Kopffreiheit unterm Oberschrank...??


Mitglied seit 26.02.2020
2 Beiträge (ø0/Tag)

Liebe Chefköche,

das Thema klingt seltsam, ist es auch. Aber mich würde Eure Meinung zu der Teeküche interessieren, die meine Firma hier installiert hat:
Und zwar handelt es sich um eine Spüle, neben der eine große Kaffeemaschine steht. Aufgrund dieser Maschine mussten die Oberschränke höher montiert werden, nämlich auf 175cm Unterkante. Außerdem sind de Oberschränke 60 tief, also nicht untief, wie sonst üblich. Die Vorderkante des Oberschranks ist also genauso weit vorne wie die der Arbeitsplatte.

Das führt natürlich dazu, dass Personen größer 175cm bei Benutzung der Spüle bzw. des Wasserhahns sehr leicht mit dem Kopf gegen diesen Oberschrank stoßen, denn er ist gerade zu hoch, um im Blickfeld zu sein, insb. dann, wenn man nach unten auf die Spüle schaut.

Klingt das nachvollziehbar? Würdet Ihr das so hinnehmen?
Und vor allem: Gibt es irgendwelche Vorschriften, Normen, Empfehlungen, in denen etwas von minimaler Kopffreiheit, Höhe von Oberschränken (oder von Türrahmen) o.ä. steht? Konnte bislang nichts finden, kenne aber auch nicht alle einschlägigen Fachbegriffe.
Danke und viele Grüße!
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Mitglied seit 25.01.2014
12.142 Beiträge (ø3,21/Tag)

Hallo.

Die Frage ist doch wer den Auftrag erteilt hat und was genau bestellt wurde.

Oder sehe ich das falsch?

Die Firma wird ja nicht nach Gutdünken irgendwas eingebaut haben. 🤔
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Mitglied seit 22.01.2013
8.513 Beiträge (ø2,05/Tag)

Ich verstehe es so, dass diese Lösung wegen der Kaffeemaschine bewusst so gewählt wurde.

Und ich denke, ja, das "muss" man so hinnehmen. Gegen Kopfstoßen hilft hinschauen und spätestens beim 3. Mal sollte man sich dran gewöhnt haben, dass da ein Schrank hängt. 😆

Falls nicht, es ist ja keiner gezwungen, die Teeküche zu nutzen....

LG
Schnürzel
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Mitglied seit 26.02.2020
2 Beiträge (ø0/Tag)

Wenn ich mir anschaue, was heutzutage in Firmen, die Arbeitssicherheit halbwegs ernst nehmen, für massive Vorkehrungen getroffen werden, damit den Mitarbeitern auch nicht das kleinste passieren kann... und in der (vorgeschriebenen) Pause gehen sie dann in die Teeküche und müssen dort den Kopf einziehen...

Wie schon geschrieben, diese Höhe ist halt außerhalb des normalen Blickfeldes, der Mensch schaut normalerweise halb nach unten, besonders dann, wenn er einen Wasserhahn bedienen will. Ähnlich bei Türen, die aus gutem Grund eine Standardhöhe haben (normal große Leute können bedenkenlos durchgehen, besonders große Leute wissen, dass sie immer acht geben müssen).

Genauso muss man bei normaler Benutzung einer Küche eigentlich nicht mit Möbeln rechnen, die im Wege hängen, erst recht nicht mit so einem potenziell gefährlichen Grenzbereich. Es ist zudem ein Oberschrank geringer Höhe, hat also wenig Stauraum, also hätte man auch einen untiefen nehmen und an der Wand montieren können, oder über der Spüle gar keinen Oberschrank einbauen.

Wer das entworfen, gebaut, und abgenommen hat (vielleicht waren es Personen kleiner 175cm), wirkt sich nur auf das Bezahlen etwaiger Umbaukosten aus. Zuerst ist aber zu klären, ob hier gegen Vorschriften oder die "gängige Praxis" verstoßen wurde, weiß jemand dazu etwas?
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Mitglied seit 22.01.2013
8.513 Beiträge (ø2,05/Tag)

Wie gesagt, keiner muss die Teeküche nutzen. Vielleicht tue ich Dir unrecht, aber Du klingst etwas "nörglerisch". Ich würde mich freuen, dass der Chef eine Teeküche eingebaut hat, statt im Netz nach irgendwelchen Paragraphen zu suchen. "Potentiell gefährlicher Grenzbereich" halte ich auch für übertrieben. Du weißt doch, dass Du Dir möglicherweise den Kopf stoßen könntest, also gib einfach Acht. Im schlimmsten Fall stößt man sich halt mal den Kopf, finde ich jetzt nicht so tragisch. Du wirst ja vermutlich nicht im vollen Galopp zum Wasserhahn sprinten...

LG
Schnürzel
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