Mitglied seit 04.09.2006
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Kann mir jemand auf die Sprünge helfen? Was schreibe ich als Berufsbezeichnung in das Arbeitszeugnis eines Azubi, der die Prüfung nicht bestanden hat, den ich aber danach trotzdem noch zwei Jahre weiterbeschäftigt habe? Die "offizielle" Berufsbezeichnung darf ich ja wohl nicht verwenden, oder? Er hat aber im Grunde genau die gleichen Arbeiten erledigt. LG Cleo |
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Mitglied seit 22.01.2013
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Hi,
das kommt wohl auf den Bereich bzw. die ausgeübte Tätigkeit an. Im kaufmännischen Bereich könnte das wohl etwas wie "Sachbearbeiter für xxx" sein. Dass der ehemalige Azubi seine Prüfung nicht bestanden hat, geht ja auch Zeugnissen und Lebenslauf hervor. LG Schnürzel |
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Mitglied seit 30.09.2006
12.971 Beiträge (ø2,01/Tag)
je nach dem um was es geht.... Gehilfe, Hilfskraft, Bürokraft, Aushilfe, Lagerarbeiter, Kassiererin.......
Oder du umgehst die Berufsbezeichung komplett und schreibst nur: Herr/Frau xy war bei uns 2 Jahre tätig und hat folgende Arbeiten verrichtet: - xxx - xxx - xxx - xxx LG Simone |
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Mitglied seit 04.09.2006
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Danke!
@ Schnürzl: Jaaa, in die Richtung hab ich natürlich auch schon gedacht ... Irgendwie passt der Sachbearbeiter nicht, weil die Tätigkeit schon sehr speziell ist. Ich will hier nicht zuviel schreiben - Datenschutz und so. - Aber Du hast Recht: Vielleicht umgehe ich es einfach als "Angestellter" - und, wie Du sagst: Die Tätigkeitsbeschreibung kommt ja eh. @ Simone32: Irgendwas muss aber schon rein ... Mein Azubi wäre mit der Bezeichnung " ... (ohne Abschluss)" durchaus einverstanden. Ich will ihm aber natürlich nicht schaden ... |
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Mitglied seit 12.09.2016
7.512 Beiträge (ø2,68/Tag)
Vielleicht ist er als Angelernter zu bezeichnen ?
Kommt öfter im Handwerk vor. |
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Mitglied seit 01.07.2019
3.737 Beiträge (ø2,09/Tag)
Wie wäre es mit Assistent ? |
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Mitglied seit 21.04.2005
6.337 Beiträge (ø0,91/Tag)
Hallo,
Sachbearbeiter für ... trifft es doch aber genau, gerade wenn jemand einen ganz speziellen Arbeitsbereich hatte! Eine ganz bestimmte "Sachlage" wurde bearbeitet. Genaue Beschreibung des Jobs ist dann wichtig für den Ex-Azubi. Ich habe in dem Bereich, in dem ich arbeite, nie eine offizielle Ausbildung gemacht, bin aber durchaus seit über 10 Jahren Sachbearbeiterin für Personalangelegenheiten. Als Beispiel mal. Liebe Grüße Doris |
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Mitglied seit 04.09.2006
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Nochmal danke!
@ steirer-bua: Es ist kaufmännischer Bereich - da wirkt es vermutlich komisch. @ fusselfu und daffodil: Ich glaube, Sachbearbeiter trifft es vielleicht wirklich am besten ... In meinen Ohren klingt das irgendwie nach Versicherung. *lach* Aber ist ja Unsinn! Danke! Ihr habt mir geholfen. |
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Mitglied seit 10.09.2012
2.167 Beiträge (ø0,51/Tag)
Moin,
soweit es sich nicht um eine geschützte Berufsbezeichnung handelt, kann jeder die der Tätigkeit entsprechende Bezeichnung führen. |
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Mitglied seit 18.01.2019
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Special Assistant to the procurement manager
Alternativ Santa's little helper, Smithers |
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Mitglied seit 04.09.2006
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@ flavius: Doch, es ist eine geschützte Berufsbezeichnung. Eben deshalb mach ich mir Gedanken ...
@ Pepe: Bevor ich eine englische Bezeichnung in das Zeugnis schreibe, schreib ich gar keins! |
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Mitglied seit 16.11.2013
6.913 Beiträge (ø1,8/Tag)
"Praktikum im Beruf xy erfolgreich absolviert" - so mein Vorschlag.
Grüße keshi |
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Mitglied seit 05.11.2013
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Zitat von Cleo13 am 20.07.2021 um 15:34 Uhr
„@ flavius: Doch, es ist eine geschützte Berufsbezeichnung. Eben deshalb mach ich mir Gedanken ...
