle nicht verlangen. |
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Mitglied seit 13.11.2016
4 Beiträge (ø0/Tag)
Ganz vielen lieben Dank für Deine Hilfe! Einfach sehr sehr gute Infos, die es hier gibt und die man sonst nirgends bekommt. Super! |
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Mitglied seit 09.03.2020
3 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo
Also meine Situation sieht wie folgt aus Meine Freundin und ich werden demnächst also im April heiraten und erwarten im August unser erstes Kind Ich arbeite als Vollzeit Kraft und verdiene circa 2000€ netto. Meine Freundin hat das letzte Jahr nicht gearbeitet und hat alg2 bekommen Ich möchte nach der Geburt des Kindes nur 3 Wochen Vaterschaftsurlaub beantragen und meine zukünftige Frau kümmert sich um das Baby Steht uns dann auch das Elterngeld zu ? Vielen Dank im Voraus |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo.
Du hast keinen Anspruch, da man mindestens 2 Monate in Eltenrzeit gehen muss oder seine Arbeitszeit verkürzen muss. Bei 3 Wochen wird das nichts. Deine Frau bekommt 1 jahr ab Geburt 300 EUR monatlich Elterngeld. |
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Mitglied seit 09.03.2020
3 Beiträge (ø0/Tag)
Super vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort
Eine Frage hätte ich da noch Wenn ich jetzt zum Beispiel 3 Wochen nehmen möchte wieviel Prozent meines Gehaltes bekomme ich dann ? Oder darf ich keine 3 Wochen nehmen, da man mindestens 2 Monate nehmen muss |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Du bekommst bei 3 Wochen kein Elterngeld. Nur bei mindestens 2 Monaten. Du bist bei 3 Wochen dann in Eltenrzeit ohne Geld. |
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Mitglied seit 09.03.2020
3 Beiträge (ø0/Tag)
Also bei 3 Wochen steht mir kein Elterngeld zu.
Aber wie sieht es mit meinen Gehalt aus ? Gibt es da irgendwelche Abzüge ? |
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Mitglied seit 14.03.2020
1 Beiträge (ø0/Tag)
Hi Andrea,
bin gerade zufällig auf das Forum hier gestoßen und hab gesehen, dass du hier schon seit Jahren gute Tipps gibst. Vielleicht kannst du auch mir kurz helfen. Unsere Tochter ist am 26.08.19 geboren wurden. Die Mutter nimmt 12 Monate Elternzeit, ich als Vater würde den 10. Lebensmonat Elternzeit nehmen. Den zweiten Monat kann ich allerdings arbeitsbedingt nur vom 30.07. - 29.08. nehmen. Da dies aber nicht der gesamte 2. Lebensmonat ist, geht mir hier Elterngeld flöten, richtig? Was heißt das aber konkret? Wie kann ich mir ausrechnen, wie viel Elterngeld gestrichen wird? Hast du einen Rat für mich? Viele Grüße Tommy |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo tommy
nein, das kannst du machen. du bekomms dann weniger, weil man ja ein paar tage anrechnen muss. das sind ja dann 26-29.07, 4 Tage Einkommen abzüglich Werbungskostenpauschale von 83 EUR. Das dürfte wahrscheinlich nicht groß zum Tragen kommen. lg |
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Mitglied seit 24.03.2020
4 Beiträge (ø0/Tag)
Ich habe auch mal eine Frage und finde im Internet leider nichts dazu. Unsere Tochter ist am 21.11.2019 geboren. Ich bleibe normal 1 Jahr zu Hause. Mein Mann möchte vom 21.05. bis 20.06.2020 sowie 21.07.-20.08.2020 ebenfalls Elternzeit nehmen, also jeweils einen vollen Lebensmonat. Laut Tarifvertrag wird sein Lohn immer am 30. eines Monats gezahlt und das fällt somit in die Elternzeit. Die Bearbeiterin von der Elterngeldstelle meinte nun, dass dieser Lohn voll beim Elterngeld mit angerechnet wird und er damit natürlich nicht die maximal möglichen 1.800 € bekommen würde, sondern ungefähr 450 €. Er geht in der Elternzeit NICHT arbeiten, aber es würde als Teilzeit angerechnet werden. Ist das denn so rechtens? Er geht ja tatsächlich genau jeweils einen Lebensmonat des Kindes nicht arbeiten und bloß weil der AG erst innerhalb der Elternzeit das Geld überweist, bekommt er nur noch ein Viertel Elterngeld? Wo bleibt denn da die Gleichberechtigung? Und wenn er auf Kalendermonate umschwenken würde, macht er auch Miese, weil das dann wie 4 Lebensmonate gerechnet werden würde und er nur für 2 Lebensmonate Geld kriegen würde. |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo. ja also normalerweise wird das nicht angerechnet. es gibt jetzt nur ein neues gesetzesurteil, dass könnte für unsicherheit bei dieser konstellation sorgen. vielleicht legen die das anders aus. |
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Mitglied seit 24.03.2020
4 Beiträge (ø0/Tag)
Vielen Dank für die schnelle Antwort!!! Wir werden uns mit der nächst höheren Behörde in Verbindung setzen, damit das geklärt wird. |
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Mitglied seit 24.03.2020
4 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo, ich nochmal. Habe gerade bei mir gesehen, dass die bei mir auch für den ersten Monat weniger zahlen. Ich gehe auch nicht arbeiten. Außerdem hat bei meinem Mann jetzt die nächst höhere Behörde gesagt, sie hätten eine Anweisung gekriegt, es jetzt so zu berechnen.
