Zweitschuldnerhaftung


Mitglied seit 26.09.2009
3.373 Beiträge (ø0,63/Tag)

Hallo

kennt sich vielleicht jemand mit dem Thema "Zweitschuldner" aus?

Konkret geht es darum, dass eine Freundin von mir die anteiligen Gerichtskosten ihres Bruders bezahlen soll (Pflegekosten des verstorbenen Vaters).
Ihren Teil hat sie schon im Februar bezahlt.
Der Bruder weigert sich allerdings, seinen Teil zu bezahlen (genug Geld vorhanden), und jetzt bekommt die Freundin eine Zahlungsaufforderung für den Anteil ihres Bruders.

Wäre es nicht logisch, erstmal den Bruder komplett, also inkl. Zwangsvollstreckung, zur Verantwortung zu ziehen?
und....muss die Freundin jetzt damit rechnen, für sämtlich Schulden des Bruders aufkommen zu müssen?

Vielen Dank schonmal fürs Mitdenken und Anntworten !

Celline
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Mitglied seit 28.06.2014
12.609 Beiträge (ø3,48/Tag)

Hallo Celline,

da habe ich für Deine Freundin nur einen Rat: Auf zum Anwalt und zwar sofort.

Ein Beratungsgespräch führt zu einem klaren Ergebnis und ist allemal billiger als alles andere, was sonst auf sie zukommen könnte.

Ohne Hintergrundwissen (Vermögenslage etc.) kann niemand eine belastbare Auskunft geben. Auch ein Jurist nicht, der würde ganz bestimmt sagen "alle Fakten auf den Tisch und dann schauen wir weiter". (Wäre ich Juristin, würde ich ganz bestimmt keine Auskunft in einem Forum geben, das nur mal ganz nebenbei)

LG Bagheera
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Gelöschter Benutzer

Mitglied seit 24.03.2004
1.984 Beiträge (ø0,27/Tag)

Ich vermute, dass beide Schuldner (Deine Freundin und ihr Bruder) gesamtschuldnerisch haften. Das bedeutet, dass jeder der beiden unabhängig voneinander dem Gläubiger für den gesamten Betrag verantwortlich ist. Wo der Gläubiger eventuelle Außenstände eintreibt, bleibt ihm überlassen. Deine Freundin kann ihren Bruder vor dem Zivilgericht auf Zahlung seines Anteils verklagen (oder besser noch, wie schon vorgeschlagen, erst mal ein Schreiben vom Anwalt aufsetzen lassen), haftet aber tatsächlich dem Gläubiger für den noch ausstehenden Betrag.
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Mitglied seit 24.03.2008
14.560 Beiträge (ø2,46/Tag)

ich teile cwalanas Auffassung.
Wenn es aber so leicht ist, einfach nicht zu zahlen, wie es der Bruder macht, dann stellt sich mir die Frage, warum ich mich dann nicht auch einfach weigern sollte? Dann müsste der Gläubiger doch klagen und der Bruder hat ja das Geld...... und wird dann hoffentlich der Beklagte sein, oder?

.
LG Lollo
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Mitglied seit 26.09.2009
3.373 Beiträge (ø0,63/Tag)

Danke !!!
ich glaube, ich habs kapiert.
Es liegt daran, dass BEIDE haften.
Und wenn der eine nicht zahlt, automatisch der andere zur Verantwortung gezogen wird......ist ja irgendwie logisch....oder auch nicht..

Ich frage mich allerdings, genau wie Lollo, was wäre, wenn beide nicht bezahlen würden.
Oder, was passiert, wenn die Schwester sich weigert, den Anteil des Bruders zu bezahlen, wer steht dann in der Verantwortung?
Denn, scheinbar ist es ganz leicht, nicht zu bezahlen, der Bruder hat einfach die Schreiben des Gerichts ignoriert.

Und...eine Zivilklage gegen den eigenen Bruder ist natürlich...etwas befremdlich.

LGC
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Gelöschter Benutzer

Mitglied seit 24.03.2004
1.984 Beiträge (ø0,27/Tag)

Dem Gläubiger ist es egal, wer die Schulden zahlt. Er wird das Geld dort eintreiben, wo die größten Erfolgschancen bestehen. In diesem Fall z.B.: einer hat bereits gezahlt > ergo ist da noch mehr zu holen. Das mag ungerecht erscheinen, aber es haften nun mal beide für den vollen Betrag. Zahlt der Bruder einfach nicht, muss die Schwester zahlen. Anschließend wird NIX passieren, weil der Gläubiger ja sein Geld hat. Der Bruder schuldet nun der Schwester im Innenverhältnis Geld, welches sie sich wiederum von ihm "organisieren" muss. Indem sie sagt "Du schuldest mir Geld" und er es ihr einfach gibt, oder indem ihr Anwalt seinem Anwalt einen netten Brief schreibt, oder auch auf dem Rechtsweg (Zivilklage). Das alles interessiert aber den ursprünglichen Gläubiger nicht mehr, und es ist auch nicht seine Aufgabe, hier für "Gerechtigkeit" zu sorgen, indem er erst den Schuldner pfänden lässt, der noch nicht bezahlt hat.

