Mitglied seit 29.12.2016
15 Beiträge (ø0,01/Tag)
wir müssen für die Schule iPads für die Kids anschaffen. Es ist vorgeschrieben, welches Modell (mindestens, besser geht auch...). Wer das nicht will, soll die Schule bitteschön verlassen (staatliche Schule). Das Gerät soll über einen bestimmten Anbieter angeschafft werden, incl. Hülle und optional Versicherung etc. Der Haken ist zusätzlich, das Gerät kann nicht privat genutzt werden, in dem Sinne, dass die Installation von privat gewünschten Apps möglich ist. Technisch wäre das möglich, aber die gesamte Administration liegt bei der Schule, die das Gerät während der Schulzeit natürlich überwacht (per Apple Classroom) und während der Freizeit keine Administration zulässt. Das gesamte Konstrukt hinterlässt bei den Eltern einen schalen Beigeschmack, da die Schule viele Vorteile aus dem Ganzen zieht (z.B. Zusatzdienstleistungen des Anbieters, wie IT-Beratung, Einbindung in das MDM, ...). Die Schule wird durch die MDM-Anbindung quasi Eigentümer des Geräts, so lange die Kids zur Schule gehen. Das ganze spielt in Niedersachsen. Hat jemand ähnliche Erfahrung gemacht und Infos, ob das so rechtens ist? Die Kinder möchten wegen der Freunde leider auf der Schule bleiben. Auch die Lehrkräfte sind eigentlich in Ordnung. Aber mit der Entscheidung der Schulleitung tue ich mich an der Stelle schwer. Die Elternvertretungen ducken sich. Digital ist gefragt. Um jeden Preis. Hauptsache, ein anderer (die Eltern) zahlen ihn. Ausnahmen gibt es nur für Bezieher von Sozialleistungen (Leihgeräte). |
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Mitglied seit 19.07.2015
1.667 Beiträge (ø0,52/Tag)
Was für eine Scheisse! Deutsche Staatsschulen als Geldeintreiber für äppel . Ich würd zum Direx und dem den Ar*ch aufreissen! BRD-Schulen werden immer schlechter - kein Wunder, wenn die oberste Prio darin besteht, für äppel Geld einzutreiben! |
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Mitglied seit 29.12.2016
15 Beiträge (ø0,01/Tag)
Das geht nicht. Im vorigen Jahrgang haben die Kinder, deren Eltern kein Gerät kaufen wollten, die Schule verlassen. Das finde ich aber schlimm fürs Kind! |
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Mitglied seit 30.10.2003
319 Beiträge (ø0,04/Tag)
Für NRW wurde mittels kleiner Anfrage festgestellt, dass verpflichtende Vorgaben zur Beschaffung unzulässig sind und keine Voraussetzung für den Besuch der Schule sein dürfen.
Ihr habt die Möglichkeit zu zahlen, die Schule zu wechseln oder mit anderen zusammen versuchen, etwas zu unternehmen. Einen Alleingang würde ich mir und dem Kind eher nicht zumuten wollen. |
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Mitglied seit 22.10.2020
8.257 Beiträge (ø6,32/Tag)
Zitat von Annabell am 27.12.2023 um 22:55 Uhr
„Für NRW wurde mittels kleiner Anfrage festgestellt, dass verpflichtende Vorgaben zur Beschaffung unzulässig sind und keine Voraussetzung für den Besuch der Schule sein dürfen.
nachzulesen hier. |
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Mitglied seit 12.06.2018
2.913 Beiträge (ø1,34/Tag)
Die Frage wäre, ob es nicht auch Leihgeräte geben müsste, wie bei Schulbüchern. Siehe: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/schulorganisation/entgeltliche_ausleihe_von_lernmitteln/entgeltliche-ausleihe-von-lernmitteln-6561.html
Evtl. beim zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) nachfragen, ob es bezüglich Tablettklassen Regelungen gibt. Ansonsten muss eine öffentliche Schule auch eine analoge Beschulung sicherstellen: https://wiki.mzclp.de/doku.php?id=anleitung:tabletklassefaq2 Siehe auch: https://datenschutz.nibis.de/2020/02/20/datenschutz-neufassung-des-%C2%A7-31-nschg/ Auch ergibt sich aus § 31 Abs. 5 NSchG nicht, dass Erziehungsberechtigte verpflichtet sind, ihr Kind mit einem Tablet auszustatten. Ist ein Elternteil nicht damit einverstanden, dass das Kind mit einem Tablet beschult wird, muss die Schule dieses Kind daher in gleich geeigneter Weise analog beschulen. Nach meiner Ansicht kann an einer öffentlichen Schule kein Schulwechsel verlangt werden, allenfalls ein Klassenwechsel in die analoge Parallelklasse. |
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Mitglied seit 19.05.2019
59 Beiträge (ø0,03/Tag)
Bei uns in Bayern ist das in den Schulen im Umkreis ähnlich.