Mein Mann hat auch schon mit dem Bundesministerium telefoniert und die meinten, dass wäre wohl falsch ausgelegt und eine solche Anordnung gäbe es nach diesem neuen Urteil nicht. Müssen wir da jetzt erst mal Widerspruch einlegen? Oder bekommen dann rückwirkend alle automatisch Geld nachgezahlt, falls das falsch ausgelegt wurde und später geändert wird? Ist wirklich doof so. Vielen Dank! |
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Mitglied seit 24.03.2020
4 Beiträge (ø0/Tag)
Ok, dass es bei mir weniger ist, liegt am Mutterschaftsgeld. Aber das Problem bei meinem Mann bleibt. |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
ja ich würd dann widerspruch einlegen. ich bin auch der meinung, dass es falsch ausgelegt wird. in erster linie gehts darum, wenn du z.b. im november 2019 eine rückwirkende lohnerhöhung bekommst für jan-okt, dann müssen wir es im november anrechnen, wenn das dein elterngeldbezugszeitraum ist. das ist blöd. bisher hats elterngeld rückwirkend erhöht, das ist nun nicht der fall. |
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Mitglied seit 30.04.2020
2 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo,
Ich habe auch einmal eine Frage. Ich erhalte Elterngeld noch bis November 2020. Mein Arbeitgeber ist in Schwierigkeiten und benötigt Hilfe und hat mich gefragt, ob ich geringfügig aushelfen kann (ca.400€ monatlich) Nun wurde mir durch meine Beraterin gesagt dass ich keine Abzüge vom Elterngeld habe wenn ich auf Elterngeld Plus umstelle. Aber Bei beiden Varianten habe ich mit dem Nebenverdienst weniger Geld als wenn ich nicht arbeiten gehe. Kann das sein? Was ist wenn ich nach dem einen Jahr Elterngeld den Nebenjob annehme? (Bin offiziell drei Jahre in Elternzeit) Kann mir dann noch nachträglich was abgezogen werden? Oder wenn ich jetzt anfange zu arbeiten, das Geld aber erst nach erbrachter Arbeit im nächsten Jahr erhalten würde? Ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken. Ich danke im Voraus, Lg |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo Sibi,
ja das stimmt. Machst du im Elterngeld Plus einen Minijob, wird der zu 90% bestimmt nicht zur Anrechnung kommen. Für 100% müsste ich deine Elterngeldhöhe kennen. Bei Basis Elterngeld wird dir 2/3 Minijob abgezogen. Bei Elterngeld Plus hast du erstmal die Hälfte Elterngeld + Minijob, dafür aber länger verteilt, denn ein Basis Monat sind gleich 2 Monate Eltengeld Plus. Wenn du 1 Jahr Basis nimmst und dann in der Eltenrzeit Minijob machst, passiert nichts. Du bekommst ja kein Elterngeld mehr. Ich glaube das ist nicht möglich. Jetzt ein jahr einen Minijob auszuüben ohne dafür Geld zu bekommen. |
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Mitglied seit 30.04.2020
2 Beiträge (ø0/Tag)
Vielen Dank für die schnelle Antwort!! |
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Mitglied seit 16.06.2020
3 Beiträge (ø0/Tag)
Ein paar Fragen zum Elterngeld.
Intro: Ich bin Vater eines 8 Monate alten Kindes, meine Frau macht bereits 12 Monate Elternzeit bis einschließlich September. Ich habe meinen Job zum 30.11. gekündigt und wollte eigentlich noch Elternzeit im Oktober & November nehmen. Mein bald ehemaliger Arbeitgeber will mir diesen Wunsch aber nicht erfüllen und will mich schon zum 30.9. gehen lassen, dh ich wäre dann im Oktober & November arbeitslos. Ab 1.12. habe ich schon eine neue Stelle. Kann ich im Oktober & November Elterngeld beantragen obwohl ich in dieser Zeit arbeitslos bin? Und berechnet sich das Elterngeld dann wie normal oder bekomme ich nur den Mindestsatz? |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo
du musst dich ja nicht arbeitslos melden? wenn er dich gehen lässt, kündigt ja er dich und du könntest gleich anschließend in Elterngeldbezug gehen. Du kannst dich natürlich auch arbeitslos melden, Arbeitslosengeld beziehen und Elterngeld beziehen. Wir rechnen das ALG I gegen. Das heißt nicht, dass du nur den Mindestbetrag bekommst. Könnte sein. Muss aber nicht. Ich würde mir den Weg sparen zum Arbeitsamt. Und erstmal Elterngeld beantragen. |
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Mitglied seit 16.06.2020
3 Beiträge (ø0/Tag)
Hi,
Arbeitslos melden wollte ich mich sowieso nicht. Die Frage ist wohl brauch ich für den Bezug von Elterngeld einen Nachweis, dass ich in Elternzeit bin. Wenn nicht kann ich mich auch einfach zwischen den zwei Festanstellungen Elterngeld beantragen. Danke für die Antwort. |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
nein. brauchst du nicht. |
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Mitglied seit 19.06.2020
2 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Dicke,
bin gerade zufällig auf das Forum hier gestoßen. Tolle Arbeit. Vielleicht kannst du mir auch weiter helfen. Ich habe eine 4 Monate alte Töchter für die ich Basis Elterngeld auf 2 Jahre bekomme. Unser Plan war ursprünglich das zweite Kind in 3-4 Jahren zu bekommen. Jetzt hätte ich doch lieber zwei Kinder näher zusammen. Wenn ich das neue Baby jetzt im zweiten Basis Elterngeld Jahr bekomme- wie wird das neue Elterngeld dann berechnet? Nach dem (halben) Elterngeld der letzten 12 Monate? Vielen dank für deine Antwort LG. Kathi |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo kathi
also basis geld für 2 jahre kannst du nicht bekommen. das gibt es nur die ersten 14 monate. du bekommst bestimmt elterngeldplus. Wenn du ein weiteres Kind bekommst und in den 12 Monaten vor Geburt Elterngeldmonate sind für die 1-14.Lebensmonate des Kindes, dann nimmt man die raus und geht auf die Monate vor Geburt des 1.Kindes zurück. Sind es Monate mit Elterngeld, wo das Kind älter als 15 Monate ist, sind das Monate mit Null Einkommen. Dadurch verringert sich das Elterngeld für das zweite Kind. |
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Mitglied seit 19.06.2020
2 Beiträge (ø0/Tag)
Vielen Dank für die Antwort. |
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Mitglied seit 16.06.2020
3 Beiträge (ø0/Tag)
Auch Danke von mir |
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Mitglied seit 26.06.2020
1 Beiträge (ø0/Tag)
Huhuuuu!