Vielleicht ist es Haarspalterei, aber - ist es nicht ein Unterschied, ob du schreibst, IST (Berufsbezeichnung) oder WAR ALS (Berufsbezeichnung) angestellt. Versuch: Nach seiner Ausbildungszeit (und bewusst nicht nach seiner Ausbildung zum [Berufsbezeichnung] zum (Berufsbezeichnung) war Herr NN bis zum 31.7.2021 als (Berufsbezeichnung) beschäftigt. |
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Mitglied seit 04.09.2006
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@ Miriam: Ja, da weiß ich eben nicht, ob das geht ... Kann ich jemanden als - sagen wir: Kaufmann im Büromanagement beschäftigen, obwohl der die Ausbildung dazu nicht bestanden hat? - Das eben ist die Frage ... Genau: Es ist Haarspalterei, aber gerade ein Arbeitszeugnis möchte ich natürlich richtig schreiben ... Im Arbeitsvertrag steht übrigens "Kaufmann für Büromanagement", weil ich davon ausgegangen, bin, dass er im nächsten Anlauf besteht ... |
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Mitglied seit 04.09.2006
8.400 Beiträge (ø1,3/Tag)
Ich hab jetzt auf dem kurzen Dienstweg zwei Zeugnisse geschrieben: eins mit "Kaufmann im Büromanagement (ohne Abschluss)" und eins mit "... in meiner Firma angestellt ...". - Es ist beides richtig und er kann sich aussuchen, welches er verwenden möchte. - Sein neuer Arbeitgeber weiß, dass er nicht bestanden hat, aber wenn er sich in fünf Jahren woanders bewirbt, wo DIESE Ausbildung vielleicht nicht mehr wichtig ist, sieht es möglicherweise besser aus, wenn die Berufsbezeichnung komplett weggelassen wird. |
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Mitglied seit 05.11.2013
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Ich wollte vorhin schon fast dazuschreiben: Da du ja keine Juristin für Arbeitsrecht bist (weiss ich deshalb, da sonst die Frage nicht gekommen wäre) muss man von dir die Kenntnis von derartig sprachlichen Feinheiten nicht erwarten können und daher kann man an der Tatsache sprachlich entlangschrammen....
War das diplomatisch genug formuliert? Wenn sein neuer Arbeitgeber weiss dass er die Abschlussprüfung nicht bestanden hat, ist ja DAS Zeugnis später nicht mehr das wichtigste (vorausgesetzt, er bewährt sich bei seinem neuen AG) und in fünf Jahren kräht kein Hahn mehr danach. jm2c. |
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Zitat von Cleo13 am 20.07.2021 um 16:03 Uhr
„Ich hab jetzt auf dem kurzen Dienstweg zwei Zeugnisse geschrieben: eins mit "Kaufmann im Büromanagement (ohne Abschluss)"“ Das wäre für mich "mit dem Holzhammer darauf aufmerksam machen, dass er die Abschlussprüfung nicht bestanden hat". (Ich kann Zeugnisse lesen). Mach das bitte nicht. |
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@ Miriam: Es ist mit ihm so abgesprochen und er muss es nicht verwenden, weil er ja noch ein andres hat ... Ist das echt SO schlimm? Dann nehm ich es ihm wieder weg. *lach* |
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Und was meinst Du mit "... an der Tatsache vorbeischrammen"? (Sorry, bei MIR musst Du mit dem Holzhammer kommen, sonst kapier ichs nicht.) |
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Ich nehme nicht den Holzhammer , sondern kopiere dir das rein, was ich mit an der Tatsache vorbeischrammen meine:
" - ist es nicht ein Unterschied, ob du schreibst, IST (Berufsbezeichnung) oder WAR ALS (Berufsbezeichnung) angestellt." Mit "war als" schrammst du an "ist" vorbei. (Zumindest in meinen Augen und Ohren). Oder anders formuliert. Mit "ist" schreibst du ihm de facto die Berufsbezeichnung zu (die ihm möglicherweise aufgrund nicht bestandener Prüfung nicht zusteht). Mit "war als XX angestellt" beschreibst du, welche Position er in deinem Unternehmen hatte. Und als was du ihn einsetzt, ist deine Sache. Und die umgehst die fehlende Prüfung. Und ja, der direkte Hinweis im Zeugnis ist SO SCHLIMM. |
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Mitglied seit 26.09.2006
31.679 Beiträge (ø4,91/Tag)
Ja, ich gebs zu, ich frage mich warum derjenige nicht wiederholt hat und somit DOCH einen Abschluss hätte....wäre für ihn leichter und für dich auch. |
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Mitglied seit 10.09.2012
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Moin,
ich würde ohne Abschluss in "Kaufmann im Büromanagement (ohne Abschluss)" weglassen, das ist nicht wohlwollend formuliert. Jeder, der diese Tätigkeit ausführt ist Kaufmann im Büromanagement, nur eben kein geprüfter. Es gibt keine geschützten Kaufmänner. |
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Ich fände das irreführend.... |
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@ Miriam: Du scheinst Dich auszukennen. - Einfache Frage: Kann ich mich als Arbeitgeberin strafbar machen, wenn ich ihm das "war als ..." auch ohne Prüfung bescheinige! - Sonst tu ich das.