Die Eltern müssen ca 1000,- für ein IPad mit Zubehör zahlen und können ca 300,- zurück holen wenn es einen triftigen Grund gibt. (Alleinerziehend, etc) Ein Papa ging mal mit einer Abstimmung dagegen, welche ihm genehmigt wurde. Er hat die Abstimmung gewonnen und zum Schluss hat die Schule trotzdem die IPads in der Klasse durchgesetzt. Wenn du das IPad eingerichtet bekommst hast du schon mal viel mehr Glück als in den meisten Schulen in meinem Umkreis, wo man dich um alles selbst kümmern darf. Der Supergau ist dann wenn die Familie Android hat und du das Kind einrichten darf. Mein Tipp dabei: Richte das Kind ein, wie für einen Erwachsenen. Ansonsten brauchst du noch ein zusätzliches Erwachsenenkonto, welches sich um die InApp-Käufe kümmert. Yeah |
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Mitglied seit 23.07.2008
17.509 Beiträge (ø3,03/Tag)
Was in NRW möglich ist, dürfte in Niedersachsen auch kein Problem sein. Ich würde mich weigern. Ich zahle nicht für Ver-Äppel außerdem geht das über das leistbare vieler Eltern bei weitem hinaus. Da muss man nicht unbedingt Alleinerziehend für sein. Gibt auch Familien mit kleinem Einkommen und/oder mehreren Kindern. Nee, ein Gerät was ich bezahlen soll, will ich auch nutzen können, immer und überall. Das ist ja schon Diktatur vom Feinsten. Die Pads für die Lehrer und neue Rechner für die Schule sind dann wohl gleich noch mit bezahlt.
LG Vini Erwachsen werden kann ich auch morgen noch Bevor du mit dem Kopf durch die Wand rennst, überleg dir was du im Nebenzimmer willst |
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Mitglied seit 29.09.2003
1.875 Beiträge (ø0,25/Tag)
Wer sich nicht wehrt, lebt nu mal verkehrt...
Beim Steine-Umdrehen ist Rückrat und Eigeninitiative gefragt. Everybodies Darling sollten die Beschwerdeführer nicht sein wollen. Ein erster Fragenkatalog: – Was erwartet mich/das Schulkind, wenn ich mich der Zahlung widersetze? Schulverweis? – Kann die allgemeine Schulpflicht ETWA nach Gutdünken der Direktion ausgehöhlt werden? Mit welcher Begründung? – Basierend auf welcher Rechtsgrundlage? (Nasenfaktor oder verabschiedetes Gesetz?) – Wo nachzulesen? Die nächste Frage, die sich MIR stellte, wäre, ob es – basierend auf dem Ergebnis der Anfrage – bereits Verwaltungsgerichtsurteile zu Gunsten sich widersetzender Eltern gibt. Sofern das Motto: "Wer die Musike bestellt, zahlt sie auch." außer Kraft gesetzt wird, sollte es dazu eine Gesetzesgrundlage geben, die mir bitteschön klein, klein darzulegen wäre. Ist die (mutmaßlich) gar nicht vorhanden, sollte die Aufrüstung mit künftigem Elektroschrott Wunschdenken der "Entscheider" bleiben. Sofern die Rechtslage (in deinem Sinn) geklärt ist, können sich all diejenigen, die kostspielige Ideen zu Lasten Dritter äußern, gern etwas Gangbares einfallen lassen, das finanziell den analogen Mitteln (Hefte, Stifte, Zirkelkasten, Befähigung/Zeit des Lehrkörpers, you name it) in nichts Wesentlichem nachsteht. Meine Erfahrung: Für profunden Wissenserwerb und (fein)motorische Verknüpfungen im Hirn brauchts keine Schul-Tablets. Umgang mit moderner Technik ließe sich auch theoretisch erlernen – wenn's denn sein soll. Nur – dürfte das Wissen um das Userinterface eines Tablets von heute morgen längst so überholt sein wie es heutzutage ein Revox-Tonbandgerät aus dem letzten Jahrhundert ist. Deshalb ist die Fähigkeit, sich eigeninitiativ Wissen drauf zu schaffen und Transferleistungen zu erbringen, viel wichtiger – da sie für alle Lebenszeit universell einsetzbar bleibt. Das war das Sinnvollste, was mir je von engagierten Lehrern beigebracht wurde. (Tablett-frei btw) Meines Wissens wird in Vorreiterländern wie z.B. Finnland – wahrscheinlich aus gutem Grund – die ganze "Digitalisierung" drastisch zurück geschraubt und über den Haufen geworfen. Wer in Entscheidungsgremien mit etwas Vorausschau ausgestattet und nicht von Lobbyisten "manipuliert" ist, muß gewiß nicht jede Erfahrung selbst machen und könnte sich dort eingehend beraten lassen. |
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Mitglied seit 12.06.2018
2.913 Beiträge (ø1,34/Tag)
Zitat von berlin_cookies am 28.12.2023 um 13:49 Uhr
„Meine Erfahrung: Für profunden Wissenserwerb und (fein)motorische Verknüpfungen im Hirn brauchts keine Schul-Tablets. Umgang mit moderner Technik ließe sich auch theoretisch erlernen – wenn's denn sein soll.