Wenn die Schwester ebenfalls nicht zahlt, haften nach wie vor beide Geschwister für den vollen Restbetrag. Immer vorausgesetzt, dass es sich hier wirklich um eine gesamtschuldnerische Haftung handelt. Das müsste im Bescheid irgendwo drinstehen.
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Mitglied seit 28.06.2014
12.609 Beiträge (ø3,48/Tag)

Celline,

Pfeil nach rechts Und...eine Zivilklage gegen den eigenen Bruder ist natürlich...etwas befremdlich. Pfeil nach links

Nein, ist es für mich nicht.
Ich würde bestimmt nicht gegen einen Verwandten klagen, wenn ich wüsste, dass der nicht aus Boshaftigkeit nicht zahlt, sondern sondern weil es einfach nicht kann.

Scheint hier aber nicht so zu sein. Das ist doch eine ganz perfide Masche, sich bedeckt zu halten, mit dem Wissen im Hinterkopf „wird doch nicht gegen den eigenen Bruder vorgehen“.

Ich kenne da einen Spruch: Wer den Mund nicht aufmacht, muss den Geldbeutel aufmachen.

Das heiß ja nichts anderes, als wenn Du Dich nicht wehrst, wirst Du gnadenlos untergebuttert.

LG Bagheera
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Mitglied seit 31.03.2003
2.072 Beiträge (ø0,27/Tag)

Hallo celline,

wenn der Bruder sich weigert, obwohl er genug Geld hat, kann die Schwester, die bereits gezahlt hat,
Beschwerde gegen die Kostenrechnung einlegen, mit der sie als Zweitschuldner für die angefallenen Gebühren gemäß Nr. 1311 des Kostenverzeichnisses der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG auf Zahlung in Anspruch genommen wird.
Dann geht das Karusell von vorne los und man klopft wieder beim Bruder an.

LG Stefan
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Mitglied seit 26.09.2009
3.373 Beiträge (ø0,63/Tag)

also.....Danke!@cwalana für die verständliche und ausgiebige Erklärung. Küsschen (den habe ich hier noch nie benutzt.... Lächeln

Hat mir total geholfen und ich werde morgen der Freundin berichten.....


und @Bagheera....ja, natürlich ist es eien "perfide Masche"aaber, Bruder ist irgendwie Bruder.

LGC
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Mitglied seit 28.01.2010
9.643 Beiträge (ø1,84/Tag)

Pfeil nach rechts ja, natürlich ist es eien "perfide Masche"aaber, Bruder ist irgendwie Bruder. Pfeil nach links

Nun, die Frage ist, was schlimmer ist: seine eigenen Geschwister finanziell hängen zu lassen oder sich dagegen mit Hilfe eines Anwalts zu wehren? Allein schon, weil der erste schäbige Fehler hier ja nun eindeutig in der Zahlungsweigerung des Bruders liegt, halte ich es für völlig gerechtfertigt, hier auch gegen ein enges Familienmitglied anwaltlich vorzugehen. Wobei ich natürlich vorher noch mal das Gespräch suchen, deutliche Worte finden und ganz klar ankündigen würde, dass eine weitere Weigerung ein nettes Briefchen vom Anwalt und im äußersten Notfall auch ein Familientreffen vor Gericht zur Folge hätte...

GLG, Elphi
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Mitglied seit 24.03.2008
14.560 Beiträge (ø2,46/Tag)

Pfeil nach rechts ja, natürlich ist es eien "perfide Masche"aaber, Bruder ist irgendwie Bruder. Pfeil nach links

der Bruder hatte aber keinerlei Bedenken, seine Schwester in diese Lage zu bringen. Es sind SEINE Schulden, die er da der Schwester aufhalst.
Manche sind halt nicht brüderlich......


.
LG Lollo
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Gelöschter Benutzer

Mitglied seit 21.07.2003
30.665 Beiträge (ø4,02/Tag)

Pfeil nach rechts Bruder ist irgendwie Bruder Pfeil nach links

gerade DANN sollte er seinen Schwester nicht in die Lage bringen, zumal er ja das Geld hat

Viele Grüße von der Waterkant

Angelika



Rechtschaibveler sind Resultat der schnellen Finger
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Mitglied seit 26.09.2009
3.373 Beiträge (ø0,63/Tag)

Hallo

@Stefan....hab mir das jetzt aufgeschrieben und werde mal googeln...bin gespannt, vielen Dank !!!

und, Elphi, Lollo und Angelika,

das ist hier irgendwie nicht die Frage, zumal ich als Freundin in dem Zusammenhang eigentlich nur wissen wollte, was ein "Zweitschuldner" ist.

Wie die Freundin damit umgeht, ist ein anderes Thema......denke ich.


LGC
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