@ flavius: Der "Kaufmann" war ein Beispiel. MEIN Beruf ist ein geschützter Begriff. @ semmelknöderl: Was findest Du irreführend? |
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nochmal @ Knöderl: Er ist zweimal durchgefallen und ERWÄGT, es nochmal zu machen. Aber jetzt zieht er um. |
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ich finde nicht, dass du das erklären musst! |
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Mitglied seit 05.11.2013
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Cleo, ich bin keine Anwältin, daher kann ich dir die Frage nicht beantworten.
Wenn es eine "so sehr geschützte Bezeichnung" ist, könntest du aber eventuell bei der für dich zuständigen IHK, Kammer, Standesvertretung anrufen, das Problem schildern und wie du das korrekt in einem Arbeitszeugnis formulieren darfst. |
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Mitglied seit 04.09.2006
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@ Miriam: Gute Idee! Manchmal ist die Lösung so einfach! *lach* - Danke! |
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Bixe
es interessiert aber nicht was du in der Frage findest! Danke Cleo für die Aufklärung. Aber alter Schwede, 2x durch die Prüfung gefallen, ich hab die mit 31 Jahren gemacht und hingekriegt, ich hoffe mal es ist was krankheitsbedingtes, egal wie, ansonsten fände ich das übel. |
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Mitglied seit 22.10.2020
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ach Knödel... |
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Ach Bixe... |
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@ knöderl: Woher weißt Du, um welche Ausbildung es sich handelt?! (Aber es stimmt natürlich: Sie ist durchaus machbar. Aber halt nicht für alle offensichtlich ...) |
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15.172 Beiträge (ø3,75/Tag)
Zitat von Cleo13 am 20.07.2021 um 10:05 Uhr
„...den ich aber danach trotzdem noch zwei Jahre weiterbeschäftigt habe?
Hallo Cleo, vorab, ich habe keinen Schimmer, wie man ein Arbeitszeugnis schreibt. Die Beschreibung "war in meiner Firma als Sachbearbeiter im Bereich xyz tätig" finde ich als Tätigkeitsbeschreibung durchaus aussagekräftig und ich schließe mich weiter oben geschriebenen Meinungen diesbezüglich an. Zum Beispiel ... im Bereich Büromanagement, ... im Bereich Versicherungsangelegenheiten, ... im Bereich Steuerfachangelegenheiten ... etc. So lässt sich vielleicht eine geschützte Berufsbezeichnung umgehen und trotzdem eine Aussage über das Tätigkeitsfeld treffen. Er hat eine Ausbildung in dem entsprechenden Bereich (wenn auch ohne bestandene Prüfung) und hat zwei Jahre danach bei dir gearbeitet (wenn ich das richtig verstehe). Wie du seine praktische Arbeit bewertest, wirst du ja sicherlich gesondert in dem Zeugnis darstellen. Dass der Abschluss nicht vorhanden ist, ergibt sich aus den Unterlagen und der nächsten Bewerbung deines künftigen Ex-Mitarbeiters. Explizit im Arbeitszeugnis "ohne Abschluss" zu schreiben ... ich weiß nicht ... Muss man das? lG Modena |
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Mitglied seit 24.10.2017
1.452 Beiträge (ø0,61/Tag)
Hallo,
evtl. wäre folgendes eine Formulierung? XY hat war nach seiner Lehrzeit/Ausbildungszeit weitere zwei Jahre in unserem Unternehmen als Sachbearbeiter oder???? tätig. Bei Ausbildung gehe ich von einem Abschluss aus aber die ".....zeit" finde ich "neutral". LG Donna |
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Mitglied seit 14.09.2003
1.405 Beiträge (ø0,19/Tag)
Nachdem der ehemalige Lehrling, der seine Prüfung nicht bestanden hatte, sich mit dem Zeugnis bewerben muss, würde ich ihn fragen, was er sich als Berufsbezeichnung denn so vorstellt. |
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Mitglied seit 12.09.2016
7.512 Beiträge (ø2,68/Tag)
Berufsbezeichnungen sind geschützt, da kann sich nicht jeder so nennen wie er grad lustig ist |
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Mitglied seit 22.09.2014
6.089 Beiträge (ø1,73/Tag)