Für (fein)motorische Verknüpfungen braucht es keine Ipads, sondern analoges Arbeiten. Bei unseren Jugendlichen/jungen Erwachsenen gibt es ganz viele, die nicht mit dem Geodreieck umgehen können, keine exakte Zeichnung hinbekommen, geschweige denn mit einem Zirkel arbeiten können. Auch andere Basics des analogen Arbeiten mit Papier und Stift sind nicht komplett vorhanden. Was mit einem Zollstock ausmessen-ach du liebe Zeit. Dafür haben sie in der Unter- und Mittelstufe ganz viel im Unterricht mit Ipads gedaddelt. Vom User-Interface her sind Ipads keine Computer. Bedienung von Mathematiksoftware wie Geogebra geht auf einem klassischem Computer auch besser und exakter. Zumindest unsere Kinder beherschen auch keine klassischen Büroanwendungen wie Textverarbeitung, ernsthafte Präsentationssoftware oder Tabellenkalkulation. Programmieren geht auch mit Computern besser. Von daher ist zumindest bei unseren Jugendlichen das Argument, sie sind digital perfekt auf den Ausbildungsmarkt vorbereitet, hinfällig. |
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Mitglied seit 29.09.2003
1.875 Beiträge (ø0,25/Tag)
@Physinaut:
Mach das mal dem konsumorientierten Entscheider klar, der sich mit dem Output seiner Lehrtätigkeit nie in der "echten" Arbeitswelt abzugeben hat. |
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Mitglied seit 29.12.2016
15 Beiträge (ø0,01/Tag)
Das kommt noch dazu: Ein Medienkonzept gibt es an der Schule leider auch nicht. Soweit ich weiß, gibt es auch keine Richtlinien vom Kultusministerium, was vermittelt werden soll. Jede Lehrkraft darf mit dem iPad unterrichten, oder auch nicht. Ihnen ist es freigestellt. Fortbildung zu dem Thema ist auch nicht verpflichtend. Sie haben aber alle ein iPad vom Schulträger erhalten. So wird dann in einigen Fächern das iPad als teurer Schreibblock benutzt, da einige Lehrkräfte grundsätzlich nicht digital arbeiten.
Vielleicht sollte ich mir mit Gleichgesinnten einen Landtagsabgeordneten suchen, der auch eine kleine Anfrage in Niedersachsen einbringt? Nur wer sollte das sein? Am ehesten hätte man ja bei rot/grün vermutet, dass sie sich für die Bereitstellung der Geräte durch die Schule / Schulträger einsetzt. Dies hatten sie ja im Wahlprogramm 2021 auch versprochen. Jedes Kind sollte mit einem digitalen Endgerät ausgestattet werden. Nach der Wahl wurde dieses Versprechen leider gebrochen. Außer rot/grün sitzen noch die CDU und die AfD im Landesparlament. Die RLSB hat auf Anfrage geantwortet, dass das Kind dann analog beschult werden muss. Weiter scheinen sie sich aber bei diesem Thema auch nicht zu engagieren wollen. Ist ja auch sehr praktisch, wenn man die Digitalisierung der Schulen auf die Eltern auslagert. Was haltet ihr von der Einschaltung der Lokalmedien? |
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Mitglied seit 29.09.2003
1.875 Beiträge (ø0,25/Tag)
Ich halte mehr davon, den Entscheider mit deinem Fragenkatalog zu konfrontieren und zwecks schriftlicher Antwort Fristen zu setzen. Mit der höflichen Ankündigung, sich bei Verfristung an höhergeordnete Stellen wenden zu müssen. (Leider, leider...)
Mündlich debattiert kannste alles knicken. Auch bei der Presse. Worauf sollen die sich denn stützen? Btw, bei der Kurz-Recherche zur Schulgesetzgebung hinsichtlich Gründen für Schulverweise stolperte ich auf einer Seite des Cornelsen-Verlags über einen ähnliche gelagerten, fiktiven Sachverhalt, den Lehrer beim der selben Zwangskauf-Ansage in Frage zu stellen wagen. Die Argumentation ließe sich eventuell auch auf Schüler anwenden. Again, die Schule zu wechseln müßte mir formfehlerfrei "verordnet" werden. Wer jedoch michelig und in vorauseilendem Gehorsam die Segel streicht, indem er das Kind von der Schule nimmt, der gibt sich bereits ohne Not geschlagen. |
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Mitglied seit 23.07.2008
17.509 Beiträge (ø3,03/Tag)
Wohin das ganze auf Tablet/Schleppi/PC/Smartphone glotzen beim Junggemüse geführt hat kannst man ja selbst hier prima nachlesen. Berufswunsch Influencer, gestört in der persönlichen Kommunikation, Angst vor Speisekarten, Dauersingle weil Tinder täglich neue Partner auf Lager hat, ausgestorbene Innenstädte weil Amaonien so fix und so billig liefert Warum wohl - Steuervermeidung lässt grüßen) und alle brauchen ne Seelenklempner vor lauter Zweisamkeit mit den Net.
Ist ja richtig das die Kinder auch! Net kompetent werden müssen, aber da können die Le(e)hrkräfte den Kindern i.d.R. nix mehr vormachen/beibringen. Kinder brauchen aktive Erfahrungen und nicht nur interaktive. LG Vini Erwachsen werden kann ich auch morgen noch Bevor du mit dem Kopf durch die Wand rennst, überleg dir was du im Nebenzimmer willst |
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Mitglied seit 12.11.2011
17.396 Beiträge (ø3,8/Tag)
Bei uns (S-H) wurden die iPads unseres ältesten und des jüngsten Kindes von der Schule gestellt. Das mittlere Kind besucht eine andere Schule und hat kein Leihgerät mit nach Hause bekommen. Eine Versicherung mit Selbstbeteiligung ist verpflichtend, die iPads können nicht in vollem Umfang genutzt werden wie ein privates Tablet. Zudem haben jetzt zwei unserer Kinder die Erfahrung gemacht, dass sie Android-Geräte bevorzugen. Das ist immerhin EIN Lernerfolg. Ansonsten überzeugt mich das E-Learning nicht so wirklich.