Mich würde interessieren: Meine Frau und ich haben noch nie eine Steuererklärung gemacht und sind beide in Klasse 4. Wir sind auch nicht zur Abgabe verpflichtet bisher. Ist es jetzt durch Elterngeld wirklich notwendig, sich diesen Steuererklärungs-Ärger antun zu müssen?? Wie wahrscheinlich ist es, dass wenn wir nichts machen, dann aufgefordert werden?! |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo Zero,
sofern ihr Einkommen habt, würd ich sagen, müsst ihr sie machen, weil Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Aber da würd ich das Finanzamt direkt anrufen. |
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Mitglied seit 11.02.2004
68 Beiträge (ø0,01/Tag)
Hallo Dicke13,
toller Service den du hier anbietest. Meine Frage wäre zur Elternzeit, vielleicht weißt du da ja auch bescheid. Unser Errechneter Termin ist der 01.09.2020. Mein Mann muss jetzt die Tage die Elternzeit beantragen da er ab Geburt zuhause sein möchte. Da er aber nächstes Jahr nochmal zuhause sein möchte für 3 Monate ist uns nicht klar ob wir das jetzt im ersten Antrag mit beantragen sollen. Oder ob wir nächstes Jahr die 7-8 Wochen vorher neu beantragen können was uns persönlich lieber wäre. Wenn wir es jetzt mit rein schreiben sollen, wie schreiben wir es dann genau. Wir wissen ja nicht an welchem Tag die kleine Maus wirklich das Licht der Welt erblickt. Da man ja immer Ab dem Tag der Geburt angeben soll. Sollte es also der 21.08 sein müssten wir ja für nächstes Jahr z.B. 21.03-21.06 angeben.. geben wir jetzt erstmal vom errechneten Termin aus ? Beantragen also vom 01.09. bis 30.11.20 und zum Beispiel 01.03. bis 01.06.21 Im Internet finde ich immer nur das der Mann einmal zusammen hängend Elternzeit beantragt nie das ein Mann ein zweites mal zuhause bleiben möchte. Ich hoffe du kannst uns weiter helfen. vielen Dank schon mal. Liebe Grüße Lissy04 |
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Mitglied seit 10.07.2020
3 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Dicke13,
zur Zeit bin ich im vierten Monat schwanger und im Beschäftigungsverbot. Gerne würde ich 2 Jahre Elternzeit nehmen und das komplette Elterngeld (Basiselterngeld) im ersten Jahr beziehen. Aufgrund meines Alters wollen wir mit dem zweiten Kind nicht lange warten. Daher planen wir Ende des ersten Jahres der Elternzeit erneut schwanger zu werden. Wie sich das Elterngeld allgemein berechnet habe ich verstanden. Was mich jedoch etwas irritiert sind die unterschiedlichen Aussagen zur Berechnung des Elterngeldes für das zweite Kind. Wie wird das Elterngeld für das zweite Kind berechnet (sofern unser Plan mit der zweiten Schwangerschaft klappt)? Wird es tatsächlich nach meinem Gehalt vor der ersten Elternzeit berechnet oder bekomme ich nur 300€ + Geschwisterbonus? |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
@maria:
Beim zweiten Kind schaut man wieder auf die 12 Monate vor Geburt/Mutterschutz. Gibt es in dieser Zeit ein Elterngeldbezug (nur für die ersten 14 Lebensmonate), dann werden die ausgeklammert und man geht auf das Einkommen vor Geburt des ersten Kindes zurück. Ihr solltet also Glück haben. Pech haben die, die ein weiteres Jahr Elternzeit nehmen und in der Zeit kein Einkommen haben, und fallen dann die neuen 12 Monate da rein, ist es Pech und man bekommt nur 300 EUR + Bonus. So grob überschlagen. Also entweder ganz schnell hintereinander oder längeren Zeitraum zwischen den Kindern haben. :) @lissy: ich würde die zweite Elternzeit erst später beantragen. Der AG kann es zwar ablehnen beim zweiten Mal, aber nur aus wirklich dienstlichen Gründen. Wenn ihr sie jetzt gleich mitbeantragt, dann muss er zustimmen. Ihr könnt ja sagen, ihr beantragt für den z.b. 18.Lebensmonat, dann seidi hr auf der sicheren Seite :) |
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Mitglied seit 10.07.2020
3 Beiträge (ø0/Tag)
Vielen lieben Dank für die super schnelle Antwort.
Unsere Elterngeldstelle konnte mir die Frage so hypothetisch nicht beantworten. |
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Mitglied seit 10.07.2020
3 Beiträge (ø0/Tag)
Mein Mann hat eine gute Frage zu deiner Antwort Dicke13.
Sollte ich Ende des ersten Jahres der Elternzeit schwanger werden (also das erste Kind wäre da ca 1 Jahr alt), würde das zweite Kind logischerweise zum Ende meiner zweijährigen Elternzeit geboren, d.h. ich habe ja kein Einkommen in den 12 Monaten vor der Geburt des zweiten Kindes bezogen. Würde sich das Elterngeld dann wirklich auf mein Einkommen vor der Elternzeit meines ersten Kindes beziehen? |
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Mitglied seit 11.02.2004
68 Beiträge (ø0,01/Tag)
Vielen lieben Dank für deine Antwort.
