Versicherungsagentur als Quereinsteiger

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Mitglied seit 09.02.2021
119 Beiträge (ø0,1/Tag)

Zitat von Ornellaia am 07.07.2021 um 20:33 Uhr

„Den Stundenlohn berechnet man nicht indem man die Rechnung 800: 64 aufstellt...

Ach so...da es sich um einem Kleinbetrieb handelt, braucht sich ein Arbeitgeber um Probezeiten und was nach einer Probezeit ist keinen Kopf machen...“


Was meinst du, dass er sich um Probezeit keinen Kopf machen muss?
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Mitglied seit 09.02.2021
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Zitat von Ornellaia am 07.07.2021 um 20:27 Uhr

„Du bist ja als arbeitssuchender Mensch verpflichtet jeden zumutbaren Job anzunehmen.
Mach einfach dort 2 Probetage...dann siehst wie der Hase läuft...
Auch wenn ich vermute, dass es sich um einen wirklich miesen/grenzwertig seriösen und ausbeuterischen Job handelt... mach solche Schnuppertage..

1. Wenn Du es nicht machst, denkst Du vielleicht, das Du einen Chance verpasst hast. Dies ist durchaus belastend
2. Aktivität ist gut für die Seele
3. Wenn der Laden so übel ist wie ich vermute, hast Du was für die Annalen zum Lachen...

LG
Ornellaia

P.S.: Mit Deiner Ausbildung mußt Du Dich nicht verstecken. Leg Dir ein bisserl mehr Selbstbewusstsein zu...“


Warum meinst du ist es ein ausbeutender Job? Zu wenig Gehalt?
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Mitglied seit 14.09.2003
1.406 Beiträge (ø0,19/Tag)

....bei einem Stundenlohn von 12,50 € für eine ungelernte Kraft.....

Moment mal. Erstens komme ich nur auf einen Stundenlohn von 11,11 €, da ein Monat für Beschäftigte nicht 4 Wochen hat. Jeder Monat hat 22 bis 23 Arbeitstage.

Zweitens ist sie keine ungelernte Kraft. Sie ist Rechtsanwaltsfachangestellte und jeder Arbeitsgeber würde sich die Finger lecken, wenn er so eine Kraft mit dieser Vorerfahrung und Wissen als Bürokraft bekommen würde. Sag mal zu einer tatsächlich ungelernten Kraft, sie soll eine Mahnung an Kunde XXX rausschicken mit Wahrung sämtlicher Fristen und korrektem Wortlaut und sag das mal zu unserer TE. Also.

Als Bürokraft ist sie überqualifiziert und hat sich nicht mit 11,11 € abspeisen zu lassen. Ich hätte mich durchaus getraut, einem unverschämten Arbeitgeber den Vogel zu zeigen und ihn zu fragen, ob er noch alle Tassen im Schrank hat. Was soll das, eine Scheibe im Boden zu haben um Mitarbeiter zu kontrollieren. Geht garnicht.

Ob du lieber im Einzelhandel anfangen solltest? Warum denn? Höchstens du hast die Schnauze von deinem gelernten Beruf so voll, dass du dich lieber an die Kasse vom Aldi setzen würdest. Du bist Rechtsanwaltsfachangestellte mit einem enormen Wissen und kannst in jedem Büro anfangen. Handel, Industrie, Steuerberater. Oder statt bei einem Rechtsanwalt in der Rechtsabteilung eines Industriebetriebes. Stell dein Licht nicht so unter den Scheffel.

Gib eine Anzeige in irgendeinem Wochenblatt auf mit Text ungefähr: Rechtsanwaltsfachangestelle sucht andere Herausforderung in Handel oder Industrie, nicht bei Rechtsanwalt, und schau mal, was dann kommt.
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Mitglied seit 07.07.2008
17.362 Beiträge (ø2,99/Tag)

In Kleinbetrieben gibt es keinen normalen Kündigungsschutz.

Meine Zweifel gelten dem Tätigkeitsfeld... was Du da wirklich machen sollst...dies findest Du nur raus, wenn Du Dir den Laden anschaust...
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Mitglied seit 10.09.2012
2.167 Beiträge (ø0,51/Tag)

Moin,

▶Als Bürokraft ist sie überqualifiziert und hat sich nicht mit 11,11 € abspeisen zu lassen. Ich hätte mich durchaus getraut, einem unverschämten Arbeitgeber den Vogel zu zeigen und ihn zu fragen, ob er noch alle Tassen im Schrank hat. Was soll das, eine Scheibe im Boden zu haben um Mitarbeiter zu kontrollieren. Geht garnicht.◀

wenn sie als Rechtsanwältin diesen Job machen würde, dann wäre sie überqualifiziert. Nicht jedoch als Rechtsanwaltsfachangestellte, deren Bruttogehalt liegt im Bundesdurchschnitt bei 1900 €. Das macht ~11 € pro Stunde bei einer 40 Stunden Woche.

