Fragen zum Elterngeld ? - Dann fragt mich !

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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)

So, da ich ja schon zum Erziehungsgeld viel weiterhelfen konnte, werd ich mal meinen Service weiter anbieten :)
Mittlerweile gehts beim Elterngeld auch gut voran, so dass ich beratend tätig werden kann :)

Also immer her mit den Fragen !!! YES MAN
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Mitglied seit 11.03.2004
455 Beiträge (ø0,06/Tag)

Hallo Dicke13,

dann will ich gleich mal anfangen, auch wenn es mich z.Zt. nicht wirklich betrifft, sondern nur interessiert:

Ich habe schon zwei total unterschiedliche Aussagen von Experten für folgende Situation gelesen:

Ich bin zur Zeit in Elternzeit. Sollte ich in dieser noch ein Kind bekommen, bekomme ich dann lediglich die € 300,00 / Monat (+ evlt. Geschwisterbonus) oder zählt das Gehalt, was ich vor der Elternzeit bekommen habe als Grundlage? Ich habe nämlich schon Beides gelesen, weiß nun wirklich nicht, was stimmt. Achso, jetzt arbeite ich nicht.

Danke, dass Du hier so freiwillig und hilfsbereit Auskunft gibst!!

LG
Sandra
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Mitglied seit 15.05.2006
3.670 Beiträge (ø0,56/Tag)

Hallo,

mich persönlich betrifft es momentan (noch?) nicht, aber eine Frage oder zwei würden mich dann schon mal interessieren.

Wenn der Partner auch 2 Monate zu hause bleibt, wird dann das von seinem Gehalt berechnet oder wird da einfach mein Gehalt als Grundlage verwendet?
Kann der Mann auch 2 Monate zu hause bleiben, auch wenn ich in dieser Zeit zu hause bin oder muss er es \"anschließend\" machen, wenn meine 12 Monate vorbei sind?

Hoffe ich konnte mich einigermaßen gut ausdrücken... *ups ... *rotwerd*

LG und danke schonmal

c-aeffchen
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Mitglied seit 28.07.2005
661 Beiträge (ø0,1/Tag)

Hallo,

mich betrifft es auch (noch) nicht, aber deinen lieben \"Infoservice\" nehm ich dann doch mal in Anspruch... Küsschen

Wieviel Prozent von meinem Gehalt würde ich denn jetzt bekommen?

Mein Mann würde auch die zwei Monate zu Hause bleiben, deshalb interessiert mich auch das was c-aeffchen fragt.
Außerdem: Darf der Mann in dieser Zeit auch sozusagen \"Homeoffice\" machen, also von zu Hause ab und zu mal mit dem Büro in Kontakt bleiben, oder zählt das dann nicht als richtiges zu-Hause-bleiben? (Naja ich denke das zählt nicht aber fragen kann man ja mal Na!)

Danke schonmal dass du weiterhelfen willst!

Liebe Grüße
Fragen Elterngeld fragt 3200123582
Nummer 178 im CdbU
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)

@sandra27: du bekommst 300 EUR monatlich + ggf. Geschwisterbonus

@c-aeffchen: wenn dein partner zu hause bleibt, wird sein Einkommen geprüft. 67% vom durchschnittlichen Nettoeinkommen (12 Monate vor Geburt)
Und ihr könnt beide zuhause bleiben und Elterngeld beide beziehen, alles möglich, ..

@Apfelsinchen: es sind 67 %
Es zählt nur als Teilzeit, wenn es der Arbeitgeber uns so bescheinigt und er natürlich Geld bekommt....

Die 2 Partnermonate können nur in Anspruch genommen werden, wenn mind. bei einem von beiden eine Erwerbsminderung vorliegt.
Wenn beide z.b. ALG II Empfänger sind und nicht vor Geburt gearbeitet haben (12 Monate davor), dann kriegen sie auch nur höchstens 12 Monate ....
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Mitglied seit 28.04.2003
4.739 Beiträge (ø0,62/Tag)

Hallo,
vielen Dank für die Erweiterung Deines Angebots Lächeln

Ich hätte da auch gleich mal drei Fragen:

1) Wenn ich während des Elterngeldbezugs auf 400 EUR-Basis arbeiten würde, wird mir das auch auf das Elterngeld voll angerechnet, oder gibt es hier eine Ausnahme, wie es beim Erziehungsgeld der Fall war? Ich meine, daß diese Ausnahmeregelung zumindest im Gespräch war, weißt Du hier Näheres?

2) Ich habe dann noch ca. 3 Wochen Resturlaub, den ich evtl. vor Beginn meines Mutterschutzes vor der Geburt nicht mehr nehmen kann. Wenn ich ihn im Anschluß an den Mutterschutz nach der Geburt des Kindes nehmen würde (also nicht erst nach der Elternzeit), würde das auf das Elterngeld angerechnet? Wohl ja, oder, denn in der Zeit würde ich ja quasi Gehalt beziehen? Wie
wäre es im Fall einer finanziellen Urlaubsabgeltung, also Urlaub ausbezahlen lassen?