Wir haben jetzt erstmal nur die ersten 2 Monate beantragt. Und erzählen auch nichts von den anderen 2 Monaten. Mein Mann arbeitet als Lokführer, da wüssten wir nicht was als wirklich dienstliche Gründe für eine Ablehnung vom AG spricht. Da wir wie Mariamekle85 innerhalb kurzer Zeit zwei Kinder bekommen möchten, ist Ihre Frage und deine Antwort sehr hilfreich. So hab ich mich auch durchs Netz gelesen und dies bestätigt mir unsern Schlachtplan Liebe Grüßle Lissy |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
maria, du sagst dass du jetzt im vierten monat schwanger bist und willst ende des jahres wieder schwanger sein. da ist doch kind nr.1 gerade erst raus oder? dann ist es doch gut. 1 jahre elterngeld und das nächste kind ist da :) dann wird elterngeld für kind 2 wie für 1 berechnet. willst du erst ende 2021 schwanger werden, dann stimmt es. ein jahr elternzeit ohne geld vor geburt nr.2, dann bekommst du nur 375 EUR elterngeld.
wie ich sagte, ganz schnell hintereinander oder erstmal ein jahr wieder arbeiten gehen nach elternzeit. |
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Mitglied seit 19.07.2020
2 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo
ich hätte auch mal eine Frage zum Thema Elterngeld : meine Frau hat in den Jahren 2014 / 2015 und 2017 / 2018 für unsere beiden gemeinsamen Kinder Elterngeld erhalten und zwar jeweils 24 Monate 150,00 Euro da sie vor den Schwangerschaften / Geburten nicht berufstätig war ... jetzt haben wir diesen Monat noch mal Nachwuchs bekommen und ich bin gerade dabei , den Elterngeldantrag auszufüllen - meine Frau möchte wie schon bei den unseren ersten beiden Kindern 24 Monate 150,00 Euro beantragen ( und wird auch weiter hin keiner Beschäftigung nach gehen ) . Nun meine Frage : meine Frau erhält für unsere beiden größeren Kinder noch einen Kinderzuschlag zum Kindergeld dazu - dies habe ich im Elterngeldantrag auch angegeben da es ein Feld dafür gibt ... unser Nachbar meinte jetzt allerdings , dass wir nicht beide Leistungen gleichzeitig bekommen würden , also entweder das Elterngeld oder den gewährten Kinderzuschlag aber nicht beides zusammen - wenn wir Elterngeld bekommen würden , würde die für das Kindergeld und den Kinderzuschlag zuständige Familienkasse automatisch darüber informiert werden und der Anspruch auf den Kinderzuschlag sofort wegfallen ..!? Ist dieser Sachverhalt so richtig oder haben wir bzw. er da etwas falsch verstanden ? Grüße zum Sonntag - Schatzhauser-1830 - |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo Schatzhauser.
Also uns hat der Kinderzuschlag noch nie interessiert. Soweit ich weiß, gibt es ja den für einkommensschwache Eltern. Und das ändert sich ja mit Elterngeld nicht. Ich glaub das ist eine Fehlinformation. Das muss man auch normalerweise nicht angeben im Elterngeldantrag. Ihr müsst weitere Kinder angeben um einen eventl. einen Geschwisterbonus zum Eltengeld zu bekommen. Den bekommt man, wenn man ein weiteres Kind unter 3 jahren hat oder 2 weitere unter 6 Jahren. Dann erhält sie noch 75 EUR oben drauf, bei 2 Jahren Elterngeld natürlich nur 37,50 EUR. |
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Mitglied seit 23.08.2020
3 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo zusammen,
zufällig das Forum gefunden. Hoffe mir kann jmd helfen.. Ist folgendes mit Elterngeld möglich: Mutter: 12 Monate am Stück Basiselterngeld Vater: 1. Monat Basiselterngeld und dann 13+14 Monat Basiselterngeld Oder ist das in diesem Fall dann 1 Monat zu viel? Oder kann Mutter sogar auch noch dran hängen wg. Partnerbonus? (in allen Basiselterngeld Zeiträumen wäre keine berufliche Tätigkeit) Vielen Dank im voraus! Core |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo Core,
ja das wäre ein Monat zu viel. Weil insgesamt nur 14.LM Basis möglich sind (ink. Mutterschutz). Vater könnte höchstens 13 und 14 Elterngeld Plus machen oder 1. und 13. Basis und 14.LM Elternzeit ohne Elterngeld. lg |
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Mitglied seit 23.08.2020
3 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Dicke13,
vielen Dank für die echt schnelle Rückmeldung :) Mutter: 12 Monate am Stück Basiselterngeld Vater: 13.+14. Monat Basiselterngeld Könnte durch den Partnerschaftsbonus die Mutter dann auch noch den 13+14 Monat dran hängen? Wären dann in Summe ja nur 14 Monate. Und falls das gehen sollte - hat das dann Auswirkungen auf den Betrag (Basiselterngeld)? Sorry, aber finde das in den ganzen Ratgeber etwas schlecht beschrieben. Danke!! |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hi
nein, ein gleichzeitiger bezug von partnerschaftsbonus (pbm) und basis elterngeld geht nicht. die pbm gehen dann nur ab 15.LM und dann für 4 monate und für beide. |
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Mitglied seit 19.07.2020
2 Beiträge (ø0/Tag)
Zitat von Dicke13 am 19.07.2020 um 12:38 Uhr
„Hallo Schatzhauser.