Moin,
warum schreibst Du nicht einfach etwas Nettes, Ehrliches? So in Richtung: Obwohl xy während seiner Ausbildungszeit bei uns und unserer weitgehenden Unterstützung zweimal die Prüfung zum AB nicht erfolgreich absolvieren konnte aufgrund von Prüfungsangst / Lampenfieber / was auch immer, haben wir ihn dennoch sehr gern weitere zwei Jahre in diesem Bereich beschäftigt und er hat sämtliche Aufgaben auch ohne Bescheinigung immer mit Bravour zu unserer vollsten Zufriedenheit... und so weiter. Wir würden uns wünschen, dass er seine Abschlussprüfung noch einmal in Angriff nimmt, damit auch offiziell bescheinigt wird, dass er ein sehr guter AB ist und allen Anforderungen gerecht wird. Oder so ähnlich. Es wird ja einen Grund haben, dass Du ihn weitere 2 Jahre beschäftigt hast, oder? Und Du bist verpflichtet, ein gutes Zeugnis zu schreiben (also zumindest kein schlechtes ) Lieben Gruß TanteAnnette |
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Mitglied seit 26.09.2006
31.679 Beiträge (ø4,91/Tag)
Cleo schau mal:
Im Arbeitsvertrag steht übrigens "Kaufmann für Büromanagement" Das hast du selbst geschrieben. |
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Mitglied seit 30.11.2007
8.544 Beiträge (ø1,42/Tag)
Hallo
Die letzten Jahre hat uns xyz als künftiger Berufsbezeichnung tatkräftig unterstützt! Soweit meine Idee. Grüßle |
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Mitglied seit 22.09.2014
6.089 Beiträge (ø1,73/Tag)
Die letzten Jahre hat uns xyz als künftiger Berufsbezeichnung tatkräftig unterstützt!
Hm, ohne Dir zu nahe treten zu wollen, Hallole, so etwas hat in einem Arbeitszeugnis nichts zu suchen - außer es bedeutet, dass der Typ grandios scheiße ist. "Tatkräftig unterstützt" geht überhaupt nicht. Das ist ne glatte 6. Lieber lassen |
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Mitglied seit 22.09.2014
6.089 Beiträge (ø1,73/Tag)
Ich hab nen Ausbilderschein für einige kaufmännische Berufe... eine "tatkräftige Unterstützung" ist mir noch nicht untergekommen. Das nur kurz zur Erläuterung. |
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Mitglied seit 30.11.2007
8.544 Beiträge (ø1,42/Tag)
Ok
Laser wir das weg. Aber das 'künftig' vor der Berufsbezeichnung, wäre das was? |
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Mitglied seit 30.11.2007
8.544 Beiträge (ø1,42/Tag)
Lassen wir das weg sollte das heißen.
Den Laser streiche ich mal... |
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Mitglied seit 16.11.2013
6.913 Beiträge (ø1,8/Tag)
Cleo will sich doch von der IHK beraten lassen, daher müssen wir uns als Laien keinen Kopf mehr machen. Die Profis werden die Lösung wissen - gell Cleo?
Grüße keshi |
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Mitglied seit 04.09.2006
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So viele Antworten! - Nochmal dankeschön!
Ich habe in Absprache mit der Kammer jetzt geschrieben, dass er bei mir "in Ausbildung" war und danach als Angestellter - und dann die Tätigkeitsbeschreibung. Das ist korrekt und ich habe nichts von "durchgefallen" geschrieben. Der Beruf selber soll wohl wirklich nicht ins Zeugnis. - Mag aber von Beruf zu Beruf anders sein. @ knöderl: Der Kaufmann war von Anfang an nur ein Beispiel, das ich natürlich durchgezogen hab. Das war aber nicht der tatsächliche Beruf. @ TanteAnnette: Hier stoße ich auch jeden mit der Nase drauf, dass er durchgerasselt ist - das soll ja offenbar nicht sein. Davon abgesehen, hätte ich mit dem Rest der Formulierung Probleme, die ich hier nicht erörtern möchte. (Bitte nicht falsch verstehen!! Das ist rein persönlich, bzw. könnte falsch rüberkommen. Aber danke für den Vorschlag!) |
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Mitglied seit 22.10.2020
8.257 Beiträge (ø6,32/Tag)
richtig, du hast geschrieben >>Kann ich jemanden als - "sagen wir:" Kaufmann im Büromanagement beschäftigen, obwohl der die Ausbildung dazu nicht bestanden hat?>>
Da hat du letztendlich eine gute Lösung gefunden! |
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