3) Ich habe letzten Monat eine Überstundenabgeltung für das Vorjahr als Einmalbezug bekommen. Wird dies (weil es ja quasi eine zusammengefaßte Monats-Zahlung ist) in die Bemessungsgrundlage der 12 Monate vor der Geburt für die Elterngeld mit aufgenommen, oder bleibt das quasi außen vor, wie Weihnachtsgeld o.ä.?

Viiielen lieben Dank schonmal Lächeln

LG
Jerry
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Mitglied seit 01.06.2006
675 Beiträge (ø0,1/Tag)

Mal ne ganz doofe Frage: Wie is\'n das bei Mehrlingen? (kam mir heute beim Autofahren ohne jeden Anlass in den Sinn). Die Fragen von Jerry (besonders 1.) interessieren mich zusätzlich auch.

GuK
Kathrin (neugierig, obwohl (noch) gar nicht betroffen)
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)

@jerry123
zu Frage 1: Wenn du nur den Mindestbetrag von 300 EUR haben willst, kannst du so viel verdienen nach Geburt wie du willst.. da es ein Mindestanspruch von 300 EUR immer geben wird. Also kannst 4000 EUR verdienen , es passiert nix.. Darfst allerdings nicht die 30 Wochenstunden überschreiten.
Wenn du allerdings 67% von deinem Nettogehalt als Elterngeld bekommst, dann wird jeder Pfennig angerechnet. Dann würdest du Elterngeld so bekommen : Nettogehalt vor Geburt - Nettogehalt nach Geburt = Summe X , davon 67% , wäre das Elterngeld für diejenigen Monate, wo Teilzeit ausgeübt wird.
zu Frage 2 : Kann ich dir noch nichts zu sagen. Muss ich erst nachfragen. DA bin ich mir jetzt unsicher.
zu Frage 3: Wenn du eine Einmalzahlung auch meinetwegen aus 2001 bekommst, wird sie angerechnet, weil es ja in dem 12-Monats-Zeitraum vor Geburt passiert. Ist also Einkommen.
Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, etc.) vor Geburt werden nicht mit in das Steuerbrutto mitherangezogen.

@leocat78: Bei Zwillingen ist das so... Das 1.Kind ganz normal berechnen, fürs 2.Kind gibts einfach nur 300 EUR obendrauf, egal ob 67% vom Netto oder Mindestbetrag von 300 EUR.
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Mitglied seit 26.01.2003
4.253 Beiträge (ø0,55/Tag)

Schaut mal unter www.elterngeld.net

Ich finde, da sind die Ansprüche ganz gut erklärt! Zumal da auch immer der entsprechende Gesetzestext angeben ist!

LG casasun
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Mitglied seit 28.04.2003
4.739 Beiträge (ø0,62/Tag)

Huhu zusammen,
@Dicke13: vielen Dank für die schnelle Antwort Lächeln 3 ist ja eine gute Nachricht, 1 habe ich fast schon so befürchtet, und ganz lieb, daß Du wegen 2 nochmal fragen willst (sieht aber wohl auch schlecht aus fürchte ich) Lächeln
@Casasun: danke für den Link; ich selbst kannte ihn bereits und habe auch das Gesetz in gedruckter Form, aber so alle Fragen gingen leider noch nicht draus hervor im Detail - dazu isses wohl auch alles noch zu frisch... Aber mit der Seite und dem Forum dort hat sich jemand große Mühe gegeben, das steht fest!
LG
Jerry
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Mitglied seit 26.01.2003
4.253 Beiträge (ø0,55/Tag)

@Jerry

Mal schauen wie sauber das Gesetz ausgearbeitet wurden und wie das dann in der Praxis aussieht. Bei den Unklarheiten muss man wohl erst einmal abwarten, bis die ersten Klagen erhoben werden und wie dann entschieden wird!


LG casasun
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Mitglied seit 14.04.2003
695 Beiträge (ø0,09/Tag)

@casasun: aber aus dem gesetz wirste nicht schlau, deswegen biete ich meine hilfe an, denn wir wenden das elterngeldgesetz hier an..
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Mitglied seit 09.08.2005
151 Beiträge (ø0,02/Tag)

Hallo,

ich hätte auch mal eine Frage:

1. Ich überlege mir, nur noch 80 % zu arbeiten. Werden dann die 67 % von den 80 % berechnet?

2. Habe ich das richtig verstanden: wenn man während der Elternzeit auf 400-Euro-Basis arbeitet, wird das vom Elterngeld abgezogen?

Viele Dank für die Hilfe!

Grüsse
nutella13
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Mitglied seit 29.03.2006
3.830 Beiträge (ø0,58/Tag)

Hallo,

gilt dein \"Service\" nur für Deutschland oder auch für Österreich?

eva-maria
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Mitglied seit 15.05.2006
3.670 Beiträge (ø0,56/Tag)

Halli hallo,

vielen Dank für deine schnelle Antwort.

LG

c-aeffchen
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