Hallo Dicke13 , danke erst mal für deine Antwort .Bei uns wurde / wird jetzt allerdings das Elterngeld auf den Kinderzuschlag angerechnet , d.h. die ersten beiden Lebensmonate zu je 150,00 Euro + Geschwisterbonus = 187,50 Euro wurden einbehalten da wir schon 370,00 Euro Kinderzuschlag erhalten haben ... jetzt warten wir noch auf den Bescheid von der Familienkasse da wir wegen der Geburt des Kindes ja einen neuen Antrag auf Kinderzuschlag stellen mussten ... Grüße Schatzhauser |
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Mitglied seit 18.07.2004
287 Beiträge (ø0,04/Tag)
Hallo Dicke 13 erst einmal Danke für deine guten Tips. Hab auch eine Frage zum Elterngeld Plus, ich bekomme noch bis zum 1.10.2020 Elterngeld Plus 296 Euro und kann jetzt bei meiner Chefin auf 450 Euro sofort beginnen werden im Moment ca. 20 -30 Stunden sein was wird mir vom Elterngeld abgezogen?
Lg Bea |
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Mitglied seit 23.08.2020
3 Beiträge (ø0/Tag)
Zitat von Dicke13 am 25.08.2020 um 19:34 Uhr
„Hi
Danke für die tollen und schnellen Rückmeldungen. VG |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo Bea,
das kann so pauschal nicht gesagt werden. Das muss berechnet werden. Es könnte durchaus sein, dass es nicht zur Anrechnung kommt. Was man sich aber immer merken kann, der Elterngeld Plus Betrag ist auf alle Fälle die Höhe die man def. arbeiten kann ohne dass es zur Anrechnung kommt. D.h. 296 EUR Minijob könntest du auf jeden Fall machen, ohne das es angerechnet wird. Darüber hinaus geht es auch noch ne weile, aber dann kommt es irgendwann zur Anrechnung. Frag am besten mal nach. Wir, in M-V, könnten das locker am Telefon kurz durchrechnen. Wie das in anderen Bundesländern ist, weiß ich nicht. |
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Mitglied seit 20.05.2017
2 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo,
die Frage wurde schon öfter gestellt, aber ja..... Ich brauch ein Beispiel Unsere Tochter soll am 01.04.21 zur Welt kommen. Ich möchte Basis Elterngeld beziehen für 12 Monate. Sofern ich es verstehe bekomm ich bis 01.04.22 Elterngeld, richtig? Mutterschaftsgeld wird ja angerechnet, verkürzt sich die Zeit dann? Also nur bis Februar? Oder bleibt es bei 01.04.22 2. Frage mein Mann möchte ebenfalls zuhause bleiben, wann wissen wir noch nicht, angenommen 01.04.22 wäre meine Zeit 12 Monate vorbei und er nimmt 01.05. und 01.06 , die Zeit kann er nur alleine nehmen, richtig? Angenommen er würde zusammen mit mir zuhause bleiben zbsp. 1 und 2 Lebensmonat, wie wäre da die Elterngeld Zahlung..? Vorab danke für die Hilfe |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo.
Ja, du bekommst dann bis zum 31.03.2022 Basis Elterngeld. Dein Mann muss seine zwei Monate spätestens am 01.04.2022 beginnen. Später gehts dann nicht mehr mit Basis. Und die Zeit nur allein, da du ja deine 12 schon hattest. Wenn er mit dir zusammen 1 und 2 macht, dann hat er Eltengeld und noch dein Mutterschaftsgeld. |
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Mitglied seit 20.05.2017
2 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo,
vielen dank für deine Antwort. Allerdings muss ich noch was Fragen, wenn mein Mann LM 5-6 nehmen würde ( nur als Beispiel) zusammen mit mir. Bleibt dann der Bezugs Zeitraum bis 31.03. bestehen? Oder ändert sich der Zeitraum.... Zur Elternzeit. Diese muss ich ja bald anmelden, ich bin in Vollzeit angestellt.Eventuell würde ich nach 12 Monaten Basis Elterngeld erst mit Teilzeit beginnen wollen, bin mir aber nicht sicher was ich tue. Muss ich das jetzt schon anmelden? Also 24 Monate Elternzeit Natürlich wenn mein Chef, Teilzeit genehmigt. Ich kann ja denk ich jederzeit in Vollzeit zurück oder? Lauter dumme Fragen Merci für Deine Hilfe |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Dein Zeitraum bleibt bestehen. Ihr habt beide nix miteinander zu tun. Du hast dein Anspruch und er.