Neelly, ich finde das Ansinnen der Schule unverschämt. Ich wünsche Euch viel Erfolg und viele Mitstreiter an der Seite beim Versuch, dagegen anzugehen. LG, ashala |
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Mitglied seit 19.04.2013
15.172 Beiträge (ø3,75/Tag)
Hallo Neelly,
geht es um eine staatliche Schule? Vielleicht habe ich das überlesen? vG Modena |
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Mitglied seit 25.01.2006
15.386 Beiträge (ø2,3/Tag)
Erster Beitrag, dritter Satz. |
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Mitglied seit 19.04.2013
15.172 Beiträge (ø3,75/Tag)
Zitat von Erzett am 28.12.2023 um 18:36 Uhr
„Erster Beitrag, dritter Satz.“ Aaahh, ok. Tatsächlich überlesen. Dass man die Schule verlassen soll, erscheint mir zwar etwas absurd und ist vielleicht von der TE etwas frei interpretiert. Aber möglich ist ja alles. Ich kann diesbezüglich nur den Tipp geben, sich als Elter(n) genau zu informieren. Ohne mich jetzt näher mit dem Thema auseinanderzusetzen vermute ich, dass so eine Verpflichtung an einer staatlichen Schule rechtswidrig ist. Ich bin aber gespannt, was weiter berichtet wird. vG Modena |
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Mitglied seit 29.12.2016
15 Beiträge (ø0,01/Tag)
Es werden halt keine Leihgeräte angeboten bei uns (außer bei Leistungsbezug). Das Leihgeräte dann nicht privat genutzt werden dürfen, finde ich vollkommen in Ordnung. Aber es sollten alle Eltern einen Antrag auf Leihgerät stellen können.
Ich gehe ganz klar davon aus, dass es nicht in Ordnung ist, Kindern das Verlassen der Schule als Option anzubieten. Ich zitiere im Original: "Wer das Konzept nicht gut findet, hat ja die Chance, die Schule zu verlassen", selbst gehört. Da in die Datenverarbeitung eingestimmt werden muss, ist natürlich nur mit "Freiwilligkeit" die Einbindung ins MDM möglich. Wirklich freiwillig ist es aber nicht. Und es ärgert mich auch, dass ein von der Schule präferierter Anbieter "Pakete" anbietet, ohne dass man einzelne Positionen beziffern kann. Es hat einen faden Beigeschmack, wenn gleichzeitig von der Schule gratis Leistungen des Anbieters in Anspruch genommen werden (konzeptionelle Beratung, Testgeräte für mehrwöchige Probephase), bzw. dieser Anbieter für das MDM beauftragt wird. Das sind aus meiner Sicht alles Leistungen, die der Schulträger zu bezahlen hat. Und es könnte der Eindruck entstehen, dass dieser Anbieter empfohlen wird, weil er der Schule diese Leistungen gratis anbietet bzw. weil man gern mit ihm zusammen arbeitet. Hat den Vorteil, dass die Schule sich die Arbeit mit dem Einbinden der Geräte spart. Technisch wäre es auch ganz klar möglich, die Geräte auch privat zu nutzen, läuft auch an anderen Schulen so. Aber das die Schule das Gerät komplett beansprucht, die Eltern bezahlen lässt und keine Administration in der Freizeit zulässt, ist sehr speziell. Zu viele Problembereiche auf einmal. |
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Mitglied seit 29.12.2016
15 Beiträge (ø0,01/Tag)
Recht haben und Recht bekommen sind halt zweierlei. |
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Mitglied seit 12.06.2018
2.913 Beiträge (ø1,34/Tag)
Zitat von Neelly am 28.12.2023 um 15:30 Uhr
„Die RLSB hat auf Anfrage geantwortet, dass das Kind dann analog beschult werden muss. Weiter scheinen sie sich aber bei diesem Thema auch nicht zu engagieren wollen.“ Das ist doch schon eine entscheidende Antwort, dass eine analoge Beschulung möglich sein muss. Das beinhaltet nicht den Schulwechsel. Wenn das schriftlich ist, würde ich das zumindest vorlegen. Im Endeffekt muss das wahrscheinlich auf ein Leihgerät hinauslaufen, wenn keine analogen Klassen angeboten werden. |
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Mitglied seit 29.09.2003
1.875 Beiträge (ø0,25/Tag)
Im vorigen Jahrgang haben die Kinder, deren Eltern kein Gerät kaufen wollten, die Schule verlassen.
