Berufsbezeichnung nach erfolgloser Prüfung?

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Mitglied seit 04.09.2006
8.400 Beiträge (ø1,3/Tag)

Hallo, zusammen!

Kann mir jemand auf die Sprünge helfen? Was schreibe ich als Berufsbezeichnung in das Arbeitszeugnis eines Azubi, der die Prüfung nicht bestanden hat, den ich aber danach trotzdem noch zwei Jahre weiterbeschäftigt habe? Die "offizielle" Berufsbezeichnung darf ich ja wohl nicht verwenden, oder? Er hat aber im Grunde genau die gleichen Arbeiten erledigt.

LG
Cleo
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Mitglied seit 22.01.2013
8.513 Beiträge (ø2,06/Tag)

Hi,

das kommt wohl auf den Bereich bzw. die ausgeübte Tätigkeit an. Im kaufmännischen Bereich könnte das wohl etwas wie "Sachbearbeiter für xxx" sein. Dass der ehemalige Azubi seine Prüfung nicht bestanden hat, geht ja auch Zeugnissen und Lebenslauf hervor.

LG
Schnürzel
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Mitglied seit 30.09.2006
12.971 Beiträge (ø2,01/Tag)

je nach dem um was es geht.... Gehilfe, Hilfskraft, Bürokraft, Aushilfe, Lagerarbeiter, Kassiererin.......

Oder du umgehst die Berufsbezeichung komplett und schreibst nur:

Herr/Frau xy war bei uns 2 Jahre tätig und hat folgende Arbeiten verrichtet:
- xxx
- xxx
- xxx
- xxx

LG Simone
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Mitglied seit 04.09.2006
8.400 Beiträge (ø1,3/Tag)

Danke!

@ Schnürzl: Jaaa, in die Richtung hab ich natürlich auch schon gedacht ... Irgendwie passt der Sachbearbeiter nicht, weil die Tätigkeit schon sehr speziell ist. Ich will hier nicht zuviel schreiben - Datenschutz und so. Na! - Aber Du hast Recht: Vielleicht umgehe ich es einfach als "Angestellter" - und, wie Du sagst: Die Tätigkeitsbeschreibung kommt ja eh.

@ Simone32: Irgendwas muss aber schon rein ... Mein Azubi wäre mit der Bezeichnung " ... (ohne Abschluss)" durchaus einverstanden. Ich will ihm aber natürlich nicht schaden ...
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Mitglied seit 12.09.2016
7.512 Beiträge (ø2,68/Tag)

Vielleicht ist er als Angelernter zu bezeichnen ?
Kommt öfter im Handwerk vor.
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Mitglied seit 01.07.2019
3.737 Beiträge (ø2,09/Tag)

Wie wäre es mit Assistent ?
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Mitglied seit 21.04.2005
6.337 Beiträge (ø0,91/Tag)

Hallo,

Sachbearbeiter für ... trifft es doch aber genau, gerade wenn jemand einen ganz speziellen Arbeitsbereich hatte! Eine ganz bestimmte "Sachlage" wurde bearbeitet. Genaue Beschreibung des Jobs ist dann wichtig für den Ex-Azubi.

Ich habe in dem Bereich, in dem ich arbeite, nie eine offizielle Ausbildung gemacht, bin aber durchaus seit über 10 Jahren Sachbearbeiterin für Personalangelegenheiten. Als Beispiel mal.

Liebe Grüße Doris
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Mitglied seit 04.09.2006
8.400 Beiträge (ø1,3/Tag)

Nochmal danke! Lächeln

@ steirer-bua: Es ist kaufmännischer Bereich - da wirkt es vermutlich komisch.
@ fusselfu und daffodil: Ich glaube, Sachbearbeiter trifft es vielleicht wirklich am besten ... In meinen Ohren klingt das irgendwie nach Versicherung. *lach* Aber ist ja Unsinn!

Danke! Ihr habt mir geholfen.
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Mitglied seit 10.09.2012
2.167 Beiträge (ø0,51/Tag)

Moin,
soweit es sich nicht um eine geschützte Berufsbezeichnung handelt, kann jeder die der Tätigkeit entsprechende Bezeichnung führen.
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Mitglied seit 18.01.2019
11.706 Beiträge (ø6,01/Tag)

Special Assistant to the procurement manager
Alternativ
Santa's little helper, Smithers
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Mitglied seit 04.09.2006
8.400 Beiträge (ø1,3/Tag)

@ flavius: Doch, es ist eine geschützte Berufsbezeichnung. Eben deshalb mach ich mir Gedanken ...
@ Pepe: Bevor ich eine englische Bezeichnung in das Zeugnis schreibe, schreib ich gar keins!
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Mitglied seit 16.11.2013
6.913 Beiträge (ø1,8/Tag)

"Praktikum im Beruf xy erfolgreich absolviert" - so mein Vorschlag.

Grüße
keshi
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Mitglied seit 05.11.2013
2.010 Beiträge (ø0,52/Tag)

Zitat von Cleo13 am 20.07.2021 um 15:34 Uhr

„@ flavius: Doch, es ist eine geschützte Berufsbezeichnung. Eben deshalb mach ich mir Gedanken ...



Vielleicht ist es Haarspalterei, aber - ist es nicht ein Unterschied, ob du schreibst, IST (Berufsbezeichnung) oder WAR ALS (Berufsbezeichnung) angestellt.

Versuch: Nach seiner Ausbildungszeit (und bewusst nicht nach seiner Ausbildung zum [Berufsbezeichnung] zum (Berufsbezeichnung) war Herr NN bis zum 31.7.2021 als (Berufsbezeichnung) beschäftigt.
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Mitglied seit 04.09.2006
8.400 Beiträge (ø1,3/Tag)

@ Miriam: Ja, da weiß ich eben nicht, ob das geht ... Kann ich jemanden als - sagen wir: Kaufmann im Büromanagement beschäftigen, obwohl der die Ausbildung dazu nicht bestanden hat? - Das eben ist die Frage ... Genau: Es ist Haarspalterei, aber gerade ein Arbeitszeugnis möchte ich natürlich richtig schreiben ... Im Arbeitsvertrag steht übrigens "Kaufmann für Büromanagement", weil ich davon ausgegangen, bin, dass er im nächsten Anlauf besteht ...
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Mitglied seit 04.09.2006
8.400 Beiträge (ø1,3/Tag)

Ich hab jetzt auf dem kurzen Dienstweg zwei Zeugnisse geschrieben: eins mit "Kaufmann im Büromanagement (ohne Abschluss)" und eins mit "... in meiner Firma angestellt ...". - Es ist beides richtig und er kann sich aussuchen, welches er verwenden möchte. - Sein neuer Arbeitgeber weiß, dass er nicht bestanden hat, aber wenn er sich in fünf Jahren woanders bewirbt, wo DIESE Ausbildung vielleicht nicht mehr wichtig ist, sieht es möglicherweise besser aus, wenn die Berufsbezeichnung komplett weggelassen wird.
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