Bzgl. Elternzeit: Eigentlich musst du erst 7 Wochen vor Beginn über deine Pläne zur Eltenrzeit sprechen. Vorher musst du nicht unbedingt. Aber wenn du schon musst, dann lieber länger Elternzeit beantragen anstatt zu wenig und später kein Ok mehr zu bekommen. Kommt natürlich drauf an, ob er auch für dich jemand einstellt. Schwierige Sache immer. |
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Mitglied seit 24.01.2021
1 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo zusammen,
dieses Elterngeld macht mich langsam leider bekloppt. Wir machen die Anträge im Moment fertig und dieses ankreuzen der Monate ist mittlerweile der Horror. So zur Sachlage: meine Frau arbeitete auf 450 Euro Basis und ist Familienversichert (kein Mutterschaftsgeld). Ich selbst arbeite in Vollzeit. Meine Frau bekommt um die 300 Euro. Kann man diese auf 24 Monate Elterngeld Plus splitten oder nur die 12 Monate Basiselterngeld(so wie ich es verstanden habe hat das Mutterschaftsgeld nichts damit zu tun und es sind die Monate 1 bis 12 anzukreuzen bzw. 1 bis 24 Elterngeld Plus)? Ich selbst wollte den ersten und den siebten Monat nehmen. Die Frage ist: Basis oder Elterngeld Plus da wir es gleichzeitig im selben Moment beziehen? Ich danke für jede Hilfe. |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo wilzoni
ja, deine Frau kann auch 24 Monate Elterngeld Plus nehmen a 150 EUR. Du kannst deine zwei Monate Basis nehmen. Es ist egal, dass ihr gleichzeitig bezieht. lg |
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Mitglied seit 11.02.2021
3 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo,
ich bekomme in ein paar Monaten mein zweites Kind. Nun habe ich zwischen dem ersten (Geburtsdatum 6.6.19) und zweiten Kind (ET 1.5.21) folgendermaßen gearbeitet: 6.2.-5.6.2020: Teilzeit 30 Stunden 6.6.-5.7.2020: voll in Elternzeit (1800€) 6.7. – 5.11.2020: TZ in EZ 30 Stunden (Partnerschaftsbonus) Ab 6.11.-heute: Teilzeit 30 Stunden Jetzt meine Frage: wird für die neue Berechnung meines Elterngeldes der Partnerschaftsbonuszeitraum so hinzugezogen? Oder wird der Zeitraum ausgeklammert? Der Juni wird ja ausgeklammert, weil ich da voll Elternzeit hatte, korrekt? |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo kotori,
da bin ich mir gerade nicht sicher. ich frag mal nach bei meiner chefin... ich meld mich wieder. lg |
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Mitglied seit 11.02.2021
3 Beiträge (ø0/Tag)
Dankeschön! |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
also meine chefin ist gleicher meinung wie ich. Nur Monate bis zum 14.LM werden rausgerechnet. Wenn ihr danach in Partnerbonusmodus wart mit Teilzeit, wird das Teilzeiteinkommen genommen. |
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Mitglied seit 11.02.2021
3 Beiträge (ø0/Tag)
Oh ok, also das Teilzeitgehalt wird dann berechnet, ohne den Bonus? |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
ja genau. |
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Mitglied seit 06.02.2014
20 Beiträge (ø0,01/Tag)
Hallo Dicke13,
ich habe auch mal eine Frage zum Elterngeld. Ich würde gerne 2 Jahre Elternzeit beantragen und nach dem Mutterschutz Basiselterngeld beziehen. Ich würde allerdings gerne, sobald es möglich ist, wieder ein paar Stunden in Teilzeit arbeiten und dann wahrscheinlich am besten ElterngeldPlus beziehen. Mein Chef ist prinzipiell damit einverstanden. Ich weiß allerdings noch nicht, ab wann das Kind die Teilzeitarbeit zulässt. Beim Antrag muss ich ja schon angeben, welche Monate ich was machen möchte. Wie flexibel ist? Kann ich das später ändern? Also kann ich zum Beispiel erstmal 12 Monate Basiselterngeld beantragen und dann nach einem halben Jahr sagen, dass ich jetzt doch lieber den Rest der Zeit ElterngeldPlus haben möchte? Wenn ja, was gibt es da für Fristen? |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo moep124,
Ja, das kannst du jederzeit ändern. Da ist man relativ flexibel. Nur nicht rückwirkend. Ansonsten würd ich es spätestens 1-2 Monate vorher beantragen. Völlig formlos. |
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Mitglied seit 06.02.2014
20 Beiträge (ø0,01/Tag)
Ok super, danke für deine Antwort |
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Mitglied seit 19.03.2021
4 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Dicke3,
ich habe eine kurze Frage. Wir haben eine Baby in Frankfurt am Main am 10.11.2018. In 01.07.2019 nach Bayern umgezogen. Meine Frau hat Elterngeld 300€ bis 10.11.2019 bekommen. Hier in bayern kann man auch Geld von 13 bis 36 Monaten (250€ pro Monat Geld) bekommen. aber wir haben Antrag vergessen und dann haben wir in Feb 2021 antragen. deshalb haben wir letzte 12 Monaten Geld nicht bekommen. Ich möchte es fragen, ist das möglich, können wir letzte 12 Monaten Eltern bekommen oder ? Vielen Dank im Voraus! Besten Dank und viele Grüße Sye |
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Mitglied seit 19.03.2021
4 Beiträge (ø0/Tag)
ich warte noch Antwort auf!!! |
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Mitglied seit 22.10.2020
8.371 Beiträge (ø6,35/Tag)
Hallo Sye, die Autorin dieses Threads ist nicht zu jeder Tageszeit verfügbar, sie ist eine Privatperson!
ich vermute, du bekommst das Elterngeld höchstens 3 Monate rückwirkend ab Antragstellung! Sicher gibt es in Bayern Stellen, an denen du eine zügige und zuverlässige Antwort bekommst. Bixe |
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Mitglied seit 19.03.2021
4 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Bixe1,
vielen Dank für Ihre Antwort. Viele Grüße |
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Mitglied seit 19.03.2021
4 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Bixe1, ist es noch Chance, kann ich mehr als 3 Monate rückwirkend bekommen? ich war von andere Bundesland umgezogen und ich wusste es nicht...ist es so funktioniert oder?
Vielen Dank nochmal! VG |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
ich habe dir privat geantwortet shahyasir |
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Mitglied seit 21.09.2021
1 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo zusammen,
meine Frau und ich haben am 30.07.2020 unsere Tochter bekommen, seitdem hat meine Frau für 12 Monate normales Elterngeld (ca. 1500€ im Monat) genommen. Meine Frau arbeitet seit August wieder mit 50% Teilzeit und natürlich deutlich weniger Einkommen als vor der Geburt. Jetzt erwarten wir zum 12.05.2022 unser zweites Kind und für uns stellt sich jetzt die Frage nach der Berechnung des Elterngeldes. Auf folgender Internetseite (https://www.gesaselterngeldberatung.de/blog/elterngeld-elternzeit-zweites-kind#:~:text=In%20der%20Regel%20kann%20man,H%C3%B6he%20wie%20beim%20ersten%20Kind.) steht folgender Absatz: #### In der Regel kann man aber festhalten: eine schnelle Geburtenfolge zahlt sich beim Elterngeld aus. Denn wenn zwischen der Geburt des ersten und des zweiten Kindes maximal zwölf Monate Elternzeit (mit Elterngeldbezug) liegen, hast du wieder Anspruch auf Elterngeld in derselben Höhe wie beim ersten Kind. #### Leider finde ich dazu aber keine Informationen auf der Familienportal-Seite und wollte mal um eure Einschätzung bitten. Falls dem nicht so ist, müssten wir überlegen, dass meine Frau von den Stunden erhöht, was natürlich mit unserer Tochter nicht ganz so leicht wäre. Vielen Dank vorab für die Beantwortung. :) |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo.