Für so einen kleinen Laden ist das durchaus fair bezahlt.
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Mitglied seit 09.02.2021
119 Beiträge (ø0,1/Tag)

Zitat von flavius1 am 07.07.2021 um 21:27 Uhr

„Moin,

▶Als Bürokraft ist sie überqualifiziert und hat sich nicht mit 11,11 € abspeisen zu lassen. Ich hätte mich durchaus getraut, einem unverschämten Arbeitgeber den Vogel zu zeigen und ihn zu fragen, ob er noch alle Tassen im Schrank hat. Was soll das, eine Scheibe im Boden zu haben um Mitarbeiter zu kontrollieren. Geht garnicht.◀

wenn sie als Rechtsanwältin diesen Job machen würde, dann wäre sie überqualifiziert. Nicht jedoch als Rechtsanwaltsfachangestellte, deren Bruttogehalt liegt im Bundesdurchschnitt bei 1900 €. Das macht ~11 € pro Stunde bei einer 40 Stunden Woche.

Für so einen kleinen Laden ist das durchaus fair bezahlt.“


Wahrscheinlich hat er die Scheibe dadrin damit es heller ist im Raum. Aber ist halt schon irgendwie blöd. Was würdest du machen? Ist es denn trotzdem nicht zu wenig an Gehalt?
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Mitglied seit 10.09.2012
2.167 Beiträge (ø0,51/Tag)

Moin,

ich würde sie Stelle annehmen und mich dann, aus einem bestehendem Arbeitsverhältnis, weg bewerben.
Grund dafür (für den neuen Arbeitgeber) kann z.B. die derzeitig sehr geringe Stundenzahl sein.
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Mitglied seit 14.09.2003
1.406 Beiträge (ø0,19/Tag)

Flavius, es bringt doch nichts, den durchschnittlichen Mindestwert als Berechnungsbeispiel zu nehmen. Der Mittelwert für das monatliche Gehalt einer Rechtsanwaltfachangestellt liegt um die € 2.300,- und das ergibt einen Stundensatz von knapp € 14,-. Außerdem liegt der Stundenlohn bei Teilzeit immer etwas höher als bei einer 40-Std.-Woche.

Das einzige Problem ist, dass es für Rechtsanwaltsangestellte keinen Tarifvertrag gibt.
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Mitglied seit 09.02.2021
119 Beiträge (ø0,1/Tag)

Vorher hab ich bei Anwälten bei einer 40 Stundenwoche 1800 € Brutto bekommen.
Würdet ihr es auch bzgl. dem Fahrtweg machen? Also evtl. 2 mal fahren an zwei Tagen?
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Mitglied seit 10.09.2012
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Moin,
laut dieser Quelle liegt das durchschnittliche (Mittelwert) Gehalt über das gesamte Bundesgebiet bei 1909 €.

Wenn man sich fachfremd aus längerer Arbeitslosigkeit in Kleinstunternehmen bewirbt, dann kann man keine Gehälter erwarten, die in Konzernen bezahlt werden.
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Mitglied seit 09.02.2021
119 Beiträge (ø0,1/Tag)

Zitat von flavius1 am 07.07.2021 um 22:11 Uhr

„Moin,
laut dieser Quelle liegt das durchschnittliche (Mittelwert) Gehalt über das gesamte Bundesgebiet bei 1909 €.

Wenn man sich fachfremd aus längerer Arbeitslosigkeit in Kleinstunternehmen bewirbt, dann kann man keine Gehälter erwarten, die in Konzernen bezahlt werden.“


Also meinst du sind 800€ in Ordnung? Möchte mich ja auch nicht als billige Arbeitskraft verkaufen.
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Mitglied seit 10.09.2012
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Moin,

ja, nutze das als Sprungbrett oder verhandele ggf. nach.
Möchtest du nur so wenige Stunden arbeiten oder ist eine Vollzeitstelle dein Ziel?
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Mitglied seit 14.09.2003
1.406 Beiträge (ø0,19/Tag)

Flavius, das ist mir eine etwas unsicher Quelle.Ein Verlag Rechtsjournalismus, der sich durch Werbung finanziert. Da kann ich ja gleich den nächsten Rechtsanwalt fragen, was er meint. Sein Interesse wäre jedenfalls ein niedriger Betrag.

Da würde ich dann doch einer seriösen Statistik mehr vertrauen. Hier die Zahlen de Arbeitsagentur, die liegen schon deutlich darüber. Der Median liegt bei 2.550,-.

https://con.arbeitsagentur.de/prod/entgeltatlas/beruf/7950
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Mitglied seit 09.02.2021
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Zitat von flavius1 am 07.07.2021 um 22:27 Uhr

„Moin,

ja, nutze das als Sprungbrett oder verhandele ggf. nach.
Möchtest du nur so wenige Stunden arbeiten oder ist eine Vollzeitstelle dein Ziel?“



Könnte ich auch Freitag nochmal "verhandeln"? Also sagen, dass ich doch lieber 900€ möchte?
Also 40 Stunden möchte ich nicht mehr arbeiten. So 25-30 Stunden würden auch reichen. Aber das werde ich da nicht bekommen.

Ich frag mich auch wie das ist wenn ich oder die andere Mitarbeiterin Urlaub etc. hat? Vertreten wir uns dann gegenseitig? Dann würde man ja viel mehr Stunden machen und das beim gleichen Gehalt?
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Mitglied seit 10.09.2012
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Moin,
das ist der Median, nicht der Durchschnitt. Das inkludiert auch gut bezahlte Altverträge in der Industrie bzw. Arbeitnehmer in Großstädten mit entsprechenden Gehältern. Natürlich kann man den nächsten Rechtsanwalt fragen, der bezahlt das regionale Gehalt.
20 Minuten Fahrt sind zur Mittagszeit in unseren Metropolen manchmal auch nur 5 Kilometer.
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