Weshalb sollte sich der Threadersteller das eingebildet haben?! Quelle Wer das nicht will, soll die Schule bitteschön verlassen (staatliche Schule). Sind es nicht immer wieder die selben Drohkulissen/Testballons, um den Michel – kraft Wassersuppe – übers hingehaltene Stöckchen springen zu lassen? Solche Ansagen ließe ich mir SOFORT schriftlich geben. Mit Benennung der Rechtsgrundlage. (Meist sind überzogene Ansinnen DANN vom Tisch.) NOCH haben wir keine Beamtendiktatur. Falls der Direktor finanziell schlechter ausgestattete Kinder der Schule verweisen möchte, soll er das gefälligst SELBER tun und nicht aufs sofortige Einknicken erschreckter Michel:innen bauen. Freunde machst du dir im Direktorium wahrscheinlich nicht, sobald du der Spur des Geldes zu folgen gedenkst. WO z. B. sind die ÖFFENTLICHE Ausschreibung und eingegangene Angebote einzusehen, die das wirtschaftlich günstigste Modell zu berücksichtigen haben? (Wie bei der Betriebskostenabrechnung sollten Verwaltungsaufgaben und von Externen erbrachte Dienstleistungen strikt auseinander dividiert sein.) Der aufmerksame, mündige Bürger kann doch nicht wollen, daß das nächste Kind in den Brunnen fällt – wie im Fall der zu schreddernden FFP2-Masken und teuren Massen-Tests, an deren Einkauf/Vertragsgrundlagen sich "hinterher" keiner mehr zu erinnern vermag. Ehe es vergessen wird: Entsprechen die ausgelobten Geräte der neuesten europäischen Gesetzgebung? Zum Bleistift was Akku-Austauschbarkeit und Reparaturfreude angeht? (Hüstel) Fragen über Fragen... Wer will schon fade G'schmäckle runter würgen? Mit solchen Argumenten gerüstet und weitergehenden Recherchen ob des "größeren" Lernerfolgs durch I-Pads läßt sich der vom Direktor angepeilte Ausschluß finanziell Schwächerer eventuell eher auf Masse legen. |
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Mitglied seit 19.04.2013
15.172 Beiträge (ø3,75/Tag)
Staatliche Institutionen machen Ausschreibungen bzgl. digitaler Ausstattung und nehmen das preiswerteste Angebot.
Zustimmung zur DSGVO ist heute immer erforderlich. Was ich noch nicht verstanden habe, ob alle Eltern außer Leistungsbeziehern die Technik für den jeweiligen Schüler bezahlen MÜSSEN. Ist das unmissverständlich? |
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Mitglied seit 19.04.2013
15.172 Beiträge (ø3,75/Tag)
Ob man persönlich Apfel oder Android oder usw. besser findet, ist ja zweitens.
Wichtig ist in dem Zusammenhang, dass alle Schüler im Schulalltag mit dem gleichen System arbeiten, finde ich. Und nun nochmal meine Frage: Sind die Eltern an der Schule in Niedersachsen gezwungen, dem "Konzept" der Schule zu folgen oder ist es vielleicht ein Pilotprojekt, wie bspw. in Bayern? Im EP liest es sich, als hätte man gar keine andere Wahl, als das Kind umzuschulen und aus seinem Freundeskreis herauszureißen, wenn man kein IPad anschaffen wöllte, das nicht privat genutzt werden kann. |
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Mitglied seit 29.09.2003
1.875 Beiträge (ø0,25/Tag)
Zitat von Modena77 am 28.12.2023 um 21:02 Uhr
„Ob man persönlich Apfel oder Android oder usw. besser findet, ist ja zweitens.[...].“ Wer oldschool-analog mit spitzem Bleistift zu kalkulieren versteht, könnte seine Prioritäten für anstehende Ausgaben anders setzen. Nur was scherts besser Situierte, daß Familien, die sich in der freien Wirtschaft zu behaupten haben und eh' schon ein größeres Armutsrisiko tragen, ziemlich sinnbefreite Ausgaben aufs Auge gedrückt bekommen sollen. Fremdbestimmt vom Personal = Staatsdiener/n. Ebenso die im verlinkten Artikel vorgebrachten datenschutzrechtlichen Bedenken ließen umsichtige Bürger wahrscheinlich zu wesentlich preiswerteren Geräten tendieren, die vergleichbare Features für einen viel besseren Unterricht mitbringen sollten. |
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Mitglied seit 12.06.2018
2.913 Beiträge (ø1,34/Tag)
Ein ausführlicher Hintergrund-Artikel, weshalb Ipads so stark für den Schuleinsatz bevorzugt werden und welche Features sie gegenüber anderen Systemen auszeichnen bzw. das Fehlen z.B. bei Android ein KO-Kriterium ist: heise.de[...]Digitale-Bildung-Warum-iPads-an-deutschen-Schulen-so-weit-verbreitet-sind
Ganz wichtig ist das Managment-System mit dem man verhindern kann, dass die Schüler sonstwo im Netz unterwegs sind und nicht beim Unterrichtsstoff. Außerdem lassen sich nur Ipads in einen Prüfungsmodus versetzen, der auch juristisch abgesichert ist. Für mich stellt sich eher die Frage, ob die Schüler persönliche Tabletts brauchen. Es gibt Schulen einen Pool Ipads haben, die schnell ausgeteilt werden, wenn es in einer Stunde einen echten Mehrwert durch die Tabletts gibt. Das halte ich für viel sinnvoller. |
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Mitglied seit 05.11.2013
2.010 Beiträge (ø0,52/Tag)
Zitat von berlin_cookies am 28.12.2023 um 20:17 Uhr
„
Da die Eltern das ja PRIVAT kaufen müssen, ist da nichts mit öffentlicher Ausschreibung. Und, man muss schon SEHRGUT Verdiener sein, um so ein 1.000 Euro Teil schnell mal aus der Portokasse zu bezahlen. Ich kann mich noch an den Aufschrei der Apple-Fan Gemeinde erinnern, als Apple vor ein paar Jahren einigen Schulen (oder so, ich habe es nicht mehr so genau in Erinnerung) Ipads geschenkt und das ziemlich massiv kritisiert wurde. Das waren dann die bösen Microsoftanhänger... Aus Apple Sicht: Damals alles richtig gemacht, jetzt sind wir in den Schulen die No1. |