Bei ET Mai 2022, wird wohl Mutterschutz März/April 2022 beginnen. Der 12 Monats Zeitraum ist dann März 2021 bis Februar 2022, max. März 2022. Ist in diesem Zeitraum ELG , wird dann in die Vergangenheit zurückgeschoben. August 2021 bis März 2022 ist Einkommen. Die Monate März 2021 bis Juli 2021 werden nicht berücksichtigt, also 5 Monate dann das Einkommen vor dem Mutterschutz vom ersten Kind. Es wäre also ratsam die Std. nun zu erhöhen, wenn ihr mehr Elterngeld haben wollt. Andere Möglichkeit habt ihr nicht, es zu umgehen. lg Andrea |
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Mitglied seit 08.07.2006
30 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo,
Meine Frau nimmt ihre 12 Monate anfangs als Basiselterngeld, wechselt ab dem 9 Monat auf Elterngeld Plus mit 50 % Teilzeit. Ich will die Partnermonate nehmen. Muss ich 2 Monate nehmen, oder würde auch nur ein Monat gehen, den ich dann auf zwei Monate Elterngeld Plus aufteilen würde? Falls ich 2 Monate in 4 Monate Elterngeld Plus aufteilen würde, könnte ich diese in zwei getrennte Zeiträume aufsplitten? Gruß Alexander |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo Alexander,
Es würde auch ein BasisElterngeld Monat gehen aufgeteilt auf 2 ELG Plus Monate. Und falls 2 in 4 Plus Monate, dann kannst du die natürlich auch getrennt nehmen. Der letzte Monat muss allerdings max. beginnen, wenn deine Frau Ihren Zeitruam zu ende hat. lg |
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Mitglied seit 25.06.2010
844 Beiträge (ø0,17/Tag)
Hallo Andrea,
ich hoffe, Du kannst mir weiterhelfen. Ich werde alleinerziehende Mutter sein. Bisher habe ich mir überlegt, dass ich 14 Monate Elterngeld beziehen werde. Nun habe ich mir überlegt, dass ich auch folgende Kombi machen könnte: 12 Monate Elterngeld und 4 Monate Elterngeld Plus. Dann müßte ich in den 4 Monaten Elterngeld Plus doch zwingend 24-32h arbeiten, oder? Und wie bekommt man den Partnerschaftsbonus? Was sind die Voraussetzungen bei mir? Noch ein paar weitere Fragen: 1) Wird das Elterngeld aufs Einkommen angerechnet? Ich frage deshalb, weil an meinem Wohnort extrem hohe KITA-Gebühren sind. 2) Ich habe auch gelesen, dass man die Corona-Zeit bei der Berechnung des Elterngelds ausklammern kann. Bei mir ist es so, dass ich zwar keine Corona-Einkommenseinbußen hatte, aber einen Jobwechsel während Corona. Ich verdiene seitdem etwas weniger. Vielen Dank für die Beantwortung der ein oder anderen Frage :) Viele Grüße schnichla |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo Schnichla,
Im Elterngeld Plus muss man nicht zwingend arbeiten. Das musst du nur bei den PBMs. Du könntest also 12 Basis, dann 4 Monate Elterngeld Plus und dann nochmal bis zu 4 Monaten (mind.2) Partnerschaftsbonusmonate, wo du da aber 24-32 Std. arbeiten müsstest. Wie das mit deinen Kitagebühren ist, kann ich dir nicht sagen. Das müsstest du dort im Jugendamt / Kita erfragen. Ja, normalerweise werden nur Monate ausgeklammert, in denen man Einbußen hatte wie Kurzarbeitergeld. Ein Jobwechsel würde ich behaupten, fällt nicht darunter. Leute die gekündigt wurden und Arbeitsloseneld beziehen, werden auch berücksichtigt. lg |
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Mitglied seit 28.03.2022
2 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo liebe Andrea,
vielen Dank für deine Hilfe hier!! Ich hätte auch eine Frage. Und zwar bin ich seit Januar diesen Jahres komplett selbstständig. Im letzten Jahr bis Oktober noch angestellt mit Selbstständigkeit als Nebengewerbe (also Mischverhältnis), die restlichen zwei Monate also November +Dezember ALG 1 bezogen. Jetzt bin ich schwanger und unser Baby kommt im Oktober zur Welt. Wie wird denn mein Elterngeld berechnet? Trotzdem vom Vorjahr, also Mischverhältnis, wenn ich jetzt komplett Selbstständig bin? Vielen Dank! |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo goldacker,
ja in deinem Fall Kalenderjahr vor der Geburt, also 2021. Also Lohnzettel bis Oktober einreichen, die ALG I Bescheide für November und Dezember 2021 und die Gewinnberechnung für das Jahr 2021 deiner nebenberuflichen Selbständigkeit. lg |
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Mitglied seit 05.10.2011
10.626 Beiträge (ø2,3/Tag)
Hallo Andrea,
auch ich habe eine Frage zum Elterngeld. Ich habe im Jahr 2020 bis Mitte April ALG 1 bezogen und ab Mai 2020 wieder gearbeitet - unsere Tochter wurde dieses Jahr im Januar geboren. Werden die Monate mit ALG 1 Bezug komplett mit 0,00€ bei der Berechnung des Elterngeldes angesetzt? D.h. das sich mein Elterngeld nur aus den 8 Monaten danach berechnet? Grüße, Michaela |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo Michaela,
sorry, dass ich so spät antworte. Ja, Monate mit ALG I sind Monate mit Null. Wir nehmen also das Gesamteinkommen der 12 Monate und teilen es durch 12, also Inprinzip 8 Monate durch 12 ja...leider ist es anders nicht machbar. lg |
