Berufsbezeichnung nach erfolgloser Prüfung?

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Mitglied seit 05.11.2013
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Ich wollte vorhin schon fast dazuschreiben: Da du ja keine Juristin für Arbeitsrecht bist (weiss ich deshalb, da sonst die Frage nicht gekommen wäre) muss man von dir die Kenntnis von derartig sprachlichen Feinheiten nicht erwarten können und daher kann man an der Tatsache sprachlich entlangschrammen....
War das diplomatisch genug formuliert? 😉

Wenn sein neuer Arbeitgeber weiss dass er die Abschlussprüfung nicht bestanden hat, ist ja DAS Zeugnis später nicht mehr das wichtigste (vorausgesetzt, er bewährt sich bei seinem neuen AG) und in fünf Jahren kräht kein Hahn mehr danach. jm2c.
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Zitat von Cleo13 am 20.07.2021 um 16:03 Uhr

„Ich hab jetzt auf dem kurzen Dienstweg zwei Zeugnisse geschrieben: eins mit "Kaufmann im Büromanagement (ohne Abschluss)"“



Das wäre für mich "mit dem Holzhammer darauf aufmerksam machen, dass er die Abschlussprüfung nicht bestanden hat". (Ich kann Zeugnisse lesen). Mach das bitte nicht.
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Mitglied seit 04.09.2006
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@ Miriam: Es ist mit ihm so abgesprochen und er muss es nicht verwenden, weil er ja noch ein andres hat ... Ist das echt SO schlimm? Dann nehm ich es ihm wieder weg. *lach*
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Mitglied seit 04.09.2006
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Und was meinst Du mit "... an der Tatsache vorbeischrammen"? (Sorry, bei MIR musst Du mit dem Holzhammer kommen, sonst kapier ichs nicht.)
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Ich nehme nicht den Holzhammer 😉, sondern kopiere dir das rein, was ich mit an der Tatsache vorbeischrammen meine:

" - ist es nicht ein Unterschied, ob du schreibst, IST (Berufsbezeichnung) oder WAR ALS (Berufsbezeichnung) angestellt."

Mit "war als" schrammst du an "ist" vorbei. (Zumindest in meinen Augen und Ohren).
Oder anders formuliert.
Mit "ist" schreibst du ihm de facto die Berufsbezeichnung zu (die ihm möglicherweise aufgrund nicht bestandener Prüfung nicht zusteht).
Mit "war als XX angestellt" beschreibst du, welche Position er in deinem Unternehmen hatte. Und als was du ihn einsetzt, ist deine Sache. Und die umgehst die fehlende Prüfung.

Und ja, der direkte Hinweis im Zeugnis ist SO SCHLIMM.
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Mitglied seit 26.09.2006
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Ja, ich gebs zu, ich frage mich warum derjenige nicht wiederholt hat und somit DOCH einen Abschluss hätte....wäre für ihn leichter und für dich auch. 😉
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Mitglied seit 10.09.2012
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Moin,
ich würde ohne Abschluss in "Kaufmann im Büromanagement (ohne Abschluss)" weglassen, das ist nicht wohlwollend formuliert.

Jeder, der diese Tätigkeit ausführt ist Kaufmann im Büromanagement, nur eben kein geprüfter. Es gibt keine geschützten Kaufmänner.
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Mitglied seit 26.09.2006
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Ich fände das irreführend....
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@ Miriam: Du scheinst Dich auszukennen. - Einfache Frage: Kann ich mich als Arbeitgeberin strafbar machen, wenn ich ihm das "war als ..." auch ohne Prüfung bescheinige! - Sonst tu ich das.

@ flavius: Der "Kaufmann" war ein Beispiel. MEIN Beruf ist ein geschützter Begriff.

@ semmelknöderl: Was findest Du irreführend?
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Mitglied seit 04.09.2006
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nochmal @ Knöderl: Er ist zweimal durchgefallen und ERWÄGT, es nochmal zu machen. Aber jetzt zieht er um.
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Mitglied seit 22.10.2020
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ich finde nicht, dass du das erklären musst!
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Mitglied seit 05.11.2013
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Cleo, ich bin keine Anwältin, daher kann ich dir die Frage nicht beantworten.

Wenn es eine "so sehr geschützte Bezeichnung" ist, könntest du aber eventuell bei der für dich zuständigen IHK, Kammer, Standesvertretung anrufen, das Problem schildern und wie du das korrekt in einem Arbeitszeugnis formulieren darfst.
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Mitglied seit 04.09.2006
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@ Miriam: Gute Idee! Manchmal ist die Lösung so einfach! *lach* - Danke!
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Mitglied seit 26.09.2006
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Bixe

es interessiert aber nicht was du in der Frage findest!

Danke Cleo für die Aufklärung. Aber alter Schwede, 2x durch die Prüfung gefallen, ich hab die mit 31 Jahren gemacht und hingekriegt, ich hoffe mal es ist was krankheitsbedingtes, egal wie, ansonsten fände ich das übel.
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Mitglied seit 22.10.2020
8.374 Beiträge (ø6,34/Tag)

ach Knödel...🙄
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