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Mitglied seit 14.09.2003
1.405 Beiträge (ø0,19/Tag)
Zitat von berlin_cookies am 29.12.2023 um 09:50 Uhr
„
Genau, und was scherts Geringverdiener, dass es Familien gibt, die ihre Kinder gerne in eine digital geführte Klasse geben würden und auch ein gewünschtes I-Pad bezahlen könnten. Lieber mache ich fürchterlichen Rabbatz, als mein Kind auf die Schule zu geben, die meinem Geldbeutel entspricht. Es könnte ja eine Freundschaft auseinander gehen. Wie im Kindergarten. Unsere Wirtschaft freut sich dann auf die Schulabgänger, die wenigstens perfekt mit Bleistift und Radiergummi umgehen können. |
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Mitglied seit 21.08.2023
148 Beiträge (ø0,54/Tag)
Zitat von Marion1707 am 29.12.2023 um 13:47 Uhr
„
Könnte man so sehen, wenn es sich um eine Privatschule handeln würde, handelt sich aber um eine staatliche (s.o.) und die sollte doch für alle Geldbeutel da sein. |
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Mitglied seit 12.11.2011
17.396 Beiträge (ø3,8/Tag)
Marion: Die Ausstattung aller Schüler mit Tablets bedeutet doch nicht, dass die Kinder besser oder mehr lernen oder besser auf ihre Zukunft vorbereitet werden. Ich kann das jedenfalls nicht bestätigen. Vermutlich sind die Lehrer selbst noch nicht (alle) so weit, die Tablets so einzusetzen, dass sie einen tatsächlichen Mehrwert für die Bildung der Kinder darstellen. Bildung muss mehr sein, als mit den Fingern über einen Bildschirm zu wischen. Da die Kinder ohnehin mit dieser Technik aufwachsen, wissen sie schon in sehr jungen Jahren gut damit umzugehen. Mein mittlerer Sohn hat mir vor ein paar Monaten mein neues Handy eingerichtet. Er war 12 und hat vorher nie ein Smartphone gehabt.
LG, ashala |
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Mitglied seit 12.01.2005
5.208 Beiträge (ø0,74/Tag)
Hallo,
ich kann zur Sache nichts beitragen, aber darf ich interessehalber fragen, welches ipad-Modell denn als unterer Standard genannt wird? Danke! LG eorann |
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Mitglied seit 29.09.2003
1.875 Beiträge (ø0,25/Tag)
Zitat von Marion1707 am 29.12.2023 um 13:47 Uhr
„[...] Unsere Wirtschaft freut sich dann auf die Schulabgänger, die wenigstens perfekt mit Bleistift und Radiergummi umgehen können.“ Was die Wirtschaft bei Schulabgängern beklagt, ist seit Jahren bekannt. Einen Rechner nicht hochlaufen lassen oder keine Textdateien erstellen und abspeichern zu können, rangiert bei der Kritik nicht an erster Stelle. In puncto Medienkompetenz sind die Schüler dem computerfachfremden Lehrer doch längst über. Manch Vorhaben erinnert an Witze wo sich Eltern händeringend an die längst überfällige Aufklärung machen wollen und der Sproß zurück fragt, was sie denn wissen wollen. Bei denen, die noch mit Radiergummis umzugehen verstehen, dürfte sogar eher davon ausgegangen werden, einen simplen Dreisatz, der sich – au weia – in Textaufgaben versteckt hält, zu erkennen und rechnerisch umzusetzen. (Ganz ohne Tablet.) Grundlagenwissen und ein etwas komplexeres Denkvermögen würde Lehrherren oder weiterbildende Institute so richtig erfreuen. Analog Geschulte haben vielleicht sogar die Basics moderner Umgangsformen drauf? Mit echtem Blickkontakt zur rechten Zeit und ohne Speisekartenangst. Lieber mache ich fürchterlichen Rabbatz, als mein Kind auf die Schule zu geben, die meinem Geldbeutel entspricht. Es könnte ja eine Freundschaft auseinander gehen. Falls du damit die konsequente Wahrung von bürgerlichen Rechten meinst: Nenn es halt Rabbatz. Wohlhabende werden m. W. noch nicht davon abgehalten, deren Kinder privat bezahlt was auch immer lernen zu lassen. Weshalb jedoch sollen sich ausgerechnet DIE Familien aus einer Schule trollen, die nicht mit bei jedem Flitz mithalten wollen oder können? Das sind gleichberechtigte Steuerzahler, die staatliche Schulen – um eine solche geht es hier – mitfinanzieren. Der Umkehrschluß deiner Argumentation wäre: Sollen diejenigen, die ihre Kinder mit fragwürdigem Schickimicki-Zeugs ausgestattet sehen wollen, sie in dafür ausgelegte Privatschulen schicken und staatliche Schulen im selben Zug entlasten. Z. B. was das Schüleraufkommen je Klasse angeht. Es ist doch ganz einfach: Entweder derjenige, der die Musike bestellt, zahlt sie auch – Verleih, kostenlose Überlassung im Geist der Lernmittelfreiheit, (die leider Ländersache ist) – oder es hat sich was mit fremdbestimmten Ausgaben, deren Nutzen für den Allgemeinwissenserwerb immer häufiger bestritten wird. |
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Mitglied seit 18.01.2019
11.706 Beiträge (ø6,01/Tag)
Was ist jetzt das eigentliches Problem? Das es ein iPad ist, oder das ihr das selber zahlen musst? |
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Mitglied seit 25.01.2014
12.054 Beiträge (ø3,2/Tag)
Hallo.