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Mitglied seit 05.10.2011
10.626 Beiträge (ø2,3/Tag)
Vielen Dank für deine Antwort. |
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Mitglied seit 26.08.2014
2 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Elternzeit : Unser 2. Sohn wird voraussichtlich am 12.06. geboren. Meine Frau bleibt dann im Mutterschutz und anschließend möchte ich übernehmen. Elterngeld würde ich ab dem 12.08. (für die Lebensmonate 3 bis 14) beantragen. Nun meine Frage zur Elternzeit: Ich möchte ab dem 01.08.2022 (bis 31.08.2023) in Elternzeit gehen. Hierfür würden mir dann für August 2022 1/12 Urlaubstage (entsprechen bei mir 2 Tagen) abgezogen. Nun frage ich mich, ob es irgendeinen Nachteil (bspw. für das Elterngeld) hätte, wenn ich die Elternzeit erst ab dem 02.08. beginne? Dann könnte ich die zwei Urlaubstage behalten. Vielen Dank für eure Hilfe. VG Matthias |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
Hallo Matthias,
nein, ich rate dir sogar dazu, dass du das so machst, weil dir dann der Urlaub nicht gekürzt wird. Fürs Elterngeld ist ja erst ab 12.08 relevant, da solltest du spätestens in Elternzeit sein. Du willst ja aber sogar vorher in Elternzeit sein, bevor Elterngeld kommt. Also mach das ruhig vom 2 oder 3.August an. lg Andrea |
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Mitglied seit 26.08.2014
2 Beiträge (ø0/Tag)
Vielen Dank, Andrea! |
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Mitglied seit 30.05.2023
3 Beiträge (ø0,01/Tag)
Hallo Andrea,
wir haben eine Frage bzgl. Mischeinkünfte und Verschiebung des Bemessungszeitraumes in Verbindung mit Kurzarbeit. Folgender Sachverhalt liegt vor: vor Oktober 20: Vollerwerbstätig Oktober 20: Kurzarbeit aufgrund von Covid ... März 21: März 21: Beschäftigungsverbot aufgrund von Covid (Schwangerschaft) ... August 21: September 21: Mutterschutz Oktober 21: Geburt Kind 1 November 21: Elternzeit mit Elterngeldbezug ... Februar 23: März 23: Erwerbstätig in Teilzeit ... September 23: Oktober 23: Mutterschutz November 23: Geburt Kind 2 Während der Elternzeit von Kind 1, konnten wir aufgrund von Covid 19 und der Kurzarbeit den Bemessungszeitraumes für das Elterngeld vor die Kurzarbeit legen. Da ich noch ein Nebengewerbe betreibe und man damit ja den Bemessungszeitraumes des Elterngeldes ebenfalls verschieben kann (sofern Mischeinkünfte vorliegen) - stellt sich uns die Frage ob man diesen dann vor den Kurzarbeitsbezug verschieben kann. Vielen Dank für deine Antwort im Voraus. |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo. tut mir leid, dass ich erst jetzt antworte.
Wenn dein Kind 2023 kommt, und du Mischeinkünfte hast, zählt das Jahr 2022. Da aber nun 2022 Elterngeld war, kannst du auf 2021 schieben. 2021 ist nun auch Elterngeld, also kannst du auf 2020 schieben. 2020 war nun Kurzarbeit wegen Corona, also kannst du auf 2019 schieben. Alles ist kann, nichts muss. Schau, welches Jahr am meisten dir bringt. Elterngeld und KUG ist kein Einkommen. Liebe Grüße Andrea |
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Mitglied seit 30.05.2023
3 Beiträge (ø0,01/Tag)
Hallo und vielen lieben Dank für deine Antwort :) |
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Mitglied seit 30.05.2023
3 Beiträge (ø0,01/Tag)
Hallo und vielen lieben Dank für deine Antwort :) |
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Mitglied seit 02.07.2023
1 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo,
ich habe eine Frage, auf die ich bis jetzt (auch vom Amt) keine Antwort erhalten habe. Unsere 2. Tochter wurde am 18.12.2022 geboren. Meine Frau wird -nach dem Mutterschutz- die Elternzeit (Basiselterngeld) bis zum 31.07. nehmen. Von August bis Oktober werden wir beide arbeiten und im November möchte ich gerne 2 Monate in Elternzeit (Basiselterngeld) gehen. Hier ist meine Frage, ob er Eintritt in die Elternzeit und der Bezug von Elterngeld, immer an das Geburtsdatum des Kindes geknüpft ist bzw. der volle Monat genommen werden muss. Ich möchte die Elternzeit gerne flexibel vom 06.11.23. - 05.01.2024 in Anspruch nehmen. Ist dies möglich? |
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)
hallo honigsüß.
Es soll möglichst lebensmonatsweise genommen werden. Bei Euch 18. bis 17. Wenn du jetzt 06.11.2023 bis 05.01.2024 nimmst, dann ist dein Bezugszeitraum trotzdem 18.11.-17.01.2024 und wir rechnen das Einkommen vom 06. bis 17.01.2024 an. Du bekommst dann im zweiten Monat weniger und im ersten Monat bist du vom 06.11 bis 17.11 in Elternzeit und bekommst fürdie Zeit kein Geld von keinem. Daher rät man immer, sich an den Lebensmonat zu halten. lg Andrea |
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