@belin-cookie: irgend wie triffst du immer den Nagel auf den Kopf. Ich finde das ganze der Vorgehen der Schule auch sehr bedenklich, soweit man es den Äußerungen der TE entnehmen kann. @ashala: ja, so ist das. Gruß Dorit |
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Mitglied seit 18.01.2019
11.706 Beiträge (ø6,01/Tag)
In der Grundschule erst mal Ganztagsschulen raus machen, und da mindestens 80-90% sich beschäftigen mit Lesen, Schreiben und Rechnen. Sachen wie Religion restlos streichen, das machst du mal schoen zuhause. |
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Mitglied seit 29.09.2003
1.875 Beiträge (ø0,25/Tag)
Allzeit bereit – immer bereit...
Mit sozialistischem Gruß... |
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Mitglied seit 29.12.2016
15 Beiträge (ø0,01/Tag)
Es ist so, dass die Eltern selbst bestellen (nach Aufforderung durch die Schule). Also muss nicht ausgeschrieben werden!
IdR wird ein iPad der 9. oder 10. Gen. verlangt. Ich habe mal auf die Schnelle recherchiert. Jemand hat hier gefragt, ob es die Vorschriften auch schriftlich gibt. Nicht im Netz "unserer Schule" , aber es gibt wohl in Niedersachsen noch weitere Schulen, die so agieren. Manchmal muss man auch eine bestimmte Hülle, Pencil oder Versicherung kaufen. Immerhin haben einige so etwas wie ein Medienkonzept. Soweit man es den Homepages entnehmen kann sind das z.B. folgende Schulen: Gymnasium Haren (Ems) https://wordpress.nibis.de/gymharen/faq-elternfinanzierte-ipads/#faq11 Gymnasium Georgianum Lingen https://www.georgianum-lingen.de/leben-und-lernen/medienbildung/faq-fragen-und-antworten-zur-tableteinfuehrung-und-tabletnutzung-am-gymnasium-georgianum-lingen/ KGS Rastede https://kgs-rastede.de/blogs/ipadbestellung-an-kgs-rastede-fuer-den-aktuellen-6-und-7-jahrgang Elisabeth-Belling-Gesamtschule Hameln (da muss man gem. Video auch das Geburtsdatum des Kindes an den Anbieter übermitteln?) https://www.ebghm.de/eltern/ipad-bestellung Vorhandene oder günstig selbst beschaffte Geräte sind teilweise nicht erwünscht, teilweise nicht zugelassen. Bei einigen Schulen muss auch die Hülle der Tochterfirma des Anbieters oder ein bestimmter Pencil oder eine bestimmte Versicherung gekauft werden. Es ist eigentlich noch viel weniger verständlich, dass einem bestimmten Anbieter so viel Kundschaft durch die Schule zugeleitet wird. Ist das eigentlich in Ordnung? Andere Händler würden sich bestimmt auch über jährlich wiederkehrende lukrative Aufträge freuen. Wo finde ich Hinweise der Schulen auf die Rechtsgrundlage der Anschaffungspflicht oder alternativ zur Freiwilligkeit der Anschaffung? Hier mal eine Stellungnahme vom SER KGS Rastede: https://www.ser-kgs.de/digitalisierung_12.html „Was passiert wenn ich kein iPad kaufe/mieten möchte? Da die Benutzung von iPads in der Schule durch die Gesamtkonferenz beschlossen wurde ist sie verpflichtend. Ob das vor einem Gericht Bestand haben wird, muss sich ggf. noch zeigen, falls Eltern es wirklich darauf anlegen. Wenn ihr Euer Kind ohne iPad in die Schule schickt, wird es sich dann ggf. an Mitschülerinnen bzw. Mitschüler wenden müssen um evtl. auf bestimmte Inhalte zugreifen zu können. Die Schule kann leider nicht für alle Kinder iPads vorhalten.“ Na, da kommt doch Freude auf! Analoge Beschulung von iPad-Verweigerern, falls sich jemand der Anschaffungspflicht widersetzen will: Wie soll man sich das vorstellen? Die recherchieren dann in ihrem bestimmt topaktuellen Buch statt im Internet? Wenn andere an einem gemeinsamen Dokument in der Gruppe arbeiten, arbeiten sie allein? Wenn Unterrichtsfilme gedreht werden oder Aufnahmen angefertigt werden sollen, malen sie ein Daumenkino? Wenn die iPad-Kinder eine interaktive Lernplattform nutzen, gibt ihnen der Lehrer nach jeder Aufgabe eine individuelle Neue, je nach dem, wie die bisherige Aufgabe so gelaufen ist? Wenn die iPad-Kinder ihre Hausaufgaben an die digitale Tafel spiegeln sollen, reichen die analogen Kinder ihre Hausaufgaben durch die Schülerreihen? Da sehe ich große Probleme in der Gleichbehandlung. Wer das Portmonee öffnet, ist dabei, sonst benachteiligt. Das wäre m.E. eine unzulässige Zugangsbeschränkung. Und das Kultusministerium und die Schulbehörden wissen von nichts? |
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Mitglied seit 19.04.2013
15.172 Beiträge (ø3,75/Tag)
Ich habe jetzt nur mal auf einem o.g. Link reingelesen:
"11. Ist die Anschaffung des iPads verpflichtend? Ja, unsere Schule hat im Schulvorstand und in der Gesamtkonferenz die Entscheidung getroffen, dass iPads in der jeweils aktuellen Version verpflichtend von allen Schülerinnen und Schülern einheitlich als Lernmittel anzuschaffen sind. Bei finanziellen Engpässen oder besonderer sozialer Härte besteht die Möglichkeit einer Förderung durch den Ehemaligen- und Förderverein in Form von Leihgeräten." Das wäre aus meine Sicht schon eine Härte, die mir aus Prinzip auch nicht gefallen würde. Da glaubt man immer, man zahlt Steuern u.a. für Bildung ... Auf der Seite des Kultusministeriums des Landes Niedersachsen steht dazu u.a.: "Hinsichtlich der Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten setzt das Land Niedersachsen auf die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit eltern- bzw. nutzerfinanzierten, persönlichen Endgeräten (Get your own device). Dabei muss nicht jede Schule das Rad neu erfinden. Auf dem Niedersächsischen Bildungsserver finden sich Good-Practice-Beispiele niedersächsischer Schulen, wie eine Ausstattung mit mobilen Endgeräten gelingen kann." (klick). Boh eh, das ist heftig. Hätte ich nicht erwartet, dass die Bildungspolitik in D solche länderspezifischen Blüten treibt. Aber vielleicht ist das ja inzwischen überall so. Ich bin ja quasi aus dem Schulszenarium raus, weil meiner inzwischen keine Schüler mehr ist. Deshalb weiß ich auch nicht, was diesbezüglich in Sachsen läuft. @Neelly, dranbleiben, ggf. in Berlin bei BSW nachfragen. |
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Mitglied seit 29.09.2003
1.875 Beiträge (ø0,25/Tag)
Es gehören immer zwei zum Tango.
Einer, der irgendwelche Forderungen in den Raum stellt und derjenige, der sie zähneknirschend oder klaglos erfüllt. [...] ob es die Vorschriften auch schriftlich gibt. Nicht im Netz "unserer Schule" , aber es gibt wohl in Niedersachsen noch weitere Schulen, die so agieren. NOCH haben wir Vertragsfreiheit in D. Was andere machen, ist noch lange nicht Gesetz, sondern kann genau so gut "kooperative Übereinkunft" sein. Wer nicht aus der Dulder-Spur zu springen vermag, um sich seine berechtigten Fragen vom "Bestimmer" beantworten zu lassen, wird hinnehmen müssen, daß der Gegenspieler weiterhin fremden Leuten eine für sie ungenießbare Suppe einbrocken wird. Idealerweise ungehindert. Gerade die Rechtsgrundlagen, auf die er sich offenbar stützt, würde ich mir von IHM darlegen lassen. (Und nicht umgekehrt.) Derartige Aufforderungen bringe ich stets schriftlich (postalisch oder via Fax) an und lasse mich nicht mit mündlichem Abwiegel-BlaBla abspeisen. Die Erfahrung lehrt: Mündliche Absprachen ohne beiderseits unterschriebenes Protokoll sind nicht gerichtsverwertbar. Emails auch nicht. Zudem gäbe es "Interpretationsbandbreiten" beim Gesagten, die selten präzise und unmißverständlich auszuloten sind. Manchmal muss man auch eine bestimmte Hülle, Pencil oder Versicherung kaufen. Immerhin haben einige so etwas wie ein Medienkonzept. Sobald ich das Wort "muß" nur höre, frage ich reflexartig nach, WO genau der jeweilige Zwang in welchen Gesetzes-Stein gemeißelt ist und lese genau DAS nach, was dann vorgebracht wird. Ab und zu wird zwecks Einschüchterung des Gegenübers mit irgendwelchen Paragraphen gekontert, die mit dem Sachverhalt rein gar nichts zu tun haben. Auf solchen Leimspuren will doch keiner ausrutschen, oder? Wie die Schulleitung den Gleichbehandlungsgrundsatz umzusetzen gedenkt, ließe ich mir auch von IHM erklären. Schließlich ist's nicht dein Job, dich von restriktiven Herangehensweisen zu überzeugen. Weshalb solltest du seine Hausaufgaben machen und nach Gesetzen oder Richtlinien forschen, die der Direktor womöglich selbst nicht kennt oder die es im günstigsten Fall gar nicht gibt? Den Bedenken-Spieß umzudrehen gibt meist mehr her. Mittlerweile wurden dir genug Schwachstellen aufgezeigt, wo du Hebel ansetzen könntest. Im Eröffnungspost kam rüber, daß du nicht die einzige bist, die sich übervorteilt fühlt. (Das Gleichnis mit den gebündelten Schilfrohren ist jedermann bekannt.) Nein, es hat niemand behauptet, daß es leicht ist, gegen den Strom zu schwimmen. |
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